940/J XXVI. GP

Eingelangt am 24.05.2018
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Anfrage


der Abgeordneten Dr. Nikolaus Scherak, Kolleginnen und Kollegen

an den Bundeskanzler

betreffend Kosten für die neuen Logos der Bundesregierung

Am 16. Mai 2018 hat die Bundesregierung im Ministerrat eine neue Corporate Identity der Bundesregierung beschlossen. Bis Ende des Jahres sollen sämtliche Ministerien nach außen mit einheitlichen Layout- und Gesstaltungsregeln auftreten, dies insbesondere durch ein neu entworfenes einheitliches Logo für alle Ressorts. Auf die Frage nach den Kosten für die neue Corporate Identity antwortete der Regierungssprecher Peter Launsky-Tieffenthal auf Twitter, dass das Logo „mit hauseigenen Ressourcen des Bundeskanzleramts“ erarbeitet worden sei.

Wie nun durch einen Bericht der Rechercheplattform Addendum (https://www.addendum.org/news/regierung-logos/) bekannt wurde, sind allerdings im Zusammenhang mit der neuen Coporate Identity der Bundesregierung auch Zahlungen an den externen Designer Thomas Feichtner geflossen. Das Studio Thomas Feichtner hatte bereits 2014 für eine Umgestaltung des Corporate Designs des BMEIA, damals unter Außenminister Sebastian Kurz, insgesamt EUR 59.220,00 erhalten, was die Beantwortung einer 2015 von NEOS gestellten Anfrage (3586/AB zu 3696/J [XXV.GP]) ergeben hat. Da das von Thomas Feichtner 2014 für das BMEIA erarbeitete Logo große Ähnlichkeiten mit der nun neu eingeführten Corporate Identity der Bundesregierung hat, hatte die Finanzprokuratur Bedenken, dass der Designer angesichts des neuen Bundes-Außenauftritts urheberrechtliche Ansprüche erheben könnte.

Um einen potentiellen Rechtsstreit zu vermeiden, wurde mit Thomas Feichtner eine Vereinbarung getroffen, womit neben urheberrechtlichen Ansprüchen auch andere Leistungen abgegolten werden sollen. Laut Regierungssprecher könne allerdings über die Höhe der Zahlungen keine Auskunft gegeben werden, da darüber Stillschweigen vereinbart worden sei. Wie Addendum berichtet, verschwand zudem wenige Stunden nach der Addendum-Anfrage an den Designer Thomas Feichtner die Dokumentation seiner Arbeit für das BMEIA, bis dahin unter unter dem Menüpunkt „Graphics“ abrufbar, von seiner Website. Zuvor wurde die Vereinheitlichung des Außenaufritts der Bundesregierung auch mit dem Ziel, Kosten im System einzuparen, angepriesen. All dies wirft viele Fragen auf, insbesondere wie viel den Steuerzahler_innen die neue Corporate Identity der Bundesregierung tatsächlich gekostet hat.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

Anfrage:

 

1.    Wie hoch sind die Gesamtkosten für die Erabeitung und die Nutzung der neuen Corporate Identity der Bundesregierung (inkl. Kosten für das Design, die Erteilung von Werknutzungsrechten oder -bewilligungen oder sonstige Ansprüche)? Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung bzw. Vertragsgegenstand.

a.    Handelt es sich dabei um einmalige oder um mehrmals wiederkehrende Kosten?

                                  i.    Wenn es sich um mehrmals wiederkehrende Kosten handelt, bitte um genaue Aufschlüsselung von Gegenstand, Höhe und Zeitpunkt der anfallenden Zahlungen.

b.    Werden in Zukunft diesbezüglich noch weitere Kosten anfallen?

2.    Wer wurde damit beauftragt?

3.    Gab es dafür eine Ausschreibung?

a.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wie hoch sind die Zahlungen an den Designer Thomas Feichtner im Zusammenhang mit der neuen Corporate Identity der Bundesregierung (inkl. Zahlungen für etwaige urheberrechtliche Ansprüche, die Erteilung von Werknutzungsrechten oder -bewilligungen, sonstige vertragliche Ansprüche oder Abgeltungszahlungen)? Bitte um Aufschlüsselung nach Leistung bzw. Vertragsgegenstand.

a.    Handelt es sich dabei um eine einmalige Zahlung oder um mehrmals wiederkerhende Zahlungen?

                                  i.    Wenn es sich um mehrmalige Zahlungen handelt, bitte um genaue Aufschlüsselung von Gegenstand, Höhe und Zeitpunkt der Zahlungen.

5.    Ist es korrekt, dass über die Vereinbarung mit dem Designer Thomas Feichtner Stillschweigen vereinbart wurde?

a.    Wenn ja, warum?

6.    Ist geplant, im Zuge der Veränderung des Außenauftritts der Bundesregierung noch weitere Aufträge zu erteilen oder Abgeltungszahlungen zu tätigen?

a.    Wenn ja, wofür und in welchem Umfang?