759/J XXVI. GP

Eingelangt am 04.05.2018
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Landesverteidigung

betreffend Reformverweigerung in Allentsteig

BEGRÜNDUNG

Anlässlich der aktuellen Budgetdebatte wurden erneut Klagen über die ungenügende finanzielle Ausstattung des Österreichischen Bundesheeres laut. Die finanzielle Lage des Heeres wurde nicht zuletzt durch den Ankauf und Betrieb von Abfangjägern der Type Eurofighter verschärft. Im Zuge dieser Beschaffung verpflichtete sich das Heer dem Vernehmen nach, seinen Beitrag zu den Anschaffungskosten in Form von Kasernenverkäufen und Einsparungen zu leisten. Die Kasernenverkäufe haben nur ca. ein Drittel der erwarteten Milliarde erbracht. Und es werden, wie ein Rechnungshofbericht zu Allentsteig erst jüngst feststellte, die versprochenen Einsparungen nicht getätigt, Potentiale zur Ergebnisverbesserung nicht genutzt und entsprechende Empfehlungen des Rechnungshofs nicht umgesetzt.

Der Rechnungshof kritisierte 2015 die Inkompetenz der Verwaltung des Truppenübungsplatzes Allentsteig, kostenlos und intransparent vergebene Jagdabschüsse, verschwundene Holzmengen, vergaberechtswidrige undokumentierte Direktvergaben, eine nicht aussagekräftige Buchhaltung und noch zahlreiche weitere Missstände.

Zum Endbericht einer heeresinternen Untersuchungskommission zu Allentsteig stellte der damalige Militärkommandant von NÖ fest, dass der Bericht "ein verheerendes Bild" über die Art und Weise zeige, wie mit Bundesvermögen am Truppenübungsplatz Allentsteig im Forstbereich umgegangen worden sei. Die Weisung, den betroffenen Mitarbeitern in Hinblick auf ein Verfahren vor dem Arbeitsgericht eine Vorbehaltskündigung bzw. -entlassung zu avisieren, wurde von der nachgeordneten Dienststelle schlicht ignoriert. Die betreffenden Mitarbeiter nehmen daher laut RH am Truppenübungsplatz unverändert dieselben Aufgaben wahr.

Bei der Nachprüfung musste der RH nun feststellen, dass von seinen 15 Empfehlungen nur eine komplett, vier teilweise und 10 überhaupt nicht umgesetzt worden sind.

Im aktuellen Bundesvoranschlag 2019 ist die Organisationsreform des Truppenübungsplatzes Allentsteig dezidiert nicht mehr unter den fünf wichtigsten Maßnahmen des Detailbudgets

Landesverteidigung angeführt, womit auch der formelle Reformanspruch weggefallen ist (Auszug aus dem Bundesvoranschlag 2019 S. 159f):

Empfehlungen des Rechnungshofs und Stellungnahmen des haushaltsleitenden Organs

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Militärische Kern- und Verwaltungsaufgaben wären von allgemeinen Verwaltungsaufgaben organisatorisch zu trennen. Die Auslagerung allgemeiner Verwaltungsaufgaben an externe Rechtsträger wäre unter Kosten-Nutzen-Aspekten zu prüfen (z.B. Verwaltung von Naturalwohnungen, Forst- und Jagdverwaltung am Truppenübungsplatz Allentsteig). (Bund 2017/37, SE 7; Bund 2016/8, SE 19; Bund 2015/13, SE 2)

ad 5

Eine Auslagerung der Aufgaben wurde durch eine eigens hierfür eingesetzte Projektorganisation im Jahr 2011 vertiefend geprüft, wobei auch externe Gutachten beigebracht wurden. Wiewohl in manchen Bereichen der Forst und Jagdwirtschaft durchaus betriebswirtschaftliche Überlegungen zu einem besseren Ergebnis führen, ist dennoch die Erfüllung der hoheitlichen militärischen Aufgabe am TÜPL ALLENTSTEIG als prioritär anzusehen. Diese Überlegung führte letztendlich auch im Jahr 2012 zur Weisung HBM betreffend die Eingliederung der HFVA in die militärische Organisation.

 

Solange die einfachen Hausaufgaben nicht erledigt werden, ist das Jammern über fehlende Mittel wenig überzeugend.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      Warum ist die vom RH geforderte organisatorische Trennung von militärischen Kernaufgaben und allgemeinen Verwaltungsaufgaben (Naturalwohnungen, Forst- und Jagdverwaltung) laut Bundesvoranschlag 2019 keine der fünf wichtigsten Maßnahmen mehr?

2.       In welchen Bereichen der Forst- und Jagdwirtschaft würden "betriebswirtschaftliche Überlegungen zu einem besseren Ergebnis führen" und in welchen Bereichen nicht?

3.      Auf welcher Grundlage fand die Beurteilung statt, dass nur "in manchen Bereichen der Forst- und Jagdwirtschaft durchaus betriebswirtschaftliche Überlegungen zu einem besseren Ergebnis führen", wo doch der RH feststellt, dass die Heeresforstverwaltung über kein aussagekräftiges Rechnungswesen verfügt?

4.       Gibt es inzwischen ein geeignetes und aussagekräftiges Rechnungswesen, um den Truppenübungsplatz unter organisatorisch und fachlich einheitlicher Verantwortung zu bewirtschaften?

5.       Steht die Vergabe von Werkverträgen für Holzschlägerungen nach dem Bundesvergabegesetz im Widerspruch zu den militärischen Aufgaben am Truppenübungsplatz Allentsteig und mussten die Verträge deshalb freihändig und undokumentiert vergeben werden?

6.      Worin besteht das "wehrpolitische Interesse" einer Genehmigung von unentgeltlichem Wild-Abschuss?

7.      Wie wird bei der Gewährung von geldwerten Zuwendungen (iZm Wildabschuss) sichergestellt, dass nicht der Verdacht von Korruptions- und Untreuetatbeständen gemäß StGB entsteht?

8.       Wie weit ist die Blindgängerräumung am Truppenübungsplatz Allentsteig fortgeschritten? Welche Flächen nehmen derzeit die Zonen A, B und C ein?

9.       Wieso wurden aus den im Rechnungshofbericht 2015 festgehaltenen Verfehlungen und aus dem Ergebnis der ressortinternen Untersuchungskommission 2014 keine personellen Konsequenzen gezogen?

10.   Wie ist es in einem klar hierarchisch strukturierten Gebilde wie dem Bundesheer möglich, dass eine nachgeordnete Dienststelle eine Weisung der obersten Dienstbehörde konsequenzenlos ignoriert (siehe RZ 13.1 des RH Berichts Bund 2018/19)?