4196/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.09.2019
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Anfrage

der Abgeordneten Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Geltendmachung von Sonderausgaben für Spenden und Kirchen­beiträge

Im Zuge des Steuerreformgesetzes 2015/16 wurde auch die Geltendmachung von Sonderausgaben für Spenden und Kirchenbeiträge grundsätzlich geändert. Seit 1. Jänner 2017 geben nicht mehr die Spender, sondern die von ihnen bedachten Orga­nisationen (aus datenschutzrechtlichen Gründen verschlüsselt) die Spendensumme des vergangenen Jahres an die Finanzbehörden weiter.

Das Bundesministerium für Finanzen erwartete sich daraus eine kosteneffiziente und für den Bürger einfachere Abwicklung der Berücksichtigung der Sonderausgaben in der Arbeitnehmerveranlagung.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Wie viele Steuerpflichtige haben 2015, 2016, 2017 bzw. 2018 Spenden bzw. Kir­chenbeiträge geltend gemacht? (Bitte getrennt nach Einkommens- und Lohn­steuerpflichtige.)

2.    Wie hoch war das geltend gemachte Volumen 2015, 2016, 2017 bzw. 2018? (Bit­te getrennt nach Einkommen- und Lohnsteuerpflichtige.)

3.    Wie viele Spenden in Mio. Euro wurden für private Geldzuwendungen an mildtäti­ge Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u.a. (KZ451), für private Zuwendungen an begünstigte Forschungs- und Lehreinrichtungen, Museen, das Bundesdenkmalamt, Behindertensport-Dachverbände u.a. (KZ459), für Geld­spenden an Umweltorganisationen und Tierheime (KZ562) sowie für Geldspen­den an freiwillige Feuerwehren und Landesfeuerwehrverbände (KZ563) geltend gemacht?

4.    Wie hoch waren die begünstigten Zuwendungen an gemeinnützige Stiftungen nach ESTG 4b?

5.    Wie hoch waren die durchschnittlich geltend gemachten Spenden bzw. Kirchen­beiträge? (Bitte getrennt nach Einkommen- und Lohnsteuerpflichtige)

6.    Hat sich die Zahl der spendenbegünstigten Einrichtungen 2015, 2016, 2017 und 2018 verändert?

a.    Wenn ja, bitte um Anzahl und Bekanntgabe derselben.

7.    Wie hoch waren die Einkommen nach § 2 Abs. 2 (KZ2245), die Steuer nach Ab­zug der Absetzbeträge (KZ2258) 2017 und 2018 sowie der Steuerausfall für Spenden und Kirchenbeiträge (beim Durchschnittssteuersatz bzw. beim Grenz­steuersatz)?

8.    Wie hoch waren die Kosten für den Bund bei der technischen Umsetzung z.B. Datenbankanpassungen, neue Schnittstellen im FinanzOnline bzw. für die Öffent­lichkeitsarbeit?

9.    Wie hoch war der 2015, 2016, 2017 und 2018 von Unternehmen geltend ge­machte Spendenbetrag?

a. Wie bewerte man im Bundesministerium für Finanzen diese Entwicklung?

10. Wie sind die ersten SWOT Analyse zur Reform ausgefallen - wo siehst man im Bundesministerium für Finanzen Nachschärfungsbedarf?

11 Konnten von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen durch die Reform Kos­teneinsparungen im System erreicht werden?

a.    Wenn ja, bitte um Bekanntgabe der konkreten Einsparungen.

b.    Wenn nein, warum nicht?

12.  Experten kritisieren von mehreren Seiten die Intransparenz bei der Veröffentli­chung der Spendenbeträge. Wie bewertet man diesen Umstand von Seiten des Bundesministeriums für Finanzen?

13. Werden sie Maßnahmen ergreifen um mehr Transparenz bei der Veröffentlichung der Spendenbeträge forcieren?

a.    Wenn ja, wie werden diese Maßnahmen aussehen?

b.   Wenn nein, warum nicht?