3793/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.06.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Vizekanzler und Bundesminister für Verfassung‚ Reformen‚ Deregulierung und Justiz

betreffend Auskünfte aus dem Kontenregister im ersten Halbjahr 2019

 

Staatsanwaltschaften und Strafgerichte haben seit 1. Oktober 2016 die Möglichkeit, Einschau in das Kontenregister zu nehmen. Zugriffe von Behörden auf Kontodaten stellen einen Eingriff in die Privatsphäre der Bürger_innen dar. Derartige Maßnahmen sind daher mit großer Sorgfalt einzusetzen, da sonst das berechtigte Interesse am Schutz privater Daten auf der Strecke bleibt.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Wie oft wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint: vom 1. Jänner 2019 bis 30. Juni 2019) den Staatsanwaltschaften für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?

2.    Wie oft wurden im ersten Halbjahr 2019 (gemeint: vom 1. Jänner 2019 bis 30. Juni 2019) den Strafgerichten für strafrechtliche Zwecke gem § 4 Abs 1 Z 1 KontRegG Auskünfte aus dem Kontenregister erteilt?