697/J XXVI. GP

Eingelangt am 18.04.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Zielsteuerung nach §441e in der Sozialversicherung (BSC)

§441e ASVG schreibt innerhalb der österreichischen Sozialversicherung ein Zielsteuerungssystem vor. Das Zielsteuerungssystem (Balanced Scorecard) ist grundsätzlich zu begrüßen, allerdings stellt sich die Frage, welche Ziele genau festgelegt wurden und ob die Ziele erreicht bzw. nicht erreicht wurden und welche Konsequenzen folgen, wenn Ziele verfehlt werden.

 

§441e ASVG:

(1) Die Trägerkonferenz hat nach Anhörung der Versicherungsträger und des Verbandsvorstandes zur Koordinierung des Verwaltungshandelns der Versicherungsträger im Rahmen ihrer Zuständigkeit Ziele zu beschließen. Sie hat sich dabei eines Zielsteuerungssystems zu bedienen.

(2) Die Trägerkonferenz hat spätestens im Dezember eines jeden Jahres gesundheits- und sozialpolitische Ziele

      1. für das folgende Kalenderjahr und

      2. für eine mittelfristige Periode

zu beschließen.

(2a) Das Zielsteuerungssystem nach Abs. 1 hat jedenfalls auch Verwaltungskostenziele zu enthalten, und zwar gesondert für jeden Sozialversicherungsträger und den Hauptverband.

(3) Der/die Vorsitzende der Trägerkonferenz hat diese Ziele mit dem Bundesminister für soziale Sicherheit, Generationen und Konsumentenschutz und der Bundesministerin für Gesundheit und Frauen abzustimmen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Welche Möglichkeiten haben die Versicherungsträger und der Verbandsvorstand im Rahmen der Anhörung zur Beschließung der Ziele für das Zielsteuerungssystem nach §441e (1)?

2.    Nach welchen Kriterien werden die Ziele im Zielsteurungssystem festgelegt?

3.    Wo wird der Aufbau des Zielsteuerungssystems allgemein einsehbar veröffentlicht?

4.    Wo werden die Ergebnisse des Zielsteuerungssystems allgemein einsehbar veröffentlicht?

5.    Lassen sich die Ziele nach §441e ASVG einzelnen Verwaltungs- und Leistungsausgabenbereichen der SV-Träger (entsprechend der Erfolgsrechnungs-Systematik, z.B. "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand oder Heilmittel) zuordnen?

a.    Wenn ja, bitte um Darstellung nach Zielen mit entsprechenden Ausgabenbereichen, inklusive Ausgabenvolumen des Ausgabenbereichs? (nach SV-Träger im letztverfügbaren Jahr)

6.    Wie definieren sich die Verwaltungskosten und Verwaltungskostenziele nach §441e ASVG?

7.    Sind die Ergebnisse der korrigierten Verwaltungskosten der WKÖ-SV-Studie "Effizienzpotentiale in der Sozialversicherung" in die Verwaltungskostendefinition nach §441e eingeflossen?

a.    Wenn ja, in welcher Form?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Die SV definiert den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" (Teil der tat. Verwaltungskosten lt. WKÖ-SV-Studie) als Verwaltungsaufwand.

a.    Wie ist der Verwaltungsaufwand in der Zielsteuerung nach §441e ASVG für die Verwaltungskostenziele definiert?

b.    Auf welche Höhe belaufen sich Verwaltungskosten für die einzelnen SV-Träger für das Jahr 2017 (nach §441e ASVG)?

9.    Wurde im Rahmen der Zielsteuerung die Frage aufgeworfen, weshalb die Verwaltungskostenquote in der Unfallversicherung (2017: UV: 7,7%) so hoch ist?

a.    Wenn nein, weshalb nicht?

b.    Wenn ja, was sind die Gründe für die hohe UV-Verwaltungskostenquote?

c.    Wenn ja, mit welchen Maßnahmen soll die hohe UV-Verwaltungskostenquote gesenkt werden?

10. Gibt es zwischen den Zielen des Zielsteuerungssystems nach §441e ASVG und den SV-Zielen des Bundes-Zielsteuerungsvertrags (Gesundheitsreform) Widersprüche?

a.    Wenn ja, um welche Ziele handelt es sich dabei?

b.    Wenn ja, bis wann werden die Widersprüche bereinigt?

11. Welche Ziele definiert das Zielsteuerungssystem für 2018, wie werden sie gemessen und wie wurden sie von den SV-Trägern bisher erreicht (Darstellung nach Träger, Ziel und Jahr)?

a.    Ziele nach §441e (2) Z 1 ASVG?

b.    Ziele nach §441e (2) Z 2 ASVG?

12. Welche Ziele haben für 2015 gegolten, wie wurden sie gemessen und wie wurden sie von den SV-Trägern erreicht (Darstellung nach Träger, Ziel und Jahr)?

a.    Ziele nach §441e (2) Z 1 ASVG?

b.    Nach §441e (2) Z 2 ASVG?

13. Welche Konsequenzen ergaben sich für die SV-Träger aus dem Verfehlen von Zielen des Zielsteuerungssystems 2015?

14. Welche Ziele haben für 2016 gegolten, wie wurden sie gemessen und wie wurden sie von den SV-Trägern erreicht (Darstellung nach Träger, Ziel und Jahr)?

a.    Nach §441e (2) Z 1 ASVG?

b.    Nach §441e (2) Z 2 ASVG?

15. Welche Konsequenzen ergaben sich für die SV-Träger aus dem Verfehlen von Zielen des Zielsteuerungssystems 2016?

16. Welche Ziele haben für 2017 gegolten, wie wurden sie gemessen und wie wurden sie von den SV-Trägern erreicht (Darstellung nach Träger, Ziel und Jahr)?

a.    Nach §441e (2) Z 1 ASVG?

b.    Nach §441e (2) Z 2 ASVG?

17. Welche Konsequenzen ergaben sich für die SV-Träger aus dem Verfehlen von Zielen des Zielsteuerungssystems 2017?

18. Der RH stellte im Bericht „Bund 2016/3“ fest, dass die trägerübergreifende Steuerung der Verwaltungskosten „weitgehend ungeeignet“ war. Unter anderem, weil die Steuerung nur einen Teil der maßgeblichen Kosten betraf und sich nicht mit der Wirkung der Verwaltungskosten befasste.

a.    Mit welchen Maßnahmen wurde auf die RH-Kritik reagiert, dass nur ein Teil der maßgeblichen Verwaltungskosten in der Zielsteuerung verglichen wird?

b.    Mit welchen Maßnahmen wurde auf die RH-Kritik reagiert, dass man sich nicht den Output/Outcome der Verwaltungskosten beschäftigt?

19. Welche konkreten Maßnahmen wurden aus den Verwaltungskostenvergleichen der Träger bereits abgeleitet? (nach Träger und Jahr zwischen 2015 bis 2018)

20. Der RH kritisierte im Bericht "Bund 2016/3", dass die Finanzziele in der Zielsteuerung ungeeignet sind, da sie sich auf die zu hoch angesetzten Ausgabengrenzen aus dem Bundes-Zielsteuerungsvertrag beziehen. Mit welchen Maßnahmen wurde auf die Kritik reagiert?

21. Der RH kritisierte im Bericht "Bund 2016/3", dass die Stellenplanung zu optimieren ist (und bezog sich dabei beispielsweise auf die hohe Fachärztedichte in Wien).

a.    Mit welchen Maßnahmen wurde auf diese Kritik in den KV-Trägern reagiert?

b.    In welcher Form fließt die Fachärztedichte bzw. Ärztedichte in die Zielsteuerung ein?

c.    Inwiefern ist es seit der RH-Kritik zu einer Verbesserung der Stellenplanung durch die einzelnen SV-Träger gekommen?

22. Der RH stellte im Bereicht "Bund 2016/3" fest, dass speziell in den Bereichen "Ärztliche Hilfe" und "Heilmittel" besondere Steuerungsmöglichkeiten existieren.

a.    Wie fließen diese Bereiche in das Zielsteuerungssystem nach §441e ASVG ein?

b.    Bei welchen Leistungsausgabenbereichen bestehen darüber hinaus gute Steuerungsmöglichkeiten bei den KV-Trägern und wie fließen sie in das Zielsteuerungssystem nach §441e ASVG ein?