608/J XXVI. GP

Eingelangt am 05.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

 

der Abgeordneten Douglas Hoyos, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend

betreffend Gewährleistung des Jugendschutzes nach Kippen des Rauchverbotes

 

Die Bundesregierung hat das Rauchverbot in der Gastronomie, das eigentlich ab 1. Mai 2018 in Kraft hätte treten sollen, gekippt. Um Kritiker_innen zu besänftigen, wurde im Zuge dessen eine Verschärfung des Jugendschutzes angekündigt. De facto hat sich in diesem Bereich nicht viel getan. Beschlossen wurde ein Rauchverbot für Erwachsene im Auto, wenn Jugendliche an Bord sind. Expert_innen zufolge wird dieses Verbot schwer zu exekutieren sein:  Wer ab 1. Mai 2018 beim Rauchen im Auto mit eine/r Mitfahrer_in unter 18 Jahren erwischt wird, ist laut Gesetz mit einer Geldstrafe bis zu 100 Euro, im Wiederholungsfall bis zu 1000 Euro zu bestrafen. Außerdem soll es nun ein Verkaufsverbot von Tabakwaren für Minderjährige geben.

OECD Daten zeigen, dass es seit dem Jahr 2000 in fast allen Mitgliedsländern einen Rückgang der Raucherquote gab. Lediglich in Österreich, Lettland, Indonesien und Griechenland stieg die Zahl weiter an. Österreich schneidet beim Nichtraucherschutz besonders schlecht ab, vor allem was Jugendliche betrifft: Hierzulande beginnen Jugendliche besonders früh und häufig mit dem Rauchen. 14,5% der 15-Jährigen rauchen mindestens einmal pro Woche - zählt man Gelegenheitsraucher_innen dazu, dann steigt dieser Prozentsatz sogar auf 23%. Damit liegen wir weit über dem OECD-Schnitt. Gerade der Umstand, dass in Gastronomiebetrieben, häufig Zentren des gesellschaftlichen Lebens, nach wie vor geraucht werden kann, führt zu einer Wahrnehmung des Phänomens als gesellschaftliche Normalität. Will man diese Auffassung ändern, muss man vor allem auch früh ansetzen und versuchen, den Kontakt von Kindern und Raucher_innen auf ein Minimum zu begrenzen.

Trotzdem wird das Qualmen in Gasträumen weiterhin erlaubt sein, und das auch im Beisein von Kindern und Jugendlichen. Der Bund hat die Verantwortung dafür und für das Umsetzen von präventiven Maßnahmen an die Länder abgegeben, die sich damit unzufrieden zeigen: Aus dem Büro der burgenländischen SPÖ-Landesrätin Astrid Eisenkopf heißt es etwa: „Wir erledigen unseren Teil, indem wir das Schutzalter hinaufsetzen, aber wer das Thema ernst nimmt, braucht mehr als ein Verbot. Die Länder können das nicht alleine stemmen.“ Auch aus dem Büro von Stadtrat Jürgen Czernohorszky kommt Kritik: „Das zuständige Ministerium hat sich in der Frage bis dato nicht eingebracht, wir fordern eine gemeinsame Vorgehensweise von Ländern und Bund.“ ("Kurier", 23.03.2019).

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:



1.    Gibt es seitens des Bundesministeriums für Frauen, Familien und Jugend Bestrebungen, die unterschiedlichen Jugendschutzgesetze der Länder zu vereinheitlichen, so wie es im Regierungsprogramm festgelegt ist?

a.    Wenn ja, wann ist mit einer Vereinheitlichung zu rechnen?

b.    Welche weiteren Maßnahmen ergreift das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend, um die Länder bei einer schnellstmöglichen Vereinheitlichung der Jugendschutzgesetze im Bereich des Nichtraucherschutzes zu unterstützen?

2.    Welche Maßnahmen der Verhältnisprävention plant das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend, um den Anteil rauchender Jugendlicher zu reduzieren?

a.    Welche finanziellen Mittel sind für diese Maßnahmen vorgesehen? (Wenn möglich bitte um Angabe in €)

b.    Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

3.    Welche Maßnahmen der Verhaltensprävention plant das Bundesministerium für Frauen, Familien und Jugend, um den Anteil rauchender Jugendlicher zu reduzieren?

a.    Welche finanziellen Mittel sind für diese Maßnahmen vorgesehen? (Wenn möglich bitte um Angabe in €)

b.    Bis wann sollen diese Maßnahmen umgesetzt werden?

4.    Gibt es bereits Erkenntnisse darüber, ob Kinder und Jugendliche eher von Verhaltens- oder Verhältnisprävention positiv beeinflusst werden das Rauchen zu lassen oder aufzuhören?

a.    Wenn ja, welche Schlüsse zieht das BMFFJ daraus?

5.    Wie bewertet das BMFFJ die Gefahrenlage für Lehrlinge, die in Raucherlokalen bzw. Raucherbereichen ausgebildet werden, im Hinblick auf den zu gewährleistenden Jugendschutz?

a.    Welche Maßnahmen im Sinne des Jugendschutzes ergreift das BMFFJ für diese Gruppe?

b.    Gibt es dazu Gespräche zwischen dem BMFFJ und dem BMASGK bzw. dem BMFFJ und dem BMBWF?

c.    Wenn ja, in welcher Häufigkeit und mit welchem inhaltlichen Output?

d.    Wenn nein, warum nicht?

6.    Welche Maßnahmen plant das BMFFJ im Bereich Jugendschutz, um speziell auf Kinder und Jugendliche aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien einzugehen?

7.    Welche gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten aus der Sicht des BMFFJ den ausreichenden Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Passivrauchen?

a.    Wo sieht das BMFFJ Verbesserungsbedarf?

b.    Welche konkreten Maßnahmen setzt das BMFFJ, um Kinder und Jugendliche vor Passivrauchen zu schützen?