673/J XXVI. GP
Eingelangt am 17.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Dringliche Anfrage
gem § 93 Abs. 2 GOG
der Abgeordneten Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann Kolleginnen und Kollegen
betreffend Integrierte Klima- und Energiestrategie
Österreich hat sich im Pariser Klimaschutzabkommen dazu bekannt, sein Energie- und Wirtschaftssystem zu dekarbonisieren.
Der renommierte Klimafolgenforscher Stefan Rahmstorf hält in der Publikation „Nature“ vom Juni 2017 fest, dass uns ab jetzt noch 2 Jahre bleiben, um das 2-Grad Ziel zu erreichen und uns vor einer Klimakatastrophe zu bewahren. Bis 2040 müssen die Treibhausgasemissionen auf Null reduziert werden:
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Wir begrüßen, dass die Bundesregierung sich im aktuellen Regierungsprogramm klar zum Klimaabkommen von Paris und zu den UN Sustainable Development Goals bekennt: „Wir setzen alle internationalen Verträge zum Klimaschutz (Kyoto, Paris etc.) um und beachten die
UN-Nachhaltigkeitsziele („Sustainable Development Goals“). “
Erste Voraussetzung für eine erfolgreiche Dekarbonisierung ist, dass diese als Ziel außer Streit gestellt wird und im Rahmen der integrierten Energie- und Klimastrategie klare und verbindliche sowie qualitative und quantitative Zwischenziele für die Reduktion der Treibhausgasemissionen (bzw. die Erhöhung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energien) vorgegeben werden, die durch Maßnahmen im Inland erreicht werden sollen. Eine entsprechende Umsetzung sollte daher ohne Zeitverzug erfolgen,
um Lock-in-Effekte zu vermeiden.
Zudem ist es international mittlerweile „common sense“, dass es für eine erfolgreiche zielgerichtete Reduktion von Treibhausgasemissionen mehrerer aufeinander abgestimmter Instrumente bedarf:
· Aufkommensneutrale ökosoziale Steuerreform mit; einer kontinuierlich steigenden Bepreisung fossilen Kohlenstoffs und Entlastung von Arbeit bzw. Einkommen
· Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen und Subventionen fossiler Energieträger
· Ein ambitioniertes Energieeffizienzgesetz
· Ein Ökostromgesetz mit klaren Umsetzungszusagen für neue und beantragte Projekte
· Die Priorisierung des Umbaus der Wärmeversorgung auf erneuerbare Energie und Abwärme (Wärmewende)
· Der Ausstieg aus Heizen mit fossilen Brennstoffen wie Heizöl und Erdgas
· Forcierung des öffentlichen Verkehrs sowie des intermodalen Verkehrs
· Attraktivierung des Rad-, e-bike- und Lastenradverkehrs
· Wissenschaftliches Monitoring und Begleitung von Anfang an
Über allem steht die Dringlichkeit: unser Treibhausgasbudget ist in rund 20 Jahren
aufgebraucht. Es ist unumstritten, dass die Kosten des Nicht-
Handelns höher sein werden als die nachhaltigen Investitionen in eine dekarbonisierte Energieversorgung.
Österreich könnte zum Energie-Innovationsland werden, was das BMNT, das BMVIT und der Fonds KLIEN seit längerem fordern.
Im vorgelegten Entwurf der integrierten Klima- und Energiestrategie vom 3.4.2018 sind die oben erwähnten Anforderungen und Instrumente allerdings gar nicht oder nur unzureichend enthalten. Dieser Entwurf ist nicht geeignet, die österreichischen Verpflichtungen aus dem Pariser Klimaschutzabkommen zu erfüllen. Die Bundesregierung schlägt damit jahrzehntelange Bemühungen von zahlreichen AkteurInnen, PionierInnen, VorreiterInnen und PraktikerInnen aus Wirtschaft, Industrie, Wissenschaft, NGOs und Zivilgesellschaft im Bereich Klimaschutz und Energiewende in den Wind.
Zudem verdichten sich die Hinweise, dass Verbände der fossilen Energiewirtschaft seit Jahren ihre Macht über Regierungsparteien, insbesondere über die ÖVP, ausüben und ausüben dürfen. In Kabinetten und Ministerien, auch im BMNT, sind hochrangige Posten besetzt mit AkteurInnen aus der Öl- und Gasbranche, aus dem Wirtschaftsbund, den Öl- und Gasverbänden, der Wirtschaftskammer und der Industriellen-Vereinigung. Ehemalige MinisterInnen und PolitikerInnen der ÖVP arbeiten häufig hoch dotiert in der fossilen Energiewirtschaft (jüngstes Bsp.: Ex-Finanzminister Schelling). In einer Vereinbarung aus dem Jahr 2009 der Energiesektion des damaligen Wirtschaftsministeriums BMWFJ unter BM Mitterlehner mit dem Fachverband der Mineralölkonzerne und dem Fachverband Energiehandel steht unter Punkt § 3 Abs 2 der Vereinbarung:
„Der Bund stellt für die Geltungsdauer dieser Vereinbarung sicher, dass den Mitgliedsunternehmen (der Fachverbände Mineralölindustrie und Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich, Anm.) im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie keine weiteren Belastungen durch den Bund auferlegt bzw. im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie bestehende Förderungen nicht verschlechtert werden. Ebenso wird der Bund die Länder darauf hinweisen, dass den Mitgliedsunternehmen im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze auferlegt bzw. bestehende Förderungen nicht verschlechtert werden sollen. “
Dieser Passus entbehrt jeglicher rechtlicher Grundlage. Die EU-rechtlichen und bundesgesetzlichen Rechtsgrundlagen zur Schließung solcher Vereinbarungen beziehen sich auf freiwillige Leistungen der betroffenen Unternehmen bzw. Selbstverpflichtungen der betroffenen Unternehmen gegenüber dem Staat, bilden aber keine Rechtsgrundlage für freiwillige Leistungen oder Selbstverpflichtungen des Staats gegenüber diesen Unternehmen.
Es besteht der Verdacht, dass Klima-, Umwelt- oder Gesundheitsgesetze jahrelang durch diesen Passus verhindert wurden:
· Bis heute gibt es eine steuerliche Begünstigung von Diesel, Heizöl, Erdgas, Kerosin gegenüber Benzin.
· Durch geringere Steuern entgehen dem Bund Milliarden und durch günstigere Preise haben Mineralölunternehmen und der angeschlossene Handel Profite in Milliardenhöhe
erwirtschaftet.
· Bis heute gibt es keine CO2-Steuer und keine ökologische Steuerreform.
· Der aktuelle Entwurf der Klima- und Energiestrategie beinhaltet keine Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen und Subventionen fossiler Energieträger.
· Eine Studie des WIFO („Subventionen und Steuern mit Umweltrelevanz in den Bereichen Energie und Verkehr“) aus 2016 listet diese steuerlichen Begünstigungen und Subventionen auf und beziffert diese mit 3,8 - 4,7 Milliarden EUR pro Jahr.
Diese Vereinbarung wird in den Förderrichtlinien des aktuellen Formulars der „Heizen mit Öl GmbH“ wie folgt genannt:
„ Richtlinien des ,Heizen mit Öl ‘-Energiefonds: Aufgrund einer Vereinbarung des BMWFJ mit den Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich wurde unter Einbindung des IWO-Österreich die Heizen mit Öl GmbH (,HMÖ‘ oder ,Förderungsgeber‘) zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen gegründet. “
50.000 ÖsterreicherInnen haben dieses Formular, das sich auf die Vereinbarung des Bundes mit den ggstl. Fachverbänden beruft, seit 2009 unterschrieben und ca. 3.000 EUR an Förderung erhalten, die von den VerbraucherInnen (auch sozial schwachen), die Heizöl kaufen, bezahlt werden. Heizen mit Öl ist die klima- und eine der gesundheitsschädlichsten Heizformen. Der Preis für Heizöl fluktuierte stark in den letzten 9 Jahren.
Der Kaufkraftabfluss aus Österreich ist dabei enorm: Nach Abzug der Energieexporte flossen im Jahr 2016 knapp 7 Milliarden Euro ins Ausland, 60 Prozent davon entfielen auf Erdöl und Erdölprodukte und eben auf Heizöl. Ohne Nettoimporte von Erdöl und Erdölprodukten wären Überschüsse in Milliardenhöhe möglich. Heizsysteme basierend auf heimischen Energieträgern weisen eine hohe Wertschöpfung in Österreich auf.
Eine Transformation des Energiesystems in Richtung einer Energiewende bringt enorme Chancen für die heimische Industrie.
Es ist Zeit, um den Einfluss der fossilen Energiekonzerne auf Regierungsparteien zu beenden.
Es ist Zeit, eine ambitionierte Klima- und Energiestrategie mit ernstzunehmenden Konsultationen bestehend aus Oppositionsparteien, WissenschaftlerInnen, PraktikerInnen, der
Avantgarde der nachhaltigen innovativen Wirtschaft, zu der die fossile Energiewirtschaft nicht zählt, und der Zivilgesellschaft zu entwickeln und umzusetzen.
Es ist Zeit, Generationengerechtigkeit zu demonstrieren, unsere Schöpfung zu bewahren, als Vorreiterland voranzugehen, eine fürchterliche Klimakatastrophe zu verhindern und somit den Menschen in Österreich, den Familien, Kindern und Kindeskindern eine Welt mit Hoffnung, Zukunft und Lebensqualität zu hinterlassen.
Diese Botschaft müsste die ÖVP doch verstehen.
Die unterfertigten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus folgende
ANFRAGE:
1. Bis wann muss Österreich seine Treibhausgasemissionen auf Null reduzieren, damit Österreich kompatibel mit dem Pariser Klimaabkommen agiert?
2. Welche Kosten verursachte der Klimawandel in Österreich bisher (Temperaturanstieg um etwa 2°C gegenüber dem vorindustriellen Niveau) und mit welchem Temperaturanstieg muss Österreich bei einer globalen Erwärmung von 2°C, 3°C und 4°C rechnen? Gibt es Berechnungen zu den Kosten dieser Temperaturanstiege für die österreichische Volkswirtschaft? Wie hoch liegen diese?
3. Inwieweit haben sich bisherige Klimaschutzmaßnahmen in den Treibhausgasemissionen Österreichs ausgewirkt und worauf waren die Anstiege der Treibhausgasemissionen in Österreich in den letzten Jahren zurückzuführen?
4. Welche Chancen ergeben sich für die heimische Wirtschaft durch den Kampf gegen den Klimawandel und den damit verbundenen Umbau des Verkehrs und des Wärme- und Energiesektors national und international?
5. Bekennt sich das BMNT zur Dringlichkeit der aktuellen Klimasituation und wird das BMNT die Öffentlichkeit mit bewusstseinsbildenden Maßnahmen und Kampagnen darüber informieren, dass Österreich sein Kohlenstoffbudget und damit das Pariser Abkommen nur einhalten kann, wenn sofort wirksame Maßnahmen gesetzt werden, die zu einer Senkung der Emissionen auf Null bis ins Jahr 2040 (entspricht jährlich ca. 3,5 Mio. Tonnen Kohlendioxid-Equivalent) führen? Wenn nein, wird das BMNT die Bevölkerung über eine andere Höhe der Emissionssenkung informieren? Über welche?
6. Sehen Sie die Notwendigkeit, gemeinsam mit dem Finanzministerium eine Arbeitsgruppe zur Erarbeitung eines nationalen Modells einer aufkommensneutralen ökosozialen Steuerreform einzurichten und ab wann könnte Ihrer Einschätzung nach eine solche Steuerreform zur Erreichung unserer Klimaziele in Kraft treten?
7. Sind die Emissionsreduktionen, die im Entwurf für die Klima- und Energiestrategie explizit angeführt sind, ausreichend, um Österreichs Beitrag zum Pariser Klimaabkommen zu gewährleisten und wenn ja, welche Berechnung liegt dem
zugrunde?
8. Warum fehlen bei der integrierten Klima- und Energiestrategie weitgehend Zuständigkeiten, Zeitpläne und Etappenziele, und warum wurde die Abschaffung von steuerlichen Begünstigungen und Subventionen fossiler Energieträger wie Diesel, Heizöl und Erdgas ausgespart.
9. Beinahe alle Experten, NGOs und Akteure im Bereich des Klimaschutzes gehen davon aus, dass Sie mit diesem Entwurf der IKES die unter anderem im Pariser Klimaschutzabkommen festgehaltenen notwendigen Klimaziele zur Rettung unseres Erdklimas nicht erreichen werden. Werden Sie aufgrund der Meinungen dieser Experten,
die sich seit Jahrzehnten mit diesem Thema befassen, Ihren Kurs ändern? Wenn nein, gehen Sie davon aus, dass beinahe alle Akteure in diesem Bereich falsch liegen? Wenn ja, wann werden effektivere Maßnahme folgen?
10. Sind Sie mit den jetzigen Maßnahmen der Klimastrategie zufrieden oder sollen noch weitere Schritte zu einem späteren Zeitpunkt folgen?
11. Welche weiteren Maßnahmen wünschen Sie sich im Speziellen und warum konnten diese jetzt noch nicht in die IKES aufgenommen werden?
12. Wie gedenken Sie, eine effektive, ambitionierte und zukunftsfähige Klimapolitik beschreiten zu wollen, wenn der Bundesfinanzrahmen bei Umwelt, Klima und Energie Kürzungen von 647 Millionen EUR auf 537 Millionen EUR im Jahr 2022 vorsieht, und wie erklären Sie diese - zur Erreichung notwendiger Überlebensziele für die Menschheit
- unzureichenden Verhandlungen für das von Ihnen betreute Ressort, angesichts des Nulldefizits und einer ökonomisch hochkonjunkturellen Phase?
13. Welcher Betrag wurde von Österreich pro Jahr für Zertifikatskäufe in der Kyoto-Periode aufgewendet und für welche konkreten Projekte? Wurde überprüft, ob diese Mittel tatsächlich zu Emissionsreduktionen geführt haben? Wenn ja, wie verhalten sich die Erwartungen zu den tatsächlichen Reduktionen?
14. Welche Maßnahmen sind von Ihrem Ministerium geplant, um die Förderung des Tausches von Ölkesseln zu verhindern und drohende Lock-In Effekte bis zum geplanten Verbot von Ölheizungen möglichst gering zu halten?
15. Wie hoch ist in Österreich der prozentuelle Anteil an Haushalten, die mit Heizöl beheizt werden und welche Maßnahmen werden Sie in der laufenden Gesetzgebungsperiode setzen, um diesen Anteil auf ein Maß zu reduzieren, das mit den Zielen des Pariser Klimaabkommens konform ist?
16. Wie hoch schätzen Sie als BM den klimapolitischen Lenkungseffekt einer Abschaffung der Steuerbegünstigung von Heizöl gegenüber Diesel ein?
17. Werden Sie dafür Sorge tragen, dass Kostenwahrheit zwischen erneuerbaren Energien einerseits und fossilen Energien andererseits geschaffen wird?
18. Werden Sie als Beitrag zur Energiewende der Windbranche eine Umsetzungszusage für ein festgeschriebenes Zwischenziel von 12 TWh für die bestehende Legislaturperiode geben, damit genehmigte und beantragte Windkraft-Projekte im bestehenden System umgesetzt werden können? Wenn nein, an welches Zwischenziel in TWh ist für diese Gesetzgebungsperiode gedacht?
19. Sind Sie als zuständige Energieministerin in Kenntnis über die Vereinbarung zwischen dem Fachverband der Mineralölindustrie sowie dem Fachverband des Energiehandels und dem Bund über Maßnahmen zur Erhöhung der Energieeffizienz?
20. Hat Sie der Sektionschef für Energie und Bergbau Dr. Michael Losch über die ggstl. Vereinbarung informiert? Wenn ja und was hat er dazu geraten?
21. Wer hat die ggstl. Vereinbarung seitens des Bundes unterschrieben?
22. Was steht in § 3 Abs 2 der ggstl. Vereinbarung?
23. Wie begründen Sie, dass gemäß der ggstl. Vereinbarung der Bund sicherstellt, den Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Mineralölindustrie und Energiehandel keine weiteren Belastungen aufzuerlegen und bestehende Förderungen nicht zu verschlechtern und wie begründen Sie weiters, dass der Bund die Länder darauf hinweisen soll, dass den Mitgliedsunternehmen keine weiteren Belastungen durch Landesgesetze auferlegt werden bzw Förderungen nicht verschlechtert werden und wurden die Länder von dieser Vereinbarung informiert?
24. Welche Sektion in welchem Ministerium ist derzeit zuständig für die ggstl. Vereinbarung? Wie heißt der zuständige Sektionsleiter?
25. Wie und wie oft wurde die Einhaltung der ggstl. Vereinbarung durch die betroffenen Unternehmen von dem zuständigen Ministerium evaluiert und was war das Ergebnis dieser Evaluierungen?
26. Welche sind die jeweils 5 größten Mitgliedsunternehmen des Fachverbands Mineralölindustrie sowie des Fachverbands für Energiehandel?
27. Auf welcher Rechtsgrundlage basiert die in § 3 Abs 2 der Vereinbarung festgehaltene freiwillige Selbstverpflichtung des Staates gegenüber diesen Unternehmen?
28. Wurde der Koalitionspartner SPÖ über die ggstl. Vereinbarung informiert?
29. Mit welchen weiteren Fachverbänden wurden solche Vereinbarungen geschlossen?
30. Welche Förderungen gab es zum Zeitpunkt der Vereinbarung, sodass das Ministerium in der ggstl. Vereinbarung sicherstellt, dass Mitgliedsunternehmen „bestehende Förderungen nicht verschlechtert werden“?
31. Von welchen Belastungen bzw Verschlechterungen von Förderungen gegenüber Mitgliedsuntemehmen des Fachverbands für Mineralölindustrie sowie für Energiehandel hat in Folge der ggstl. Vereinbarung der Bund im Zeitraum 2009 bis heute abgesehen?
32. Wurde oder wird durch die ggstl. Vereinbarung eine ökosoziale Steuerreform verhindert und die steuerliche Begünstigung von Diesel gegenüber Benzin sowie von Heizöl gegenüber Diesel beibehalten?
33. Weshalb wurde Ihrer Kenntnis nach „aufgrund“ dieser Vereinbarung des BMWFJ mit den genannten Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel der WKO die „Heizen mit Öl GmbH“ gegründet, wie es in den Förderrichtlinien des aktuellen Formulars der Heizen mit Öl GmbH beschrieben steht?
34. Wie erklären Sie den Widerspruch, dass bis heute in den aktuellen Förderungsrichtlinien des „Heizen mit Öl“-Energiefonds der Wortlaut „Aufgrund einer Vereinbarung des BMWFJ mit den Fachverbänden Mineralölindustrie und Energiehandel der Wirtschaftskammer Österreich wurde unter Einbindung des IWO-Österreich die Heizen mit Öl GmbH („ HMÖ “ oder „ Förderungsgeber “) zur Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen gegründet“ steht, während Vertreter Ihrer Fraktion in ihrer Replik auf die PK der Liste Pilz vom 6.4.2018 meinen, dass die Vereinbarung seit 2014 obsolet und seit 2016 gegenstandslos wäre?
35. Fühlen Sie sich an die ggstl. Vereinbarung, insbesondere an die in § 3 Abs 2 der Vereinbarung festgeschriebene Selbstverpflichtung des Staates Österreich gebunden und falls nicht, werden sie die ggstl. Vereinbarung des Bundes mit dem Fachverband der Mineralölindustrie und dem Energiehandel sowie allfällige weitere ähnliche Vereinbarungen, kündigen?
36. Werden Sie als BM bei jeder personellen Erneuerung im BMNT darauf Bedacht nehmen, dass künftige Angestellte im Kabinett und künftige Vorgesetzte wie SektionsleiterInnen, BereichsleiterInnen und AbteilungsleiterInnen die Tragweite und Ziele des Pariser Klima-Abkommens sowie die Notwendigkeit einer österreichischen Energiewende inhaltlich voll mittragen? Wenn ja, wie werden Sie das künftig
umsetzen?
37. Sind Sie in Kenntnis von Parteispenden, Geldflüssen oder geldwerten Zuwendungen der Mineralölindustrie oder deren Verbänden an die Liste Kurz/ÖVP oder an eine der Partei nahestehende Organisation und wenn ja, haben diese Zahlungsflüsse direkten Einfluss auf die Arbeit in Ihrem Ministerium einschließlich der Arbeit an der kürzlich präsentierte Klima- und Energiestrategie?