676/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

Der Abgeordneten Stephanie Cox, BA, Kolleg_innen

an die Bundesministerin für Frauen, Familien und Jugend Dr.in Juliane Bogner-Strauß

betreffend Aufhebung des Eheverbots für gleichgeschlechtliche Paare"

Begründung

Mit Erkenntnis vom 4. Dezember 2017 hat der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die gesetzliche Regelung, welche gleichgeschlechtlichen Paaren die Ehe verwehrt, aufgehoben. Die derzeit geltende Rechtslage ist mit dem Diskriminierungsverbot des Gleichheitssatzes nicht vereinbar, da diese von zwei verschiedenen Rechtsinstituten, nämlich der Ehe und der eingetragenen Partnerschaft, ausgeht. Der VfGH hält in seiner Presseaussendung vom 5. Dezember 2017 fest, dass die Unterscheidung zwischen zwei verschiedenen Rechtsinstituten gegen das Verbot der unsachlichen Diskriminierung des Gleichheitsgrundsatzes verstößt. Nach wohl überwiegender Ansicht wird das Erkenntnis des Verfassungsgerichtshofs dazu fuhren, dass ab 1. Jänner 2019 sowohl die Ehe als auch die eingetragene Partnerschaft sowohl verschiedengeschlechtlichen als auch gleichgeschlechtlichen Paaren offenstehen werden.

In 15 europäischen Ländern erfolgte die Eheöffnung durch die jeweiligen Parlamente, also auf politischem Weg. In Österreich war das in der Vergangenheit nicht möglich, obwohl bereits 2015 laut einer Eurobarometer-Umfrage 62 Prozent der Österreicher_innen die Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare befürworteten.

Die Umfragewerte zeigen eine deutliche Befürwortung der vollständigen Gleichstellung und damit der Öffnung der Ehe quer durch die Bevölkerung:


 

Angesichts der Tatsache, dass die diskriminierenden Unterschiede vom Gesetzgeber bereits vor dem 01.01.2019 aufgehoben beziehungsweise abgeändert werden könnten, um dadurch Rechtssicherheit zu schaffen, ist die Bundesregierung gefordert zu handeln.


 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.       Wie werden Sie mit dem Urteil des Verfassungsgerichtshofs umgehen?

2.      Werden Sie das Urteil des Verfassungsgerichtshofs akzeptieren?

3.       Wird die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden?

4.      Planen Sie trotz des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs ein eigenes Rechtsinstitut für gleichgeschlechtliche Paare?

5.       Wenn ja, welche Maßnahmen sind geplant, um die bestehenden Diskriminierungen zwischen der eingetragenen Partnerschaft und der Ehe aufzuheben? Bitte um Auflistung nach Jahr, Maßnahme und Zweck/Ziel.

6.      Wird es noch vor dem 1. Jänner 2019 zu einer gesetzlichen Änderung der Ehe kommen?

7.       Wenn ja, wird es gleichgeschlechtlichen Paaren bereits vor dem 1. Jänner 2019 möglich sein, eine Ehe einzugehen?

8.      Wenn nein, wann planen Sie eine Änderung des Eherechts?

9.      Wollen Sie im Zuge der Öffnung der Ehe für gleichgeschlechtliche Paare das Eherecht als solches überarbeiten?

10.   Wenn ja, welchen Reformbedarf sehen Sie im Bereich des Eherechts?

11.   Wollen Sie das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz in Geltung halten?

12.   Gibt es Bestrebungen, das Eingetragene Partnerschaft-Gesetz (EPG) in seiner jetzigen Fassung abzuändern?

13.   Wenn ja, welche Änderung des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes planen Sie? Bitte um Auflistung nach Jahr inklusive vorgesehene Änderungen.

14.   Wollen Sie auch verschiedengeschlechtlichen Paaren das Eingehen einer eingetragenen Partnerschaft ermöglichen?

15.   Planen Sie insbesondere eine alternative Art der institutionalisierten Partnerschaft neben der Ehe, zB nach dem Vorbild des Pacte Civil de Solidarite (PACS) in Frankreich, die auch verschiedengeschlechtlichen Paaren zur Verfügung stehen wird?

16.   Wie viele eingetragene Partnerschaften wurden seit der Einführung des Eingetragene Partnerschaft-Gesetzes (EPG) im Jahr 2010 geschlossen? Bitte um Auflistung nach Jahr und Bundesland.