4030/J XXVI. GP

Eingelangt am 23.07.2019
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Folgeanfrage

der Abgeordneten Dr. Alfred J. Noll, Kolleginnen und Kollegen,
an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung
und Justiz, zur Anfragebeantwortung 3495/AB vom 5. Juli 2019.

Mit der Anfrage 3479/J wurde der Bundesminister für Verfassung, Reformen, Dere­gulierung und Justiz auch ersucht, Daten zur Verständigung Betroffener und deren allfällig ergriffener Rechtsmittel bekanntzugeben.

Mit der Anfragebeantwortung 3495/AB vom 5. Juli 2019 wurde eine Beantwortung dieses Teils der Anfrage wegen unverhältnismäßig hohem Aufwand abgelehnt. Der Aufwand wäre zwar nicht völlig unverhältnismäßig, und die Anfrage wäre eigentlich auch zu diesen Punkten zu beantworten[1]. Die anfragenden Antragsteller begnügen sich jedoch mit den folgenden Fragen zur Beschlagnahme von Briefen.

Somit richten die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz diese

Anfrage:

Alle Fragen nehmen Bezug auf die in der Beantwortung 3495/AB vom 5. Juli 2019 auf Seite 3 in den ersten drei Zeilen der Tabelle angegebenen 23 Fälle der bewilligten Beschlagnahme von Briefen (§ 135 Abs 1 StPO).

1.    In wie vielen Fällen solcher Beschlagnahmen wurde nach § 111 Abs 4 StPO Einspruch erhoben und eine gerichtliche Entscheidung über die Aufhebung oder Fortsetzung der Sicherstellung beantragt (bitte nach Jahren der Beschlagnahme unterteilt)?

2.    Wann wurden in diesen 23 Fällen die von der Beschlagnahme Betroffenen von der Sicherstellung verständigt (bitte nach Jahren der Beschlagnahme unterteilt und in Wochen oder Monaten angeben)?



[1] Kopetzki, Antwortpflicht und „Ministerzensur“, JBI 1980, 564; Szekulics/Noll, Die Interpellation
(2018), 91 f.