107/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Ausschusses für Arbeit und Soziales
über den Bericht der Bundesregierung betreffend die auf der 101. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 202) betreffend den sozialen Basisschutz (III-231 der Beilagen)
Das Bundeskanzleramt hat dem Nationalrat am 21. Dezember 2018 den Bericht betreffend die auf der 101. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 202) betreffend den sozialen Basisschutz (III-231 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Februar 2019 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordneten Peter Wurm die Abgeordneten Birgit Silvia Sandler, Klaudia Friedl und Mag. Gerald Loacker sowie die Bundesministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz Mag. Beate Hartinger-Klein und der Ausschussobmann Abgeordneter Josef Muchitsch.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung betreffend die auf der 101. Tagung der Internationalen Arbeitskonferenz angenommene Empfehlung (Nr. 202) betreffend den sozialen Basisschutz (III-231 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Ausschuss für Arbeit und Soziales einstimmig beschlossen.
Wien, 2019 02 19
Mag. Ernst Gödl Josef Muchitsch
Schriftführer Obmann