883/J XXVI. GP

Eingelangt am 17.05.2018
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

A n f r a g e

der Abgeordneten Ing. Maurice Androsch

Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Erlassung einer Tierschutz-Sonderhaltungsverordnung

 

Bei der im Mai 2018 stattgefundenen 4. LandestierschutzreferentInnen-Konferenz wurde von den für den Tierschutz politisch zuständigen ReferentInnen aus fünf Bundesländern wichtige tierschutzrelevante Themen wie unsachgemäße Schlachtungen und Tiertransporte durch Drittländer diskutiert. In diesem Rahmen wurde ebenso die noch ausstehende Tierschutz-Sonderhaltungs-Verordnung besprochen und ein entsprechendes Ersuchen zur raschesten Erlassung dieser an die Bundesministerin beschlossen.

In der letzten Gesetzesperiode wurde unter der damals zuständigen Bundesministerin Dr. Pamela Rendi-Wagner ein Entwurf erarbeitet und ExpertInnen und Organisationen wurden zur Begutachtung aufgefordert. Aufgrund der vorgezogenen Nationalratswahl konnte diese Verordnung nicht mehr erlassen werden.[1]

 

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

1.    Haben Sie an der 4. LandestierschutzreferentInnen-Konferenz teilgenommen? Wenn nein, aus welchem Grund waren Sie verhindert?

2.    Wie ist der aktuelle Stand bei der Erstellung der Tierschutz-Sonderhaltungs-Verordnung?

3.    Der unter BMin Dr. Rendi-Wagner erarbeitete Entwurf wurde einem Begutachtungsverfahren unterzogen:

a.    Ist Ihnen dieser Verordnungsentwurf bekannt?

b.    Sind Ihnen die Stellungnahmen zu diesem Verordnungsentwurf bekannt?

4.    Wurden Stellungnahmen aus dem Begutachtungsverfahren berücksichtigt?

a.    Wenn ja, welche Stellungnahme im Begutachtungsverfahren wurden berücksichtigt und welche Einwände bzw. Verbesserungsvorschläge wurden konkret übernommen?

b.    Wenn nein, warum wurden die Stellungnahmen nicht berücksichtigt?

 

5.    Falls die angesprochene Verordnung neu ausgearbeitet wird: Wird es ein Begutachtungsverfahren geben?

a.    Wenn ja, welche Organisationen und ExpertInnnen werden um Stellungnahmen gebeten werden?

b.    Wie lange wird die Begutachtungsfrist sein?

6.    Die LandestierschutzreferentInnenkonferenz ersuchte die Ministerin, die Verordnung bis 1. Juni 2018 kundzumachen, damit die notwendigen Schritte in den Bundesländern zeitgerecht vorgenommen werden können:

a.    Ist geplant, diesem Ersuchen nachzukommen?

b.    Wenn nein, wann ist geplant, die Tierschutz-Sonderhaltungs-Verordnung kundzumachen?



[1]https://www.ris.bka.gv.at/Dokument.wxe?Abfrage=Begut&Dokumentnummer=BEGUT_COO_2026_100_2_1426348