3769/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.06.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Dr. Peter Pilz, Freundinnen und Freunde

an die Bundeskanzlerin

betreffend „Externe Dienstleister beim Familienfest vom 1. Mai 2019"

Begründung

Am 1. Mai 2019 fand das „Familienfest im Schlosspark Schönbrunn" (kurz „Familienfest") statt, zu welchem die damaligen Ministerinnen Elisabeth Köstinger und Juliane Bogner-Strauß gemeinsam mit den Österreichischen Bundesgärten einluden. Mit dabei war auch Noch-Bundeskanzler Sebastian Kurz, der das Fest offiziell eröffnete und dabei betonte: "Für uns ist der Staatsfeiertag auch ein Familientag."[1]

Was den Anschein einer ÖVP-Veranstaltung anlässlich des Staatsfeiertages erweckte, wurde aller­dings auf Kosten der Steuerzahler finanziert. Insgesamt wurden rund 231.000 Steuer-Euros dafür ausgegeben. Allein für die digitale Bewerbung wurden fast 45.000 Euro ausgegeben.[2]

Neben der horrenden Steuergeld-Verschwendung ist allerdings noch ein weiterer Aspekt interessant: Moderiert wurde das Familienfest von einem gewissen Florian K., seines Zeichens Geschäftsführer und Gesellschafter der Firma wideho.at GmbH. Die wideho.at GmbH ist laut Firmenbuch im Ge­schäftszweig Beratung und Moderation tätig und erbringt Dienstleistungen in folgenden Bereichen: Beratung der Politik und öffentlicher Einrichtungen, Eventmanagement, Moderation bei Beratungen und Veranstaltungen.[3]

Links im Bild: Florian K.[4]


 

Pikant ist dabei, dass die wideho.at GmbH je zur Hälfte im Eigentum von Florian K. und (von Sebasti­an Kurz zum ersten Generalsekretär im Bundeskanzleramt bestellten) Dieter Kandlhofer steht.

Das heißt die Veranstalter des Familienfestes 2019 beauftragten eine dem Generalsekretär des Alt­Bundeskanzlers Kurz (zur Hälfte) gehörende Firma mit der Moderation einer Veranstaltung, die zwar auf Steuerkosten finanziert wurde, aber eigentlich eine ÖVP-Partei bzw. Wahlkampfveranstaltung war. Denn mitten im EU-Wahlkampf traten ausschließlich ÖVP-Minister sowie die für die Europawahl auf dem zweiten Listenplatz kandidierende Karoline Edtstadler als Redner und Rednerinnen beim Familienfest auf. Was dies mit Regierungsarbeit zu tun hat und weshalb hierfür die Steuerzahler und Steuerzahlerinnen aufkommen müssen, erschließt sich nicht.

Neben der Firma von Generalsekretär Kandlhofer wurde auch als Fotograf ein ÖVP-naher Unterneh­mer beauftragt, welcher u.a. Gemeinderat in Atzenbrugg war und immer wieder im Umfeld der ÖVP tätig wird. So wurde er beispielsweise bei EU-Wahlkampfveranstaltungen der ÖVP engagiert und fotografierte Spitzenkandidatinnen der ÖVP für die Wahlplakate der Europawahl.[5]

Dass mit Steuergeldern die Firma des Generalsekretärs und ÖVP-nahe Unternehmer finanziert wer­den, ist alles andere als der „neue Stil", den Kurz vorgibt. Es ist ein weiterer Hinweis, dass es den Politikern der neuen türkisen ÖVP um dasselbe geht, wie der alten schwarzen ÖVP: Nämlich auf Kos­ten der Steuerzahler Parteifreunde und -freundinnen an die richtigen Stellen zu setzen und deren Unternehmen zu fördern.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Welche externen Dienstleister wurden für die Planung, Konzeption, Werbung und Durchfüh­rung des Familienfestes beauftragt? (Bitte um genaue Aufschlüsselung je nach Tätigkeitsbe­reich.)

2.       Welche ÖVP-Mandatare und -Funktionäre wurden beim Familienfest in Schönbrunn beschäf­tigt?

3.       Wie wurde nach den externen Dienstleistern gesucht?

4.       Welche Personen haben nach den externen Dienstleister gesucht?

5.       Wie viele (Einzel-)Unternehmen haben sich insgesamt für einen Auftrag beim Familienfest beworben?

6.       Nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl der jeweiligen externen Dienstleister?

7.       Welche Personen waren in den Auswahlprozess betreffend externe Dienstleister eingebun­den und welche Personen haben die finalen Entscheidungen getroffen?

8.       Gab es Anweisung(en) betreffend die Auswahl der externen Dienstleister?

a.    Wenn ja, wer hat wann welche Anweisung(en) erteilt?

b.    Wenn ja, was war der genaue Inhalt der Anweisung(en)?

c.     Wenn ja, wie wurde(n) die Anweisung(en) umgesetzt?

9.      Wer hat die Verträge mit den jeweiligen externen Dienstleistern wann abgeschlossen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Dienstleister.)

10.   Welche Leistungen wurden von den jeweiligen externen Dienstleistern erbracht und welche Kosten wurden dafür jeweils in Rechnung gestellt? (Bitte um Aufschlüsselung nach Dienst­leister.)

11.   Welche Gesamtkosten wurden für das Familienfest 2019 im Vorfeld budgetiert?

a.       Wurden diese Kosten eingehalten oder überschritten?

b.      Falls die budgetierten Kosten überschritten wurden, um welchen Betrag?

12.   Wie viele {Einzel-)Unternehmen haben sich für die Moderation des Familienfestes 2019 be­worben?

13.   Wie sind die in Frage 13. angesprochenen Unternehmen mit den Organisatoren des Familien­festes 2019 in Kontakt getreten?

14.   Welche Unternehmen kamen für die Moderation des Familienfestes 2019 in die nähere Aus- wahl?

15.   Wurde die Firma wideho.at GmbH mit der Moderation des Familienfestes 2019 beauftragt?

a.       Falls ja, wie und wann erfolgte die Vertragsanbahnung mit der wideho.at GmbH?

b.      Falls ja, welche Personen haben die Firma wideho.at GmbH wann vorgeschlagen?

c.       Falls ja, wer hat die Firma wideho.at GmbH wann beauftragt?

d.      Falls ja, wurde eine Anweisung erteilt, die wideho.at GmbH zu beauftragen?

i. Falls ja, wer hat diese Anweisung wann erteilt?

e.      Falls ja, welche Leistungen wurden mit der wideho.at GmbH vertraglich vereinbart?

f.        Falls ja, welche Kosten wurden von der Firma wideho.at GmbH in Rechnung gestellt?

g.       Falls nein, auf welchem Rechtsgeschäft basierte die Moderation von Florian K. beim Familienfest 2019?

16.   Wurde die Firma wideho.at GmbH von einem externen Dienstleister mit der Moderation beim Familienfest beauftragt?

a.       Falls ja, welcher externe Dienstleister hat die wideho.at GmbH wann beauftragt?

b.      Falls ja, welche Dienstleistungen waren mit dem die wideho.at GmbH beauftragen­den externen Dienstleister vereinbart und welche Kosten wurden dafür in Rechnung gestellt?

c.       Falls ja, war mit diesem externen Dienstleister vereinbart, dass ein Subauftrag an die wideho.at GmbH vergeben wird?

d.      Falls ja, welche Organisatoren des Familienfestes waren darüber informiert, dass die Firma wideho.at GmbH einen Subauftrag beim Familienfest erhält?

e.      Falls ja, welche Kosten wurden von der Subauftragsnehmerin wideho.at GmbH an den externen Dienstleister in Rechnung gestellt?

f.        Falls nein, auf welchem Rechtsgeschäft basierte die Moderation von Florian K. beim Familienfest 2019?

17.   Wie viele (Einzel-)Unternehmen haben sich als Fotografen beim Familienfest 2019 bewor­ben?

18.   Wie sind die in Frage 17. angesprochenen (Einzel-)Unternehmen mit den Organisatoren des Familienfestes 2019 in Kontakt getreten?

19.   Wie und wann erfolgte die Vertragsanbahnung mit dem am Familienfest 2019 tätigen Foto­grafen?

20.   Welche (Einzel-)Unternehmen kamen als Fotografen beim Familienfest 2019 in die nähere Auswahl?

21.   Welches (Einzel-)Unternehmen wurde wann als Fotograf beauftragt?

22.   Welche Personen waren in den Entscheidungsprozess bezüglich der Fotografenauswahl ein­gebunden und wer hat die finale Entscheidung getroffen?

23.   Wer hat den Vertrag mit dem Fotografen wann abgeschlossen?

24.   Wurden die Leistungen des Fotografen als Subauftrag durch einen externen Dienstleister be­auftragt?

a.       Falls ja, welcher externe Dienstleister hat den Subauftrag an den Fotografen wann vergeben?

b.      Falls ja, welche Dienstleistungen waren mit dem den Fotografen beauftragenden ex­ternen Dienstleister vereinbart und welche Kosten wurden dafür in Rechnung ge­stellt?

c.       Falls ja, war mit diesem externen Dienstleister vereinbart, dass ein Subauftrag bezüg­lich des Fotografen vergeben wird?

d.      Falls ja, welche Organisatoren des Familienfestes waren darüber informiert, welcher Fotograf den Subauftrag beim Familienfest erhält?

e.      Falls ja, welche Kosten wurden vom Fotografen als Subauftragsnehmer an den exter­nen Dienstleister in Rechnung gestellt?

f.        Falls nein, auf welchem Rechtsgeschäft basierte der Auftrag des Fotografen beim Familienfest 2019?

25.   Wurde von Seiten des Ministeriums oder der Österreichischen Bundesgärten eine Anweisung bezüglich der Auswahl des Fotografen erteilt?

a.      Falls ja, wer hat wann welche Anweisung erteilt?

26.   Welche Leistungen wurden mit dem Fotografen vertraglich vereinbart und welche Kosten wurden dafür in Rechnung gestellt?

27.   Wie viele (Einzel-)Unternehmen haben sich für die Tontechnik beim Familienfest beworben?

28.   Wie sind die in Frage 28. angesprochenen (Einzel-)Unternehmen mit den Organisatoren des Familienfestes 2019 in Kontakt getreten?

29.   Wie und wann erfolgte die Vertragsanbahnung mit dem für die Tontechnik zuständigen (Einzel-)Unternehmen?

30.   Welche (Einzel-)Unternehmen kamen als Tontechniker beim Familienfest 2019 in die nähere Auswahl?

31.   Welches (Einzel-)Unternehmen wurde wann mit der Tontechnik beauftragt?

32.   Welche Personen waren in den Entscheidungsprozess bezüglich Auswahl der Tontechnik ein­gebunden und wer hat die finale Entscheidung getroffen?

33.   Wer hat den Vertrag mit dem für die Tontechnik zuständigen (Einzel-)Unternehmen wann abgeschlossen?

34.   Wurden die Leistungen der Tontechnik als Subauftrag durch einen externen Dienstleister be­auftragt?

a.       Falls ja, welcher externe Dienstleister hat den Subauftrag bezüglich der Tontechnik beim Familienfest wann vergeben?

b.      Falls ja, welche Dienstleistungen waren mit dem die Tontechnik beauftragenden ex­ternen Dienstleister vereinbart und welche Kosten wurden dafür in Rechnung ge­stellt?

c.        Falls ja, war mit diesem externen Dienstleister vereinbart, dass ein Subauftrag bezüg­lich der Tontechnik vergeben wird?

d.       Falls ja, welche Organisatoren des Familienfestes waren darüber informiert, wer den Subauftrag für die Tontechnik beim Familienfest erhält?

e.       Falls ja, welche Kosten wurden vom Subauftragsnehmer an den externen Dienstleis­ter in Rechnung gestellt?

f.        Falls nein, auf welchem Rechtsgeschäft basierte der Auftrag bezüglich der Tontechnik beim Familienfest 2019?

35.   Wurde von Seiten des Ministeriums oder der Österreichischen Bundesgärten eine Anweisung bezüglich der Auswahl der Tontechnik erteilt?

a.       Falls ja, wer hat wann welche Anweisung erteilt?

36.   Welche Leistungen wurden mit dem für die Tontechnik zuständigen (Einzel-)Unternehmen vertraglich vereinbart und welche Kosten wurden dafür in Rechnung gestellt?

37.   Stimmt es, dass der Sohn von Generalsekretär Kandlhofer beim Familienfest beruflich im Ein­satz war?

a.       Falls ja, welche Leistungen hat der Sohn von Generalsekretär Kandlhofer erbracht und welche Kosten wurden hierfür in Rechnung gestellt?

b.       Falls ja, für welches (Einzel-)Unternehmen hat der Sohn von Generalsekretär Kandl­hofer gearbeitet?

38.   Gibt es eine Rechtsgrundlage, eine interne Richtlinie oder ähnliches, die es Ministerien un­tersagt, Rechtsgeschäfte mit Unternehmen abzuschließen, die im überwiegenden Eigentum ihrer „leitenden Angestellten" (wie es insbesondere Generalsekretäre sind) stehen?

a.       Falls ja, wie lautet diese?

b.      Falls nein, besteht diesbezüglich Reformbedarf?


 



[1] https://www.ots.at/presseaussendung/OTS_20190501_OTS0060/gute-stimmung-beim-familienfest-mit-kurz- koestinger-bogner-strauss-foto-bild (7.6.2019).

[2]  APA0043 vom 6.6.2019.

[3] https://www.wideho.at (7.6.2019).

[4] Fotoquelle: https://www.youtube.com/watch?v=cMnUxT9qTkw (7.6.2019).

[5] https://www.yooying.com/viellieb (7.6.2019).