3787/J XXVI. GP
Eingelangt am 19.06.2019
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Anfrage
der Abgeordneten Douglas Hoyos-Trauttmansdorff, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesministerin für Bildung‚ Wissenschaft und Forschung
betreffend Schulkonten
In der Bundesverwaltung- und damit auch in den Bundesschulen - scheint jeder Zahlungsverkehr über die BAWAG abgewickelt werden zu müssen. Zudem scheint es, als würde jede Schulveranstaltung über ein eigenes Konto abgewickelt werden müssen. Das hätte zur Folge, dass es tausende unterschiedliche Konten und damit verbundene Kosten gäbe. Ein weiteres Problem scheint zu sein, dass betroffene Lehrer_innen nur Überweisungen per Zahlschein/Unterschrift tätigen können und es keinerlei Möglichkeit für ein Online-Banking gibt. Das wäre natürlich hochgradig dysfunktional und ineffizient.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1.
Wieviel und welche Konten gibt es, um
Schulveranstaltungen an Bundesschulen abzuwickeln? Bitte um Aufschlüsslung
nach den Jahren 2015-2018?
a. Welche Kosten sind durch diese Konten in den Jahren 2015-2018 entstanden?
Bitte um differenzierte Darstellung nach Kostenursache, Konto, Schulstandort
und Jahr.
2.
Für welche weiteren Zwecke gibt es
zudem noch Konten im Kontext von Bundesschulen? Wie viele und welche Konten
sind das? Bitte um Aufschlüsslung nach Schulstandort und den Jahren
2015-2018?
a. Welche Kosten sind durch diese Konten in den Jahren 2015-2018 entstanden? Bitte um differenzierte Darstellung nach
Kostenursache, Konto und Jahr.
3. Gibt es für Lehrpersonen und /oder Schulleitungen die Möglichkeit, per E-Banking allfällige Überweisungen durchzuführen? Wenn nein, warum nicht? Wird dadurch der organisatorische Aufwand unnötig erhöht und damit Lehrer_innen überflüssig bürokratisch belastet?