3649/J XXVI. GP

Eingelangt am 31.05.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Bewerbung der Steuerreform „Entlastung Österreich“

BEGRÜNDUNG

Die Anfragebeantwortung 2970/AB brachte zutage, dass bis zum 27. Februar 2019 bereits 667.105,06 Euro für Einschaltungen zur Steuerreform „Entlastung Österreich“ ausgegeben wurden. Die Regierung gab also in nur 2 Monaten fast 700.000 Euro für Einschaltungen aus, die über Ankündigungen kommender Steuerentlastungen nicht hinausgingen und daher praktisch keinen Informationsgehalt aufwiesen.

Begründet wurden die Einschaltungen nachträglich mit dem Ansinnen, das Vertrauen der Bürger und Bürgerinnen und damit den Konsum zu stärken - Vertrauen, das auf Basis von politischen Versprechen erzeugt werden soll. Teil dieser politischen Versprechungen ist jedoch auch die Maßgabe, dass es im Zuge der Steuerreform zu keinen neuen Schulden und damit zu einem positiven Haushaltsergebnis kommt. Im Falle eines Konjunktureinbruchs stünde die Regierung also vor der Entscheidung, welches der groß via Einschaltungen beworbenen Versprechen sie brechen will: die Steuerentlastung oder den Haushaltsüberschuss. Die getätigten Einschaltungen zu einzelnen Teilen unfertiger Maßnahmen, die erst im Laufe der nächsten Jahre zur Umsetzung gelangen werden, ist daher weniger eine Informationskampagne als eine riskante, durch Steuergeld finanzierte Werbeeinschaltung für ein politisches Programm.

Erst Ende April wurden nähere Details zur geplanten Steuerreform präsentiert. Vieles davon war und ist bis heute nicht in Form von Gesetzesentwürfen verifizierbar. Dies gilt insbesondere für jene Teile, die die größten Posten der angekündigten Milliardenentlastung darstellen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.    In welchen Print- und Onlinemedien wurde zwischen 27. Februar 2019 und 30. April 2019 an welchen Tagen die Steuerreform „Entlastung Österreich“ beworben? (Bitte um getrennte Darstellung nach einzelnen Print- oder Onlinemedien)

2.    Wie viel hat die Bewerbung für diesen Zeitraum (27.02.19 - 30.04.19) gekostet?  (Bitte um getrennte Darstellung nach den einzelnen Print- oder Onlinemedien)

3.    In welchen Print- und Onlinemedien wurde seit 30. April 2019 an welchen Tagen die Steuerreform „Entlastung Österreich“ beworben? (Bitte um getrennte Darstellung nach einzelnen Print- oder Onlinemedien)

4.    Wie viel hat die Bewerbung für diesen Zeitraum (seit 30.04.19) gekostet? (Bitte um getrennte Darstellung nach den einzelnen Print- oder Onlinemedien)

5.    Wie rechtfertigen Sie die Bewerbung von politischen Versprechungen, deren Umsetzung

a.    noch nicht ausreichend verifizierbar beschlossen ist?

b.    erst im Zuge der nächsten Jahre erfolgen soll?

c.    von der tatsächlich eintretenden Konjunktur bzw. entsprechenden Ausgabenkürzungen abhängt?

6.    Woran bemisst sich, zu welchen auf die Verwendung von Steuergeld abstellenden Vorhaben welche der beiden in der Anfragebeantwortung 2970/AB gegebenen Antworten zur Anwendung kommt?

a.    Die Finanzverwaltung „ist stets bemüht, die Bürgerinnen und Bürger rechtzeitig über ihre Vorhaben in Kenntnis zu setzen“ (Antwort zu Fragen 5, 6 und 7)

b.    „Über zukünftige Vorhaben kann keine Auskunft gegeben werden, da die Planungen noch nicht abgeschlossen sind.“ (Antwort zu Frage 8)

7.    Sind die Planungen zur Steuerreform „Entlastung Österreich“ bereits abgeschlossen?

a.    Wenn ja, warum liegen keine Gesetzesentwürfe vor?

b.    Wenn nein, inwiefern kann darüber Auskunft gegeben werden?

Bezüglich geplanter Mittelverwendung verweist die Anfragebeantwortung 2970/AB auf das Bundesfinanzgesetz 2019.

8.    In welchen Passagen des Bundesfinanzgesetzes 2019 findet sich die in der Anfrage 2972/J gefragte und abgesehen vom obigen Verweis unbeantwortet gebliebene Begrifflichkeit „Sparen im System“?

9.    Wie sind Einsparungen im Sinne von „Sparen im System“ im Bundesfinanzgesetz 2019 erkennbar?

10. Wo kann man im Bundesfinanzgesetz 2019 die in der Anfrage 2972/J gefragten und abgesehen vom obigen Verweis unbeantwortet gebliebenen Mittel für Werbezwecke in Ihrem Ressort ablesen bzw. wie hoch sind die für 2019 vorgesehenen Mittel?