3751/J XXVI. GP

Eingelangt am 14.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Kai Jan Krainer,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend: Verwendung des Finanzierungsbeitrages für die Spielerschutzstelle im BMF

Sehr geehrter Herr Finanzminister!

Mit der Novelle des Glückspielgesetzes 2011 wurde eine Spielerschutzstelle beim Bundesministerium für Finanzen eingerichtet. Deren Aufgabe ist die inhaltliche, wissenschaftliche und finanzielle Unterstützung des Spielerschutzes. Seit 2011 wird ein Finanzierungsbeitrag in Höhe von 1 Promille der Spielbankabgabe und der Automaten­Glückspielabgaben eingehoben. Laut dem aktuellen Organigramm des Ministeriums ist diese Spielerschutzstelle als Stabstelle der Sektion I eingerichtet.[1]

Die unterzeichnenden Abgeordneten stellen daher nachstehende

Anfrage:

1.       Wie hoch waren die Einnahmen aus dem Finanzierungsbeitrag gem. § 1 Abs. 4 GSpG in den Jahren 2011-2018 (bitte um jährliche Angabe in €)?

2.       Wurden alle diese Einnahmen dem Budget der beim BMF eingerichteten Spielerschutzstelle zugewiesen? Wenn nein, warum nicht und bitte um Angabe jener Beträge, die nicht dem Budget der Spielerschutzstelle zugewiesen wurden (jährliche Angabe in Mio. € für 2011-2018)?

3.       Wie hoch waren die Ausgaben der Spielerschutzstelle in den Jahren 2011-2018
(bitte um jährliche Angabe in €)?

4.       Wie hoch war der Budgetsaldo der Spielerschutzstelle zum Schluss des jeweiligen Jahres (bitte um jährliche Angabe in € für 2011-2018)?

5.       Erhielt die Spielerschutzstelle noch weitere Einnahmen, abseits des Finanzierungsbeitrages?
Wenn ja, aus welchem Titel und in welcher Höhe
(bitte um jährliche Angabe in Mio. € für 2011-2018)?

6.      Bitte um Darstellung der wesentlichsten Personal- und Sachausgabenpositionen für die Jahre 2011 - 2018 (bitte um jährliche Angabe in €)?

7.      Welche Tätigkeiten zur inhaltlichen Unterstützung des Spielerschutzes hat die Spielerschutzstelle in den Jahren 2011 -2018 entfaltet und wie hoch waren die hierfür getätigten Ausgaben (bitte um eine kurze inhaltliche Darstellung und die zahlenmäßig jährliche Angabe in €)?

8.      Welche Tätigkeiten zur wissenschaftlichen Unterstützung des Spielerschutzes hat die Spielerschutzstelle in den Jahren 2011 -2018 entfaltet und wie hoch waren die hierfür getätigten Ausgaben (bitte um eine kurze inhaltliche Darstellung und die zahlenmäßig jährliche Angabe in €)?

9.      Welche Tätigkeiten zur finanziellen Unterstützung des Spielerschutzes hat die Spielerschutzstelle in den Jahren 2011 -2018 entfaltet und wie hoch waren die hierfür getätigten Ausgaben (bitte um eine kurze inhaltliche Darstellung und die zahlenmäßig jährliche Angabe in €)?

10.  Welche Institutionen erhielten in den Jahren 2011-2018 Gelder aus dem Budget der Spielerschutzstelle? Welche Tätigkeiten waren damit verbunden (bitte um eine kurze inhaltliche Darstellung und die zahlenmäßig jährliche Angabe in €)?

11.  Auf welchem Konto in der UG 15 „Finanzverwaltung" werden die Finanzierungsbeiträge gem. § 1 Abs. 4 GSpG verbucht?

12.  Auf welchem Konto in der UG 15 „Finanzverwaltung'' werden die budgetären Zuweisungen der Finanzierungsbeiträge an die Spielerschutzstelle verbucht?

13.  Auf welchem Konto in der UG 15 „Finanzverwaltung'' werden die Ausgaben der Spielerschutzstelle verbucht?

14.  Wie viele Personen arbeiten in der Spielerschutzstelle Vollzeit/Teilzeit? Wird der Personalaufwand aus dem Budget des Finanzministeriums oder dem Finanzierungsbeitrag gem. § 1 Abs. 4 GSpG getragen?



[1] https://www.bmf.gv.at/ministerium/aufgaben-organisation/Gesamt_deutsch_15102018.pdf