3993/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.07.2019
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Anfrage

 

 

des Abgeordneten Christian Hafenecker, MA

und weiterer Abgeordneter

an die Bundeskanzlerin

betreffend Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018

 

Der Homepage des BKA ist folgendes zu entnehmen:

 

„2018 feierte unser Land den 100. Jahrestag der Gründung der Republik. Um die Bundesregierung im Zusammenhang mit den zahlreichen, in diesem Gedenk- und Erinnerungsjahr stattfindenden Aktivitäten zu unterstützen, richtete der Bundeskanzler im Oktober 2016 den "Beirat für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018" ein.

(…)

Der Beirat unter dem ehrenamtlichen Vorsitz des ehemaligen Bundespräsidenten Heinz Fischer unterstützte verschiedene Projektvorhaben im Gedenk- und Erinnerungsjahr und war in ständigem koordinierendem Austausch mit Bundes- und Ländereinrichtungen, Forschungs- und Lehreinrichtungen sowie Archiven, Museen und Bibliotheken, die Veranstaltungen für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 entwickelten.“

 

Der Verordnung des Bundeskanzlers über die Einrichtung eines Beirats für das Gedenk- und Erinnerungsjahr 2018 konnte entnommen werden:

 

„§ 8. (1) Der Bundeskanzler sorgt für die Einrichtung einer Geschäftsstelle, die den Beirat bei der Erfüllung der Aufgaben unterstützt.

(2) Dabei obliegt es der Geschäftsstelle insbesondere

       1. die laufenden Geschäfte des Beirats zu führen;

       2. zusammen mit dem oder der Vorsitzenden auf die Einhaltung der Geschäftsordnung zu achten;

       3. die Sitzungen des Beirats vorzubereiten;

       4. die Protokolle zu erstellen und für deren Aufbewahrung zu sorgen;

       5. die Beschlüsse durchzuführen;

       6. die erforderlichen Informationen einzuholen;

       7. die Arbeitsunterlagen zu dokumentieren;

       8. die Reiseaufwendungen und Aufwandsentschädigungen zu administrieren.

(3) Die Kosten für den Beirat (laufende Bürogeschäfte sowie Aufwandersätze) sind vom Bundeskanzleramt zu veranschlagen und zu tragen.

 

§ 9. Mit Wegfall der Aufgaben gemäß § 2 wird der Beirat aufgelöst.“

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeskanzlerin folgende

 

Anfrage

 

1.    Wann genau wurde der Beirat eingesetzt?

2.    Welche Kosten sind seit der Einsetzung entstanden?

3.    Wie setzten sich diese Kosten zusammen?

4.    Wie hoch waren jeweils die Ausgaben für Reisekosten, Nächtigungskosten und Barauslagen, aufgegliedert auf die einzelnen Mitglieder des Beirates?

5.    Ist die eingerichtete Geschäftsstelle noch aktiv?

6.    Wie viele Personen, die nicht im Beirat waren, waren dort tätig?

7.    Wie viele Planstellen mit welcher Einstufung gibt es in der Geschäftsstelle?

8.    Welche Kosten sind für die Geschäftsstelle seit ihrer Einrichtung entstanden, aufgegliedert in Personal- und Sachausgaben pro Jahr?

9.    Welche weitere Infrastruktur steht dem Beirat zur Verfügung?

10. Stehen dem Beirat Dienstfahrzeuge mit Kraftfahrer zur Verfügung?

11. Wenn ja, wie viele?

12. Wenn ja, in welchem Ausmaß wurden diese genutzt, aufgegliedert auf die nutzenden Personen und Kilometerleistungen pro Jahr?

13. Welche Kosten sind dadurch entstanden?

14. Gibt es einen Plan, wann die Aufgaben erfüllt sein werden?