4018/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.07.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Stephanie Krisper, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Prüfung vorläufiger Suspendierungen in Causa "Stadterweiterungsfonds"

 

Wie die ZIB 1 am 19. Juli 2019 berichtete, konnte das Bundesministerium für Inneres (BM.I) nach eigenen Angaben die (vorläufige) Suspendierung der Sektionschefs Hutter und Vogl, gegen welche die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft Anklage erhob, nicht prüfen, weil sie die Anklageschrift nicht kenne. 

Die Anklageerhebung erfolgte bereits am 19. Juni 2019. Es stellt sich daher die Frage, wie es möglich ist, dass ein Monat nach Anklageerhebung die für Disziplinarangelegenheiten zuständigen Stellen des BM.I noch immer nicht in Besitz der nötigen Unterlagen zur Prüfung, ob eine der Voraussetzungen nach § 112 BDG vorliegt, ist.

Selbst der ORF gab an, seit einem Monat eine Kopie der Anklageschrift zu besitzen. In anderen medial bekannten Fällen - etwa in der BVT-Causa - erfolgten die vorläufigen Suspendierungen wesentlich rascher (binnen eines Tag), und das, obwohl in diesem Verfahren noch nicht einmal Anklagen gegen die Beschuldigten erhoben wurden. 

Das Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz (BMVRDJ) ist aufgrund des in Art. 22 B-VG festgeschriebenen Prinzips der Amtshilfe dazu verpflichtet, entsprechende Unterlagen auf Ersuchen des BM.I diesem zukommen zu lassen.

Eine rasche Abklärung von Vorwürfen, die potentiell einen Grund für eine vorläufige Suspendierung nach § 112 BDG darstellen, ist im Sinne der Arbeit und des Ansehens der öffentlichen Behörden dringend geboten.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Schritte wurden von Ihrem Haus unternommen, um eine Kopie der Anklageschrift, u.a. gegen die Sektionschefs Vogl und Hutter, zu erhalten?

2.    Wann nahmen welche Stellen Ihres Hauses in dieser Sache jeweils Kontakt mit welchen Stellen des BMVRDJ auf?

3.    Welche Rückmeldungen wurden dabei seitens der Stellen des BMVRDJ gegeben?

4.    Wie oft und wann wurde von Stellen Ihres Hauses in dieser Angelegenheit urgiert?

5.    Sind Sie mittlerweile in Besitz der Anklageschrift?

a.    Wenn ja: Seit wann?

b.    Wenn ja: Wie ist der aktuelle Stand des Disziplinarverfahrens?

                                  i.    Sollte dieses bereits ohne vorläufige Suspendierung beendet sein: warum unterblieb eine solche (bitte um Darlegung, warum die Voraussetzungen des § 112 Abs 1 Z 2 und 3 BDG aus Sicht der zuständigen Stellen im BM.I im konkreten Falle nicht vorliegen)?

6.    Auf welchem Wege erlangt das BM.I üblicherweise Kenntnis davon, dass gegen MitarbeiterInnen Anklage erhoben wurde?

a.    Übermittelt das BMVRDJ solche Anklageschriften üblicherweise von Amts wegen, wenn bekannt ist, dass es sich bei Beschuldigten um BeamtInnen handelt?

                                  i.    Wenn nein, warum nicht?

                                ii.    Wenn ja: warum unterblieb dies in diesem Fall?

                               iii.    Wie oft übermittelte das BMVRDJ in den letzten Fällen solche Anklageschriften von Amts wegen, weil bekannt wurde, dass es sich bei Beschuldigten um BeamtInnen handelt?

7.    Wie lange dauert die Übermittlung der Kopien von Anklageschriften gegen MitarbeiterInnen des BM.I üblicherweise?

8.    Wie lange dauerte die Übermittlung in den letzten 10 Fällen?