951/J XXVI. GP

Eingelangt am 30.05.2018
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Anfrage

der Abgeordneten Wolfgang Zinggl

Freundinnen und Freunde

an den Bundesminister für EU, Kunst, Kultur und Medien Gernot Blümel

betreffend „Jubiläumszulage für Museumsdirektorin"

BEGRÜNDUNG

Die Anfragebeantwortung 358/AB vom 27. 4. 2018 bestätigt Medienberichte, dass die Direktorin des Technischen Museums, Frau Dr. Zuna-Kratky, 2016 eine Zulage anlässlich des 40-jährigen Dienstjubiläums bezogen hat.

Nun war Frau Dr. Zuna-Kratky im Jahr 2016 noch keine 60 Jahre alt. Auch warsie erst im Jahr 1988 ins Ministerium eingetreten. Das wirft einige Fragen danach auf, auf welcher rechtlichen Grundlage ein Anspruch auf Jubiläumszulage bestand.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

1.      War Frau Dr. Zuna-Kratky seit Antritt ihrer Direktorenstelle im Technischen Museum Wien dienstfrei gestellt gem § 78c BDG?

2.      Wenn ja, wie hoch war die vom Dienstgeber an das Ministerium zu zahlende Refundierung für das Gehalt, für die Nebenkosten und für den Pensionsaufwand mit Ende 2015?

3.      Wurde Frau Dr. Zuna-Kratky als Beamtin pensioniert?

4.       Wenn ja, wann genau und mit welcher Begründung?

5.      Wie viele Dienstjahre wurden Frau Dr. Zuna-Kratky seit ihrem Eintritt in das Ministerium 1988 bis zur Auszahlung der Zulage 2016 angerechnet?

6.      Wie viele Dienstjahre wurden aus früheren öffentlichen Beschäftigungen angerechnet?

7.      Welche Bestimmungen (mit der Bitte um exakte Benennung der Bestimmungen) wurden der Gewährung der Jubiläumszulage zugrunde gelegt?