52/J XXVI. GP

Eingelangt am 13.12.2017
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Sabine Schatz

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend dem Rekruten Rüdiger H., welchem in Uniform und Burschenschafterband im Parlament ein Preis verliehen wurde.

Begründung

Am Mittwoch, den 8. November 2017, wurde dem Rekruten Rüdiger H. im Rahmen des Dinghofer-Symposiums, das auf Einladung des Dritten Nationalratspräsidenten Norbert Hofer im Palais Epstein stattfand, die Franz-Dinghofer-Medaille für sog. „Verdienste um die Demokratie" verliehen[1]. Auf einem offiziellen
Veranstaltungsfoto
[2], welches auch auf der Parlamentswebsite zu finden ist, ist Rekrut Rüdiger H. in seiner Uniform des Bundesheeres zu sehen. Über dieser Uniform trug Rekrut Rüdiger H., der Mitglied der pennalen Burschenschaft Donauhort zu Aschach ist, ein Burschenschafterband in den Farben Schwarz/Dunkelblau-Rot-Gold. Der „farbentragende" Rekrut verstieß damit jedenfalls gegen mindestens zwei Aspekte der Dienstvorschrift für das Bundesheer: Anzugsordnung (GZ S92011/71- FGG7/Vor/200)[3]. Gegenüber der APA bestätigte der Heeres-Sprecher Oberst Michael Bauer, dass das Bundesheer ein Disziplinarverfahren gegen den Rekruten Rüdiger H. prüfe[4]. Nun war Medienberichten zu entnehmen, dass der Rekrut bereits eine Strafe wegen des Verstoßes gegen die Verordnung erhielt.[5]

Es ist begrüßenswert, dass das Bundesheer den Vorfall ernst genommen und ein Disziplinarverfahren eingeleitet hat. Gegen deutschnationales, rechtsextremes Gedankengut unter Heeresangehörigen vorzugehen, ist eine wichtige Grundlage für die verfassungsgemäße Arbeit des Bundesheeres. Der Vorfall dieses Rekruten weist auf diesen Umstand erneut hin.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

1.   Wie viele weitere Vorfälle im Zeitraum 1.1.2000 bis 30.11.2017 sind dem Ministerium bekannt, in denen Angehörige des Bundesheeres rechtsextreme oder deutschnationale Symboliken gleichzeitig mit der

Dienstkleidung/Uniform getragen haben (aufgeschlüsselt nach Rang/Funktion, Bundesländern und Bezirken sowie nach Geschlecht)?

a. Welche Konsequenzen hatten die genannten Vorfälle für die betreffenden Personen? (aufgeschlüsselt nach Rang/Funktion, Bundesländern/Bezirken, Geschlecht und Konsequenz)

2.    Wieviele Vorfälle sind dem Ministerium bekannt, in denen Angehörige des Bundesheeres an rechtsextremen und/oder deutschnationalen Veranstaltungen wie etwa an der „Ulrichsbergfeier", am „AkademikerbaN" oder am „Nowotny-Gedenken" in den Jahren 2012, 2013, 2014, 2015, 2016 und 2017 in Uniform teilgenommen haben (aufgeschlüsselt nach Rang/Funktion, Bundesländern und Bezirken sowie nach Geschlecht)?

3.    Sind dem Ministerium weitere Angehörige des Bundesheeres bekannt, die Mitglieder von Organisationen, Vereine oder Gruppen sind, die vom Verfassungsschutz beobachtet bzw. als rechtsextrem eingestuft werden, wie etwa die „Identitären" oder „Info Direkt" (aufgeschlüsselt nach Rang/Funktion, Organisation/Verein/o.ä., Bundesländern, Bezirken sowie nach Geschlecht)?

 

4.  Wann werden die Maßnahmen des Bundesheeres zur Bekämpfung rechtsextremer Einstellungen und Tendenzen in den eigenen Reihen evaluiert?

a.    Welche Personen sind für diese Evaluierung zuständig?

b.   Wer beschickt diese Personen?

c.    Wie lautet deren genauer Auftrag?



[1] https://www.parlament.gv.at/PAKT/PR/JAHR 2017/PK 1118/index.shtml (abgerufen am 20. November 2017)

[2] https://www.parlament.gv.at/SERV/FOTO/VER/764881/7147071_500.jpg (abgerufen am 20. November 2017)

[3] Der Absatz 106 der Verordnung 106 schreibt vor: „Es ist verboten, Uniformstücke der Uniform des Österreichischen Bundesheeres mit zivilen Bekleidungsstücken bzw. Uniformen oder Teilen der Uniform von Vereinen, Orden, Ordensgesellschaften usw. zu kombinieren." Zudem ist es grundsätzlich gemäß Absatz 132 der Anzugsordnung untersagt, die Uniform „im Rahmen parteipolitischer Veranstaltungen jeder Art“ (Bundesministerium für Landesverteidigung (2006): Dienstvorschrift für das Bundesheer. Anzugsordnung. GZ S92011/71-FGG7/Vor/200; Seite 46.) zu tragen. Angehörige des Bundesheeres dürfen zwar an Veranstaltungen des Bundes, der Länder oder Gemeinden in Uniform mitwirken, bei anderen Veranstaltungen ist aber die Bewilligung des zuständigen Militärkommandanten notwendig. Diese Bewilligung ist nur zu erteilen, wenn die Veranstaltung keinen parteipolitischen Charakter trägt und erwartet werden kann, dass sie einen solchen auch nicht durch die Veranstalter erhält. (http://derstandard.at/2000067582651/Sohn-eines-FPOe-Mandatars-trug- Burschenschafter-Schleife-auf-Uniform (abgerufen am 20. November 2017) Das Dinghofer-Symposium stellt keine Veranstaltung dar, für die eine solche Ausnahmebewillligung erteilt werden kann. Beispielhaft sei hier die Berichterstattung von „FPÖ TV“ angeführt: https://www.youtube.com/watch?v=WtyKaSIHOmk (abgerufen am 28. November 2017); zudem weisen sowohl die Gründungsgeschichte des veranstaltenden „Franz Dinghofer Instituts“ als auch die dort verantwortlichen Personen auf den parteipolitischen Hintergrund: Im Interview sagt Martin Graf, dass er das „Institut“ während seiner Nationalratspräsidentschaft etabliert hat (Freiheitlicher Parlamentsklub/FPÖ-Bildungsinstitut: Volksvertreter. Die Freiheitlichen im Parlament. Wien 2016, S. 67); als Obmann des „Instituts“ scheint im Vereinsregister Mag. Alexander Höferl auf - und dieser ist auch Leiter des FPÖ-Kommunikationsbüros (https://www.fpoe.at/medien/kommunikationsbuero/person/alexander-hoeferl. abgerufen am 20. November 2017/).

[4] APA 240 5 II 0437 von Freitag, dem 10. November 2017

[5] http://www.tt.com/politik/innenpolitik/13731351-91/bundesheer-bestraft-rekruten.csp. abgerufen am 5. Dezember 2017