4190/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2019
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Schuldenstand Abbaubanken

 

Laut einer parlamentarischen Anfragebeantwortung des damaligen Finanzministers Dr. Hans Jörg Schelling (10230/AB XXV. GP) beliefen sich die Verbindlichkeiten der Abbaueinheiten KA Finanz, HETA und immigon zum Zeitpunkt ihrer Gründung auf 16,2 Mrd. Euro (KA Finanz, 5,7% des BIP), 13,8 Mrd. Euro (HETA, 4,2% des BIP) und 2,3 Mrd. Euro (immigon, 0,7% des BIP). Laut den letztgültigen Geschäftsberichten der drei Abbaueinheiten konnten – entsprechend der Abbauziele – die Geschäftsvolumen in allen drei Abbaueinheiten reduziert werden. Im Falle der HETA musste der Abbauplan für 2019 sogar revidiert werden, da sich die Erwartungen aufgrund des positiven Abbaufortschritts stetig änderten. Laut Trendprognose der HETA ASSET RESOLUTION ist für 2019 auch mit einer Erfüllungsquote über dem FMA-Mandatsbescheid III (+1,5%) zu rechnen. Im Vergleich zum Abbauplan 2018 wird sich die grundlegende Erfüllungsquote um sogar 5,7% erhöhen (vlg. HETA ASSET RESOLUTION Unternehmenspräsentation, vom 23.05.2019). 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen nachstehende

Anfrage

 

1.)  Wie hoch sind die aktuellen Maastricht-relevanten Verbindlichkeiten der HETA Asset Resolution AG?

2.)  Wie hoch sind die aktuellen Maastricht-relevanten Verbindlichkeiten der KA Finanz AG?

3.)  Wie hoch sind die aktuellen Maastricht-relevanten Verbindlichkeiten der immigon portfolioabbau AG?

4.)  Wie ist der aktuelle Abwicklungsstand der HETA Asset Resolution AG im Allgemeinen (wesentliche Kennzahlen)?

5.)  Wie ist der aktuelle Abwicklungsstand der KA Finanz AG im Allgemeinen (wesentliche Kennzahlen)?

6.)  Wie ist der aktuelle Abwicklungsstand der immigon portfolioabbau AG im Allgemeinen (wesentliche Kennzahlen)?

7.)  Wie hoch schätzen Sie den jeweiligen finanziellen Schaden ein, der der Republik durch die drei Banken bzw. Abbaueinheiten bis zum Ende ihrer Abwicklung entstanden sein wird?

8.)  Wie hoch sind die Zahlungen, die jeweils von den drei Abbaueinheiten an die Republik seit dem Zeitraum ihrer Gründung bis jetzt sowie bis zu ihrer endgültigen Abwicklung geleistet wurde/werden?