627/J XXVI. GP

Eingelangt am 06.04.2018
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Anfrage


der Abgeordneten Josef Schellhorn, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort

betreffend Genehmigungsfreiheit bei Betriebsanlagenrecht

 

Im Regierungsprogramm, unter dem Kapitel Tourismus, liest man von Erleichterungen bei der Privatvermietung. Insbesondere steht im Regierungsprogramm wörtlich: "Erleichterung im Betriebsanlagenrecht durch die Aufnahme von Beherbergungsbetrieben von 11 bis 30 Betten in die Genehmigungsfreistellungsverordnung als eine einfache und praktikable Lösung."

In der Aussprache des Parlamentarischen Ausschusses für Wirtschaft, Industrie und Energie erfuhren wir außerdem, dass die Bürokratie soll verringert, der Servicecharakter von Behörden hervorgehoben und die Genehmigungsfreistellungsverordnung novellieret werden. Von Änderung dieser Verordnung sollen unter anderem Rechenzentren, Handelsbetriebe bis zu einer Fläche von 600 m² sowie Gewerbebetriebe in Verbünden profitieren.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie viele Betriebe bzw. wie viele Privatvermieter_Innen werden von der angedachten Maßnahmen der Genehmigungsfreistellung bei 11-30 Betten profitieren? (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

2.    Wie viele Unternehmen werden durch die Neu-Regelung bei gewerberechtlichen Genehmigungen bei einer Fläche von bis zu 600 m2 profitieren? (bitte um Aufschlüsselung nach Bundesländern)

3.    Welche Genehmigungsfreistellungen wird es bei Flächen bis zu 600 m2 geben?

4.    Wie viele Unternehmen werden durch die Neu-Regelung bei gewerberechtlichen Genehmigungen für Gewerbebetriebe in Verbünden profitieren?

5.    Welche Genehmigungsfreistellungen wird für Gewerbebetriebe in Verbünden geben?