3947/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Kosten für den Assistenzeinsatz des ÖBH an der österreichischen Staatsgrenze

Bis Oktober 2018 waren für den laufenden sicherheitspolitischen Assistenzeinsatz an der Süd- und Ostgrenze für das Bundesheer bisher 125,6 Millionen Euro an Kosten angefallen. Ihrem Vorgänger Kunasek zufolge sind insgesamt 817 Soldat_innen von sechs Assistenzkompanien im Grenzeinsatz. Die Zahlen der aufgegriffenen illegalen Grenzgänger_innen standen Ende letzten Jahres in keinem Verhältnis zu diesen verursachten Kosten für das finanziell ohnehin ausgehungerte Bundesheer, um einen solchen Einsatz weiterhin zu rechtfertigen.

Der 2015 als Konsequenz der beschlossenen Grenzkontrollen gestartete Assistenz­einsatz des Österreichischen Bundesheeres an der Süd- und Ostgrenze Österreichs ist teuer und mittlerweile eine völlig unverhältnismäßige Maßnahme, die von Exper- t_innen als europarechtswidrig eingestuft wird. 2018 kommt auf einen im Assistenz­einsatz an der Grenze eingesetzten Soldat_innen nicht einmal ein aufgegriffener Flüchtling. Angesichts dieser Zahlen ist es völlig unglaubwürdig, von einer Bedro- hung für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit zu sprechen, die die Ver­längerung von Grenzkontrollen rechtfertigen würde. Zudem verkürzen die zwei Mo-nate Assistenzeinsatz während der Grundausbildung den Zeitraum, in dem Grund­wehrdiener_innen tatsächlich ausgebildet und auch für andere Einsätze tauglich ge­macht werden können.

Ihr Vorgänger Kunasek schreibt in einer Anfragebeantwortung:

“Ich habe die interne Revision meines Ressorts beauftragt, den Gesamtstatus zur Thematik „Einsatzzulagen im Assistenzeinsatz“ umfassend zu erheben und zu über­prüfen. Im Hinblick darauf, dass es sich dabei um einen äußerst umfangreichen und komplexen Prüfprozess handelt, ersuche ich um Verständnis, dass derzeit dazu noch keine Aussage getroffen werden kann."

Diese Antwort verwundert einigermaßen, da ein solcher Prüfungsprozess wohl für
den ganzen Zeitraum seit September 2015 bis heute für die betroffenen Militärkom- manden Burgenland, Steiermark, Kärnten und Tirol maximal einen Tag für einen überprüfenden Offizier kosten würde.

Man stellte fest, dass Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffiziere für die Dienstaufsicht im Rahmen ihrer originären Aufgaben keinen Anspruch auf eine Ein­satzzulage haben. Nach unseren Recherchen gibt es in den Militärkommanden mög­licherweise Hunderte von Einsatztagen, für die die Einsatzzulage rechtswidrig ange­wiesen wurde, weil die betreffenden Militärkommandanten, Offiziere und Unteroffizie-re bloß die ihnen als originäre Aufgabe auferlegte Dienstaufsicht ausgeübt haben.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.    Auf welche Summe belaufen sich die Kosten, die für das ÖBH als Folge des As­sistenzeinsatzes an der Staatsgrenze fielen, mittlerweile? Bitte um Aufschlüsse­lung nach Jahr, Bundesland und um eine jeweils separate Angabe der Summe, die für Einsatzzulagen aufgewendet wurde, andere Personalkosten und weitere in diesem Zusammenhang angefallenen Kosten.

2.    Sind nach wie vor 817 Soldat_innen in diesem Einsatz tätig? Wenn nein, wie viele sind es aktuell? Bitte um Aufschlüsselung nach Bundesland und separater Anga­be der Anzahl der eingesetzten Grundwehrdiener_innen.

3.    Wie viele illegale Grenzgänger_innen wurden seit Beginn des Assistenzeinsatzes aufgegriffen? Bitte um Aufschlüsselung nach Jahren und Bundesländern und se­parate Angabe der Anzahl an Personen, die durch das ÖBH im Rahmen des As­sistenzeinsatzes aufgegriffen wurden.

4.    Ist der Prüfungsprozess bezüglich Einsatzzulagen im Assistenzeinsatz mittlerwei­le abgeschlossen? Wenn ja, bitte um Übermittlung des Ergebnisses.

5.    War die Auswertung der Einsatztage der im Assistenzeinsatz tätigen Soldat_innen in allen Bundesländern für die Prüfer_innen nachvollziehbar?

a) Wenn nein, inwiefern nicht?

6.    Für wie viele Tage im Jahr wurde Einsatzzulage verrechnet? Bitte um Aufschlüs­selung nach Bundesländern und Jahren seit 2015.

7.    Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen ha­ben, disziplinarrechtlich zur Verantwortung ziehen?

a) Wenn nein, warum nicht?

8.    Werden Sie die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig angewiesen ha­ben, bei der Staatsanwaltschaft anzeigen?

a) Wenn nein, warum nicht?

9.    Werden Sie anordnen, dass die Bediensteten, die die Einsatzzulage rechtswidrig empfangen haben, diese wieder zurückzahlen müssen?

a) Wenn nein, warum nicht?

10. Welche Maßnahmen bei der Fortführung des Assistenzeinsatzes werden Sie set­zen, damit sichergestellt wird, dass die ohnehin knappen Mittel in Ihrem Ressort widmungsgemäß und rechtskonform verwendet werden?