755/J XXVI. GP

Eingelangt am 03.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag.a Beate Hartinger-Klein

betreffend „Standortzusammenlegung Insolvenz-Entgelt-Fonds und lEF-Service GmbH"

Begründung

Seit dem Jahr 2001 ist dem BMASK bewusst, dass die Anzahl der Standorte des Insolvenz-Entgelt- Fonds und der lEF-Service GmbH verringert werden müssen. Passiert ist nichts. Der Insolvenz-Entgelt- Fonds ist eine staatliche Garantieeinrichtung, die im Falle der Insolvenz eines Unternehmens die Ansprüche der Arbeitnehmer sichern sollte. Die lEF-Service GmbH verwaltet den Insolvenz-Entgelt- Fonds und vollzieht als hoheitliche Aufgabe die Bestimmungen des Insolvenz- Entgeltsicherungsgesetzes (IESG).

Im Jahr 2015 erinnerte der Rechnungshof an das Vorhaben und mahnte die Reduktion der Standorte aus Gründen der Sparsamkeit ein.[1]

Zwei Jahre später, nämlich im Februar 2017, überprüfte der Rechnungshof, ob es bereits zu einer Umsetzung der Empfehlung gekommen sei. Dabei musste er feststellen, dass die Anzahl der Standorte nach wie vor unverändert war und damit weder das BMASK noch die lEF-Service GmbH bzw der Insolvenz-Entgelt-Fonds die Empfehlung in Angriff genommen hatten. Die Geschäftsführung der lEF-Service GmbH hat zwar 2016 ein Standortkonzept mit mehreren Varianten zur Reduktion der Anzahl an Geschäftsstellen erstellt. Das dabei errechnete Einsparungspotential beläuft sich auf 300.000 bis 450.000 EUR jährlich. Im April 2017 erteilte der Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz der lEF-Service GmbH schließlich eine Eigentümerweisung, derzufolge die Reduktion auf sechs Standorte bis 2025 umzusetzen sei. Beließe man es in den geprüften Stellen daher bei einer bloßen Befolgung der Weisung, würde dies bedeuten, dass es 24 Jahre(!) gedauert hätte, bis die Einsparung durch die Standortzusammenlegung, die seit spätestens 2001 bekannt ist, tatsächlich realisiert worden wäre.

Der Rechnungshof bekräftigte daher nachvollziehbarerweise seine Empfehlung, dass „die Variante zur Reduktion auf sechs Geschäftsstellen aus dem Standortkonzept in Anbetracht der möglichen Einsparungseffekte zügig umzusetzen"[2] wäre.

Daher stellen die unterfertigten Abgeordneten folgende

 

ANFRAGE:

 

1.       Wie viele Geschäftsstellen an wie vielen Standorten werden zur Zeit vom Insolvenz-Entgelt- Fonds bzw der lEF-Service GmbH betrieben?

2.       Ist es seit 2001 zu einer Reduktion der Standorte des Insolvenz-Entgelt-Fonds bzw der IEF- Service GmbH gekommen?

3.       Wenn nein, warum ist eine Zusammenlegung der Standorte noch immer nicht erfolgt, wenn doch bereits 2016 Konzepte für die Standortzusammenlegung erarbeitet wurden?

4.       Wenn es bereits zu einer Zusammenlegung der Standorte gekommen ist, wurde bei der Zusammenlegung auf das von der Geschäftsführung der lEF-Service GmbH erstellte Konzept für die Standortzusammenlegung zurückgegriffen?

5.       Wenn nein, warum nicht?

6.       Wenn es bereits zu einer Zusammenlegung der Standorte gekommen ist, wie hoch sind die Einsparungen durch diese Zusammenlegung?

7.       Sollten nach wie vor mehr als sechs Geschäftsstellen betrieben werden, warum erfolgte keine Reduktion auf sechs Standorte?

8.       Ist die Eigentümerweisung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom April 2017 hinsichtlich der Reduktion der Standorte bis 2025 nach wie vor aufrecht?

9.       Warum wurde die Frist zur Reduktion der Standorte in der Weisung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz vom April 2017 mit 2025 angesetzt?

10.    Gedenken Sie diese Frist zu verkürzen, in Anbetracht des doch nicht unbeträchtlichen Einsparungspotenzials?

11.    Ist eine rasche Umsetzung der Zusammenlegung der Standorte in Ihrem Interesse?

12.    Wenn ja, wie wollen Sie die rasche Umsetzung der Standortzusammenlegung sicherstellen bzw wie wollen Sie diesen Vorgang beschleunigen?



[1] Bericht des Rechnungshofes, Reihe Bund 2015/13, 317.

[2] Bericht des Rechnungshofes, Insolvenz-Entgelt-Fonds und lEF-Service GmbH; Follow-up-Überprüfung, Reihe
Bund 2018/5, 29