543/J XXVI. GP

Eingelangt am 22.03.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Walter Bacher,

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus betreffend Österreichische Bundesforste AG - Zweitwohnsitzprojekt

Die Österreichische Bundesforste AG überlegen offensichtlich einem Planungsbüro ein Baurecht auf einer prominenten Liegenschaft in Zell am See einzuräumen.

Dieses Planungsbüro versucht seit nunmehr sieben Jahren vergeblich eine Bewilligung für die Errichtung eines „Hotel Garni“ mit 112 Betten auf dieser Liegenschaft zu erlangen. Sämtliche bisherigen Bemühungen des Konsenswerbers waren vergeblich.

Alle vorliegenden Informationen (einschließlich des Gutachtens eines renommierten Sachverständigen für Hotellerie) deuten darauf hin, dass das „Hotel Garni“ tatsächlich eine Zweitwohnsitzanlage werden könnte.

Das Hotel "Hotel Garni", soll mit 112 Betten in Betrieb gehen, aber gleichzeitig mit nur vier Angestellten auskommen.

Außerdem ist den Plänen ein Frühstücksraum zu entnehmen, in dem nicht einmal 50 Prozent der Gäste platzmäßig ihr Auslangen finden würden.

Der "Check in" in das Hotel soll außerdem über eine Tiefgarage führen.

Diese Fakten untermauern die Wahrscheinlichkeit, dass hier in Wahrheit luxuriöse Zweitwohnsitze für zahlungskräftiges Klientel, am geplanten "Lakeview Lodge" in der Forststraße in Zell am See, entstehen sollen!

Es wäre nicht im öffentlichen Interesse, wenn eine im Alleineigentum des Bundes stehende Gesellschaft an der vermuteten Umgehung raumordnungsrechtlicher Vorschriften beteiligt ist und daraus profitiert.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Tourismus und Nachhaltigkeit folgende

 

Anfrage:

1.    Was planen Sie als zuständige Bundesministerin gegen die Errichtung von Zweitwohnsitzen auf im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG stehenden Liegenschaften zu unternehmen?

2.    Wie werden Sie sicherstellen, dass auf der im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG stehenden Liegenschaft 5700 Zell am See, Forststraße 8, keine nicht-genehmigten Zweitwohnsitze errichtet werden?

 

3.    Sind Ihnen weitere (nicht genehmigte) Zweitwohnsitzanlagen bzw. -projekte auf Liegenschaften der Österreichische Bundesforste AG bekannt?

4.    Welche Maßnahmen setzen Sie, dass beim Appartementhotelprojekt Zell am See, Forststraße 8 die Arbeitnehmerlnnenschutzvorschriften eingehalten werden?

5.    Sind Ihnen weitere Bauprojekte auf Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste AG bekannt, bei denen die Arbeitnehmerlnnenschutzvorschriften nicht eingehalten wird?

a.      Wenn ja, welche?

b.      Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche maßgeblichen Punkte sind Ihrer Kenntnis nach in den Plänen für jene Appartementanlagen auf Liegenschaften der Österreichischen Bundesforste AG hinsichtlich ausreichendem abwehrendem Brandschutz und der Sicherstellung der Personenrettung im Winter ausgewiesen?

7.    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, wenn sich herausstellt, dass für dieses Appartementhotel auf einer Liegenschaft, die im Eigentum der Österreichischen Bundesforste AG steht, weder ein ausreichender abwehrender Brandschutz noch eine Personenrettung im Winter sichergestellt ist?