607/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.04.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Claudia Gamon, Kolleginnen und Kollegen die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort betreffend Netzneutralität

Die Netzneutralität ist eines der wichtigsten Prinzipien des freien Internets. Sie garantiert Wettbewerb, Innovation und gleichberechtigte Teilhabe im Internet. Seit Jahren versuchen Internetprovider allerdings neben dem klassischen Netzzugang sogenannte „Specialised Services“ zu vermarkten. Die Definition dieser „Specialised Services“ droht in ein Zwei-Klassen-Internet zu münden, wobei manche Dienste priorisiert und andere gebremst werden. Laut Artikel 6 der EU-Verordnung zur Netzneutralität müssten Nationalstaaten Strafen für Verstöße gegen das Gesetz verhängen.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Ist grundsätzlich eine Novellierung des Telekommunikationsgesetz 2003 vorgesehen?

a.  Wenn ja, welche Änderungen sind vorgesehen?

b.  Wenn ja, in welchem Zeitrahmen ist die Novellierung geplant?

2.    Wieso ist Österreich neben Portugal und Norwegen das einzige Land ohne Strafbestimmungen für Verstöße gegen die Netzneutralität? [1][1]

3.    Gemäß Artikel 6 der EU Verordnung zur Netzneutralität (2015/2120) hätte Österreich etwaige Sanktionen zu Verstößen gegen dieses Gesetz der EU Kommission bis spätestens April 2016 melden müssen. Ist eine solche Meldung erfolgt?

4.    Gab es Korrespondenz oder Nachfragen zwischen der EU Kommission und den Institutionen im Einflussbereichs des Ministeriums bezüglich des Erlasses von Strafbestimmungen aufgrund von Artikel 6 und der vorgesehenen Meldung?

5.    Ab welcher Höhe genügen Strafen aus Sicht des Ministeriums den Anforderungen des Artikel 6 „wirksam, verhältnismäßig und abschreckend“ zu sein?

6.    Sehen Sie eine Notwendigkeit von Strafbestimmungen bei Verstoß gegen die Netzneutralität?

a.  Wenn nein, warum nicht?

b.  Wenn ja, wann ist eine entsprechende gesetzliche Verankerung geplant?

7.    Hat "Zero Rating” Auswirkungen auf die Angebotsfreiheit von online Diensten im Internet und den Wettbewerb zwischen österreichischen Startups mit dominanten Internetfirmen?

8.    Beurteilen Sie "Zero Rating" als Verstoß gegen das Prinzip der Netzneutralität?

9.    Plant Österreich die Einrichtung eines „zertifizierten Überwachungsmechanismus“ gemäß Artikel 4 (4) der EU Verordnung zur Netzneutralität (2015/2120) um Endkunden die Möglichkeit zu geben ihre vertraglich vereinbarten minimum-, durchschnitts- und maximum-Bandbreiten mit der tatsächlich erbrachten Bandbreite zu vergleichen?[2] [2]

10. Welche nationalen Rechtsbehelfe stehen Konsumentlnnen zu, sollten sie die vertraglich vereinbarten Bandbreiten von ihrem Telekombetreiber nicht eingehalten werden?

11. Welche Maßnahmen setzt die Bundesregierung um das Vorsitzjahr der RTR im Gremium der Europäischen Regulierungsbehörden (GEREC) zum Erfolg zu machen?

12.  Laut Zahlen der Computer Measurement Group (CMG-AE) vom März 2018 ist Österreich mit 1,1 % Versorungsgrad bei der Glasfaserversorgung (FTTH/FTTB) das Schlusslicht Europas (Durchschnitt 13,9%). Was unternimmt die Bundesregierung um diesen Wert zu steigern?

13. Wie wirkt sich die geringe Glasfaserversorgung auf den geplanten 5G Ausbau aus?

14.  Besteht aus Sicht des Ministeriums angesichts der Einführung von 5G ein Novellierungsbedarf im aktuellen Telekomrechtsrahmen?



[1][1][1]Seite 34 des Berichts der europäischen Regulierungsbehörden für

Telekommunikation :

http://berec.europa.eu/eng/document_reqister/subiect_matter/berec/reports/7529-

berec-report-on-the-implementation-of-requlation-eu-20152120-and-berec-net-

neutralitv-quidelines

 

[2] [2] https://derstandard.at/2000076811450/Studie-Mobiles-lnternet-in-Oesterreich-oft-

viel-langsamer-als-Werbunq