3836/J XXVI. GP
Eingelangt
am 02.07.2019
Dieser Text
ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen
an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
betreffend Aktueller Stand bei der Aufarbeitung der Eurofighter-Gegengeschäfte
Nach dem vorzeitigen Ende des inzwischen dritten
Eurofighter-U-Ausschusses und dem
Auslaufen des Einreichzeitraums des Eurofighter-Gegengeschäftsvertrags mit
21. August 2018 muss nun vor Ende der XXVI.GP noch einmal der aktueller Stand
im für die Abwicklung, Kontrolle sowie die Anrechnung der eingereichten
Gegengeschäfte allein verantwortlichen Wirtschaftsministerium erhoben
werden.
Aus den thematisch zugehörigen (Vor)Anfragen 2418/J und 3434/J konnten bereits einige wichtige Informationen gewonnen und in Verbindung mit dem U-Ausschuss auch entsprechende Schlüsse zur politischen Verantwortung der für das Wirtschaftsressort seit Jahr(zehnte)en zuständigen ÖVP-Ministerinnen und Minister gezogen werden. Um den parlamentarischen Kontrollprozess vollständig abzuschließen, richten die unterfertigten Abgeordneten daher an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort nachstehende
Anfrage:
1. Wie viele und welche Gegengeschäfte wurden für den bisher noch offenen Zeitraum - von 2017 bis zum Ende des Gegengeschäftsvertrags (August 2018) - von Eurofighter/ Airbus an das Wirtschaftsministerium gemeldet?
a. Wie viele davon wurden vom BMDW bisher geprüft?
b. Wie viele davon wurden mangels Erfüllung aller notwendigen Kriterien bereits ausgeschieden?
c. Bitte dieser Anfrage eine um die finale Einreichung aktualisierte Gegengeschäftsliste (d.h. ALLE Berichte für den Zeitraum 2003 - 2018) anschließen
2. Wie viele Prüfverfahren zum Thema Gegengeschäfte sind mit Stichtag 1. Juli 2019 noch offen und bis wann ist mit dem Abschluss aller derzeit noch laufenden Prüfverfahren zu rechnen?
3. Wie viele MitarbeiterInnen sind aktuell mit der Bearbeitung/ Abwicklung der Gegengeschäfte im BMWD befasst?
4.
Ist nach dem inzwischen
bereits erfolgten Ablauf des Erfüllungszeitraums des
Gegengeschäftsvertrags (mit 21. August 2018) sowie der
unverhältnismäßig hohen Anzahl noch offener Prüfverfahren
zumindest eine temporäre Aufstockung des zuständigen Personals
für die Bearbeitung/ Abwicklung der Gegengeschäfte von
Seiten des BMDW vorgesehen oder geplant?
a. Falls JA, auf wie viele Planstellen wird bzw. soll das Personal zur Prüfung der noch offenen Gegengeschäfte aufgestockt werden?
b. Falls NEIN, warum nicht?
5. Wann ist der Abschluss der Bearbeitung der eingereichten Gegengeschäfte durch die zuständige Fachabteilung im BMDW vorgesehen, die....
a. .. .mit dem Status „Nachprüfung“ versehen sind?
b. .. .mit dem Status “Verfahren Anrechnungskorrektur“ versehen sind?
c. .. .mit dem Status “in Prüfung“ versehen sind?
6.
Das Gegengeschäft
„Diverse österreichische Unternehmen“ (#251) aus dem Jahr 2003
wurde mit EUR 3 Millionen offiziell angerechnet. Bei diesem Gegengeschäfte
handelt
es sich um die bereits medial bestens bekannte „Roadshow“, die von
der WKÖ aus eigenen Mitteln realisiert wurde. Nachdem diese Fakten sowohl
dem BMDW als auch dem zuständigen Leiter der „ Task Force Gegengeschäfte “ bekannt sind, stellen sich folgende
Fragen:
a. Warum wird dieses Gegengeschäft bis heute vollumfänglich anerkannt?
b.
Aufgrund welcher rechtlichen
Grundlagen und Voraussetzungen wurde und
wird dieses Gegengeschäft bis heute anerkannt?
c. Wie umfangreich wurde speziell dieses Gegengeschäft bisher geprüft?
d. Warum wurde bzw. wird dieses Gegengeschäfte nicht auf den Status „Nachprüfung“ gesetzt?
e. Warum wurde bzw. wird dieses Gegengeschäft nicht auf den Status „Verfahren Anrechnungskorrektur“ gesetzt?
f. Wieso wurde und wird das Gegengeschäft #251 weiterhin mit einem Wert in Höhe von EUR 3 Mio. für Eurofighter/ EADS angerechnet, obwohl die „Roadshow“ vollumfänglich aus Mitteln der WKÖ bezahlt und realisiert wurde?
g. Wer hat speziell dieses Gegengeschäft genehmigt?
h. War zur Genehmigung dieses speziellen Gegengeschäfts eine Weisung notwendig? Falls JA, von wem (Minister, Sektionschef, Abteilungsleiter etc.) wurde diese erteilt?
i. Warum wurde und konnte bei diesem speziellen Gegengeschäft auf eine Gegenzeichnung durch ein Österreichisches Unternehmen verzichtet werden?
j. Warum
konnte bei diesem speziellen Gegengeschäft Eurofighter die
Richtigkeit der Angaben allein durch Unterfertigung bestätigen?
k. Wie wurde bei diesem speziellen Gegengeschäft vom Ministerium der
eingereichte Anrechnungsbetrag auf Plausibilität und Richtigkeit überprüft?
l. Werden Sie das Gegengeschäft #251 aufgrund obiger Informationen und der zu dieser Causa vorliegenden Erkenntnisse aus drei parlamentarischen U- Ausschüssen daher nochmals vor Endabrechnung des Gegengeschäftsvertrags neuerlich überprüfen lassen? Wenn NEIN, warum nicht?
7.
Im Rahmen der
Anfragebeantwortung 2417/AB wurde uns vom BMDW mitgeteilt,
dass mit einem Schreiben vom 10. September 2018 die EFT-GmbH über das
Aberkennungsverfahren von 37 Gegengeschäfte informiert wurde und dass nun
ein Konsultationsgespräch seitens EFTs erbeten wurde. Aus der Anfrage
3423/AB geht
hervor, dass bis zum 25. Juni 2019 kein Gespräch stattgefunden hat.
Daraus resultieren folgende Fragen:
a. Hat dieses Gespräch inzwischen stattgefunden?
b. Falls JA, wann und wo war das und wer hat aller an dieser Besprechung teilgenommen?
c.
Welche Themen wurden bei
diesem Gespräch von Seiten des BMDW
eingebracht?
d.
Welche Themen wurden bei
diesem Gespräch von Seiten EFT/Airbus
eingebracht?
e. Konnten Einigungen erzielt werden?
i. Wenn JA, in welchen Punkten konnte eine Einigung erzielt werden?
ii. Wenn NEIN, in welchen Punkten konnte keine Einigung erzielt werden?
iii. Wenn NEIN, welche weitere Vorgehensweise bzw. welcher weitere Zeitplan für Folgegespräche wurde vereinbart?
f. Falls NEIN, konnte inzwischen zumindest ein Termin für das Gespräch zwischen BMDW und EFT/Airbus vereinbart werden und wann soll es stattfinden?
8.
Im Gegengeschäftsvertrag
zwischen der Republik Österreich und der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH ist
unter Punkt 1.3.3. (Pönale) sowie 1.3.4 (Fälligkeit des
Pönales) auch geregelt, welche Zahlungen im Falle der Nichterfüllung
des Vertrags
von Eurofighter zu leisten sind. Diese Pönale-Zahlungen wurden vertraglich
mit einer maximalen Höhe von EUR 200 Mio. begrenzt. Sollten die
Verpflichtungen von Seiten
der Eurofighter GmbH/ Airbus nicht innerhalb des Erfüllungszeitraums (bis
21.
August 2018) vollständig erfüllt werden, wird dieser Punkt schlagend.
Aus den
vorliegenden Informationen der Anfragebeantwortung 2417/AB sowie der Beilagen
geht hervor, dass die vertraglichen Verpflichtungen von Seiten der
Eurofighter GmbH weder in der Vergangenheit noch heute vollständig
erfüllt sind. Daher ergeben sich folgende Fragen:
a.
Wird von Seiten des BMDW eine
Verlängerung des Erfüllungszeitraums für
die Eurofighter GmbH erwogen? Wenn NEIN, warum nicht?
b.
Wurde die Eurofighter GmbH
vom BMDW zwischenzeitlich darüber
informiert, dass die vertraglichen Verpflichtungen im Rahmen des EurofighterGegengeschäftsvertrags
aus Sicht der Republik Österreich bisher NICHT
erfüllt wurden? Wenn NEIN, warum nicht?
c.
Ist von Seiten des BMDW
vorgesehen, bereits im Rahmen des nächsten gemeinsamen
Konsultationsgesprächs mit EFT/Airbus auf die Einforderung
der vertraglich vereinbarten Pönale hinzuweisen? Wenn NEIN, warum nicht?