3697/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.06.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dipl.-Ing. Karin Doppelbauer, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend EFRE - Mittelverwendung

 

Durch das am 9. 3. 2018 beschlossene 5. Bundesgesetz wurden das Gesetzliche Budgetprovisorium 2018 und das Bundesfinanzrahmengesetz 2017 bis 2020 geändert. §2 Abs. 2 enthält eine per 1. 1. 2018 rückwirkende Umschichtung der Mittel des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung aus dem Detailbudget 10.03.01 des Bundeskanzleramts in das Detailbudget 42.02.01.01 Ländliche Entwicklung des Bundesministeriums für Nachhaltigkeit und Tourismus.

In der Förderperiode 2014 unterstützt der Europäische Fonds für regionale Entwicklung zwei Ziele (https://www.efre.gv.at/allgemeines/iwbefre_oesterreich/):

1.    Investitionen in Wachstum und Beschäftigung

2.    Europäische nationale Zusammenarbeit

Das Förderportfolio umfasste dabei beispielsweise die Errichtung des Forschungs- und Technologie­parks der IST Austria Park GmbH in Klosterneuburg, den Aufbau des Geschäftsfelds „Additive Fertigung in Metall“ der Fuchshofer Advanced Manufacturing, die Anschaffung eines Laser-Lithographie-Systems für die Fachhochschule Vorarlberg und die Umgestaltung der Lerchenfelder Straße durch die MA 28 aufgrund der Ergebnisse eines Bürgerbeteiligungsverfahrens.

Die angeführten Beispiele zeigen, dass die ressortübergreifende Ausrichtung der geförderten Projekte die Ansiedlung der Fondmittel im Budget des Bundeskanzleramts rechtfertigt. Die Umschichtung der EFRE Mittel in das Detailbudget Ländliche Entwicklung ist daher sachlich nicht zu begründen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Welche strategischen Überlegungen hinsichtlich der Förderziele führten zur Umschichtung der Mittel vom Bundeskanzleramt in das Detailbudget 42.02.01.01?

2.    Führte die Umschichtung der Mittel zu einer Änderung der Förderstrategie?

3.    Welche Förderwerber erhielten seit dem 01. 01. 2018 Förderzusagen in welcher Höhe?

4.    Wie hoch ist der Anteil der seit 01. 01. 2018 gegebenen Förderzusagen nach folgenden sachlichen Schwerpunkten:

a.    Reduktion der THG Emissionen in der Landwirtschaft

b.    Emissionsarme Mobilität

c.    Wissenschaft und Forschung

d.    Wirtschaft: Implementierung neuer Technologien

e.    Wirtschaft: Anlagenerweiterungen

f.      Wirtschaft: Software-Entwicklung und Cloudbasierte Systeme

g.    Stadtplanung

h.    Energie: Abwärmenutzung

i.      Energie: Förderung der Stromproduktion aus Biomasse