751/J XXVI. GP

Eingelangt am 27.04.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Bruno Rossmann, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vollzug der Registrierkassenpflicht

BEGRÜNDUNG

Bereits in den Vorjahren wurde in entsprechenden Anfragen (10045/J[1] und 11507/J[2]) kritisiert, dass das Bundesministerium für Finanzen an unrealistisch hohen Erwartungen aus Einzahlungen aufgrund von Registrierkassen- und Belegerteilungspflicht festhielt. Auch im Jahr 2017 blieben die Einzahlungen aus der Umsatzsteuer deutlich hinter dem BVA zurück. Das lässt erhebliche Zweifel an der Wirksamkeit der getroffen Steuerbetrugsbekämpfungsmaßnahmen aufkommen.

Daraus resultierend wurde die Anfrage 261/J[3] gestellt, um die Situation für das Jahr 2017 genauer beurteilen zu können. Die Beantwortung dieser Anfrage ließ leider, auch im Vergleich zu den Beantwortungen der vorigen beiden erwähnten Anfragen in wesentlichen Fragen zu wünschen übrig. Insbesondere die Antwort zu den Fragen 6. bis 10. ist nicht zufriedenstellend. Die Behauptung, dass eine eindeutige Zuordnung der verhängten Strafen zu einem Verstoß gegen die Registrierkassen- oder die Belegerteilungspflicht nicht möglich ist, widerspricht der Auskunft zur Anfrage 11507/J, bei der die Fragen 12.a. und b. sowie 16.a. und b. mit einer klaren Nennung der Anzahl der Strafen samt deren Höhe beantwortet werden konnte.

Frage 8. der Anfrage 261/J wurde dabei komplett übergangen, denn natürlich muss die Zahl der Unternehmen bekannt sein, in denen die Belegerteilungspflicht nicht erfüllt wurde. Diese Zahl war schließlich auch für 2016 in der Anfragebeantwortung enthalten. Ebenso wurde die Frage 5. nicht im gewünschten Ausmaß beantwortet. Es fehlt die monatliche Aufstellung, und im Sinne der Vergleichbarkeit ist nicht nur die Anzahl der Prüfungen, sondern auch die Anzahl der geprüften Unternehmen relevant. Die Beantwortung reiht sich damit in eine Serie mangelhafter Anfragebeantwortungen ein, deren Qualität auch von Nationalratspräsident Wolfgang Sobotka bereits zu Recht kritisiert wurde[4].

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.     Da einzelne Unternehmen innerhalb eines Jahres auch mehrfach geprüft werden können: Wie viele Unternehmen wurden 2017 durch die in der Beantwortung zur Anfrage 261/J genannten 31.149 Außenprüfungshandlungen geprüft?

2.      Wie verteilt sich die Anzahl dieser Prüfungen auf die einzelnen ÖNACE- Branchen unter Angabe der einzelnen Prüfungsarten (Nachschau der Finanzpolizei, Betriebsprüfung, Umsatzsteuersonderprüfung, etc. - Bitte dieses Mal um die detaillierte ÖNACE-Gliederung entsprechend den Beantwortungen zu 10045/J und 11507/J)?

3.      Wie verteilen sich die im Jahr 2017 bei 1.284 Unternehmen festgestellten Verstöße auf folgende Verstoß-Kategorien: Nichtverwendung einer Registrierkasse trotz gesetzlicher Verpflichtung, Nichtverwendung der zur Manipulationssicherheit dienenden Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse sowie Nichtbeachtung der Vorschriften des § 131b Abs. 4 BAO für geschlossene Gesamtsysteme? (Bitte um monatliche Aufstellung.)

4.      Wie viele Prüfungen der Belegerteilungspflicht bei wie vielen Unternehmen wurden im Jahr 2017 durchgeführt, wie viele Unternehmen waren davon belegerteilungspflichtig und bei wie vielen dieser Unternehmen wurden Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt? (Bitte um monatliche Aufstellung und je Monat die Beantwortung entsprechend der Antwort zu Frage 15. der Anfrage 11507/J.)

5.      Wie oft wurde die Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c. Finanzstrafgesetz (FinStrG) bis zum 31.12.2017 verhängt? (Bitte um getrennte Darstellung für 2016 und 2017.)

6.      Wie verteilt sich die Anzahl der Strafen über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe (in 100er-Schritten)?

7.      Wie oft wurde die Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. d. Finanzstrafgesetz (FinStrG) bis zum 31.12.2017 verhängt? (Bitte um getrennte Darstellung für 2016 und 2017.)

8.      Wie verteilt sich die Anzahl der Strafen über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe (in 100er-Schritten)?

9.      In der Beantwortung zu den Fragen 11. und 12. der Anfrage 261/J heißt es, eine Berechnung der Mehreinnahmen könne nur im Schätzungsweg vorgenommen werden. Wie hoch sind also diese Mehreinnahmen nach Berechnung im Schätzungsweg? (Bitte um Verwendung desselben Schätzungsweges wie in der Antwort zu Frage 19. der Anfrage 11507/J sowie um getrennte Darstellung für die Jahre 2016 und 2017.)

 

10.    Wie     viele Prüfungen der Bestimmungen der Registrierkassenpflicht bei wie vielen Unternehmen wurden im bisherigen Jahresverlauf 2018 durchgeführt, wie viele Unternehmen waren davon registrierkassenpflichtig und bei wie vielen dieser Unternehmen wurden Verstöße gegen die Registrierkassenpflicht festgestellt? (Bitte um monatliche Aufstellung und je Monat die Beantwortung entsprechend der Antwort zu Frage 11. der Anfrage 11507/J.)

11. Wie     verteilen sich die im bisherigen Jahresverlauf 2018 festgestellten Verstöße auf folgende Verstoß-Kategorien: Nichtverwendung einer Registrierkasse trotz gesetzlicher Verpflichtung, Nichtverwendung der zur Manipulationssicherheit dienenden Sicherheitseinrichtung der Registrierkasse sowie Nichtbeachtung der Vorschriften des § 131b Abs. 4 BAO für geschlossene Gesamtsysteme? (Bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 10.)

12. Wie     oft wurde die Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c. Finanzstrafgesetz (FinStrG) im bisherigen Jahresverlauf 2018 verhängt? (Bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 10.)

13. Wie     verteilt sich die Anzahl der Strafen über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe (in 100er-Schritten, bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 10.)?

14. Wie viele Prüfungen der Belegerteilungspflicht bei wie vielen Unternehmen wurden im bisherigen Jahresverlauf 2018 durchgeführt, wie viele Unternehmen waren davon belegerteilungspflichtig und bei wie vielen dieser Unternehmen wurden Verstöße gegen die Belegerteilungspflicht festgestellt? (Bitte um monatliche Aufstellung und je Monat die Beantwortung entsprechend der Antwort zu Frage 15. der Anfrage 11507/J.)

15. Wie     oft wurde die Strafe wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. d. Finanzstrafgesetz (FinStrG) bis zum 31.12.2017 verhängt? (Bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 14.)

16. Wie     verteilt sich die Anzahl der Strafen über die Höhe der verhängten Verwaltungsstrafe (in 100er-Schritten, bitte um monatliche Aufstellung entsprechend der Antwort zu Frage 14)?

17. Welche Auswirkungen hat das Ende der inoffiziellen Schonfrist bei der Registrierkassenpflicht auf die Prüfungen?

18. Wird    es durch das Ende der Schonfrist zu vermehrten Prüfungen kommen?

19. Wenn  ja, in welchem Ausmaß?

20. Wenn  nein, wieso nicht?

21. Wird es durch das Ende der Schonfrist zu weniger Verwarnungen und mehr sofortigen Strafen kommen?

22.  Wie viele Verwarnungen gab es seit der Einführung der Registrierkassenpflicht, die ohne Schonfrist voraussichtlich zu Strafen wegen Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. c. Finanzstrafgesetz (FinStrG) geführt hätten? (Bitte um getrennte Darstellung für 2016, 2017 und 2018.)

23.  Wie viele Verwarnungen gab es seit der Einführung der Belegerteilungspflicht, die ohne Schonfrist voraussichtlich zu Strafen wegen
Finanzordnungswidrigkeit nach § 51 Abs. 1 lit. d. Finanzstrafgesetz (FinStrG) geführt hätten? (Bitte um getrennte Darstellung für 2016, 2017 und 2018.)



[1] Samt Beantwortung zu finden unter

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_10045/index.shtml .

2 Samt Beantwortung zu finden unter

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_11507/index.shtml .

3 Samt Beantwortung zu finden unter

https://www.parlament.gv.at/PAKT/VHG/XXV/J/J_00261/index.shtml

 

4 Siehe unter anderem

http://derstandard.at/2000078514603/Sobotka-tadelt-Kurz-wegen-mangelhafter-Anfragebeantwortung