3638/J XXVI. GP

Eingelangt am 29.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Energieabgabenvergütung - Folgeanfrage zu 3081/J vom 13.03.2019

BEGRÜNDUNG

Die Energieabgabenvergütung für energieintensive Betriebe wird in der Studie "Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr" des WIFO von Februar 2016 als eine der umweltschädlichen Subventionen genannt. Allein die Tatsache, dass die Vergütung abgesehen von den europäischen Mindeststeuersätzen, die für einen Lenkungseffekt viel zu gering ausfallen, keinerlei Unterscheidung hinsichtlich Emissionen und Energieeffizienz vorsieht, zeigt die Notwendigkeit einer grundlegenden Reform. Von der Regierung wird als Gegenargument stets die internationale Wettbewerbsfähigkeit angeführt. Die WIFO-Studie empfiehlt dazu:

"Rein in Hinblick auf die Regelung der Energieabgabenvergütung sollten die damit verbundenen umweltkontraproduktiven Anreize gesenkt und die Ausnahmen schrittweise reduziert werden. Köder et al. (2014) schlagen für Deutschland im Zusammenhang mit Energiesteuerausnahmen für die Industrie vor, diese schrittweise zu beseitigen und mit einer Härtefallregelung sicherzustellen, dass bestimmte Unternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen und mit Energiesteuern unzumutbar belastet würden, entlastet werden. Werden Steuerbegünstigungen beibehalten, sollten diese im Gegenzug an die Einführung von Energiemanagementsystemen und das Monitoring der Maßnahmenumsetzung geknüpft werden.”

Die Zahlen zur Abschätzung des Ausmaßes sowie der Branchenverteilung der Vergütung, die das WIFO in seiner Studie verwendet, reichen dabei nur bis 2013, und die Schätzung im Förderungsbericht 2017 erscheint grob und unflexibel. Für eine konstruktive Diskussion zur Ausgestaltung beziehungsweise Reduktion der Energieabgabenvergütung sind jedoch die aktuellen Daten relevant. Diese Daten wurden in der Anfragebeantwortung zur Anfrage 3081/J vom 13.03.2019 weitestgehend zur Verfügung gestellt, doch die Anfragebeantwor­tung hat auch neue Fragen aufgeworfen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

In der Antwort zu Frage 3 schreiben Sie, dass in den Jahren 2015 bis 2017 durchschnittlich 397 Mio. Euro an Energieabgabenvergütungen ausbezahlt wurden und ziehen diesen Betrag als Schätzung für den Umfang der Vergütungen für das jeweilige Veranlagungsjahr heran. Diese Zahl scheint aber mit jenen Werten, die laut Antwort auf Frage 1 den jeweiligen Veranlagungsjahren zugeordnet werden, im Widerspruch zu stehen. Zwischen 2010 (vergleiche dazu 3688/AB XXV. GP Tabelle 1) und 2011 ist ein deutlicher Einbruch von mindestens 330 Mio. Euro auf etwa 250 Mio. Euro zu sehen, der vermutlich mit der Einschränkung auf Produktionsbetriebe seit 2011 zusammenhängt. Seither bewegen sich die Summen im Bereich von 200 bis 250 Mio. Euro pro Jahr. Selbst mit einer fünfjährigen Beantragungsfrist und einer entsprechenden Verzögerung der Zahlungen müsste sich diese Senkung spätestens im Jahr 2017 auch bei den Auszahlungen bemerkbar machen.

1.    Wie ist es möglich, dass bei jährlichen Beantragungen in Summe von unter 250 Mio. Euro seit 2011 dennoch in den Jahren 2015 bis 2017 relativ konstant rund 400 Mio. Euro ausbezahlt wurden?

2.    Wie viel an Energieabgabenvergütungen wurde in den Jahren 2011 bis 2018 ausbezahlt und wie verteilen sich diese Summen auf die einzelnen Veranlagungsjahre? (Bitte um getrennte Darstellung je Auszahlungsjahr und für jedes Auszahlungsjahr aufgeschlüsselt auf die einzelnen Veranlagungsjahre)

Ebenfalls in der Antwort zu Frage 3 schreiben Sie, dass „natürlich gesetzliche Änderungen, die sich in den für die Schätzung zugrundeliegenden Daten noch nicht widerspiegeln, berücksichtigt“ werden.

3.    Auf welche Weise bzw. in welcher Höhe wurde die Beschränkung auf Produktionsbetriebe aus dem Budgetbegleitgesetz 2011 in den Schätzungen für die folgenden Jahre (bis inklusive 2018) berücksichtigt?

Die Rechtslage rund um diese Einschränkung scheint nach wie vor umstritten. Ein Urteil des EuGH steht noch aus, auch wenn die Schlussanträge des Generalanwalts davon ausgehen, dass die Einschränkung rechtsgültig ist.

4.    Gibt es von Ihrer Seite Berechnungen zu den möglichen Konsequenzen, sollte wider Erwarten die Einschränkung auf Produktionsbetriebe doch nicht zulässig sein?

a.    Wenn ja, wie hoch schätzen Sie die zusätzlichen Auszahlungen an Dienstleistungsbetriebe als Einmaleffekt und für die Folgejahre?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

5.    Sollte der EuGH zu dem Entschluss kommen, dass die Einschränkung nicht zulässig ist, wie planen Sie zu reagieren?

6.    Sehen Sie andere Möglichkeiten, die Energieabgabenvergütung treffsicherer zu gestalten?

Bei der Antwort auf Frage 4 (Ökologisierung der Energieabgabenvergütung) der Anfrage 3081/J verweisen Sie auf den Ministerratsvortrag vom 01.05.2019. Dort finden sich allerdings lediglich unzureichende Maßnahmen im Mobilitätsbereich sowie Steuerbegünstigungen für Biogas, Wasserstoff und LNG. Keine Rede ist dort von der Streichung umweltschädlicher Förderungen im Allgemeinen und von der Energieabgabenvergütung im Speziellen. Eine Ökologisierung der Abgabe ist also im Rahmen der Steuerreform offenbar nicht beabsichtigt. Sie haben offenbar daher die Frage, weshalb dies nicht geplant ist, nicht beantwortet.

7.    Weshalb haben Sie Frage 4 der Anfrage 3081/J nicht mit „Ja" oder „Nein" beantwortet, sondern mit einem Verweis auf den Ministerratsvortrag, bei dem von dieser Thematik keine Rede war?

8.    Ist dieser Verweis so zu verstehen, dass Sie zur Ökologisierung des Steuersystems keine weiteren Maßnahmen planen, als jene, die im Ministerrat vorgestellt wurden?

9.    Ist dieser Verweis so zu verstehen, dass Sie nicht planen, umweltschädliche Förderungen zu streichen bzw. zu überarbeiten?

10. Ist dieser Verweis so zu verstehen, dass Sie keine Ökologisierung der Energieabgabenvergütung planen?

11. Als Wiederholung der Frage 4 a) der Anfrage 3081/J: Weshalb planen Sie keine Ökologisierung der Energieabgabenvergütung?