662/J XXVI. GP

Eingelangt am 12.04.2018
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Anfrage

 

des Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz

betreffend Zukunft des Rechtsinstituts der Eingetragenen Partnerschaft angesichts der Kassation durch den VfGH

 

Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 hob der VfGH jene Teile des EheG und des EPG auf, die gleichgeschlechtlichen Paaren den Zugang zur Zivilehe und verschiedengeschlechtlichen Paaren den Zugang zur eingetragenen Partnerschaft verwehrten.
Die Kassation tritt mit Ablauf des 31. Dezembers 2018 in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt stehen sowohl verschieden- als auch gleichgeschlechtlichen Paaren beide Rechtsinstitute offen.

Zweck der Schaffung der eingetragene Partnerschaft nach EPG war, gleichgeschlechtlichen Paaren ein eheähnliches Rechtsinstitut zur Verfügung zu stellen. Dieser Zweck fällt mit 31. Dezember 2018 objektiv weg, weshalb sich die Frage nach der Zukunft des EPG  stellt.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wird das Gesetz über die eingetragene Partnerschaft (EPG) hinsichtlich seiner Notwendigkeit nach Öffnung der Zivilehe für gleichgeschlechtliche Paare durch die Judikatur des VfGH evaluiert oder ist dies geplant?

2.    Wenn ja, wann und in welchem Rahmen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Besteht das Vorhaben, das österreichische Ehe- und Partnerschaftsrecht grundsätzlich zu evaluieren oder zu modernisieren bzw. wird daran derzeit gearbeitet?