3949/J XXVI. GP
Eingelangt am 17.07.2019
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Daten zu Schubhaft und Abschiebungen im 1. Halbjahr 2019
Aus dem Bericht des Rechnungshofes aus dem Jahr 2016 über den Vollzug der Schubhaft (Bund 2016/22) geht hervor, dass es dem BMI mit der 2014 eingeführten IT-Applikation "Integrierte Fremdenadministration" möglich sein sollte, "standardmäßig aussagekräftige und differenzierte Statistiken hinsichtlich der aufenthaltsbeendenden Entscheidungen, der Außerlandesbringungen und der Sicherungsmaßnahmen" zu erstellen und dies auch erforderlich ist. Der Rechnungshof empfahl in seinem Bericht darüber hinaus dringend, verlässliche und valide Daten zu den frem-denpolizeilichen Zwangsmaßnahmen zu erheben und verfügbar zu machen. Der Webseite des BFA zufolge steht dem Bundesamt mit der Integrierten Fremdenadministration "eines der modernsten Datenbanksysteme zur Verfügung". Dennoch veröffentlicht das BMI bis dato keine umfassenden Statistiken zum Themenkomplex Schubhaft, zum Hintergrund von abgeschobenen Personen und auch zum Ausmaß des Deportation Gap. Um die Wirksamkeit und Effizienz von politischen und gesetzlichen Maßnahmen, sowie den Umgang mit Steuergeldern, im Zusammenhang mit Abschiebungen beurteilen zu können, ist die Kenntnis folgender Daten notwendig.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende
1. Wie viele Personen sind derzeit (Stichtag: 31.08.2019) in Schubhaft angehalten? Bitte um Auflistung nach PAZ, Herkunftsland und Beginn bzw. Dauer der Schubhaft.
2. Wie hoch ist derzeit (Stichtag: 31.08.2019) die Auslastung der Schubhaftkapazitäten? Bitte um Auflistung nach PAZ.
3. Wie lange war im Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 die durchschnittliche Dauer der Schubhaft? Bitte um getrennte Auflistung nach PAZ, Herkunftsland und Monat.
4. Nach welchen Kriterien werden Personen für eine Schubhaft und Rückführung ausgewählt?
5. In wie vielen Fällen endete die Schubhaft im Zeitraum 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 tatsächlich mit einer Außerlandesbringung (in absoluten Zahlen und in Prozent)? Bitte um Auflistung nach Herkunftsland und Monat.
6. Laut Anfragebeantwortung vom 03.12.2018 (1831/AB, XXVI. GP) wurden zur Frage 5 keine Statistiken geführt. Werden mittlerweile Statistiken dazu geführt?
a. Wenn ja, werden diese veröffentlicht?
b. Wenn nein, warum nicht?
7. Wie viele Abschiebungen gab es von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Monat der Abschiebung.
a. Wie viele der abgeschobenen Personen wiesen zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme eine strafrechtliche Verurteilung auf?
b. Wie viele der abgeschobenen Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme nicht mehr in der Grundversorgung?
c. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der In-schubhaftnahme in einem aufrechten Ausbildungsverhältnis, z.B. in einer Schule, FH, Universität oder anderen Bildungseinrichtung?
d. Wie viele der abgeschobenen Personen befanden sich zum Zeitpunkt der Inschubhaftnahme in einer Lehrlingsausbildung?
e. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der In-schubhaftnahme in einem aufrechten Arbeitsverhältnis als Saisonarbeitskräfte?
f. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der In-schubhaftnahme selbständig tätig?
g. Wie viele der abgeschobenen Personen waren zum Zeitpunkt der In-schubhaftnahme in einem sonstigen aufrechten Arbeitsverhältnis?
h. Wie vielen Abschiebungen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus?
8. Laut Anfragebeantwortung vom 20.02.2019 (2483/AB, XXVI. GP) wurden zu den Fragen 1a bis 1h keine Statistiken geführt. Werden mittlerweile Statistiken dazu geführt?
a. Wenn ja, welche im Konkreten?
b. Wenn ja, werden diese veröffentlicht?
c. Wenn nein, warum nicht?
d. Wenn nein, wie können sinnvolle sicherheitspolitische Maßnahmen gesetzt bzw. der Erfolg von gewissen Maßnahmen in diesem Zusammenhang, et-wa der von BM a.D. Kickl priorisierten Abschiebung von Straffälligen, überprüft werden?
e. Wenn nein, ist geplant in Zukunft entsprechende Statistiken zu führen?
9. Laut Anfragebeantwortung vom 20.02.2019 (2483/AB, XXVI. GP) wurden zur Frage wie viele der abgeschobenen Personen eine strafrechtliche Verurteilung auswiesen (Frage 1a) von Mai bis November 2018 "händische Erfassungen" vorgenommen. Darüberhinausgehende Statistiken würden jedoch nicht geführt. Worauf beruhen diese „händischen Erfassungen“?
a. Wer hat diese „händischen Erfassungen“ durchgeführt?
b. Inwiefern sind diese „händischen Erfassungen“ aussagekräftig?
c. Wenn für den Zeitraum Mai bis November 2018 „händischen Erfassungen“ vorgenommen wurden, warum ist es dann nicht möglich eine umfassende Statistik zu erstellen?
10. Wie viele Dublin-Überstellungen gab es von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Monat der Überstellung und Dublin-Zielland.
11. Wie viele freiwillige Ausreisen gab es von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Monat der Ausreise.
a. Wie viele der ausgereisten Personen wiesen eine strafrechtliche Verurteilung auf?
b. Wie viele der ausgereisten Personen befanden sich nicht mehr in der Grundversorgung?
c. Wie viele der ausgereisten Personen waren in einer Schule, FH, Universität oder anderen Bildungseinrichtungen gemeldet?
d. Wie viele der ausgereisten Personen befanden sich in einer Lehrlingsausbildung?
e. Wie viele der ausgereisten Personen waren als Saisonarbeitskräfte tätig?
f. Wie viele der ausgereisten Personen waren selbständig tätig?
g. Wie viele der ausgereisten Personen waren sonst beruflich tätig?
h. Wie vielen freiwilligen Ausreisen ging ein Aberkennungsverfahren nach dem AsylG voraus?
12. Welche und wie viele sonstige Außerlandesbringungen gab es von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland, Monat und Grund für die Außerlandesbringung.
13. Wie viele Personen, deren Asylverfahren in den Jahren 2018 und 2019 (bis 31. August 2019) rechtskräftig negativ entschieden wurden, können aufgrund von rechtlichen oder faktischen (nicht selbst zu vertretenden) Hindernissen nicht abgeschoben werden? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Jahr.
a. Wie vielen dieser Personen wurde eine Duldungskarte ausgestellt?
b. Wie viele dieser Personen erhalten Grundversorgung?
c. Wie viele dieser Personen haben eine Aufenthaltsberechtigung besonder Schutz gemäß § 57 Abs 1 Z 1 AsylG beantragt?
i. In wie vielen Fällen wurde eine Aufenthaltsberechtigung besonder Schutz erteilt?
14. Laut Anfragebeantwortung vom 20.02.2019 (2483/AB, XXVI. GP) werden zu den Fragen 7 bis 7c/i keine Statistiken geführt. Werden mittlerweile Statistiken dazu geführt?
a. Wenn nein, warum nicht?
b. Wenn nein, wie können sinnvolle sicherheitspolitische und integrationspolitische Maßnahmen gesetzt bzw. der Erfolg von gewissen Maßnahmen in diesem Zusammenhang überprüft werden?
c. Wenn nein, ist geplant in Zukunft entsprechende Statistiken zu führen?
d. Wenn ja, welche im Konkreten?
e. Wenn ja, werden diese veröffentlicht?
15. Wie vielen Personen insgesamt wurde von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 eine Duldungskarte ausgestellt? Bitte jeweils um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Monat.
a. Wie viele dieser Personen erhalten Grundversorgung?
16. Wie viele Personen haben von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 eine Aufenthaltsberechtigung besonder Schutz gemäß § 57 Abs 1 Z 1 AsylG beantragt? Bitte um Aufschlüsselung nach Herkunftsland und Monat.
17. Wie viele finanzielle Mittel wurden vom Innenministerium von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 für Abschiebungen aufgewendet? Bitte um Aufschlüsselung nach nach Transportmittel (Flugzeug, Zug, Bus) und sonstigen Kosten.
a. Wie viele davon stammen aus Mitteln der Europäischen Union?
18. Wie viele finanzielle Mittel wurden vom Innenministerium von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 für Starthilfe und sonstige finanzielle Zuwendungen in Zusammenhang mit Abschiebungen bzw. freiwilligen Ausreisen aufgewendet?
a. Wie viele davon stammen aus Mitteln der Europäischen Union?
19. Gemäß § 57 FPG kann abgelehnte Asylwerber_innen aufgetragen werden, bis zur Ausreise in bestimmten Bundesquartieren Unterkunft zu nehmen. Damit ist auch eine Gebietsbeschränkung auf den Bezirk, in dem sich die Bundesbetreuungseinrichtung befindet, verbunden, d.h. der/die Betroffene darf sich nicht außerhalb des politischen Bezirks aufhalten. Wie oft wurde von 1. Jänner 2019 bis 31. August 2019 eine Wohnsitzauflage gemäß § 57 FPG aufgetragen?
a. In welchen Bundesbetreuungseinrichtungen werden abgelehnte Asylwerber_innen mit einer Wohnsitzauflage untergebracht?
b. In welchem Bundesland haben die betroffenen
abgelehnten Asylwerber_innen gelebt, bevor ihnen aufgetragen wurde Unterkunft
in welchem Quartier des Bundes zu nehmen?
c. Wie wird trotz Wohnsitzauflage und Gebietsbeschränkung bei schulpflichtigen Betroffenen der Zugang zu Schulen gewährleistet?
d. Wie wird trotz Wohnsitzauflage und Gebietsbeschränkung der Zugang zu Gesundheitseinrichtungen (Ärzte, Spitäler, Apotheken) gewährleistet?
e. Wie viele Strafen aufgrund Missachtung einer Wohnsitzauflage wurden gemäß
§ 121 Abs 1a FPG von 1. Jänner 2019 bis 31. August
2019 verhängt?
f.
Wie viele Strafen aufgrund Missachtung einer
Gebietsbeschrän-
kung wurden gemäß § 121 Abs 1a FPG von 1. Jänner 2019
bis 31. August 2019 verhängt?