4055/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.07.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Stephanie Cox, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung, Wissenschaft und Forschung

betreffend Bildungsstandard-Überprüfungen und das Projekt „Grundkompetenzen absichern“

 

BEGRÜNDUNG

Am 04.04.2019 haben die letzten Bildungsstandard-Überprüfungen (in diesem Fall für die 8. Schulstufe Englisch) stattgefunden. Kurz davor sind im Februar 2019 die Bildungsstandard-Ergebnisse (für die 4. Schulstufe Mathematik) aus dem Jahr 2018 präsentiert worden. Diese Ergebnisse haben eines klar gemacht: Es ist zu einer deutlichen Verbesserung im Vergleich zur Erhebung von 2013 gekommen. Die Einführung der Bildungsstandard-Überprüfungen im Jahr 2012 hat demnach Erfolge gebracht - nachweislich und evidenzbasiert.[1]

Was sagt uns das? Nachdem es bei den Bildungsstandard-Überprüfungen darum geht, Grundkompetenzen in den Bereichen Deutsch, Mathematik und Englisch abzuprüfen, zielen diese auch darauf ab, dass Lehrkräfte ihren Unterricht kompetenzorientiert gestalten. Das wird auch im Rahmen von SQA, Schulqualität Allgemeinbildung, deutlich. Hier geht es ebenso darum, Maßnahmen für jeden Schulstandort zu entwickeln, um sowohl auf Systemebene als auch auf individueller Ebene die Kompetenzen der Schüler*innen zu verbessern. Um Schulentwicklung betreiben zu können, bedarf es einer Analyse des Systems Schule. Geht die Entwicklung nicht in die richtige Richtung, so sind Handlungsmaßnahmen gefordert. Dazu gibt es aktuell (noch) das Projekt „Grundkompetenzen absichern“.

Offiziell befasst sich dieses Projekt „mit Pflichtschulen, deren Schüler*innen bei den Bildungsstandardüberprüfungen zu mindestens 20% die Bildungsstandards nicht erreicht haben und deren Schulergebnis unter ihrem Erwartungswert liegt.“ Diesen Schulen wird individuelle Unterstützung von multiprofessionellen Teams geboten. Die mehrjährige Beratung und Begleitung hat mit dem Schuljahr 2017/18 begonnen und schließt rund 500 Schulen ein. Das Projekt läuft mit August 2022 aus.[2]

Die Bildungsstandard-Überprüfungen bilden die Ausgangslage für die Schulentwicklung. Sie liefern die essentiellen Daten, denn nur mit einer evidenzbasierten Ausgangslage kann auch richtig und individuell gesteuert werden. Doch das soll nun geändert werden. Im Zuge der Umstellung der Bildungsstandard-Überprüfungen auf die neuen „individuellen Kompetenz- und Potenzialmessungen“ (iKPM) in der 3. und 7. Schulstufe kommt es zu großen Lücken in der Datenerfassung. Diese Daten sind der Hebel für eine gesicherte Schulqualität und müssen für jeden Standort sichergestellt werden. Im Zuge dieser geplanten Änderungen stellen die unterfertigenden Abgeordneten daher folgende

 

ANFRAGE

1.             Wie ist die deutliche Verbesserung der Ergebnisse der Bildungsstandards für die 4. Schulstufe Mathematik im Jahr 2018 im Vergleich zum Jahr 2013 zu erklären?

a)    Wurde herausgefunden, was hier zum Erfolg geführt hat? Wenn ja, wie und anhand welcher Kriterien wurde dieser Erfolg gemessen?

b)    Wenn ja, werden diese Maßnahmen weiter geführt?

c)    Wenn nein, ist geplant, (z.B.: Kriterien) darzulegen, die hier zum Erfolg geführt haben?

2.              In welchem genauen Zeitplan werden die angekündigten iKPM ab dem Schuljahr 2019/20 bis zum Schuljahr 2024/25 durchgeführt? Bitte um genaue Auflistung, wann die iKPM-Testungen durchgeführt werden - inklusive der Umstellung der bisherigen iKM auf die künftig verpflichtenden iKM, sowie die folgenden iKPM.

a)    Bitte auch um Darstellung des Dreijahreszyklus.

b)    Bitte auch um Angabe, wann mit der Bekanntgabe der Ergebnisse der jeweiligen Messungen (iKM und iKPM) zu rechnen ist.

3.                Ist für die iKPM auch ein Kontextfragebogen für die Schüler*innen vorgesehen?

a)     Werden für diesen Kontextfragebogen der Schüler*innen dieselben Fragen herangezogen wie bei der bisherigen Überprüfung der Bildungsstandards (BISt-Ü)?

b)     Wenn nicht, welche Fragen bzw. Themenfelder werden gestrichen oder gekürzt? Welche Fragen bzw. Themenfelder werden ergänzt?

4.                Für welche Zwecke werden die Daten aus den Kontextfragebögen der Schüler*innen verwendet?

a)     Ist es möglich, von diesen Daten (aus den Kontextfragebögen) einen Chancen-Index für die Schulen abzuleiten?

b)     Wenn ja, wird diese Idee verfolgt?

5.                Von welcher Institution bzw. von welchen Personen werden die Ergebnisse der künftigen iKPM ausgewertet? Und wem obliegt die Auswertung der künftig verpflichtenden (aber vorübergehenden) iKM?

a)   Sind Stichprobenkontrollen vorgesehen? Wenn ja, in welchem Umfang?

6.                Inwiefern wird mit der iKPM das System Schule (und nicht nur das Individuum) untersucht und gemessen?

a)     Wie werden die bisherigen Ergebnisse aus den BIST-Ü seit 2012 miteinbezogen, damit eine fortlaufende Schulentwicklung sichergestellt und auch gemessen werden kann?

b)     Ist eine fortlaufende Datenerhebung auf Grundlage der BIST-Ü seit 2012 überhaupt möglich?

c)     Wie können Sie einen fairen Vergleich der Daten aus den BIST-Ü seit 2012 und der zukünftigen iKPM sicherstellen?

7.              Was wird aus SQA und der Schulentwicklung, wenn viele Schulen über Jahre keine Daten und damit keine Vergleichswerte für ihre Schule haben?

8.              Soll die künftige iKPM in der 3. Schulstufe über die weitere Schullaufbahn (NMS bzw. MS oder AHS) entscheiden?

a)    Wenn ja, gilt das für die Eltern als Entscheidungshilfe oder für die Schulen (z.B.: für die AHS)?

b)    Kann eine AHS von einem Volkschulkind zukünftig die Vorlage der iKPM- Ergebnisse der 3. Klasse als Aufnahmekriterium verlangen?

c)    Wenn nein, wie kann man verhindern, dass die iKPM-Ergebnisse (dennoch) als Entscheidungsgrundlage für die AHS herangezogen werden?

d)    Wurden bzw. werden hier Vorkehrungen getroffen?

9.              Wird das Projekt „Grundkompetenzen absichern“ auch nach August 2022 fortgeführt?

a) Wenn nicht, welche Maßnahmen sind stattdessen geplant, um die Schulentwicklung jener Schulen, deren Performance unter dem Erwartungswert liegt, voranzutreiben und deren Ergebnisse zu verbessern?

10.       Welche sonstigen Maßnahmen sind geplant, um die Grundkompetenzen im Pflichtschulbereich sicher zu stellen?

a)  Gibt es sonstige flächendeckende Erhebungen zu den Grundkompetenzen?



[1] www.bifie.at, 16.07.2019.

[2] http://www.sqa.at/course/view.php?id=177, 16.07.2019.