677/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.04.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Peter Weidinger, Peter Wurm Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie betreffend sofortige Nutzung der Digitalen Vignette durch umgehende Gültigkeit

Seit 8. November 2017 kann man ein neues Produkt der Asfinag, die Digitale Vignette, im Webshop oder per App von Unterwegs kaufen. Es gibt wie bei der Klebevignette Zehn-Tages-, Zwei-Monats- und Jahres-Vignetten. Auch bei den Kosten gibt es keinen Unterschied - dasselbe gilt für Gültigkeitsdauer und Preise. Die Digitale Vignette ist an das Kennzeichen gebunden und muss somit weder auf die Windschutzscheibe geklebt noch abgekratzt werden. Ein weiterer Vorteil ist die Möglichkeit des ortsunabhängigen Kaufes rund um die Uhr. Dies stellt vor allem auch für Touristen und Geschäftsreisende eine Verbesserung dar, da es nun möglich ist, schon vor Reiseantritt im Ausland eine Vignette für die Fahrt auf österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen zu erwerben.

Leider mit einem großen Manko: die digitale Vignette ist bei Online-Kauf erst ab dem 18. Tag nach dem Tag des Kaufs gültig und berechtigt erst dann zur Nutzung der Autobahnen und Schnellstraßen. Für Konsumentinnen und Konsumenten bedeutet das faktisch eine Schlechterstellung bei Online-Kauf im Vergleich zum Erwerb einer herkömmlichen Klebevignette. Grundlage dafür ist eine Europäische Richtlinie für Konsumentenschutz, wonach Kundinnen und Kunden innerhalb von 14 Tagen vom Online-Kauf eines Produktes oder einer Dienstleistung zurücktreten können. Der Tag des Kaufs zählt dabei nicht zu diesen 14 Tagen. Dazu kommt die Berücksichtigung eines möglichen Postwegs.

Um die Vorteile der Digitalisierung im Sinne der Konsumentenfreundlichkeit zu nutzen ist hier eine Veränderung anzustreben.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Schritte müssen eingeleitet werden, um theoretisch und praktisch eine sofortige Gültigkeit der Digitalen Vignette für die Konsumentinnen und Konsumenten zu ermöglichen?

2.    Treten Sie dafür ein, die Europäische Richtlinie für Konsumentenschutz dahingehend zu ändern, dass Produkte rund um Maut und Vignette von dem Geltungsbereich ausgenommen werden bzw. im Sinne der Konsumenten adaptiert umfasst sind?

3.    Wenn ja, welche Schritte haben Sie oder Ihr Ressort im Sinne dieses Anliegens unternommen?