3945/J XXVI. GP
Eingelangt am 17.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Entscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl im 1. Halbjahr 2019
In der Asylstatistik des BMI werden zwar die rechtskräftig positiv und negativ beschiedenen Asylanträge angeführt, eine Aufstellung aller Asylentscheidungen des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl (BFA) und Aufgliederung nach Art der Entscheidung ist jedoch nicht enthalten. Zudem sind angesichts der verbreiteten Qualitätsdefizite der Asylbescheide des BFA auch die Qualitätssicherungsstandards des BFA von besonderem Interesse. Daher besteht aufseiten der unterfertigten Abgeordneten ein großes Interesse an über die in der jährlichen Asylstatistik des BMI veröffentlichten Zahlen hinausgehende Angaben zur Entscheidungspraxis des BFA.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Anträge auf internationalen Schutz wurden von 1.
Jänner 2019 bis 31. August 2019 durch das BFA positiv bzw. negativ
beschieden? Bitte
um zusätzliche Aufgliederung nach Monat und Herkunftsland, sowie bei
positiven Entscheidungen nach Art des gewährten Schutzes (Asyl,
subsidiärer Schutz, Aufenthaltstitel aus
berücksichtigungswürdigen Gründen), bei negativen Ent-scheidungen
nach Art der Entscheidung (Abweisung, Zurückweisung) und bei sonstigen
Entscheidungen auch nach Art der Entscheidung (Einstellung, Gegenstandslosigkeit,
Aussetzung).
2. Wie viele Bescheide erließ das BFA von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019? Bitte um Aufgliederung nach Monat und Art der Entscheidung (Entscheidung im Zulassungsverfahren bzw. Dublin-Verfahren, inhaltliche Entscheidung über Anträge auf internationalen Schutz, Entscheidung über Aufenthaltstitel aus berücksichtigungswürdigen Gründen, Entscheidung über die Aberkennung von internationalem Schutz, Entscheidung über Anträge auf Verlängerung von subsidiärem Schutz, Verhängung von Schubhaft, Anordnung gelinderer Mittel, etc.).
3. Wie lange dauerte ein erstinstanzliches Asylverfahren von der Asylantragstellung bis zur Entscheidung des BFA im Zeitraum von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 durchschnittlich? Bitte um Aufgliederung nach Herkunftsland.
4. Wie viele offene Asylverfahren sind aktuell beim BFA anhängig?
5. Wie viele Aufenthalts- bzw. Einreiseverbote wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 aufgehoben und aus welchen Gründen? Bitte um Aufgliederung nach Monat.
a. Wie viele davon von Amts wegen?
6. Wie viele Aufenthalts- bzw. Einreiseverbote, die aufgrund von strafrechtlichen Verurteilungen erlassen wurden, wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 aufgehoben?
a. Wie viele davon von Amts wegen?
7. Wie viele erstinstanzliche Aberkennungsverfahren in Bezug auf den Status des Asylberechtigten wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 7 Abs 2 AsylG eingeleitet und beschleunigt geführt, weil konkrete Hinweise dafür vorliegen, dass der/die Asylberechtigte sich freiwillig wieder unter den Schutz seines Herkunftsstaats gestellt hat, die verlorene Staatsangehörigkeit seines Herkunftsstaats wieder erworben hat oder er sich freiwillig wieder in seinem Herkunftsstaat niedergelassen hat, etwa weil er/sie in seinen Herkunftsstaat eingereist ist oder einen Reisepeass seines/ihres Herkunftsstaates beantragt hat? Bitte um Aufgliederung nach Herkunftsstaat.
a. Wie viele dieser Verfahren führten zu einer erstinstanzlichen Aberkennung des Asylstatus?
b. Wie viele dieser Verfahren sind noch anhängig?
8. Wie viele Datenträger wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 38 FPG sichergestellt?
9. Von wie vielen Datenträgern wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 38a FPG eine Sicherheitskopie hergestellt?
10. Wie viele Datenträger wurden von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 38a FPG ausgewertet?
11. In wie vielen Fällen war erst durch die Auswertung der Datenträger ei-ne Identitätsfeststellung möglich?
12. In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger die Reiseroute festgestellt werden?
13. In wie vielen Fällen konnte erst durch die Auswertung der Datenträger festgestellt werden aus welchem Mitgliedstaat die unrechtmäßige Einreise erfolgte?
14. In wie vielen Fällen zeigten sich durch die Auswertung der Datenträger Unstimmigkeiten in Bezug auf die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?
15. In wie vielen Fällen bestätigte die Auswertung der Datenträger die Angaben des Asylwerbers bzw. der Asylwerberin?
16. In wie vielen Fällen konnte durch die Auswertung der Datenträger keine Erkenntnisse gewonnen werden?
17. Wie vielen Fremden wurde von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 39 BFA-VG Bargeld abgenommen?
18. Wie viel Bargeld wurde von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 39 BFA-VG insgesamt sichergestellt?
19. Wie viel davon wurde für die Deckung der Leistungen der Grundversorgung herangezogen?
20. Wie oft hat das BFA von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 109 FPG die zuständige Landespolizeidirektion wegen des Verdachts auf Vorliegen einer Aufenthaltsehe verständigt?
21. Wie oft hat das BFA von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 109 FPG die zuständige Landespolizeidirektion wegen des Verdachts auf Vorliegen einer Aufenthaltspartnerschaft verständigt?
22. Wie oft hat das BFA von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 gemäß § 109 FPG die zuständige Landespolizeidirektion wegen des Verdachts auf Vorliegen einer Aufenthaltsadoption verständigt?
23. Wie viele Asylwerber_innen haben von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 die Erklärung über die Anwesenheitspflicht bzw. Nachtruhe-Vereinbarung nicht un-terschrieben und wurden daraufhin in andere Quartiere verlegt?
a. In welche Quartiere wurden diese verlegt?
24. Wie viele Mitarbeiter_innen hat das BFA?
a. Wie viele davon haben eine befristetes, wie viele ein unbefristetes Beschäftigungsverhältnis?
b. Wie viele davon entscheiden über Asylanträge?
i. Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, sind weiblich, wie viele männlich?
ii. Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, haben bis zu ein Jahr Erfahrung?
iii. Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, haben zwischen einem und 3 Jahren Erfahrung?
iv. Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, davon haben zwischen 3 und 5 Jahren Erfahrung?
v. Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, haben zwischen 5 und 10 Jahren Erfahrung?
vi. Wie viele derer, die über Asylanträge entscheiden, haben mehr als 10 Jahre Erfahrung?
25. Wie hoch ist das Budget des BFA im Jahr 2019?
a. Sind darin die Kosten der Sicherheitsbehörde im Rahmen der Antragstellung enthalten?
b. Welcher Anteil des Gesamtbudgets wurde aus dem AMIF Fonds finanziert?
c. Wie verteilt sich das Budget auf die verschiedenen Tätigkeitsbereiche des BFA?
26. Welche Schulungen werden den mit Asylverfahren befassten Mitarbeiter_innen angeboten? Welches Trainingsmaterial wird verwendet?
27. Erhalten Referent_innen ein spezielles Training zu vulnerablen Asylweber_innen?
28. Kann jede_r Referent_in über einen Antrag vulnerabler Asylwerber_innen entscheiden oder werden solche Anträge nur von speziell ausgebildete Referent_innen bearbeitet?
29. In welchen Fällen ist der Case-owner nicht für alle Verfahrensschritte zuständig?
30. Kann das Innenministerium auf Asylentscheidungen Einfluss nehmen (z.B. wenn der/die Asylwerber_in ein Risiko für die nationale Sicherheit darstellt)?
a. Wenn ja, in welcher Form? Gibt es dafür standardisierte Abläufe?
31. Gibt es im BFA interne Richtlinien oder formale Vorgaben für die Verfahren oder für die Interpretation der rechtlichen Bestimmungen?
a. Wenn ja, welche?
32. Gibt es eine Kooperation zwischen dem BFA und NGOs (z.B. EASO, UNHCR) bei der Durchführung der Asylverfahren?
a. Wenn ja, wie sind die Organisationen eingebunden?
33. Erhalten die Referent_innen regelmäßig Updates zu den Herkunftsländern?
a. Wenn ja, wie oft und in welcher Weise?
34. Wie und von wem wird Qualitätskontrolle bei den Asylverfahren durchgeführt?
35. Gibt es ein Qualitätsmonitoring im laufenden Verfahren oder erst nachdem die Entscheidung erlassen wurde?
36. Werden die Ergebnisse des Monitoring veröffentlicht?
a. Wenn nein, ist geplant dies künftig zu tun?
37. Sind externe Organisationen/Einrichtungen in das Qualitätsmonitoring eingebunden?
a. Wenn ja, welche und wie häufig?
b. Wenn ja, werden diese bei speziellen Verfahren vermehrt eingebunden?