4114/J XXVI. GP

Eingelangt am 02.09.2019
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak‚ MA, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fluggastdatenübermittlung durch Unternehmen

Seit März 2019 verarbeitet die österreichische Fluggastdatenzentralstelle (Passenger Information Unit, kurz PIU) gemäß der Richtlinie (EU) 2016/681 über die Verwendung von Fluggastdatensätzen (PNR-Daten) zur Verhütung, Aufdeckung, Ermittlung und Verfolgung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität die sogenannten PNR-Daten. Nach der Richtlinie müssen Luftfahrtunternehmen vor jedem internationalen Flug "Passenger Name Records" (PNR) an die jeweils zuständige Fluggastdatenzentralstelle (PIU) automatisch übermitteln.

Laut Medienberichten geht aus einer parlamentarischen Anfrage an die Europäische Kommission hervor, dass das französische Unternehmen Conztanz einerseits für das Großherzogtum Luxemburg die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Fluggastdaten organisiert, andererseits aber auch im Auftrag von Fluggesellschaften deren Buchungsdaten in einer Weise aufbereitet, die maßgeschneiderte Dienstleistungen für jeden ihrer Passagiere ermöglicht. Daher wurde der Vorwurf laut, dass Passagierdaten, die nach der EU-Richtlinie gespeichert würden, verarbeitet und gewinnbringend verkauft würden.

Das betroffene Unternehmen hat dargestellt, dass es sich um unterschiedliche Datensätze handelt, die auch strikt getrennt auf verschiedenen Servern liegen. Auch ist das Unternehmen nur für die Transferierung zuständig, hat selbst keinen Zugriff auf die im gesetzl. Auftrag übermittelten Daten.

Es stellt sich jedoch die Frage, wie die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle in Österreich ausgestaltet ist.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie ist die gesetzlich vorgeschriebene Übermittlung von Fluggastdaten an die Fluggastdatenzentralstelle in Österreich ausgestaltet?

2.    Findet die Übermittlung von Fluggastdaten unmittelbar durch die Luftfahrtunternehmen statt?

a.    Wenn nein, durch welches Unternehmen bzw. welche Unternehmen werden die Fluggastdaten an die österreichische Fluggastdatenzentralstelle übermittelt?