3874/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.07.2019
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Anfrage

 

des Abgeordneten Hannes Amesbauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Radikal-Islam in der Steiermark

 

Die Religionsfreiheit wird von religiösen Fanatikern oftmals dazu missbraucht, Angst und Schrecken zu verbreiten. Aus dem Verfassungsschutzbericht 2017 des Bundesministeriums für Inneres (BMI) geht hervor, dass der islamistische Extremismus und Terrorismus auf internationaler bzw. europäischer Ebene ein permanentes und gegenwärtig das größte Gefährdungspotenzial für die liberal-demokratischen Gesellschaften darstellt. Ein neues Sicherheitsrisiko geht laut dem Bericht insbesondere von Jihadisten aus, die nach der militärischen Niederlage der Terrormiliz „Islamischer Staat“ und dem Verlust der territorialen Kontrolle nach Österreich zurückkehren und hierzulande ein ernstzunehmendes Terrorpotential darstellen. Zu den Rückkehrern aus dem „Heiligen Krieg“ wird folgendes    festgehalten: „Ende des Jahres 2017 waren dem BVT (Anm.: Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung) 313 aus Österreich stammende Personen bekannt, die sich aktiv am Jihad in Syrien und dem Irak beteiligen oder beteiligen wollten. Davon sind laut unbestätigten Informationen vermutlich 55 Personen in der Region ums Leben gekommen und 94 Personen wieder nach Österreich zurückgekehrt. Weitere 59 konnten an einer Ausreise gehindert werden  und halten sich nach wie vor im Bundesgebiet auf.“ Ebenso Sorge bereiten die anhaltenden Missionierungsaktivitäten salafistischer Gruppen und Netzwerke, die ein potenzielles Einstiegsmodell für Radikalisierung darstellen. Eine Herausforderung im Kampf gegen religiösen Fundamentalismus liegt auch darin, dass sich potentielle Terroristen moderner Technologien bedienen und insbesondere über verschlüsselte soziale Netzwerke kommunizieren.

 

Aus der Beantwortung einer Anfrage (3235/JBR/2017), die vom damaligen    Bundesrat Arnd Meißl eingebracht wurde, geht hervor, dass sich im Jahr 2017 zirka 48 „Gefährder“ in der Steiermark aufgehalten haben. Darüber hinaus betonte der ehemalige Innenminister Herbert Kickl im Zuge eines Steiermarkbesuchs am 15.   März 2019, dass zwölf Moscheevereine in der Steiermark als verfassungsfeindlich einzustufen seien.

(Quelle: https://www.kleinezeitung.at/steiermark/graz/5596196/FPOeParteitag_Kickl-in-Graz_123-Polizisten-mehr-fuer-die-Steiermark)

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele sogenannte Moscheevereine sind in der Steiermark aktuell gemeldet?

2.    Wo befindet sich jeweils der Vereinssitz bzw. die Zustellanschrift dieser sogenannten Moscheevereine?

3.    Wie viele dieser Vereine werden aktuell als verfassungsfeindlich eingestuft?

4.    Liegen Informationen darüber vor, dass diese Moscheevereine in den Jahren  2017, 2018 und 2019 aus dem Ausland finanziert wurden?

5.    Falls ja, welche konkreten Informationen zu den Finanztransaktionen an Moscheevereine liegen vor?

6.    Wurden Personen, die in den Vereinsregistern der Moscheevereine als Funktionsträger angeführt sind, in den Jahren 2017, 2018 und 2019 wegen strafrechtlicher Delikte angezeigt?

7.    Wenn ja, welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

8.    Wurden Mitglieder der Moscheevereine in den Jahren 2017, 2018 und 2019   wegen strafrechtlicher Delikte angezeigt?

9.    Wenn ja, welche Delikte wurden zur Anzeige gebracht?

10. Wie viele „Gefährder“ mit radikal-islamischem Hintergrund befinden sich derzeit in der Steiermark?

11. Wie viele Jihad-Rückkehrer halten sich derzeit in der Steiermark auf?

12. Wie viele davon sind inhaftiert und wie viele befinden sich auf freiem Fuß?

13. Welche Informationen gibt es über die Beeinflussung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten Koranschulen?

14. Welche Maßnahmen werden gegen die Indoktrinierung von Kindern und Jugendlichen in sogenannten Koranschulen gesetzt?