3823/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.07.2019
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Anfrage

 

Der Abgeordneten Elisabeth Feichtinger,
Genossinnen und Genossen an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus

betreffend Wiederzulassung von Pestizidwirkstoffen und Pestizidformulierungen auf Grundlage der Artikel 17 und 43 der EU-Pestizidverordnung

 

Pestizide sind Giftstoffe, die ein hohes Risiko für unsere Umwelt und Gesundheit darstellen.  Laut EU-Pestizidverordnung (EG Nr. 1107/2009) müssen die Zulassungen von Pestizidwirkstoffen und Pestizidformulierungen in der EU regelmäßig erneuert werden. Im Rahmen dieser Wiederzulassungsverfahren prüfen die Behörden der zuständigen Mitgliedstaaten, ob die jeweiligen Pestizide auf Grundlage des aktuellen Wissenstandes noch als für Mensch und Umwelt unbedenklich eingestuft und die Anwendung weiter erlaubt werden kann. Solche Prüfungen nehmen Zeit in Anspruch. Die EU-Pestizidverordnung sieht daher vor, dass bei einer Fristüberschreitung der prüfenden Behörden, die Zulassung der betroffenen Wirkstoffe und Formulierungen automatisch so lange verlängert werden, bis die notwendigen Prüfungen abgeschlossen sind.  

Das bedeutet, dass in Österreich zurzeit vielleicht Pestizidwirkstoffe und Pestizidformulierungen angewendet werden, die bei einer aktuellen Risikobewertung durchfallen würden und eigentlich verboten werden müssten.  

 

Aus diesem Grund richten die unterzeichneten Abgeordneten an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende

 

Anfrage

 

1.       An wie vielen Prüfungsverfahren zur Wiederzulassung war Österreich seit 2010 als Haupt- oder Mitberichterstatter beteiligt und mit welchen Behörden (Angabe des Jahres/ der Prüfungsdauer, des Wirkstoffs, des Produkts, des Herstellers)?

2.       Wie viele dieser Prüfverfahren wurden fristgerecht bearbeitet und wie lange dauerten die Prüfungsverfahren zur Wiederzulassung in den jeweiligen Jahren im Durchschnitt und im Median (Angabe des Wirkstoffes, des Produktes, des Herstellers)?

3.       Wie lange dauerten die Prüfungsverfahren EU-weit im Durchschnitt und im Median?  

4.       Wie viele der Pestizidwirkstoffe an deren Wiederzulassungsverfahren Österreich seit 2010 als  Haupt- oder Mitberichterstatter beteiligt war, erhielten eine technische Verlängerung nach Art. 17 der EU-Pestizidverordnung (EG Nr. 1107/2009), weil die Prüfung nicht rechtzeitig abgeschlossen werden konnte (Jahr, Wirkstoff, Produkt, Hersteller, Anwendungsbereich, Dauer der technischen Verlängerung)? Um welchen Zeitraum wurde die Frist in diesen Fällen durchschnittlich und im Median überschritten?

5.       Wie viele Pestizidwirkstoffe haben in den Jahren seit 2010 EU-weit eine technische Verlängerung erhalten (Jahr, Wirkstoff, Produkt, Hersteller, Anwendungsbereich, Dauer der technischen Verlängerung)? Um welchen Zeitraum wurde die Frist in diesen Fällen durchschnittlich und im Median überschritten?

6.       Ist die Zahl der Fristüberschreitungen - insgesamt und unter österreichischer Beteiligung - nach Ansicht ihres Ministeriums vertretbar? Wo liegen ihrer Ansicht nach die Ursachen für die Fristüberschreitungen und wie könnten diese ihrer Ansicht nach besser verhindert werden?

7.       Teilen Sie die Auffassung der Fragesteller, dass die Zulassungsverlängerung bei Pestizidwirkstoffen aufgrund von Fristüberschreitungen zu potentiellen Gefährdungen von Mensch und Umwelt führen können, weil in diesen Fällen neue wissenschaftliche Erkenntnisse sowie Ergebnisse des (noch nicht abgeschlossenen) Wiederzulassungsverfahrens hinsichtlich möglicher Risiken eventuell nicht berücksichtigt werden? Wenn nein, warum nicht?

8.       Wie viele der in der EU zugelassene Pestizidwirkstoffe werden nach Kenntnis ihres Ressorts aktuell – bzw. wurden in den jeweiligen Jahren 2010-2018 - aufgrund einer Genehmigungsverlängerung auf Basis von Artikel 17 der EU-Pestizidverordnung (EG Nr. 1107/2009) in Österreich eingesetzt  (absoluter und prozentualer Anteil an allen zugelassenen Wirkstoffen), also ohne Abschluss der sonst vorgeschriebenen regulären Neuüberprüfung bzw. Neubewertung von Risiken? Um welche Wirkstoffe handelt es sich?

9.       Wie viele in Österreich zugelassene Pestizidformulierungen (absoluter und prozentualer Anteil an allen zugelassen Formulierungen) dürfen aktuell –bzw. durften in den jeweiligen Jahren 2010-2018 - eingesetzt werden, die auf Basis von Artikel 43 Absatz 6 der EU-Pestizidverordnung (EG Nr. 1107/2009) eine Zulassungsverlängerung erhalten haben? Um welche Produkte (Handelsnamen) mit welchen Wirkstoffen handelt es sich?

10.   Wurden glyphosathaltige Pestizidformulierungen ab 2019, also nach Ablauf der zwölfmonatigen Frist für die Neuzulassung nach der EU-Genehmigungserneuerung von Glyphosat, auf Grundlage einer solchen Ausnahme in Österreich weiter zugelassen? Falls ja, wie viele?

11.   Welcher EU-Mitgliedstaat übernimmt die Berichterstattung für die nächste  Glyphosat-Bewertung?

12.   Hat sich Österreich selbst als Berichterstatter für die nächste Glyphosatbewertung beworben? Falls nein, warum nicht?

13.   Wie ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Stand auf EU-Ebene bezüglich der Verabschiedung einer verbindlichen Liste von nicht mehr zulässigen Beistoffen in Pflanzenschutzmitteln?