3744/J XXVI. GP
Eingelangt am 13.06.2019
Dieser Text ist elektronisch
textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.
Anfrage
des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
betreffend die Vorgänge rund um die Abziehung und die strafrechtliche Verfolgung des ehemaligen Leiters der Wirtschaftsgruppe der StA Wien und des ehemaligen fallführenden Staatsanwalts in den Ermittlungen rund um die diversen Eurofighter-Verfahren
Begründung:
Die Staatsanwaltschaft Eisenstadt führt seit Jänner 2019 ein Ermittlungsverfahren mit der Geschäftszahl 4 St 28/19p gegen den ehemaligen Leiter der Wirtschaftsgruppe der Staatsanwaltschaft Wien und fallführenden Staatsanwalt in den diversen Eurofighter-Verfahren, Mag. Michael Radasztics. Ihm wird vorgeworfen, Amtsgeheimnisse an den Abgeordneten zum Nationalrat Dr. Peter Pilz weitergegeben zu haben und deswegen tatbestandsmäßig gemäß § 302 Abs. 1 StGB und in eventu § 310 Abs. 1 StGB gehandelt zu haben.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
Anfrage:
1) Wann wurde das Ermittlungsverfahren gegen StA Mag. Radasztics eröffnet?
2) Von wem ging in welcher Form die Initiative dazu aus?
3) An wen wurde vor Anzeigeerstattung Bericht erstattet?
4) Wurde das Ermittlungsverfahren bei dessen Einleitung nur wegen des Faktums des vermuteten Geheimnisverrats geführt?
5) Welche konkreten Ermittlungshandlungen wurden seit Beginn des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten StA Mag. Radasztics gesetzt? (Bitte um Auflistung der konkreten Ermittlungshandlungen sowie der Dauer derselben.)
6) Die StA Eisenstadt hat im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen StA Mag. Radasztics u.a. die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortdatenrückerfassung angeordnet und durchgeführt. Für welchen Zeitraum wurde die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortdatenrückerfassung angeordnet und durchgeführt? (Bitte um Angabe des genauen Beginn- und Enddatums samt Uhrzeit.)
7) Ist es bei der Staatsanwaltschaft üblich, derart eingriffsintensive Ermittlungsanordnungen bei Delikten wie Amtsmissbrauch und Weitergabe von Amtsgeheimnissen durchzuführen?
8) Wurden auch Kommunikationsdaten von Personen im Umfeld des Beschuldigten StA Mag. Radasztics, mit denen er telefonisch in Kontakt war, ausgewertet?
a. Wenn ja, wie viele Personen waren davon betroffen?
9) Waren von der Erfassung der Telekommunikationsdaten auch Abgeordnete zum Nationalrat erfasst?
a. Wenn ja, welche und wie viele?
10) Einer der hier Unterzeichneten, der Abgeordnete zum NR Dr. Peter Pilz, war eine jener Personen, die von der Erfassung der Telekommunikationsdaten erfasst wurden. Warum war das Erfassen seiner Telekommunikationsdaten notwendig?
11) Der Abgeordneten zum NR Dr. Peter Pilz hat durch seinen Rechtsvertreter, RA Mag. Zink, mit Schriftsatz vom 16.5.2019 versucht, zu erfahren, welche Telekommunikationsdaten des Abgeordneten Dr. Pilz erfasst wurden. Bis dato wurde dem Begehren nicht entsprochen. Wieso wurde diesem Auskunftsverlangen bis jetzt nicht entsprochen?
12) Ziel der Ermittlungen ist die vermutete Weitergabe einer Weisung des GS durch den Beschuldigten am 20.12 2018. Warum werden dazu Verbindungs- und Standortdaten über einen Zeitraum von 3 Monaten benötigt?
13) Gab es in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren, in denen bei Staatsanwälten oder Staatsanwältinnen im Zusammenhang mit Delikten wie Amtsmissbrauch und Weitergabe von Amtsgeheimnissen die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortrückerfassung angeordnet und/oder durchgeführt wurde?
a. Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen angeordnet?
b. Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen bewilligt?
c. Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen nicht bewilligt?
d. Wenn ja, wie lange war der jeweilige Anordnungszeitraum?
e. Wenn ja, wie lange waren die Zeiträume, in denen die Erfassung der Telekommunikationsdaten tatsächlich durchgeführt wurde?
f. Wenn nein, weshalb wurden ausgerechnet im Ermittlungsverfahren gegen StA Mag. Radasztics diese Ermittlungshandlungen angeordnet?
14) Gab es in der Vergangenheit Ermittlungsverfahren, in denen bei Richtern oder Richterinnen im Zusammenhang mit Delikten wie Amtsmissbrauch und Weitergabe von Amtsgeheimnissen die Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortrückerfassung angeordnet und /oder durchgeführt wurde?
a. Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen angeordnet?
b. Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen bewilligt?
c. Wenn ja, wie oft wurden die oben angesprochenen Ermittlungshandlungen nicht bewilligt?
d. Wenn ja, wie lange war der jeweilige Anordnungszeitraum?
e. Wenn ja, wie lange waren die Zeiträume, in denen die Erfassung der Telekommunikationsdaten tatsächlich durchgeführt wurde?
15) Wurde auch im unlängst eingestellten, aufgrund der Anzeige der WKStA geführten, Ermittlungsverfahren gegen Mag. Christian Pilnacek eine Telekommunikationsdatenrückerfassung und Standortrückerfassung angeordnet?
a. Wenn ja, wann wurde diese angeordnet?
b. Wenn ja, wurde diese bewilligt?
c. Wenn ja, wie lange war der Anordnungszeitraum?
d. Wenn nein, weshalb nicht?
16) Der Beschuldigte StA Mag. Radasztics hat gegen diese Ermittlungsmaßnahmen Beschwerden eingelegt. Wurde eine Versiegelung dieser Daten bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung durchgeführt?
17) Gab es im Zusammenhang mit dem Verfahren 4 St 28/19p Weisungen von einer Oberbehörde, sei es formeller oder auch informeller Natur?
a. Wenn ja, von wem und wann wurde(n) die Weisung(en) ausgesprochen?
b. Wenn ja, was war der Inhalt der Weisung(en)?
18) Gab es im Zusammenhang mit dem Verfahren 4 St 28/19p Weisungen formeller oder informeller Natur von Generalsekretär Mag. Christian Pilnacek, OStA Mag. Richard Ropper oder LOStA Mag. Johann Fuchs?
a. Wenn ja, von wem und wann wurde(n) die Weisung(en) ausgesprochen?
b. Wenn ja, was war der Inhalt der Weisung(en)?
19) Falls es Weisung(en) im Verfahren 4 St 28/19p gegeben hat, wurde der Weisungsrat konsultiert?
20) Wann und mit welcher Begründung wurde das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Christian Pilnacek eingestellt?
21) Wurde im Zuge des Ermittlungsverfahrens gegen Mag. Christian Pilnacek auch der der Verdacht der Verletzung des Amtsgeheimnisses geprüft?
a. Wenn ja, weshalb wurde dieser Verdacht als nicht begründet eingestuft?
b. Wenn nein, weshalb nicht?
22) War die am 21.12.2018 bekannt gewordene Weisung im Eurofighter-Verfahren, wonach diverse Aktenteile aus dem Ermittlungsakt zu entnehmen sind, vom Amtsgeheimnis umfasst?
a. Wenn ja, war es zulässig, dass Mag. Christian Pilnacek den Inhalt der Weisung per E-Mail an den ORF weitergab?
b. Wenn ja, weshalb wurde das Ermittlungsverfahren gegen Mag. Christian Pilnacek eingestellt?
c. Wenn nein, weshalb wird in diesem Zusammenhang gegen StA Mag. Radasztics ermittelt?
23) Ist schon bekannt, wann das Ermittlungsverfahren abgeschlossen sein wird und ob es zu einer Anklage kommen wird?