3577/J XXVI. GP
Eingelangt am 16.05.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Landesverteidigung
betreffend Ausflug der FPÖ zum Grenzzaun von Ceuta
Laut einem Blogeintrag des freiheitlichen Abgeordneten zum Europäischen Parlament, Harald Vilimsky (https://www.fpoe.eu/ceuta-ein-zaun-als-symbol/) besuchten er und der Wiener Vize-Bürgermeister Dominik Nepp die spanische Enklave in Marokko, Ceuta. Unseren Informationen zufolge wurde diese eindeutige Parteiaktion von einem Angehörigen der österreichischen Vertretung in Rom organisiert, der auch aufgefordert worden sein soll, daran teilzunehmen.
Obwohl die österreichischen Vertretungen im Ausland durchaus eine wichtige Informationsquelle für alle sind, die sich auf eine solche Reise begeben, so gibt es dennoch Grenzen dessen, welche Leistungen zu ihren Aufgabengebieten gehören und welche bereits ein unangemessen parteipolitisches Engagement darstellen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Ist Ihnen
bekannt, dass diese Reise stattgefunden hat?
a) Wenn ja, welche Personen nahmen sonst noch an dieser Reise teil?
2.
Welche informativen und organisatorischen Leistungen wurden vom
Militärattaché Österreichs bzw. andere Bedienstete in der
Vertretung in Rom für diesen Besuch der Herren Vilimsky und Nepp
erbracht?
a) Wie viele Arbeitsstunden bzw. Kosten fielen dafür an?
3. Auf wessen
Anordnungen erbrachten er oder andere Personen diese Leistungen und wie lautete
die Anordnung konkret?
a) Falls es keine Anordnung gab, ist es üblich, dass solche Entscheidungen
im Ermessen der Vertretungsbediensteten liegen?
b) Wenn nein, hat es Konsequenzen für diese unterlassene Mitteilung
für den Attaché gegeben?
4. Gibt es
Richtlinien für die Bediensteten an den österreichischen Vertretungen
im Ausland darüber, wie mit eindeutig parteipolitisch motivierten Anfragen
umgegangen werden soll?
a) Wenn ja, bitte um Übermittelung.
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Ist es
richtig, dass besagter Militärattaché Vilimsky und Nepp in zivil
nach Ceuta bzw. zu anderen Terminen dieser Reise begleiten sollte?
a) Wenn ja, hat er das tatsächlich getan?
b) Wenn ja, hat er das seinen Vorgesetzten gemeldet? Wann?
c) Wenn ja, wer gab das Einverständnis oder die Anordnung für seine
Teilnahme?
d) Wenn nein, ist es richtig, dass es diese Anfrage nach einer Begleitung durch
ihn nach Ceuta gab?
e) Falls der Attaché das nicht an seinen Vorgesetzten weitergegeben hat,
wäre er dazu verpflichtet gewesen oder liegt das im Ermessen des
Attachés?