958/J XXVI. GP

Eingelangt am 01.06.2018
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Anfrage

 

der Abgeordneten Pamela Rendi-Wagner, Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und KonsumentInnenschutz

betreffend

Angekündigte Maßnahmen zur Verbesserung der NichtraucherInnenschutzes

Jeden Tag versterben in Österreich zwei bis drei Menschen an den Folgen passiven Tabakkonsums. Während Länder mit Rauchverboten seit Jahren sinkende RaucherInnenzahlen verzeichnen, stagnieren die Zahlen in Österreich. Dabei stellt ein umfassender NichtaucherInnenschutz eine der besten Präventionsmaßnahmen im Gesundheitswesen dar, selten ist der gesundheitliche Nutzen wissenschaftlich so gut dokumentiert, wie beim NichtraucherInnenschutz.

So zeigen aktuelle wissenschaftliche Untersuchungen, dass mit einem Rauchverbot in der Gastronomie jedes Jahr allein in Österreich mehr als 32.000 Spitalsaufenthalte (1.500 Spitalsaufenthalte bei Kindern) verhindert werden könnten.[1]

Eine erst Ende Februar 2018 publizierte Studie zeigt darüber hinaus, dass der NichtraucherInnenschutz in Lokalen kaum funktioniert – in 27 von 28 untersuchten Lokalen wurden trotz abgetrennter Rauchbereiche überhöhte Feinstaub-Konzentrationen gemessen, in 26 der 28 Lokale waren Türen zur Trennung von Raucher- und Nichtraucherbereich offen oder gar nicht vorhanden.[2]

Dennoch wurde das 2015 beschlossene Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz, das ein generelles Rauchverbot ab 1. Mai 2018 festgeschrieben hatte, Ende März mit den Stimmen von ÖVP und FPÖ wieder rückgängig gemacht.

Österreich verzichtet damit seit fast einem Monat auf eine rauchfreue Gastronomie. In dieser Zeit kam es statistischen Berechnungen zufolge zu über 2.500 Spitalsaufnahmen (fast 120 Spitalsaufnahmen alleine bei Kindern), die mit einem Rauchverbot hätten verhindert werden können. In einem Monat sind über 1.000 Menschen an den Folgen des aktiven wie passiven Tabakkonsums verstorben.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgende

 

Anfrage:

Im Regierungsprogramm ist die Einführung des sogenannten „Berliner Modells“ festgehalten.

1.    Gibt es Pläne das „Berliner Modell“ in Österreich umzusetzen? Wenn ja: Welche Regelungen des „Berliner Modells“ sollen übernommen werden?

a.    Gibt es Pläne eine Raucherabgabe für Gastronomiebetriebe einzuführen?

b.    Gibt es Pläne ein Betretungsverbot für Personen unter 18 Jahren einzuführen?

c.    Gibt es Pläne das Rauchen in Einraumlokalen nur dann zu gestatten, wenn dort keine vor Ort zubereiteten Speisen verabreicht werden (Stichwort „Getränkegeprägte Kleingastronomie“)?

Wenn nein, warum nicht?

Per Initiativantrag der Regierungsparteien ÖVP und FPÖ wurde im März 2018 beschlossen, dass die Raucherregelung in der Gastronomie im Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz in der ursprünglichen Form beibehalten wird. Der Schutz von Lehrlingen in der Gastronomie vor dem gefährlichen Tabakrauch wurde nicht gesetzlich, sondern in Form einer Verordnungsermächtigung, geregelt.

2.    Gibt es Pläne die Beschäftigung und Ausbildung von Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, in Betrieben mit Raucherräumen zu verbieten? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, wann ist mit einer Verordnung zu rechnen?

3.    Gibt es Pläne die Beschäftigung und Ausbildung von Personen, die das 18. Lebensjahr nicht vollendet haben, in Betrieben mit Raucherräumen zu beschränken? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, in welchem Ausmaß und wann ist mit einer Verordnung zu rechnen?

Rezente wissenschaftliche Untersuchungen haben gezeigt, dass die Trennung zwischen Rauch- und Nichtrauchbereich in der Gastronomie nur unzureichend funktioniert.

4.    Sind dem Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und KonsumentInnenschutz (BMASGK) wissenschaftliche Untersuchungen, die sich mit der Schadstoffbelastung in Rauch- und Nichtrauchbereichen in der Gastronomie beschäftigen, bekannt? Wenn ja, was sind die Ergebnisse dieser Untersuchungen?

5.    Liegen dem BMASGK Ergebnisse von Überprüfungen der Einhaltung des Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetzes durch die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden vor? Wenn ja

a.    Wie viele Überprüfungen der Einhaltung des Rauchverbotes gemäß Tabak- und Nichtaucherschutzgesetz haben im Jahr 2015, 2016, 2017 und 2018 bis heute stattgefunden (aufgeschlüsselt nach Bundesland)?

b.    Wie viele Übertretungen des Tabak- und Nichtraucherschutzgesetzes gab es 2015, 2016, 2017 und 2018 bis heute, welche auf die Nichteinhaltung des Rauchverbotes zurückzuführen sind (aufgeschlüsselt nach Art und Bundesland)?

Im Zuge der Beschlussfassung zum neuen Tabak- und NichtraucherInnenschutzgesetz wurde von Ihnen die Präsentation eines Konzepts für „mehr Prävention und für die NichtraucherInnen“ angekündigt[3].

6.    Wann haben Sie vor, dieses Konzept vorzulegen?

7.    Welche Maßnahmen planen Sie zusätzlich zu den bereits 2017 gesetzten, um die Zahl sowohl jener Menschen, die zum Rauchen beginnen, als auch jener, die bereits rauchen, zu reduzieren?

8.    Welche zusätzlichen Maßnahmen planen Sie, um NichtraucherInnen vor dem gefährlichen Tabakrauch zu schützen?

9.    Welche zusätzlichen Maßnahmen planen Sie, um die Zahl junger RaucherInnen unter 18 Jahren zu senken? Wird es eine Fortsetzung der Kampagne „YOLO – Leb dein Leben ohne Rauch.“ geben?

10. Wie viele Mittel sind für das Jahr 2018, 2019, 2020 für Maßnahmen im Rauchpräventionsbereich vorgesehen? Wird es hierfür mehr finanzielle Mittel als 2016 und 2017 geben?

 



[1] https://www.kleinezeitung.at/oesterreich/5423198/Rauchverbot_So-kommen-Experten-auf-32400-verhinderbare und https://www.news.at/a/don-smoke-was-gastro-rauchverbot-9102404

[2] https://kurier.at/wissen/rauchverbot-nichtraucherschutz-in-mischlokalen-funktioniert-kaum/312.298.398

[3] http://www.oe24.at/oesterreich/politik/FPOe-Ministerin-gegen-Aus-fuer-Rauchverbot/315621991