4181/J XXVI. GP

Eingelangt am 19.09.2019
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Anfrage

Parlamentarische Anfrage

des Abgeordneten Efgani Dönmez, PPM Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Verwendung von verhängten Geldstrafen

Begründung

Nach § 15 Verwaltungsstrafgesetz 1991 (VStG) fließen Geldstrafen sowie der Erlös verfallener Sachen, sofern die Verwaltungsvorschriften nicht anderes bestimmen,

1.            dem Land für Zwecke der Sozialhilfe, bestehen aber Sozialhilfeverbände, dem Sozialhilfeverband, in dessen Gebiet die Strafe verhängt wurde zu;

2.            dem Bund zu, sofern ein Bundesgesetz im Wirkungsbereich einer Landespolizeidirektion vollzogen wurde.

Zum Beispiel ist nach dem Apothekengesetz der Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich als Empfänger der Strafgelder nach diesem Bundesgesetz normiert.

Anfrage

In diesem Zusammenhang ersuchen wir um Beantwortung folgender Fragen:

1.    In welcher Höhe kamen Geldstrafen und Erlöse aus verfallenen Sachen im Sinn des § 15 VStG in den Jahren 2016, 2017 und 2018 dem Wohlfahrts- und Unterstützungsfonds der Pharmazeutischen Gehaltskasse für Österreich als Empfängerin zu?

2.            In welchen weiteren in Ihrem Verantwortungsbereich zu vollziehenden Verwaltungsvorschriften des Bundes ist im Sinn des Einleitungssatzes des § 15 VStG neben dem Apothekengesetz anderes bestimmt?

2.1         Wem fließen eingehobene Geldstrafen oder Erlöse verfallener Sachen in den von § 15 VStG abweichenden Regelungen zu?

3.            Welche Bundesbehörden einschließlich beliehener Behörden (ausgenommen Landespolizeidirektionen) sind in Ihrem Verantwortungsbereich als Verwaltungsstrafbehörden auf Grund welcher Rechtsvorschriften tätig und haben § 15 VStG anzuwenden?

3.1          Sofern weitere Behörden bestehen: In welcher Höhe kamen Geldstrafen und Erlöse aus verfallenen Sachen im Sinn des § 15 VStG in den Jahren 2016, 2017 und 2018 den einzelnen Ländern bzw. Sozialhilfeverbände in den Ländern (Gesamtsumme je Bundesland) von der jeweiligen Behörde getrennt nach den jeweils angewendeten Bundesgesetzen zu bzw. wurden von der jeweiligen Behörde den genannten Begünstigten überwiesen?

                                                                

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