3801/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.06.2019
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend PCs und Laptops für Haftinsassen

 

Laut der Tageszeitung „Heute“ vom 16.05.2019 wurden den Insassen der österreichischen Justizanstalten alle Computer abgenommen und auf eine missbräuchliche Verwendung hin überprüft. Dazu sei angemerkt, dass Insassen die Verwendung von PCs und Laptops nur dann genehmigt wird, wenn sie ausschließlich zur Aus- und Weiterbildung verwendet werden. Dennoch wurden und werden mit den Geräten immer wieder Straftaten begangen. So berichtete die Tageszeitung „Heute“ vom 5. November 2018, dass sich auf dem Computer eines Insassen der Justizanstalt Stein 225 Kinderpornos befanden, woraufhin der Häftling vom Landesgericht Krems zu weiteren 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde.

 

Ton- und Lichtbildaufnahmen in den Justizanstalten sind strengstens verboten und dürfen nur nach Genehmigung durch die Generaldirektion im Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz erfolgen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wie viele Insassen-PCs (Standgeräte) und Laptops wurden anlässlich der Weisung der Generaldirektion österreichweit abgenommen (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Art der jeweiligen Computer sowie Justizanstalt zB. JA Graz-Karlau 100 PC-Standgeräte und 100 Laptops, JA Garsten 50 PC-Standgeräte und 50 Laptops, JA Stein 200 PC-Standgeräte und 200 Laptops usw.)?

2.    Bei wie vielen dieser PCs und Laptops konnte eine missbräuchliche Verwendung durch Insassen festgestellt werden?

3.    Bei wie vielen dieser PCs und Laptops wurden Spuren verbotener Internetnutzung festgestellt (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Justizanstalt)?

4.    Bei wie vielen dieser PCs und Laptops wurden Spuren verbotener Verwendung von USB-Sticks oder anderer externer Speichermedien festgestellt (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Justizanstalt)?

5.    Auf wie vielen dieser PCs und Laptops wurden Gewaltvideos gefunden (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Justizanstalt)?

6.    Auf wie vielen dieser PCs und Laptops wurden Videos mit sexuellen Inhalten gefunden (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Justizanstalt)?

7.    Wurden aufgrund der Kontrollen Meldungen über Ordnungswidrigkeiten bzw. Aktenvermerke über Verfehlungen an den jeweiligen Anstaltsleiter verfasst?

8.    Falls ja, aufgrund von Daten auf wie vielen dieser PCs und Laptops wurden Meldungen über Ordnungswidrigkeiten bzw. Aktenvermerke verfasst (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Justizanstalt zB. JA Graz-Karlau 20, JA Garsten 5, JA Stein 40 usw.)?

9.    Wurde bei den Kontrollen der PCs und Laptops speziell nach Daten bzw. Unterlagen gesucht, die in Verbindung mit dem Islamischen Staat (IS) stehen?

10. Wurden bei den Kontrollen der PCs und Laptops Daten und Unterlagen sichergestellt, die in Verbindung mit dem Islamischen Staat (IS) stehen oder einen islamistischen Hintergrund aufweisen?

11. Falls ja, um welche Daten und Unterlagen handelt es sich dabei (zB. Videos terroristischen Inhalts, Kontaktadressen udgl.)?

12. Falls ja, welche Schritte wurden aufgrund der Sicherstellung gesetzt?

13. Falls ja, in welcher Justizanstalt wurden diese sichergestellt?

14. Wird die auf Laptops in der Regel vorhandene Kamera für Insassen einer Justizanstalt deaktiviert?

15. Falls ja, wie wird gewährleistet, dass die integrierte Kamera nicht dennoch unerlaubt verwendet wird?

16. Wurde Insassen die Verwendung von Laptop-Kameras erlaubt?

17. Falls ja, in welchen Justizanstalten?

18. Wurde bei den gegenständlichen Kontrollen nach Videos oder Fotos gesucht, auf welchen Justizbedienstete abgebildet sind?

19. Konnte festgestellt werden, dass Laptop-Kameras verwendet wurden, um unzulässigerweise Videos oder Fotos von Justizbediensteten anzufertigen?

20. In wie vielen Fällen wurden PCs oder Laptops, bei denen eine missbräuchliche Verwendung durch Insassen festgestellt wurde, wieder an diese retourniert (aufgeschlüsselt nach Anzahl und Justizanstalt)?

21. Wurden missbräuchlich verwendete Insassen-PCs oder Laptops wieder an Insassen ausgefolgt, ohne dass vorher eine Formatierung der Festplatten durchgeführt wurde?

22. Falls ja, in wie vielen Fällen und in welchen Justizanstalten?

23. Gibt es Fälle, in denen Insassen trotz wiederholter missbräuchlicher Verwendung von PCs oder Laptops diese wieder ausgefolgt wurden?

24. Falls ja, in wie vielen Fällen und in welchen Justizanstalten?

25. Wurden aufgrund missbräuchlicher Verwendung von Computern gegen Insassen Ordnungsstrafverfahren nach dem StVG geführt oder Strafen nach anderen Rechtsgrundlagen verhängt?

26. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde ein Verweis ausgesprochen?

27. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde eine Geldbuße bis zu 100 Euro verhängt?

28. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde eine Geldbuße über 100 Euro verhängt?

29. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde ein einfacher Hausarrest verhängt?

30. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde ein strenger Hausarrest verhängt?

31. Falls ja, in wie vielen Fällen wurde eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft eingebracht?

32. Wurden im Zuge der Kontrollen nicht genehmigte Laptops oder Smartphones sichergestellt?

33. Falls ja, wie viele derartiger Geräte wurden – aufgeschlüsselt nach Anzahl und Art sowie Justizanstalt – sichergestellt?

34. Werden oder wurden die Justizwachebeamten und sonstigen Mitarbeiter in den Justizanstalten darüber informiert, auf welche Art und Weise und wie häufig Insassen die genehmigten PCs und Laptops missbräuchlich verwendet haben?

a. Falls ja, auf welche Weise?

b. Falls nein, warum nicht?

35. In wie vielen Justizanstalten wird Insassen die Möglichkeit geboten, sich in sogenannten „PC Lerncentern (Lehrsälen)“ fortzubilden?

36. Wird in den Lerncentern ein Internetzugang angeboten?

37. Falls ja, wer überwacht und kontrolliert die Verwendung?