750/J XXVI. GP

Eingelangt am 26.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsument­schutz

betreffend IT-Kosten in den Sonstigen betrieblichen Aufwendungen der SV- Träger

WKÖ-Sozialversicherungsstudie

Die Sozialversicherungsstudie der Wirtschaftskammer Österreich ("Effizienzpotentiale in der Sozialversicherung", 2017) berichtet auf den Seiten 39 u. 40: "Es fällt auf, dass in den österreichischen „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozial­versicherung“ der Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand nicht alle möglichen Ver­waltungskosten umfasst. Die Aufzählung expliziter Kostenpositionen ist im internatio­nalen Vergleich unvollständig. Insbesondere fehlen die der Verwaltungstätigkeit zu­geschriebenen Abschreibungen. Eine Reihe von weiteren, in der Aufzählung nicht aufgeführten Kostenpositionen werden in der Erfolgsrechnung der österreichischen SV-Träger unter „sonstige betriebliche Aufwendungen“ erfasst. Sowohl in Deutsch­land als auch in der Schweiz sehen die entsprechenden Vorschriften eine viel brei­tere Definition von Verwaltungskosten vor."

https://news.wko.at/news/oesterreich/Studie-c-alm-Effizienz-in-der-Sozialversiche-rung-15.3.2017.pdf

Sonstige betriebliche Aufwendungen - Verschiebebahnhof für Verwaltungskos­ten

Laut WKÖ-SV-Studie gewähren die "Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung", die vom BMASGK erlassen werden, den SV-Trägern also die Möglichkeit, Verwaltungsleistungen aus ihren "Verwaltungs- und Verrechnungsauf­wendungen’' rauszurechnen. Spannend erscheint aber nicht nur, dass Verwaltungs­leistungen aus der Gebarungsposition "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand" auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verschoben werden können, sondern auch um welche Positionen es sich dabei genau handelt.

Leider veröffentlicht nachwievor nicht jeder SV-Träger Detail-Aufstellungen zu den "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen", der gut aufbereitete Jahresbericht der WGKK ermöglicht jedoch einen Einblick. Dort erfährt man, dass unter "Sonstige be­triebliche Aufwendungen" beispielsweise folgende Aufwände verbucht werden: IT- Kosten (e-card, ELGA, IT-SV), Verbandsbeiträge, Subventionen/Mitgliedsbeiträge, Aufsichtsgebühren, Kosten für leerstehende Räume, Spenden, Öffentlichkeits-/Re- präsentationsaufwendungen...

https://www.wgkk.at/cdscontent/load?contentid=10008.645433&version=1507719995

Ausgelagerte IT-Kosten in sonstigen betrieblichen Aufwendungen

Interessant wäre in diesem Zusammenhang, welche und wie viele (ausgelagerte) IT- Kosten die SV-Träger auf die "Sonstigen betrieblichen Aufwendungen" verbuchen, anstatt auf den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand". Außerdem interessieren die Überlegungen des BMASGK, weshalb die „Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung“ das Verbuchen von (ausgelagerten) IT-Kosten auf „Sonstige betriebliche Aufwendungen“ ermöglichen. Die Umgehungsmöglichkeit senkt nämlich nicht nur den "Verwaltungs- und Verrechnungsaufwand", sondern auch die daraus resultierende offizielle SV-Verwaltungskostenquote (siehe "Die österreichische Sozialversicherung in Zahlen"). Somit wird der SV und ihren Funktionären seit Jahren die Möglichkeit gegeben, sich mit einer künstlich kleingerechneten Verwaltungskostenquote gegen Reformen zu wehren.

https://www.sozialversicherung.at/cdscontent/load?contentid=10008.643707&ver- sion=1504527408

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

1.    Welche Überlegungen haben das BMASGK dazu bewogen, in den ”Weisungen für die Rechnungsführung bei der Sozialversicherung" festzulegen, dass SV-Trä­ger ausgelagerte IT-Aufwände auf die Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbuchen dürfen, anstatt auf „Verwaltungs- und Verrechnungs­aufwand“?

2.    Dürfen SV-Träger auch nicht-ausgelagerte IT-Aufwände auf "Sonstige betriebli­che Aufwendungen" oder abseits der Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Ver­rechnungsaufwand" verbuchen?

a.    Wenn ja, mit welcher Begründung?

b.    Wenn ja, welche SV-Träger, in welcher Höhe und auf welche Gebarungs­gruppe der Erfolgsrechnung?

3.    Verbuchen SV-Träger nicht-ausgelagerte IT-Aufwände, die das Dokumentie­ren/Verwalten von Versicherten-Daten oder das Steuern/Service/Informieren von Versicherten erleichtern, immer auf die Gebarungsgruppe "Verwaltungs- und Ver­rechnungsaufwand"?

4.    Wenn nein, in welchen Fällen und mit welcher Begründung nicht?

5.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die ausgelagerten Aufwendungen für "IT-SV GmbH-besondere Verbandsbeitrag" zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.


c. jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungsgruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

6.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die ausgelagerten Aufwendungen für "Kostenbeitag IT-SV Gmbh - Aufwand für die Geschäftsführung" zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

7.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die ausgelagerten Aufwendungen für "ELGA-besonderer Verbandsbeitrag" zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

8.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die ausgelagerten Aufwendungen für "Projekt e-card-besonderer Verbandsbeitrag" zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand’’ verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)

9.    Wie hoch waren bei den einzelnen SV-Trägern die ausgelagerten Aufwendungen für IT, welche in den Frage 5-8 nicht angeführt waren, zwischen 2007 und 2017?

a.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Verwal- tungs- und Verrechnungsaufwand" verbucht wurde.

b.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf Gebarungsgruppe "Sonstige betriebliche Aufwendungen" verbucht wurde.

c.    jener Betrag, der in der Erfolgsrechnung auf einer anderen Gebarungs­gruppe als in (a.) oder (b.) verbucht wurde? (mit Bezeichnung der Geba­rungsgruppe)