4083/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.08.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Christian Kovacevic,

Genossinnen und Genossen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend Missstand an der Raststätte Weer Süd

An der Raststätte Weer Süd sind Toiletten kostenfrei, ein Wickelraum, den junge Familien beizeiten dringend benötigen, ist hingegen kostenpflichtig. Diese Praxis steht im Gegensatz zu anderen ASFINAG-Raststätten. Insbesondere ist fragwürdig, warum die Toilettenbenutzung, die wesentlich mehr Reinigungsaufwand erfordert, kostenfrei ist und die Notlage von Familien mit Kindern, die ihr Kind nicht am Parkplatz vor aller Augen wickeln wollen, ausgenutzt wird. Es handelt sich somit um eine wesentliche Ungleichbehandlung von RaststättenbesucherInnen aufgrund ihrer jeweils verschiedenen Motivlage und konkret um eine Schlechterstellung von Familien mit Babys bzw. Kleinkindern gegenüber Benützern von Toiletten.

 

Liegt die Begründung dessen in der Verhinderung einer missbräuchlichen Nutzung des Wickelraumes, sollte es zu den Aufgaben des Straßenbetreibers, der ASFINAG, gehören, diese auf geeignete und gleichheitsgrundsatzkonforme Weise zu verhindern und nicht den Nutzern einer mautpflichtigen Autobahn durch Einhebung einer Zusatzgebühr aufzubürden.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.      Erachten Sie die erwähnte Vorgangsweise der ASFINAG an der Raststätte Weer Süd als eine EU-rechtskonforme Maßnahme?

1.1.        Wenn ja, wie lautet Ihre Begründung?

1.2.        Wenn nein, wie lautet Ihre Begründung?

2.      Sind dem BMVIT ähnliche Vorgangsweisen einer solchen Ungleichbehandlung EU- weit bekannt (wenn ja, bitte um Auflistung der betreffenden Raststätten)?

3.      Wird Gleiches (das ist nach Ansicht der Anfragesteller hier die entgeltfreie Benützung aller öffentlich zugänglichen Räume einer Toilettenanlage) ungleich (entgeltfrei gegenüber entgeltpflichtig) behandelt, wird möglicher Weise auch der Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 7 B-VG verletzt. Wie lautet die Rechtsansicht des BMVIT und der ASFINAG hierzu?

4.      Betrifft diese Vorgangsweise der ASFINAG ausschließlich die Toilettenanlage der Raststätte Weer Süd oder auch weitere Raststätten in Österreich?

4.1.        Wenn ja, welche andere Raststätten konkret?

4.2.        Wenn nein, weshalb nur die Raststätte Weer Süd?

5.      Beabsichtigt die ASFINAG künftig eine gebührenfreie Benützung des Wickelraums der Raststätte Weer Süd zu ermöglichen?

5.1.        Wenn ja, ab wann?

5.2.        Wenn nein, weshalb nicht?

6.      Wie gewährleistet die ASFINAG bzw. das BMVIT, dass Anfragen, Beschwerden, Anregungen von BürgerInnen zeitgerecht behandelt und beantwortet werden?

6.1.        Gibt es eine zentrale Meldestelle zur Kontaktaufnahme?

6.2.        Können Sie ausschließen, dass derartige Anfragen unbeantwortet bleiben?

6.3.         Wie begründen Sie eine allfällige Nichtbeantwortung?