4121/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.09.2019
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Alois Stöger und KollegInnen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Umsetzung des Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetzes - LSD-BG

Das Lohn- und Sozialdumping-Bekämpfungsgesetz (LSD-BG) sieht gemäß § 69 die Erstellung eines Kontrollplanes vor, der erstmals für das Jahr 2018 zu erstellen war. Zudem sieht das LSD- BG die Erstellung eines Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes vor, der bis zum 30. Juni des Folgejahres dem Nationalrat vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen ist.

§ 69 LSD-BG: „Der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz hat in Zusammenarbeit mit dem Bundesminister für Finanzen nach Maßgabe der jeweiligen Zuständigkeit unter dem Gesichtspunkt einer wirksamen Kontrolle und auf Basis von Risikobewertungen und statistischen Daten sowie unter Berücksichtigung der spezifischen Risiken besonderer Branchen jährlich einen Kontrollplan zu erstellen. Im Kontrollplan ist auch zu dokumentieren, inwieweit die für die Kontrolle nach § 12 zuständige Abgabenbehörde im Hinblick auf die Anzahl der nach Österreich entsandten Arbeitnehmer und effizienten Kontrollen ausreichend mit Personal ausgestattet ist. Der Bundesminister für Finanzen hat dementsprechend für eine ausreichende Personalausstattung zu sorgen. Der Kontrollplan ist erstmalig für das Jahr 2018 zu erstellen. Der Bundesminister für Finanzen hat jährlich bis zum 30. Juni des Folgejahres einen Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes zu erstellen und gemeinsam mit dem Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz dem Nationalrat vorzulegen und der Öffentlichkeit zugänglich zu machen."

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten nachfolgende Anfrage:

1.         Wurde ein Kontrollplan gemäß § 69 LSD-BG erstellt?

a)    Für welche Branchen wurde ein Kontrollplan erstellt?

b)   Wurde ein Kontrollplan für den Verkehrsbereich erstellt?

c)    Wenn nein - warum wurde kein Kontrollplan für den Verkehrsbereich erstellt?

d)   Wurde ein Kontrollplan für den Bereich Bau- und Baunebengewerbe erstellt?

e)   Wenn nein - warum wurde kein Kontrollplan für den Bereich Bau- und Baunebengewerbe erstellt?

f)     Wurde ein Kontrollplan für den Bereich Arbeitskräfteüberlassung erstellt?

g)    Wenn nein - warum wurde kein Kontrollplan für den Bereich Arbeitskräfteüberlassung erstellt?

h)   Wurde ein Kontrollplan für den Bereich Gastronomie erstellt?

i)     Wenn nein - warum wurde kein Kontrollplan für den Bereich Gastronomie erstellt?

2.         Wie viele Kontrollen wurden im Berichtszeitraum durchgeführt?

a)    Durch welche Behörden erfolgten die Kontrollen?

b)   Wie viel Personal bzw. wie viele Arbeitsstunden wurden für die Kontrollen aufgewendet?

c)    Wie hoch war der Personaleinsatz für die Kontrollen in den einzelnen Branchen?

d)   Wie viel Personal bzw. wie viele Arbeitsstunden wurden für die Kontrollen im Jahr 2016 aufgewendet?

3.         Was sind die Ergebnisse des Berichts über die Durchführung des Kontrollplanes?

a)    Was sind die Ergebnisse des Berichts über die Durchführung des Kontrollplanes in den Branchen Straßen-, Bahn-, Schiffs- und Flugverkehr?

b)   Was sind die Ergebnisse für den Bereich Bau- und Baunebengewerbe?

c)    Was sind die Ergebnisse für den Bereich Arbeitskräfteüberlassung?

d)   Was sind die Ergebnisse für den Bereich Gastronomie?

4.         Welche Schlüsse wurden aus dem Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes gezogen bzw. welche Konsequenzen ergeben sich daraus für die laufende Kontrolltätigkeit?

5.         Wann wird der Bericht über die Durchführung des Kontrollplanes gemäß § 69 LSD-BG dem Nationalrat vorgelegt und der Öffentlichkeit zugänglich gemacht?