3574/J XXVI. GP
Eingelangt am 16.05.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Auskunftsverweigerung bezüglich Sperrvermerk
Im aktuellsten Bericht der Volksanwaltschaft an den Nationalrat und Bundesrat aus dem Jahr 2018 zur Kontrolle der Verwaltung, findet sich unter anderem eine Beschwerde bezüglich der Auskunft zu Sperrvermerken. Konkret geht es um den Fall eines ehemals aktiven Unteroffizier, der sich bei der Militärstreife beworben hat und im Zuge dessen von einem "Sperrvermerk" erfuhr, durch den die Bewerbung nicht erfolgreich war. Auf Nachfrage erhielt er keine Begründung für seinen Sperrvermerk. Zudem wird beschrieben, dass es bereits des öfteren zu einer Weigerung der Personalstellen kam, über Gründe für eine Ablehnung Auskunft zu geben.
Auch nach mehrfacher Nachfrage durch die Volksanwaltschaft wurde keine Auskunft zur Informationssperre des Betroffenen gegeben. Während nichts darauf hindeutet, dass die Informationen aus Gründen des Quellenschutzes oder einsatztaktischen Erwägungen geheim gehalten werden, wäre die Auskunft über die Gründe der Ablehnung für den Betroffenen durchaus relevant gewesen. Vor hinsichtlich der Frage, ob Bewerbungen beim gewünschten Truppenteil auch in Zukunft aussichtslos wären.
Sperrvermerke werden den Betroffenen oft erstmals bei Bewerbungen für gewisse Stellen bewusst, Auskünfte über die Gründe dafür sowie über die Möglichkeiten einer erneute Überprüfung der Aktualität des Sperrvermerkes sind also durchaus relevant.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1. Wie viele Bewerbungen wurden aufgrund von
Sperrvermerken abgelehnt?
a. In wie vielen Fällen wurde um Auskunft der Gründe gebeten?
i. In wie vielen Fällen
wurde nähere Auskunft über die Gründe des Sperrvermerks gegeben?
ii. In wie vielen Fällen wurde
keine nähere Auskunft über die Gründe des Sperrvermerks gegeben
und warum nicht?
2.
Mit welcher Begründung
gibt es für Bewerber keine nähere Auskunft?
a. Haben diese Bewerber die
Möglichkeit, ihren Sperrvermerk überprüfen zu lassen?
i. Wenn ja, wie?
ii. Wenn nein, warum nicht?
3.
Kriegen Bewerber ohne
Sperrvermerk bei Absage nach einer Bewerbung auf Nachfrage Auskunft über
die Gründe der Ablehnung?
a. Wenn nein, warum nicht?
4.
Was ist die Begründung
für die Auskunftsverweigerung im konkreten Fall wie in der
Anfragebegründung geschildert?
a. Wird diese dem Betroffenen
übermittelt?
b. Wenn ja, wann?
c. Wenn nein, warum nicht?