945/J XXVI. GP

Eingelangt am 25.05.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Muchitsch

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz

betreffend Personal, Kontrolldichte und Bearbeitungsdauer der Sozialversicherungsträger

Die Bundesregierung, allen voran Kanzler Kurz, hat angekündigt, die Zahl der Sozialversicherungsträger von derzeit 21 auf fünf zu reduzieren. Momentan gibt es die neun Gebietskrankenkassen (KV ArbeiterInnen und Angestellte), die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft (KV und PV der gewerblich Selbstständigen), die Allgemeine Unfallversicherungsanstalt (UV für ArbeiterInnen, Angestellte, Selbstständige und SchülerInnen/Studierende), die Sozialversicherungsanstalt der Bauern (KV, PV, UV für Landwirte), die Pensionsversicherungsanstalt (PV für ArbeiterInnen und Angestellte), die Beamtenversicherungsanstalt (KV und UV für BeamtInnen und Vertragsbedienstete), die Versicherungsanstalt Eisenbahn und Bergbau (KV, UV, PV für EisenbahnerInnen und Bergleute) sowie die Versicherungsanstalt Notariat (PV NotarInnen) und fünf Betriebskrankenkassen. Dazu kommt noch der Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

Die neue Struktur wird angeblich die Türschilder der neun Gebietskrankenkassen verändern und zwar in eine österreichische Gesundheitskasse mit neun Landesstellen. Die SVA und SVB sollen in eine Sozialversicherungsanstalt der Selbstständigen fusioniert werden. Die BVA und VAEB sollen zusammengelegt werden.

In einem Atemzug kündigte Kanzler Kurz an, die Anzahl der Stellen drastisch zu reduzieren, angeblichen würden 18.000 Personen in den Sozialversicherungen arbeiten, wovon 10 % unmittelbar, und weitere 30 % in den nächsten Jahren in Pension gingen. Diese stellen würden nicht nachbesetzt werden. Damit solle bis zu eine Milliarde Euro eingespart werden.

Die MitarbeiterInnen der Sozialversicherung leisten tagtäglich hervorragende Arbeit. Das ist einerseits die Versorgung der Versicherten als Arzt/Ärztin, andererseits die rasche Abwicklung von Anträgen zB im Krankheitsfall und schließlich die effektive Kontrolle der Einstufung (Beitragsgrundlage). Die MitarbeiterInnen sind heute schon am Limit. Bei Personalabbau droht daher eine massive Leistungsverschlechterung.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage

1)   Wie viele Menschen waren in den bestehenden Sozialversicherungsträgern versichert, aufgeteilt nach Trägern und, dort wo mehre Zweige (dh Krankenversicherung [KV], Unfallversicherung [UV], Pensionsversicherung [PV]) in

einem Träger verwaltet werden, auch nach Zweigen, und zwar aufgegliedert im Jahr 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

2)    Wie viele davon waren pflichtversichert, davon vollversichert, wie viele mitversichert (bitte um Aufgliederung nach Trägern und in der Zeitreihe von Frage 1)?

3)    Wie viele Personen arbeiten in den bestehenden Sozialversicherungsträgern (inkl Hauptverband) insgesamt, wie viele Vollzeitäquivalente sind dies, und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

4)    Wie viele Personen arbeiten in den bestehenden Sozialversicherungsträgern, ausgeschlüsselt nach Träger und wenn in einem Träger mehrere Zweige verwaltet werden auch nach diesen, wie viele Vollzeitäquivalente sind dies, und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

5)    Wie viele Personen davon arbeiten in Krankenanstalten bzw Sonderkrankenanstalten, wie viele Vollzeitäquivalente sind dies?

6)    Wie viele Personen davon arbeiten im medizinischen Dienst (zB ÄrztInnen, KrankenpflegerInnen), wie viele Vollzeitäquivalente sind dies?

7)    Die Sozialversicherung bringt je nach Zweig unterschiedliche Leistungen auf Antrag,

a.    Wie viele Anträge auf Krankengeld wurden jeweils bei jenen Trägern, die für KV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

b.    Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

c.    Wie viele Anträge auf Rehabilitationsgeld wurden jeweils bei jenen Trägern, die für KV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

d.    Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

e.    Wie viele Anträge auf Wochengeld (Betriebshilfe) wurden jeweils bei jenen Trägern, die für KV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

f.      Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

g.    Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit (zB Invaliditätspension, auch Rehabilitationsgeld) wurden jeweils bei jenen Trägern, die für PV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017,2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

h.    Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

i.      Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Versicherungsfall des Alters (zB Alterspension) wurden jeweils bei jenen Trägern, die für PV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

j. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

k. Wie viele Anträge auf Leistungen aus dem Versicherungsfall des Todes (zB Waisenpension) wurden jeweils bei jenen Trägern, die für PV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

I. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

m. Wie viele Anträge auf Versehrtenrente wurden jeweils bei jenen Trägern, die für UV zuständig sind, gestellt und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

n. Wie lange betrug die durchschnittliche Bearbeitungsdauer dafür?

8)    Die Sozialversicherung prüft selbstverständlich auch ihre Einnahmenseite, das sind im Wesentlichen die Beiträge.

a.    Wie viele Einnahmen erzielten die jeweiligen Träger, und zwar aufgegliedert für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

b.    Wieviel davon waren Beitragseinnahmen und zwar im Jahr 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

c.    In wie vielen Fällen wurde die Beitragsgrundlage korrigiert, aufgegliedert nach Trägern und für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

d.    In wie vielen Fällen wurden Verstöße gegen melderechtliche Bestimmungen (zB §§ 111 und 113 ASVG) festgestellt, aufgegliedert nach Trägern und für die Jahre 2017, 2016, 2015, 2010, 2005, 2000?

9)    Können Sie garantieren, dass die AUVA bestehen bleibt, wenn ja, mit welchem Leistungsumfang, wenn nein, weshalb nicht?

10) Können Sie garantieren, dass jene Träger, wo derzeit keine Behandlungsbeiträge (vulgo Selbstbehalte) vorgesehen sind (zB Gebietskrankenkassen bei Sachleistungen), auch in Zukunft keine Behandlungsbeiträge eingeführt werden?

11) Können Sie garantieren, dass die Bearbeitungsdauer für Anträge zumindest gleichbleibt, wenn ja, welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, wenn nein, welche Dauer halten Sie für höchstens zumutbar?

12) Können Sie garantieren, dass die Finanzierung zB der Krankenhäuser und Pensionen, die auf pünktliche Beitragszahlungen basiert, sichergestellt ist, auch wenn weniger Personal zur effektiven Kontrolle zur Verfügung steht? Wenn ja, wie, wenn nein, wie gedenken Sie die Finanzierung sonst zu sichern?