118/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)
Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Andreas Wruhs in der 11. Sitzung vom 11. Oktober 2018
Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VOUA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Andreas Wruhs nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.
Wien, 2019 03 13
Werner Herbert Doris Bures
Schriftführer Vorsitzende

BVT-Untersuchungsausschuss

Stenographisches Protokoll
11. Sitzung/medienöffentlich
Donnerstag, 11. Oktober 2018
Gesamtdauer der 11. Sitzung
10.07 Uhr – 19.44 Uhr
Lokal 7
Befragung der Auskunftsperson Andreas Wruhs
Vorsitzende-Vertreterin Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme die Sitzung medienöffentlich wieder auf, begrüße die Damen und Herren der Medienvertreter und weise sie erneut darauf hin, dass Ton- und Bildaufnahmen grundsätzlich unzulässig sind. Im Übrigen verweise ich auf die Ausführungen des Verfahrensrichters von heute Vormittag.
Ich ersuche den Verfahrensrichter, seine Belehrung der Auskunftsperson vorzunehmen. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich danke vielmals, Frau Vorsitzende.
Zunächst eine Frage an Sie, Herr Andreas Wruhs: Ich habe vor mir ein Blatt mit Ihren Personaldaten liegen, sind diese richtig? (Die Auskunftsperson bestätigt die Richtigkeit der Daten.) Dann danke ich Ihnen und möchte Ihnen folgende Belehrung als Verfahrensrichter für die heutige Anhörung erteilen:
Sie werden vor dem Untersuchungsausschuss betreffend die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung zum Beweisthema Hausdurchsuchungen des Untersuchungsgegenstandes angehört.
Sie haben mit der Ladung eine schriftliche Belehrung über Ihre Rechten und Pflichten als Auskunftsperson erhalten. Ich weise Sie ausdrücklich auf diese schriftliche Belehrung hin und betone insbesondere, dass Sie verpflichtet sind, die an Sie gerichteten Fragen wahrheitsgemäß und vollständig zu beantworten. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 1 und 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren geahndet werden.
Es besteht vor dem Untersuchungsausschuss kein generelles Recht zur Aussageverweigerung. Die Aussageverweigerungsgründe konnten Sie der mit der Ladung zugestellten schriftlichen Belehrung entnehmen. Die Gründe für eine Aussageverweigerung sind anzugeben und über Verlangen glaubhaft zu machen.
Sie sind berechtigt, Beweisstücke vorzulegen, die Zulässigkeit an Sie gerichteter Fragen zu bestreiten und auch den Ausschluss der Öffentlichkeit jederzeit zu beantragen.
Weiters weise ich Sie auf die Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hinsichtlich klassifizierter Informationen hin. Dem Untersuchungsausschuss vorgelegte Akten und Unterlagen dürfen nicht veröffentlicht werden. Ich weise Sie auch hier auf die Ihnen bereits schriftlich mitgeteilte Geheimhaltungspflicht nach dem Informationsordnungsgesetz hin. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet, und zwar auch nach Beendigung der Befragung.
Kopien, Notizen, Auszüge dürfen weder von der Auskunftsperson noch von der Vertrauensperson angefertigt werden. Alle im Untersuchungsausschuss vorgelegten Unterlagen dürfen von der Auskunftsperson und der Vertrauensperson nach Beendigung der Befragung nicht an sich genommen werden, sondern haben hier auf dem Platz zu verbleiben.
Sie sind berechtigt, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, deren Gesamtdauer 20 Minuten nicht überschreiten soll.
Ich bin auch ersucht worden, die Vertrauensperson zu belehren. Obwohl Sie, Frau Dr. Arlt, Rechtsanwältin sind, muss ich Ihnen dem Gesetz gemäß Folgendes vortragen:
Gemäß § 46 Abs. 2 der Verfahrensordnung habe ich auch Sie über die strafrechtlichen Folgen einer vorsätzlich falschen Aussage zu belehren. Eine vorsätzlich falsche Aussage vor dem Untersuchungsausschuss kann gemäß § 288 Abs. 3 StGB wie eine falsche Beweisaussage vor Gericht mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.
Auch Fälschung eines Beweismittels oder der Gebrauch eines falschen oder verfälschten Beweismittels mit dem Vorsatz, es im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu gebrauchen, ist strafbar und zwar auch für an der Tat Beteiligte.
Aufgabe der Vertrauensperson ist die Beratung der Auskunftsperson, Sie dürfen jedoch keine Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgeben oder anstelle der Auskunftsperson antworten. Bei Verletzung der Verfahrensordnung oder Eingriffen in die Grund- und Persönlichkeitsrechte der Auskunftsperson können Sie sich vielmehr unmittelbar an mich oder an den neben mir sitzenden Verfahrensanwalt wenden.
Auch für Sie gilt das Informationsordnungsgesetz. Jede Person, die Zugang zu klassifizierten Informationen erhalten hat, ist zur Verschwiegenheit über diese Informationen verpflichtet.
Als Vertrauensperson kann ausgeschlossen werden, wer voraussichtlich als Auskunftsperson im Verfahren vor dem Untersuchungsausschuss zu laden ist, wer die Auskunftsperson bei Ablegung einer freien und vollständigen Aussage beeinflussen könnte und wer Erklärungen vor dem Untersuchungsausschuss abgibt oder anstelle der Auskunftsperson antwortet.
Damit bin ich am Ende, ich danke vielmals.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Als Auskunftsperson haben Sie nun das Recht, eine einleitende Stellungnahme abzugeben, die aber nicht länger als 20 Minuten dauern soll. Wollen Sie davon Gebrauch machen?
Andreas Wruhs: Nein, danke.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Gut, dann ersuche ich den Herrn Verfahrensrichter-Stellvertreter um seine Erstbefragung. – Bitte, Herr Verfahrensrichter.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Danke vielmals. Herr Wruhs, Sie haben an den Hausdurchsuchungen am 28. Februar dieses Jahres mitgewirkt. Wann haben Sie das erste Mal von diesem Termin erfahren? Von wem haben Sie ihn erfahren? Welchen Auftrag haben Sie bekommen? Wenn Sie mir zu diesem Thema einige Worte geben könnten, bitte.
Andreas Wruhs: Der genaue Zeitpunkt des Anrufs von Herrn Mag. Purkart war der 27.2., rund um 19 Uhr. Er hat mich gefragt, ob ich am nächsten Tag Zeit für einen Einsatz habe und ob ich dazu Kollegen von mir einteilen kann. Aufgabenstellung zu dem Zeitpunkt war Qualifikation von Beweismitteln, die aber nicht durch mich ausgewertet werden sollen.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das Thema war Qualifikation von Beweismitteln. Nachdem das am 27.2. um 19 Uhr war und wir wissen, dass am 28.2. am Morgen bereits Hausdurchsuchungen nicht nur in Wien, sondern, wie Sie selbst wissen, auch außerhalb von Wien stattgefunden haben, dann ist das für mich doch eine relativ kurze Zeit.
Daher frage ich Sie noch einmal: Was hat Ihnen Herr Staatsanwalt Purkart konkret gesagt? Hat er Ihnen allenfalls ein Mail geschickt oder haben Sie sonst mit jemandem Kontakt aufgenommen? Was war vereinbart hinsichtlich der Termine am nächsten Tag? – Qualifikation von Beweismitteln: Ich würde bitten, das etwas konkreter zu fassen.
Andreas Wruhs: Die genaue Information des ersten Telefonats hat leider nicht mehr Informationen beinhaltet als ich gesagt habe. Ich habe dann beim zweiten - - Also beim ersten Telefonat war nicht mehr Information dabei. Ich habe dann zwei Kollegen erreicht und deren Zeit für den nächsten Tag blockieren können, und habe dann in einem zweiten Telefonat Mag. Purkart mitgeteilt, dass ich drei Personen zur Verfügung habe. Er hat mir dann noch den Treffpunkt für nächsten Tag um 6 Uhr mitgeteilt.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Um 6 Uhr morgens?
Andreas Wruhs: 6 Uhr morgens.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wo war der Treffpunkt?
Andreas Wruhs: Der war an der Ecke gegenüber vom BAK, also gegenüber der Kaserne.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wo haben Sie dann eine Hausdurchsuchung begleitet?
Andreas Wruhs: In Wegscheid am Kamp.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Es ist 6 Uhr morgens, Sie sind in der Nähe vom BVT-Gebäude - -
Andreas Wruhs: Nein.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wo ist das?
Andreas Wruhs: Im 12. Bezirk, dort, wo das - -
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Aha, also jedenfalls in Wien. (Abg. Krainer: EGS-Kaserne! – Ruf: Meidlinger Kaserne! – Zwischenrufe.) – Also EGS-Kaserne.
Andreas Wruhs: Nein, es ist die Meidlinger Kaserne, 12. Bezirk.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Das ist nicht im 3. Bezirk, das ist scheinbar woanders, ich bin auch davon ausgegangen. (Auskunftsperson Wruhs: 12. Bezirk!)
Wie kommen Sie ins Waldviertel, wer fährt da mit? Wann hat man Ihnen das gesagt? Vielleicht können Sie uns das ein bisschen konkreter schildern.
Andreas Wruhs: Das war dann schon am 28..
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ja, am 28., das meine ich ja.
Andreas Wruhs: Das war dann am 28., um 6 Uhr. Ich war um 5 Uhr in der Früh in der Firma, wahrscheinlich war es sogar schon um halb fünf, und habe mein Material vorbereitet und das Material für meine Kollegen vorbereitet: diverse Schreibblocker und das Werkzeug, das wir standardmäßig mitnehmen. Um 6 Uhr habe ich mich dann mit Herrn Mag. Purkart vor der Meidlinger Kaserne getroffen, um 6.15 Uhr oder so sind wir bei einem Nebeneingang hineingegangen, und in dem Besprechungsraum – wie ich jetzt weiß, von der EGS – gab es dann die Einsatzbesprechung. In dieser Einsatzbesprechung habe ich erfahren, dass mein Einsatzort im Waldviertel ist, aber nicht, wo.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wie sind Sie dann ins Waldviertel gekommen?
Andreas Wruhs: Mit dem Auto.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Mit einem eigenen Auto?
Andreas Wruhs: Mit meinem Auto.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie uns etwas über die im Waldviertel beim Herrn N. B. (BVT) – so nehme ich an? (Auskunftsperson Wruhs: Ja!) – durchgeführte Hausdurchsuchung erzählen: Wann waren Sie dort? Wie hat sich das zugetragen? – Wenn Sie mir in Stichworten hier den Ablauf jener - -
Andreas Wruhs: Also wir sind - -
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie haben ja nur diese eine Hausdurchsuchung gemacht, nur die im Waldviertel?
Andreas Wruhs: Genau, ich war nur bei Herrn N. B. (BVT).
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Kollegen haben an anderen Orten gearbeitet?
Andreas Wruhs: Meine zwei Kollegen waren in der Dampfschiffstraße[1].
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Jawohl. Bitte schildern Sie mir, wie sich das im Waldviertel bei Herrn N. B. (BVT) zugetragen hat.
Andreas Wruhs: Der Ablauf war – ganz grob –: Wir sind um circa 8 Uhr von der Meidlinger Kaserne weggefahren, und ich bin dem Fahrzeug, in dem auch Staatsanwalt Mag. Purkart drinnen war, nachgefahren.
Das heißt, ich habe erst als wir in Wegscheid angekommen sind gewusst, dass es in Wegscheid ist, und habe dann bis um circa - - Also wir waren circa gegen 9 oder viertel zehn in Wegscheid, und ich habe dann außerhalb von Wegscheid warten müssen und bin dann so gegen 10.15 Uhr, 10.30 Uhr ins Haus von Herrn N. B. (BVT) gekommen.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Und jetzt haben Sie noch immer keinen konkreten Auftrag gehabt? Oder haben Sie irgendwann einmal einen konkreten Auftrag bekommen, was in Wegscheid im Hause des Herrn N. B. (BVT) zu erfolgen hat?
Andreas Wruhs: Das wurde in der Einsatzbesprechung grob besprochen, warum das stattfindet und wonach zu suchen ist. Soll ich das jetzt kurz beschreiben?
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie so nett sind und beschreiben, wonach zu suchen ist.
Andreas Wruhs: Im Endeffekt wurde dann umschrieben, dass - - Es gab zwei Themenkreise: einer war die Suche nach einem Akt, der eigentlich vernichtet hätte werden sollen, und man ist auf der Suche nach diesem Akt. Ich weiß jetzt natürlich aus den Medien, um welchen Akt es sich handelt, aber damals war die Rede von einem Akt, der gelöscht hätte werden sollen, aber nicht gelöscht wurde.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Sie suchen nach einem Akt, von dem Sie gar nicht wissen, wie er heißt?
Andreas Wruhs: Genau, ja. Und das zweite Thema war die Problematik mit den nordkoreanischen Pässen.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Was war mit den nordkoreanischen Pässen im Hause des Herrn N. B. (BVT)?
Andreas Wruhs: Das weiß ich nicht, es war - -
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Die haben Sie nicht gefunden, oder haben Sie - -
Andreas Wruhs: Nein (erheitert), also wir haben keine gefunden, wir haben keine nordkor- -
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Haben Sie nach Pässen gesucht?
Andreas Wruhs: Nein, ich habe nicht nach Pässen gesucht.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Nach Rohlingen? (Auskunftsperson Wruhs: Nein, es, da - -!) War von Pässen dort überhaupt die Rede?
Andreas Wruhs: Nein, ja, es gab die - - Entschuldigen Sie, ich kann das jetzt nicht mehr so hundertprozentig - - Aber es gab Hinweise, dass es möglicherweise bei diesen nordkoreanischen - -, dass es da mit diesem Auftrag Ungereimtheiten gegeben hat. Und das war auch ein Themenkreis, der elektronisch zu suchen war.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Nur ganz kurz: Wie hat sich jetzt diese Hausdurchsuchung abgespielt? Von wann bis wann hat sie gedauert? War Herr N. B. (BVT) anwesend? Wer war sonst noch anwesend bei dieser Hausdurchsuchung? Und wie sind Sie dann mit Herrn Staatsanwalt Purkart verblieben?
Andreas Wruhs: Als ich das Haus betrat, waren einige Polizeibeamte dort, der Staatsanwalt, natürlich der Herr N. B. (BVT), seine Frau und seine beiden Töchter. Ich war, wie gesagt, von circa 10.15 Uhr, 10.30 Uhr bis 19.45 Uhr dort.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Da haben Sie aber lange nach dem Akt gesucht, dessen Namen Sie nicht kennen. Oder hat man Ihnen irgendwann einmal doch gesagt, wie der Akt heißt? Wie war denn der Auftrag? Es muss einen Auftrag gegeben haben.
Andreas Wruhs: Das hat man mir nicht gesagt. Der Auftrag war, noch einmal ganz - - Konkret ist natürlich jetzt die falsche Aussage, aber im Endeffekt: Es gab, es gibt einen Akt, der gelöscht hätte werden sollen und nicht gelöscht wurde. Und jetzt ging es darum, zu suchen, ob in den Daten Akten sind. (Verfahrensrichter-Stellvertreter Pöschl: Mhm!) Das war mein Auftrag.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ihre beiden Mitarbeiter haben in Wien bei Herrn C. H. (BVT) eine Hausdurchsuchung vorgenommen, ja?
Andreas Wruhs: In der Dampfschiffstraße[2].
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Richtig, in der Dampfschiffstraße. Was haben Ihnen die über die dort durchgeführte Hausdurchsuchung mitgeteilt?
Andreas Wruhs: Von denen habe ich eine Asservatenliste bekommen. (Verfahrensrichter-Stellvertreter Pöschl: Welche Liste?) – Eine Asservatenliste.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Und die waren zu zweit?
Andreas Wruhs: Die waren zu zweit.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich habe im Moment keine Fragen mehr. Danke vielmals. – Frau Vorsitzende.
*****
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.
Die Redezeitvereinbarungen sind Ihnen ja bekannt, und im Sinne dieser Redezeitvereinbarung, die wir getroffen haben, darf ich als Erster Frau Abgeordneter Zadić das Wort geben. – Bitte, Frau Abgeordnete.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank, Herr Wruhs, dass Sie heute da sind und uns zur Verfügung stehen.
Ich kann vielleicht an die Frage des Herrn Verfahrensrichters anschließen: Im Umkehrschluss bedeutet das für mich, dass Sie de facto alle elektronischen Akten mitgenommen haben. Nur für mein Verständnis: Da Sie ja nicht wissen konnten, was Sie mitnehmen, nehmen Sie alles mit, denn dann wird es jemand anderer prüfen. Ist das richtig?
Andreas Wruhs: Das war der Auftrag, eben die Qualifikation, denn das war ja sein Privathaus, und es gab dort auch viele Datenträger, auf denen zum Beispiel Fotos oder Musik drauf waren. Meine Aufgabe war die Qualifikation dieser Datenträger, ob die relevant sind oder nicht. Wir haben nicht alle Daten in Wegscheid mitgenommen.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie haben Sie entschieden, was relevant ist?
Andreas Wruhs: Indem ich den Datenträger kurz geöffnet habe und mir anhand der Dateinamen und anhand der Ordner einen Überblick verschafft habe, welche elektronischen Daten auf dem Asservat drauf sind.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ist es eigentlich üblich, dass Sie so kurzfristig von der Staatsanwaltschaft Aufträge bekommen?
Andreas Wruhs: Das ist üblich.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Einen Tag vorher, ist durchaus denkbar?
Andreas Wruhs: Das ist durchaus denkbar.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben auch nicht gewusst, dass es sich um das BVT oder um BVT-nahe Mitarbeiter handeln wird, die Sie durchsuchen müssen?
Andreas Wruhs: Das habe ich am 28. um 6.30 Uhr erfahren.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie auch gewusst, dass es sich um sehr sensible Daten handeln könnte, die sogar qualifiziert sind?
Andreas Wruhs: Meine Informationen über die Daten waren die, die ich an sich schon gesagt habe. Wie gesagt, ich weiß nicht - - Ich weiß jetzt, was man gesucht hat oder sucht, aber damals wusste ich, dass es ein Akt ist, der gelöscht hätte werden sollen und angeblich nicht gelöscht wurde.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hatten Sie die Gelegenheit, sich auf die Hausdurchsuchung vorzubereiten, oder bereitet man sich nicht darauf vor?
Andreas Wruhs: Wie meinen Sie das?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Bereiten Sie sich grundsätzlich, wenn Sie von der Staatsanwaltschaft beauftragt werden, auf so eine Art von Hausdurchsuchung vor, oder passieren dann die Sachen ad hoc?
Andreas Wruhs: Ich bin Forensiker und das ist meine Arbeit; also wie man sich auf Arbeit vorbereitet.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wie haben Sie sich auf die Hausdurchsuchung vorbereitet?
Andreas Wruhs: Indem ich um halb fünf in der Firma war und mein Material zusammengepackt habe.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Hatten Sie auch Gelegenheit zur Nachbereitung?
Andreas Wruhs: Was für eine Nachbereitung meinen Sie?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die Nachbereitung von Daten, ist das auch üblich als Forensiker?
Andreas Wruhs: Das kommt auf den Auftrag an.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie bei diesem konkreten Auftrag die Möglichkeit gehabt, die Daten nachzubearbeiten oder die Hausdurchsuchung nachzubearbeiten?
Andreas Wruhs: Mein Auftrag war die Qualifikation der Asservate bei der Hausdurchsuchung, und die Sicherstellung wurde von der Polizei durchgeführt.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Und die Qualifikation haben Sie nur vor Ort durchgeführt oder auch dann später?
Andreas Wruhs: Das war während der Hausdurchsuchung.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die Hausdurchsuchung beim Herrn N. B. (BVT) hat ja an diesem Tag 10 Stunden gedauert. Sie waren ja natürlich schon früher da, Sie haben insgesamt fast 16 Stunden für den Tag verzeichnet. Das geht sich irgendwie nicht so ganz aus, wenn die Hausdurchsuchung um 19.30 Uhr fertig war?
Andreas Wruhs: Ich habe die Uhrzeit von 5 Uhr in der Früh bis 20.45 Uhr abgerechnet; das ist auch üblich.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Sie haben am 5. März Excel-Listen an die Staatsanwaltschaft versandt. Wie sind diese Excel-Listen entstanden?
Andreas Wruhs: Die Excel-Listen waren an sich die Verzeichnisse der Asservate.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Die Verzeichnisse haben Sie während der Hausdurchsuchung gemacht?
Andreas Wruhs: Die Verzeichnisse wurden während der Hausdurchsuchung erstellt.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Warum wurden die dann erst am 5. März verschickt?
Andreas Wruhs: Das ist an sich so üblich. Es gab da keinen Druck, da meine Kollegen auch noch die Daten im Prinzip zusammengeschrieben haben. Das ist einfach die Zeit der Protokollierung, Dokumentation, in der wir dann einfach die Daten zusammentragen, die Fotos – es wurden ja Fotos auch gemacht – dann den einzelnen Asservaten zuordnen und dann einfach die Excel-Liste, als Abschluss quasi für uns, übergeben.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank, ich habe keine weiteren Fragen. (Auskunftsperson Wruhs: Bitte sehr!)
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke, dass Sie sich heute als Auskunftsperson zur Verfügung stellen.
Ich habe gleich eine Frage zu Mag. Purkart. Sie haben gesagt, er hat Sie angerufen und nur sehr fragmentarisch gesagt, worum es geht. Kannten Sie Mag. Purkart?
Andreas Wruhs: Ich kenne Herrn Mag. Purkart seit 2011.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): In welchen Zusammenhängen haben Sie mit ihm gearbeitet? Immer bei Hausdurchsuchungen, oder - -
Andreas Wruhs: In meiner Tätigkeit als Spezialist, die ich seit gut zehn Jahren für die Justiz mache.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Sie haben gesagt, Sie wussten dann, dass Sie zusätzlich Kollegen brauchen würden. Die Anzahl war auch bekannt?
Andreas Wruhs: Die Anzahl habe ich dann gesagt, wie viele ich aufstellen kann, ja.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das heißt, wenn Sie niemanden aufstellen hätten können, was wäre dann passiert?
Andreas Wruhs: Dann wäre ich alleine gewesen.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Und wie wäre das bei zwei Hausdurchsuchungen dann gegangen?
Andreas Wruhs: Die - - Aber das ist eine Vermutung jetzt.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja, genau darum geht es. Sie müssen - -
Andreas Wruhs: Dann wäre ich alleine gewesen in Wegscheid (Abg. Schwarz: Okay!), wie ich war, und in der Dampfschiffstraße[3] wäre niemand von mir gewesen.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Bei der Besprechung am nächsten Tag in der Früh im BAK: Waren Ihre Kollegen mit dabei?
Andreas Wruhs: Das war nicht im BAK.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wo dann?
Andreas Wruhs: In der Besprechungszentrale von der EGS.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Waren da Ihre Kollegen dabei?
Andreas Wruhs: Die waren nicht dabei.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wie sind die dann zu den Informationen gekommen, ist Ihnen das bekannt?
Andreas Wruhs: Denen habe ich um, ich glaube, 7.30 Uhr die Telefonnummer von der Frau, ich glaube, Mag. Ramusch gegeben, dass sie sie anrufen und sie ihnen dann genau die weiteren Informationen gibt.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ist das ein üblicher Vorgang, dass man da reihum telefoniert?
Andreas Wruhs: Das ist ganz üblich, ja.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wer war denn noch bei der Besprechung exakt dabei?
Andreas Wruhs: Ich weiß es jetzt, aber auch nicht genau. Damals kannte ich den Herrn Mag. Purkart. (Abg. Schwarz: Ja!) Ich glaube, dass der Herr Preiszler dabei war – also der war dabei, denn der hat den Einsatz auf Polizeiseite geleitet –, und dann waren einige Staatsanwälte, wobei ich jetzt einen noch aus einer anderen Sache kenne, das war der Herr Mag. Schmitt, und eben die Frau Mag. Schmudermayer.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich möchte nochmals kurz auf Ihre Kollegen zu sprechen kommen: Sind die sicherheitsüberprüft?
Andreas Wruhs: Da bin ich jetzt überfragt, das kann ich nicht sagen. Von wem sicherheitsüberprüft?
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Die Fragen stelle in dem Fall ich (erheitert), wenn ich Sie bitten darf.
Andreas Wruhs: Ja, aber ich verstehe - -
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Es gibt ja die Sicherheitsüberprüfung für Menschen, die mit sensiblen Daten zu tun haben.
Andreas Wruhs: Und wer macht diese Überprüfung?
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Wurde von Ihnen vorausgesetzt, dass die qualifiziert genug sind, um mit sensiblen Daten umzugehen?
Andreas Wruhs: Also wir haben im Prinzip - - Wir arbeiten seit zehn Jahren für die Justiz, und im Rahmen dieser Beauftragung sind an sich alle meine Mitarbeiter zertifiziert, ja.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gehen wir jetzt zum Ort des Geschehens. Sie sind dann kurz später angerufen worden: Sie können jetzt kommen, mit der Sicherstellung beginnen.
Diese Akte, von der Sie gesprochen haben, von der Sie den Namen nicht wussten, wie haben Sie dann gesucht?
Andreas Wruhs: Ich habe im Prinzip nach einem negativen Ausschlussverfahren gearbeitet, und zwar alles das, was für mich zu dem Zeitpunkt definitiv nicht ein Akt ist oder etwas von Herrn N. B. (BVT) Arbeit betrifft, habe ich ausgeschlossen. Alles andere habe ich als relevant bezeichnet.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Welches Bild hat sich Ihnen da bei der Sicherstellung der Daten geboten, was war da alles dabei?
Andreas Wruhs: Es waren viele USB-Sticks mit Musik, es waren einige USB-Sticks mit Fotos, dann gab es USB-Festplatten, wo auch Arbeitsunterlagen dabei waren, und sein Notebook, klarerweise. – Ja.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das heißt, wenn ich Sie richtig verstehe, haben Sie nach dem Ausschlussprinzip nach einer Akte gesucht, deren Namen Sie nicht wussten?
Andreas Wruhs: Ich habe - - Das, was ich gesagt habe, war, dass ich nach einem Ausschlussverfahren gearbeitet habe und alles, was für mich zu dem Zeitpunkt nicht mit Herrn N. B. (BVT) Arbeit zu tun gehabt hat, das habe ich ausgeschlossen. Das heißt, ich habe an sich nicht nach einem Akt gesucht, sondern ich habe nach Daten gesucht, die für mich nicht relevant sind.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Hatten Sie die Möglichkeit, sich zwischendurch mit Mag. Purkart über weitere Vorgangsweisen zu besprechen?
Andreas Wruhs: Die ganze Zeit eigentlich war ich mit Herrn Mag. Purkart im Gespräch.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Worüber wurde da gesprochen, können Sie uns ein paar Beispiele nennen, wie die Arbeit da praktisch abläuft?
Andreas Wruhs: Ja, an sich gab es immer wieder Festplatten, zum Beispiel die – der Herr N. B. (BVT) ist ja auch selbstständiger EDV-Dienstleister –, bei denen ich gesagt habe, das ist von meiner Sicht her nicht relevant, weil es Kundendaten von ihm betreffen. Und da habe ich dann an sich relativ zügig mit Herrn Mag. Purkart Rücksprache gehalten, dass ich das aus meiner Sicht quasi als nicht relevant bezeichnen würde.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Es muss Ihnen ja wahrscheinlich aufgefallen sein, dass Herr N. B. (BVT) mehrmals betont hat, dass er nicht wirklich weiß, warum diese Hausdurchsuchung stattfindet, weil er erst seit 2015 im BVT ist. War das Thema?
Andreas Wruhs: Der Herr N. B. (BVT) hat das gesagt, ja.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): War das zwischen Ihnen und Mag. Purkart auch Thema?
Andreas Wruhs: Nein. (Abg. Schwarz: Nicht!) Es hat mich in dem Moment - - Das ist, wie gesagt, nicht mein Auftrag, darüber nachzudenken, warum ich jetzt dort bin.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich habe noch eine Frage, die die Handys betrifft. Ich darf Ihnen das Dokument mit der Nummer 1250, Seite 172-179 vorlegen, Amtsvermerk des Herrn Staatsanwalts Mag. Purkart. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Auf Seite 178 des vorliegenden Dokuments merkt der Staatsanwalt an, dass Sie auf „telefonische Nachfrage“ nach der Hausdurchsuchung angegeben haben – das war am 1. März –, dass Sie die Geräte, die am Esstisch gelegen sind, nicht in den Flugmodus umgestellt haben, weil Sie davon ausgegangen sind, „dass sie bereits im Flugmodus waren“.
Wäre das nicht Ihre Aufgaben gewesen, sich davon zu vergewissern? Oder wer hätte diese Geräte in den Flugmodus setzen sollen oder können? Es bestand ja immer diese Mär von der möglichen Fernlöschung, wer wäre das denn Ihrer Meinung nach gewesen, der das gemacht hätte?
Andreas Wruhs: An sich, bei der Besprechung der Hausdurchsuchung war für mich klar, dass der, der die Mobiltelefone sicherstellt, auch dieses Einschalten des Flugmodus durchführt, weil sonst ist das sinnlos. Aber - -
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ist das üblich (Auskunftsperson Wruhs: Was?), dass man das nicht vorher bespricht, wer da wirklich dafür zuständig ist, wenn Sie zur Sicherung der Daten hinzugezogen werden?
Andreas Wruhs: Ich war zur Qualifikation der Daten da, die Sicherung hat die Polizei durchgeführt. Für mich war im Prinzip der Auftrag so, dass der, der das Telefon sicherstellt, den Flugmodus einschaltet, weil es meiner Meinung nach nicht so viel Sinn hat, wenn ich ein Telefon sicherstelle und dann drei Stunden später den Flugmodus einschalte.
Ja, das war meine Erinnerung dazu. Aber, wie gesagt, ich kenne das Thema und - -
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Im Aktenvermerk wirkt das für mich wie eine Rechtfertigung Ihrerseits, warum Sie das nicht getan haben. Mussten Sie sich dann rechtfertigen dafür, dass Sie es nicht getan haben?
Andreas Wruhs: Das wirkt so, ja, stimmt.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Warum?
Andreas Wruhs: Warum es so wirkt?
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja.
Andreas Wruhs: Wahrscheinlich, weil es so geschrieben ist.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja, aber wenn Sie davon ausgegangen sind, dass das anders üblich wäre?
Andreas Wruhs: Die ganze Kommunikation hat Herr Mag. Purkart nicht in das Protokoll geschrieben.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das lasse ich jetzt einmal so stehen. – Danke schön.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Wruhs, vielen Dank dafür, dass Sie uns heute zur Verfügung stehen.
Wenn ich jetzt ein bisschen zusammenfassen darf, wussten Sie im Grunde genommen relativ wenig. Daher würde mich Folgendes interessieren: Wann haben Sie das erste Mal davon erfahren, dass es um eine Hausdurchsuchung bei einem Mitarbeiter des BVT geht?
Andreas Wruhs: Das habe ich quasi vorher schon gesagt, das war am 28. gegen 6.30 Uhr.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Danke sehr. Was ich nicht ganz verstehe, ist: Wie ist es möglich, nach Daten zu suchen, wenn man eigentlich nicht weiß, was man sucht. Sie haben jetzt ausgeführt, dass Sie das nach diesem Ausschlussverfahren gemacht haben. Aber ist das eigentlich üblich, dass man sich im Vorfeld nicht erkundigt, sich nicht informiert, die näheren Umstände nicht kennt und sich auch nicht über die konkreten Daten informiert, die man eigentlich zu suchen hat?
Andreas Wruhs: Das ist an sich die Arbeit eines Forensikers, dass er sucht. Wie gesagt, das ist normalerweise von Auftrag zu Auftrag verschieden. Manchmal ist es so, dass der Auftrag ganz konkret ist: Es gab eine E-Mail, die an dem verschickt wurde. Kann man die finden?
Oder dann gibt es einfach Vermutungen – das ist jetzt nicht dieser Fall, bitte, das ist jetzt beispielhaft –, dass es einen Betrug gibt und man weiß nicht, wie dieser Betrug stattgefunden hat. Es ist für mich nicht unüblich, so vorzugehen. Deswegen habe ich im Prinzip auch dieses Ausschlussverfahren angewendet.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich versuche es jetzt ein bisschen anders: Haben Sie nachgefragt, um welchen Akt es hier geht?
Andreas Wruhs: Nein.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Jetzt ist es um sensible Daten gegangen, natürlich auch im Zusammenhang mit dem BVT und dem Verfassungsschutz. Hätten Sie im Vorfeld gewusst, dass es BVT ist oder eine Hausdurchsuchung bei einem Mitarbeiter des BVT, hätten Sie anders gesucht?
Andreas Wruhs: Nein.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Sie waren am Wohnort des Mitarbeiters des BVT, Amtsdirektor N. B. (BVT). Mich hätte eben interessiert: Wie hat sich die Hausdurchsuchung aus Ihrer Sicht abgespielt?
Andreas Wruhs: Wie eine Hausdurchsuchung.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Gut, dann frage ich weiter: War der Staatsanwalt durchgehend dabei? Oder sagen wir es noch einmal anders: Wurden Sie bei der Datensicherung beaufsichtigt?
Andreas Wruhs: Mein Hauptaugenmerk während meiner Arbeit war, dass Herr N. B. (BVT), der Zeuge, immer bei mir ist. Wenn er einmal den Raum verlassen hat, habe ich versucht, quasi seine Nähe zu suchen. Das war für mich im Prinzip das Wichtigste, dass er an sich immer an meiner Seite ist. Ich war während der Arbeit dort sehr auf ihn angewiesen, denn in seiner Werkstatt – das ist eine typische Werkstatt – kann ich eigentlich ohne ihn nicht wirklich Vorqualifikation der Datenträger durchführen.
Das Haus hat meines Wissens drei Geschoße, und ich war lange Zeit mit Herrn N. B. (BVT) und zwei Polizeibeamten im Keller in seiner Werkstatt. Ich kann nicht sagen, ob Herr Mag. Purkart in dieser Zeit im Erdgeschoß anwesend war.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Mich würde noch interessieren: Wie haben sich die EGS-Beamten gegenüber N. B. (BVT) Familie, der Frau und den Töchtern, verhalten? Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Andreas Wruhs: Zumindest wenn ich mich mehr erinnern kann.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Was haben Sie wahrgenommen?
Andreas Wruhs: Die Töchter sind auf der Couch gesessen und haben mit ihrem Handy gespielt beziehungsweise das Handy benutzt, als ich gekommen bin, und die Mitarbeiter – ich weiß jetzt nicht, ich nenne es die Polizei, okay? –, die Polizisten haben eine Hausdurchsuchung gemacht, also diverse Laden durchsucht; wie das halt bei einer Hausdurchsuchung üblich ist. Die Kommunikation zwischen den Polizeibeamten und den Familienmitgliedern von Herrn N. B. (BVT), auf die kann ich mich nicht - - Ich weiß gar nicht, ob es da eine Kommunikation gegeben hat.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich darf Ihnen ein Dokument mit der Dokumentennummer 1250 vorlegen. Das sind Teile der Zeugenaussage des Herrn M. W. (BVT). Ich darf Ihnen das kurz vorlesen und Sie fragen, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben:
„Glaublich im Jahr 2015 sprach mich Zöhrer an, dass wir uns mit den Burschenschaften auseinandersetzen müssten. Er fragte, ob ich mich dabei auskenne und ich antwortete, dass ich mich nicht auskenne. Aber wenn etwas zu machen wäre, bräuchte man natürlich eine Rechtsgrundlage. Zu diesem Zeitpunkt habe ich keine rechtliche Grundlage gesehen. Ich hatte damals auch gar keine Anhaltspunkte, dass ein Bedarf bestehen würde, dies aus der Sicht der erweiterten Gefahrenforschung zu tun. Darauf sagte Zöhrer, er müsste sich mit S. G. (BVT) persönlich unterhalten. Das hat er möglicherweise einerseits gemacht, weil er bei ihr mehr Fachkunde vermutete, andererseits, weil er wohl davon ausging, dass sie diese Ermittlungen durchführen würde. Ich habe davon anschließend in der Abteilung nichts mehr gehört, jedoch weiß ich, dass es im Kabinett Gespräche gegeben hat, dass weiß ich von Andreas Achatz, Mitarbeiter im Kabinett.
Ich kann nur vermuten aufgrund meiner Erfahrung, dass Material, das aufgrund dieser Ermittlungen zu Tage gefördert worden wäre, bei den koalitionären Verhandlungen verwendet hätte werden können. Ob S. G. (BVT) schließlich ermittelt hat oder nicht, weiß ich nicht. Ich habe nie einen Bericht erhalten. Umso erstaunter war ich, als jetzt kurz vor der Wahl die Causa Landbauer aufgepoppt ist.“
Damit sagt der Zeuge M. W. (BVT) in Wirklichkeit, dass er vermutet, dass Frau S. G. (BVT) ohne Rechtsgrundlage gegen die Burschenschafter ermittelt hat; und das stellt in den Raum, dass die Liederbuchaffäre als Wahlkampfmunition hinausgespielt wurde. Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Verfahrensanwalt Dr. Arthur Mikesi: Frau Abgeordnete Duzdar! Könnten Sie bitte den Zusammenhang der Frage mit dem Beweisthema 3 – Hausdurchsuchungen – erläutern? (Abg. Kai Jan Krainer: Ist eine relativ einfache Frage! Ja oder nein?)
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Das ist im Vorfeld der Hausdurchsuchung passiert, und meine Frage besteht darin, ob es dazu Wahrnehmungen gibt.
Andreas Wruhs: Ich habe überhaupt keine Wahrnehmung dazu, überhaupt keine.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Vielen herzlichen Dank. Ich lege Ihnen jetzt noch ein Dokument mit der Dokumentennummer 1250, Seite 253, vor und frage Sie auch dazu, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben. Das ist ein Teil einer Zeugenaussage des Zeugen C. M. (BVT). Er sagt:
„Wenn ich gefragt werde, ob zwischen S. G. (BVT) und Zöhrer ein direkter Kontakt, also unter Ausschaltung des Abteilungsleiters bestand, so gebe ich an, dass dies natürlich der Fall war. Zöhrer stand aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Abteilungsleiter zu der Zeit, wo er dann stellvertretender Direktor war, im direkten Kontakt und kam auch zu Kaffeerunden. Als Mag. M. W. (BVT) feststellte, dass Zöhrer dadurch über Informationen verfügte, die der Abteilungsleitungsebene nicht bekannt war, ordnete er an, dass jede Information an Zöhrer oder Gridling, also alle direkten Durchgriffe auf Mitarbeiter unserer Abteilung 2, in CC durch den Mitarbeiter an ihn und mich zu berichten sind.
Diese ‚Direktdurchgriffeʼ von Zöhrer gab es nicht nur bei S. G. (BVT), sondern auch bei B. P. (BVT), weniger bei J. T. (BVT) (Referatsleiter Terrorismus). Bei letzteren fanden die Direktzugriffe hauptsächlich durch Gridling statt.
Dieses Problem der Direktzugriffe betrifft aber nicht nur unsere Abteilung.“
Er führt dann weiter aus, auf Seite 263, gleiches Dokument:
„Ermittlungen in der Sache ‚Burschenschaftenʼ
Mir ist bekannt, dass im Zuge der aktuellen Ermittlungen, das Gespräch darauf kam, dass schon vor längerem angedacht wurde, Ermittlungen in diesem Bereich zu führen. S. G. (BVT) sagte jedoch, dass es schon damals keine Rechtsgrundlage dazu gegeben hätte. Das war ein Randthema bei der ‚Liederbuchcausaʼ.“
Haben Sie dazu Wahrnehmungen?
Andreas Wruhs: Ich habe dazu keine Wahrnehmungen.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Vielen Dank.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Kommen wir jetzt wieder zurück zum Thema. Sie haben zuerst gesagt, Sie sind seit rund zehn Jahren als Experte bei der Justiz beschäftigt. Ist das richtig?
Andreas Wruhs: Das stimmt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie ganz kurz sagen, was für eine Ausbildung Sie haben, welche Expertise Sie haben?
Andreas Wruhs: Ich bin IT-Experte und seit zehn Jahren in der Forensik tätig.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie nur ganz kurz erklären, ich bin nämlich kein Techniker: Datenforensik, das klingt sehr interessant, was tut man da? – Nur einen ganz kurzen Abriss, damit man sich darunter etwas vorstellen kann.
Andreas Wruhs: Was tut man da? Im Endeffekt ist es die Wiederherstellung von möglicherweise gelöschten Daten, die Lesbarmachung von Datenträgern, von teilweise defekten Datenträgern, beziehungsweise die Lesbarmachung von Daten, die in proprietären Formaten vorliegen. – Das ist ganz grob die Thematik.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Da bin ich schon sehr zufrieden. Das heißt, Sie schauen sich eine Datei, die zum Beispiel nicht mehr zu öffnen ist, an. Ich gehe davon aus, dass Sie da in die Metadaten reingehen und schauen: Was ist da los mit dieser Datei, warum lässt sich die nicht mehr öffnen? Kann man das so klarstellen?
Andreas Wruhs: Ich würde uns da noch einen Schritt davor ansetzen, nämlich dass man überhaupt zu dieser Datei kommt. Meine Arbeitsweise: größtenteils oder fast ausschließlich die Wiederherstellung und Lesbarmachung der Daten, gar nicht der Inhalt.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Sie haben gesagt, Sie arbeiten seit zehn Jahren mit der Justiz zusammen. Ist Ihnen bekannt, ob die WKStA, die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, selbst über eigene IT-Experten, über Datenforensiker verfügt, die dasselbe machen wie Sie, also dasselbe Fachgebiet betreuen?
Andreas Wruhs: Das ist mir bekannt, ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie mit denen im Zuge Ihrer beruflichen Tätigkeit auch zusammengearbeitet, zum Beispiel bei gemeinsamen Hausdurchsuchungen, Ermittlungen oder Vor- oder Nachbereitungen von Daten?
Andreas Wruhs: Ich habe, dadurch, dass ich das schon relativ lange mache, die Ablösung von den IT-Experten ein bisschen mitbekommen, weil wir anfänglich auch mit der WKStA oft zu tun hatten und die jetzt sehr viel mit ihren IT-Experten selber machen. Es gab und gibt immer wieder Überschneidungen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Würden Sie diese Mitarbeiter in der WKStA als Fachleute bezeichnen, sprich, haben diese dieselbe Qualifikation wie zum Beispiel Sie sie haben?
Andreas Wruhs: Ich würde sie definitiv als gute Forensiker bezeichnen, ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar. Ich möchte auf diese Hausdurchsuchung zurückkommen, bei der Sie anwesend waren. Können Sie uns ganz kurz sagen: Wer hat dort vor Ort im Endeffekt entschieden, was mitgenommen wird und was nicht? Haben Sie das im Alleingang entschieden, oder war das im Endeffekt in Absprache mit dem Staatsanwalt? Wer war dort, um diesen Fachterminus zu verwenden, der Herr des Verfahrens?
Andreas Wruhs: Ich habe an sich in ständiger Rückfrage mit Herrn Mag. Purkart grundlegende Entscheidungen getroffen und dann die einzelne Qualifikation der infrage kommenden Gegenstände geprüft.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das haben Sie dann geprüft, aber die Entscheidung war im Endeffekt bei der Staatsanwaltschaft oder bei Ihnen, oder war das gemischt?
Andreas Wruhs: Es war an sich gemischt. Wenn eindeutig Daten drauf waren, die nicht privater Natur sind, dann war es klar, dann habe ich gar nicht rückgefragt. Die Rückfrage gab es nur, wenn es zum Beispiel Kundendatenträger waren, bei denen meine Wahrnehmung war, dass die eigentlich nicht sicherzustellen sind. Das habe ich dann mit Herrn Mag. Purkart besprochen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Haben Sie da Erinnerungen oder Wahrnehmungen dahin gehend, dass es bei Datenträgern, die Sie dort angeschaut haben, die Sie dort begutachtet haben, Probleme gegeben hat mit dem Dateisystem, dass also Festplatten nicht lesbar waren, dass Sie diese nicht auslesen konnten, dass Sie mit Ihrem Equipment, das Sie mithatten, da nicht weiterarbeiten konnten?
Ich frage Sie das aus einem speziellen Grund, ich darf Ihnen nämlich etwas vorlesen – Herr N. B. (BVT), der schon hier im Untersuchungsausschuss war, hat gesagt –:
„Ja. Ich kann Ihnen jetzt sagen, es waren teilweise Festplatten dabei, wo er gesagt hat,“ – „er“ bezieht sich in diesem Fall auf Sie – „die sind nicht lesbar. Ich bin dann in den Keller gegangen und habe gesagt: Ja, das ist mit einem Linux-Dateisystem formatiert. Das hat er nicht mitgehabt. Ich habe dann mein Notebook geholt und habe gesagt, dann stecken wir es da an, dass er eben sehen kann, dass da eigentlich nichts Relevantes oder so drauf ist, sodass mir möglichst viele Datenträger zurückbleiben, also dass nicht alles mitgenommen wird. Denn alles was nicht lesbar war, ist schon auf den Stapel gekommen, mehr oder weniger: Das nehmen wir jetzt dann mit!“
Können Sie bestätigen, dass das so stattgefunden hat?
Andreas Wruhs: Darf ich das sehen?
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Moment, ich lege Ihnen gleich das Protokoll vor. Mein Referent sucht es raus, dann lege ich es Ihnen nochmal vor. Ich stelle zuerst andere Fragen.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Wenn Sie uns bitte die Dokumentennummer nennen könnten.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist ein Protokoll vom Untersuchungsausschuss. Ich lege es aber erst in ein paar Minuten vor. Ich frage noch anderes weiter. Lassen wir diese Frage einmal offen. Vielleicht machen wir das dann noch in der zweiten Fragerunde. Ich habe es jetzt nämlich nicht vorbereitet.
Ist es angesichts dieser großen Datenmenge, um die es bei dieser Hausdurchsuchung geht, überhaupt möglich, dass man sich in dieser Zeitspanne all diese Daten durchschaut und dann wirklich sagen kann, ob etwas von Relevanz ist oder nicht? Ich denke, Sie haben im Vorfeld nicht gewusst, mit welcher Datenmenge Sie es dann im Endeffekt zu tun haben. Wie war das in diesem speziellen Fall?
Andreas Wruhs: An sich habe ich jetzt eh schon ein paar Mal gesagt, dass ich nach dem negativen Ausschlussverfahren vorgegangen bin. Überall dort, wo Daten rein privater Natur drauf waren, habe ich sie als nicht relevant klassifiziert. Alles andere war für mich relevant.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar. Das heißt, es kommen dann schon relativ große Datenmengen zusammen, wenn Sie nur die privaten ausschließen und alles andere prinzipiell dann der StA mitgeben und sagen: Schaut euch das an!
Andreas Wruhs: Das kann passieren, ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist Ihnen bei den Datenträgern etwas Besonderes aufgefallen, sodass man zum Beispiel sagt, auf einem Datenträger sind Firmendaten, private Daten und vielleicht Daten von seiner privaten Nebenbeschäftigung drauf? Ist Ihnen das untergekommen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson, dem Verfahrensrichter-Stellvertreter und dem Verfahrensanwalt.)
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Eine kurze Unterbrechung, bitte.
*****
(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 15.18 Uhr unterbrochen und um 15.20 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)
*****
Andreas Wruhs: Es gab durchaus Vermischungen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Es gab Vermischungen. Ich frage das deshalb, weil sich aus der Aktenlage ergibt, dass da mitunter auch klassifizierte Daten auf Festplatten waren, auf denen aber auch private Daten drauf waren oder eben auch berufliche Daten.
Macht es irgendeinen Unterschied für Sie? Denn Sie haben vorhin gesagt, Sie schauen gar nicht den Inhalt der Daten an, sondern Sie machen das nur aufgrund der Bezeichnung beziehungsweise aufgrund der Tatsache, ist es eine MP3-Datei, dann wird es wahrscheinlich nicht relevant sein, und mit einem wahrscheinlich auch beruflichen Auge. Macht es einen Unterschied für Sie, wenn Sie draufkommen, dass da zum Beispiel ein Dokument als geheim klassifiziert ist, oder ist das überhaupt erkennbar?
Andreas Wruhs: So viel Zeit hatte ich nicht. Ich hatte keine Zeit, dass ich die Dokumente einzeln betrachte, sondern ich habe an sich, wenn ich zum Beispiel einen USB-Stick klassifiziert habe, und da waren nur MP3s drauf, den als nicht relevant bezeichnet, oder einen USB-Stick, auf dem nur Fotos drauf waren, den als nicht relevant bezeichnet. Sobald ein Datenträger auch nur den Anschein erweckt hat – durch einen Ordner oder einen Dateinamen –, dass das irgendetwas mit seiner Arbeit zu tun hat – und die Arbeit beziehe ich jetzt auf seine Arbeit[4] –, dann wurde es von mir als relevant bezeichnet.
Ich habe dann nicht klassifiziert zwischen seiner Arbeit, und seinem - - Denn quasi alles, was privat ist, sind für mich Fotos, MP3s; alles andere, ist - - Da sind sicher auch Sachen dabei – Word-Dokumente –, die eigentlich vollkommen harmlos sind, aber ich konnte sie halt in dem Moment einfach nicht - - Die Zeit war nicht ausreichend, das zu - -
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das ist mir schon klar. Ich frage das ja auch vor dem Hintergrund, da ich mir die Frage stelle – Sie sind Datenforensiker, Sie können das sicher beantworten –: Ist es möglich, dass man auf einem Datenträger, auf einer Festplatte, auf einem USB-Stick Daten versteckt, sodass man bei oberflächlicher Betrachtung diese gar nicht findet, sondern dass man sie erst findet, wenn man tief ins Dateisystem hineingeht? Ist so etwas denkbar? Kommt das vor?
Andreas Wruhs: Das gibt es.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut. Danke für die Feststellung, das ist mir schon einmal wichtig.
Dann frage ich Sie gleich weiter – Sie können gerne so kurz antworten, das ist mir auch angenehmer, denn dann tun wir uns leichter –: Wie oft waren Sie schon bei Hausdurchsuchungen in etwa anwesend, so Daumen mal Pi? Ich brauche jetzt keine genaue Zahl, aber war das fünfmal, zehnmal, 100-mal, 200-mal, 500-mal?
Andreas Wruhs: 30- bis 40-mal.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das heißt, Sie haben schon einiges an Erfahrung bei Hausdurchsuchungen?
Andreas Wruhs: Richtig.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ist es bei Ihnen schon einmal vorgekommen, dass ein Datenträger anders beschriftet war oder eine Datei anders bezeichnet war als mit dem, was im Endeffekt überhaupt drinnen war, oder dass zum Beispiel bei einer DVD etwas anderes draufgestanden ist als das, was im Endeffekt drauf war? (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)
Andreas Wruhs: Sie werden lachen: fast nie.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Gut, aber „fast nie“ heißt, es ist denkmöglich?
Andreas Wruhs: Es ist möglich, aber mir ist es nicht untergekommen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, ich habe in dieser Runde keine weiteren Fragen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Ihnen das Dokument mit der Nummer 1265 vor. Das ist der Amtsvermerk von Staatsanwalt Purkart über die Hausdurchsuchung bei Herrn N. B. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)
Ich würde es nur durchgehen und Sie um Ihre Wahrnehmungen dazu bitten, wenn Sie halt dabei waren, und Punkte herausheben, zu denen ich Sie gerne fragen würde.
Ich beginne beim zweiten Absatz, in dem steht: „Um ca. 9:15 Uhr konnte die zu durchsuchende Örtlichkeit von N. B. (BVT) aufgefunden werden, die aufgrund der teilweise in der Ortschaft Wegscheid am Kamp nicht ansteigend nummerierten Häusernummern zuvor gesucht werden musste.“
Heißt das, dass Sie herumgefahren sind auf der Suche nach dem Haus?
Andreas Wruhs: Ich habe vor der Ortschaft gewartet, bis circa 10, 10.30; irgendwie zwischen diesen Zeitpunkten, ja. Also ich habe nichts gesucht und ich bin auch nicht herumgefahren, sondern ich habe den Auftrag gehabt, vor der Ortschaft zu warten, bis man mich ruft.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und das war ungefähr um 10 Uhr?
Andreas Wruhs: Zwischen 10 und 10.30 Uhr.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, Sie haben dann erst die Wahrnehmung. Da würde ich Sie bitten, zu beschreiben, wie Sie alles vorgefunden haben, als Sie kamen: wo die Beamten waren, wo der Staatsanwalt, wo der Herr N. B. (BVT).
Andreas Wruhs: Als ich in das Haus gekommen bin, war an sich die gesamte Familie im Wohn-Ess-Küchenbereich anwesend, und die Hausdurchsuchung war an sich schon im Gange. (Abg. Krisper: Das heißt, - -!) – Ich bin später gekommen, ja.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, die EGS hat alles durchsucht, aber nicht die Dateien im Keller, die Daten im Keller, aber alles Restliche durchsucht?
Andreas Wruhs: Im Prinzip ist es so: Die Polizei hat die Datenträger gesucht und ich habe sie qualifiziert.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Haben Sie Gespräche zwischen Herrn N. B. (BVT) und Staatsanwalt Purkart mitbekommen?
Andreas Wruhs: Die beschränken sich auf die schon vorhin, glaube ich, einmal erwähnten - - An sich hat Herr N. B. (BVT) immer wieder mit dem Herrn Staatsanwalt gesprochen, dass er nicht versteht, dass bei ihm eine Hausdurchsuchung stattfindet.
Das habe ich mitbekommen, das war aber eigentlich auch das Einzige, was Herr N. B. (BVT) die ganze Zeit gesagt hat.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber er war kooperativ? (Auskunftsperson Wruhs: Total, ja!) Er hat nur seinem Unverständnis Ausdruck verliehen?
Andreas Wruhs: Er hat seinem Unverständnis Ausdruck verliehen, aber er war höchst professionell.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie haben gemeint, dass die EGS-Beamten durchsucht hätten. Wenn Herr N. B. (BVT) kooperativ war, inwiefern wurde ihm die Möglichkeit gegeben, freiwillig mitzuwirken und Dinge, die von Interesse waren, herauszugeben?
Andreas Wruhs: Können Sie das konkretisieren? Ich verstehe das jetzt nicht. Die Frage verstehe ich schon, aber ich weiß jetzt nicht - -
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich versuche es anders: Wurde Herrn N. B. (BVT) gesagt, was gesucht wird, damit man ihm die Möglichkeit gibt, die Dinge freiwillig herauszugeben?
Andreas Wruhs: Herr N. B. (BVT) bekam diese Anordnung zu lesen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja, aber man muss nach § 121 StPO dem Betroffenen die Möglichkeit geben, die Dinge freiwillig herauszugeben. Und da er kooperativ war, hätte man ihm anbieten müssen - -
Andreas Wruhs: Ja, aber wie gesagt, ich bin ja erst eine Dreiviertelstunde später hingekommen. Also das kann ich nicht sagen, das weiß ich nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber im Keller waren Sie dann anwesend (Auskunftsperson Wruhs: Ja!) und die ganze Zeit tätig? War Herr N. B. (BVT) dann auch anwesend?
Andreas Wruhs: Das habe ich vorhin gesagt: Mein Ansinnen war, dass Herr N. B. (BVT) eigentlich immer an meiner Seite ist.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und hat man ihm gesagt, worum es geht und dass das, was gesucht wird, von seiner Seite herauszugeben sei, um ihm die Möglichkeit der freiwilligen Herausgabe zu geben?
Andreas Wruhs: Ich glaube, das hat der Staatsanwalt gesagt. Ich kann mir das - - Aber wie gesagt, - - Also ich habe es ihm nicht gesagt, denn ich wusste ja nicht, was ich suche[5].
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja (erheitert), okay. Aber hätte der Herr Staatsanwalt es ihm gesagt – und er war ja kooperativ –: Haben Sie gesehen, dass Herr N. B. (BVT) herumläuft und beginnt, Daten, Akten, was auch immer zu bringen und zu erklären, was relevant ist und was nicht? – Er war kooperativ.
Andreas Wruhs: Er war kooperativ, aber - - Also ich kenne jetzt nur die Zeit, in der er mit mir zusammen war; da hat er mir sehr geholfen. Wir sind im Prinzip in der Werkstatt alle seine Gerätschaften und so weiter durchgegangen, und er hat mir quasi ganz, ganz höflich und professionell erklärt, was er wo draufhat. Die Daten, bei denen wir dann zum Beispiel gesehen haben, das ist ein Server von einem Kunden – das habe ich dann im Prinzip mit dem Staatsanwalt abgeklärt. Ich habe gesagt, das ist ein Server von einem Kunden, den brauche ich nicht ding, weil das - -
Das heißt an sich, Herr N. B. (BVT) war kooperativ. (Abg. Krisper: Aber wie wurde - -?) Inwieweit jetzt er genau gewusst hat, was gesucht wird, muss ich ganz ehrlich sagen, weiß ich nicht. Vielleicht ist es deswegen daran gelegen, dass er auch nicht gesagt hat: Da habt ihr es.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau! Man konnte ihm ja gar nicht sagen, was gesucht wird, weil man eigentlich nicht genau gewusst hat, was man sucht. (Die Vertrauensperson wendet sich an die Auskunftsperson. – Abg. Zadić: Die Vertrauensperson dürfte das eigentlich nicht! Sie müssen sich an den Verfahrensanwalt wenden, nicht direkt an den - -!)
Das heißt, bei dem einen Datenkomplex, zu dem Herr N. B. (BVT) gesagt hat, das ist beruflich, haben Sie mit dem Staatsanwalt abgeklärt, dass es in Ordnung ist, das nicht durchzusehen.
Und bei den anderen Daten? Können Sie einfach beschreiben, wie es abgelaufen ist? – Das wäre viel einfacher.
Andreas Wruhs: Ich habe vorhin gesagt, wenn Herr N. B. (BVT) plausibel erklärt hat, dass diese Daten seine Kunden betreffen (Abg. Krisper: Mhm!), dann habe ich in Rücksprache mit dem Staatsanwalt von einer Qualifikation überhaupt abgesehen. Wenn er gesagt hat, da sind Daten von seiner Arbeit drauf, dann habe ich die gar nicht mehr qualifiziert, sondern dann habe ich einfach gesagt: Okay, die gehören einfach mit.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und bei den anderen Daten?
Andreas Wruhs: Die anderen Daten habe ich qualifiziert.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Also alle, die nicht Arbeit von seinem privaten Unternehmen waren, haben Sie mitgenommen?
Andreas Wruhs: Alle Daten, bei denen er nicht plausibel erklären konnte, dass das Kundendaten von ihm sind, Datenträger von seinen Kunden sind, beziehungsweise er sich nicht klar erinnern konnte, was für Daten drauf sind, diese Datenträger habe ich qualifiziert.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, es wurde alles mitgenommen, was nicht dem Privatunternehmen des Herrn N. B. (BVT) beruflich zuordenbar war?
Andreas Wruhs: Nein, das stimmt nicht, sondern es wurde alles mitgenommen, was nicht[6], aus meiner Sicht zu dem Zeitpunkt, nicht relevant war. – Ich kann es nicht anders sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn wir schon einen Experten hier haben, würde ich Sie um Folgendes bitten: Können Sie mir das mit der Sicherheitsbelehrung erklären, wie diese abläuft, wo Sie sicherheitsbelehrt wurden, ob es für innenministerielle und für die Justizseite verschiedene Belehrungen braucht?
Andreas Wruhs: Das verstehe ich nicht, Entschuldigung.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wurden Sie sicherheitsbelehrt?
Andreas Wruhs: Von wem?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Entschuldigung, mein Fehler! Es geht um die Sicherheitsüberprüfung, Ihre Sicherheitsüberprüfung.
Andreas Wruhs: Aber - - (Ruf: Das wird mehrmals - -!) Mehrmals die gleiche Frage, okay.
An sich: Ich arbeite seit zehn Jahren für die Justiz, und wir haben da einen Modus, der mich dafür, ich sage jetzt einmal, qualifiziert. Ich weiß nicht, ich kenne diese Sicherheitsüberprüfung, die Sie jetzt ansprechen, wahrscheinlich nicht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich frage nur deshalb noch einmal, weil wir Herrn Handler von der WKStA gefragt haben, ob Sie sicherheitsüberprüft seien, und er hat gemeint, das sei nicht notwendig, weil Sie nach dem Sachverständigengesetz Sachverständiger sind.
Deswegen meine Frage aus Interesse, wie das zusammenhängt, ob jetzt alle Sachverständigen nach dem SVG keine Sicherheitsüberprüfung brauchen.
Andreas Wruhs: Das kann ich Ihnen nicht sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke.
*****
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Wir kommen in die zweite Runde mit je 3 Minuten Fragezeit. – Frau Abgeordnete Zadić, bitte.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Es hat eine Besprechung in der Staatsanwaltschaft gegeben, ungefähr einen Monat nach der Hausdurchsuchung, und da hat Herr Knezevic, nehme ich an, gesagt, dass er die Tätigkeit von Wruhs teilweise schwer nachvollziehen kann. Können Sie sich erklären, womit das zusammenhängt?
Ich kann Ihnen das auch gerne zeigen, das ist ein Absatz. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist Dokumentennummer 1079, Seite 97. Das ist im unteren Drittel der Seite: „Wruhs: Vollständigkeit der Daten wird geprüft. [...] IT weist darauf hin, dass die Nachvollziehbarkeit der Tätigkeit von Wruhs teilweise schwierig ist.“ – Können Sie uns dazu etwas sagen?
Andreas Wruhs: Ich kann nur vermuten. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Wir haben hier wieder ein Gespräch! (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.) Aber Sie müssen den - - (Auskunftsperson Wruhs: Ich darf sie fragen!) – Das muss der Verfahrensanwalt klären, oder?
Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller: Er darf fragen, aber Sie (in Richtung Vertrauensperson) dürfen nicht ...
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Die Auskunftsperson kann die Vertrauensperson fragen, dazu sitzen die Vertrauensperson und auch der Verfahrensanwalt da.
Andreas Wruhs: Tut mir leid, ich weiß nicht, warum der Herr Handler das schreibt.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Haben Sie eine Vermutung?
Andreas Wruhs: Ja, es kann damit zusammenhängen, dass die Fotos meiner Kollegen im ersten Schritt nach unserer Nummerierung gemacht wurden und nicht nach den ON-Nummern, glaube ich.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielleicht noch eine zweite Frage, denn ich bin ja keine IT-Forensikerin. Ich kann mir das schwer erklären, wie so etwas abläuft. Aber deswegen sind Sie ja auch da, um das zu erklären.
Nach Ende der Hausdurchsuchung hat es dann bis zum 5. März gedauert, bis Sie diese Excel-Listen überliefert haben. Was passiert nach der Hausdurchsuchung? Wie geht das? Was machen Sie dann, bis diese Excel-Listen fertiggestellt werden? – Vielleicht können Sie mir da ein bisschen mehr Auskunft geben.
Andreas Wruhs: Sie meinen jetzt in dem Fall?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): In dem konkreten Fall, ja. Am 28. war die Hausdurchsuchung, am 5. sind diese Excel-Listen überliefert worden. Was ist dazwischen passiert? Wie haben Sie gearbeitet?
Andreas Wruhs: Kann ich Ihre Frage so verstehen, dass Sie meinen, warum ich nicht am 29. die Excel-Listen geschickt habe?
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich möchte lediglich wissen, wie diese Excel-Listen entstanden sind. Haben Sie diese nach dem 28. angefertigt oder warum hat das so lange gedauert? Welche konkreten Schritte haben Sie gemacht? Das ist keine Fangfrage.
Andreas Wruhs: Das ist für mich nicht lange, sondern relativ schnell gewesen. Im Endeffekt ist es so, dass wir diese Asservatenlisten - - Diese Asservatenlisten wurden erstellt – eine in Wegscheid und die andere in der Dampfschiffstraße oder -gasse –, und dazu wurden von allen Asservaten auch Fotos gemacht.
Zur Verzögerung vielleicht: Ich habe, wie Sie ja selber wissen, diese Hausdurchsuchung eingeschoben. Das heißt, ich habe den Tag in irgendeiner Form nacharbeiten müssen. Das heißt, ich habe nicht gleich am nächsten Tag - - Es war jetzt auch von der Staatsanwaltschaft kein sonderlicher Druck, dass das am nächsten Tag zu passieren hätte; das hätte ich auch nicht versprechen können.
Und die Zuordnung: Die Dokumentation habe ich persönlich gemacht. Ich habe im Prinzip dann von meinen Kollegen die Daten bekommen und habe mir dann vor dem 5. irgendwann die Zeit genommen, diese Listen zu bearbeiten, die Fotos nach unserer Nummerierung zu den Asservaten hinzuzugeben.
Es kann auch sein, dass ich da jetzt vielleicht wieder auf die vorherige Frage zurückspringe, dass unser Standard jetzt nicht ganz verstanden wurde und ich das dann am 5., ich glaube, am 6. oder 7. – oder gab es dann noch einen - - – noch einmal korrigiert habe und die Fotos dann noch einmal nach deren Nummerierung zusätzlich zugeordnet habe.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Das heißt, ich gehe einfach davon aus, Sie hatten Fotos gemacht und diese Fotos haben Sie dann in die Excel-Listen eingespeist. – Ist das in meinem Verständnis richtig?
Andreas Wruhs: Genau.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Vielen Dank.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Noch kurz zu Ihren Kollegen, die an einem anderen Ort waren. – Waren Sie mit denen in Verbindung? Wurde da etwas nachgefragt, oder gab es da überhaupt keine Kommunikation?
Andreas Wruhs: Wir bleiben an sich ständig in Kontakt, jedoch waren die zu zweit; also da gab es auch bei Weitem nicht so viele Datenmengen. Es gab an sich - - Ich habe, glaube ich, zwei, drei Mal telefoniert, ob es irgendwelche Probleme gibt. – Gab es nicht; und einen Kollegen von mir habe ich dann schon früher von dort abgezogen.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das heißt, Sie waren der aktive Part, wenn es darum ging, Kontakt aufzunehmen. Das heißt, Sie haben nachgefragt und nicht die Kollegen umgekehrt?
Andreas Wruhs: Genau.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ich habe jetzt noch ein paar Fragen zum Thema Abtransport der Daten.
Wohin, worin wurden die Datenträger aufbewahrt?
Andreas Wruhs: Entschuldigen Sie, den ersten Teil habe ich nicht verstanden.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Worin die Datenträger aufbewahrt wurden; das war schon mehrmals Thema im Untersuchungsausschuss. Worin wurden die Daten aufbewahrt?
Andreas Wruhs: Worin?
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Die USB-Sticks in – wie wir schon gehört haben – den Toppits-Sackerln, den mittlerweile landläufig bekannten? In welchen Behältern, in welchen Gefäßen, in welchen Transportkisten wurden die Datenträger, die Sie sichergestellt haben, aufbewahrt?
Andreas Wruhs: Noch einmal: Ich war beauftragt, die Qualifikation durchzuführen, die Sicherstellung hat die Polizei gemacht. Und soweit ich mich erinnern kann, waren das die Standardasservatenbehälter, die die Polizei bei den Hausdurchsuchungen immer verwendet.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Das war mir schon klar. Ich wollte Sie nach Ihrer Wahrnehmung fragen, ob Sie das mitbekommen haben, wie die transportiert wurden.
Andreas Wruhs: Wie sie verpackt wurden (Abg. Schwarz: Ja, genau!), weiß ich, wie sie transportiert wurden, nicht, weil ich da nicht dabei war.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Gut.
Haben Sie sich eigentlich über die Wiederherstellungsmöglichkeit des Servers irgendwie kundig gemacht? Wäre das möglich gewesen für den Herrn N. B. (BVT), gewisse Daten wiederherzustellen?
Andreas Wruhs: Können Sie das konkret - - Für mich ist - -
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Für mich als Laien, ja (Auskunftsperson Wruhs: Ja!): Sie ziehen Daten ab. – Wäre es rein theoretisch möglich gewesen für den Herrn N. B. (BVT), die Daten, die Sie sichergestellt haben, aus irgendeinem Zwischenspeicher oder sonst irgendwo wieder hervorzuholen?
Andreas Wruhs: Die wir, also die die Polizei sichergestellt hat? (Abg. Schwarz: Genau!) Ob der Herr N. B. (BVT) die wiederherstellen kann?
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Genau. Irgendwo auf dem Server, irgendeine Möglichkeit – besteht so etwas?
Andreas Wruhs: Auf welchem Server?
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Auf einem der Server des Herrn N. B. (BVT). Sie haben ja gesagt, es war ein Laptop im Spiel, unterschiedliche, er hat dann noch seinen privaten Laptop zur Verfügung gestellt.
Wäre das für den Herrn N. B. (BVT) rein theoretisch möglich gewesen, diese Daten anderswo zu sichern, in der Zeit, in der Sie dort waren?
Andreas Wruhs: Dass er quasi in der Zeit (Abg. Schwarz: Genau!) - - In der Zeit hätte Herr N. B. (BVT) nichts machen können, weil er eigentlich die ganze Zeit bei mir war.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Die Handys – wurden die alle mitgenommen, auch die der Töchter und der Frau oder ging es da nur um - -
Andreas Wruhs: Soweit ich weiß: sein Handy.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Ja, ich glaube, das war es dann soweit. Ich danke Ihnen. Danke vielmals.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich hätte an Sie die Frage: Wussten Sie, welchen Status die Person N. B. (BVT) hatte, als Sie die Hausdurchsuchung durchgeführt haben oder die Datensicherung durchgeführt haben? Mit Status meine ich: Beschuldigter oder Zeuge oder - -
Andreas Wruhs: Ja, er war Zeuge.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Er war Zeuge.
Jetzt muss ich noch einmal zurückkommen auf die Datensicherung, weil mich das ein bisschen verwirrt. Ich stelle fest, man hat Ihnen gesagt, es gibt einen bestimmten Akt, nach dem man gesucht hat, der nicht gelöscht worden sei. – Stimmt das soweit?
Andreas Wruhs: Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Jetzt kann man sich natürlich immer viel Arbeit oder auch wenig Arbeit machen. Bei den Reisepässen, bei den koreanischen, verstehe ich es. Da gibt es einen Suchbegriff – koreanische Reisepässe –, da kann man sicher mit diesen Programmen danach suchen. Aber warum macht man sich das so schwierig für mein Verständnis? – Wenn es einen bestimmten Akt gibt, dann gibt es einen Dateinamen, dann gibt es Schlagwörter, nach denen ich suchen kann und auch eine zielgenaue Suche durchführen kann.
Stimmt das so?
Andreas Wruhs: Sie haben an sich recht, aber nicht in meinem Fall.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann erklären Sie mir das bitte!
Andreas Wruhs: Ich hatte keine Zeit und keine Möglichkeit, dort eine Schlagwortsuche durchzuführen, sondern ich hatte Zeit – ich habe es mir jetzt in der Zwischenzeit ausgerechnet –, ich hatte circa 2 Minuten Zeit pro Asservat, das zu qualifizieren. Und ich habe keine Möglichkeit, irgendwelche Schlagwörter - - Wenn Sie sich vorstellen, das ist eine 1-Terabyte-Festplatte zum Beispiel, dann brauche ich – mein Fachgebiet ist an sich dann die Indizierung der Daten, das heißt alles, was danach passiert und nicht davor –, dann brauche ich mit unserer Spezialsoftware circa 5 bis 8 Stunden, bis ich das einmal indiziert habe, und dann Tage, um da Schlagwortsuche durchzuführen.
Das heißt, ich hatte 2 Minuten, und in den 2 Minuten hatte ich die Möglichkeit, das zu qualifizieren, indem ich versucht habe, den Datenträger zu öffnen, und dann quasi einen Überblick hatte an entweder MP3s oder Fotos oder nicht das.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber wer sagt, dass Sie nur 2 Minuten Zeit haben?
Andreas Wruhs: Wie meinen Sie?
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben gesagt, Sie hatten nur 2 Minuten Zeit. – Ich verstehe es nicht. Warum haben Sie nur 2 Minuten Zeit?
Andreas Wruhs: Ja, jetzt im Zeitraum von – wenn ich es mir ausgerechnet habe –, in der Zeit, in der wir dort waren.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber hat jemand gesagt: Wir müssen – ich weiß nicht – um 17 Uhr oder wann auch immer fertig sein!?
Andreas Wruhs: Nein, hat niemand gesagt. Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Es war kein Zeitdruck gegeben.
Andreas Wruhs: Nein, nein. Na ja, es wollten, man wollte an sich dem Herrn N. B. (BVT) ersparen, dass man quasi über Nacht in seinem Haus bleibt, ja. Das war auch definitiv mein Ansinnen, ja, weil - - Ja.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ja, aber das heißt jetzt in Folge: Man sucht nach einem gewissen Akt und nimmt halt vorsichtshalber gleich den ganzen beruflichen Datenaustausch oder wie immer, Datenbestand, mit – obwohl man eigentlich einen bestimmten Akt sucht – und hat praktisch alle anderen Dinge. Das heißt, es könnte durchaus auch für andere Bereiche zu Zufallstreffern kommen. – Stimmt das?
Andreas Wruhs: Das stimmt.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Dann hätte ich die Frage: Wie oft kommt es eigentlich vor, dass Sie Hausdurchsuchungen machen, wo Sie nicht wissen, wonach Sie suchen?
Andreas Wruhs: Ich habe an sich - - Ich wusste ja, nach was ich suche. Das ist nur der Unterschied, dass mir das reicht als Suche.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also es reicht Ihnen, dass ich Ihnen sage: Es gibt einen Akt, und ich weiß nicht, ob der gelöscht worden ist!, und Sie suchen munter drauf los? – Okay.
Hatten Ihre Mitarbeiter in den anderen Bereichen, wo sie durchsucht hatten, gewusst, wonach sie suchen, oder hat sich für sie eine ähnliche Situation ergeben?
Andreas Wruhs: Nein, dort wurde nicht qualifiziert, sondern dort wurde an sich alles, was elektronisch gefunden wurde, mitgenommen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Das heißt, auch grundsätzlich hat die Richtlinie gegolten, alles, was dort an elektronischen Daten war, ist mitzunehmen, und bei Ihnen war es: Alles, was berufliche Daten sind, ist mitzunehmen.
Andreas Wruhs: Genau.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay.
Zum Thema des Staatsanwaltes: Sie haben nämlich gesagt, gemischt ist entschieden worden, welche Daten mitgenommen werden oder welche Datenträger mitgenommen, gesichert werden und welche nicht. – Stimmt das so?
Andreas Wruhs: Entschuldigen Sie, ich - -
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie haben gesagt, gemischt ist entschieden worden. Also Staatsanwaltschaft und Sie oder miteinander haben entschieden, was mitgenommen wird. – Stimmt das?
Andreas Wruhs: Ich habe gesagt, dass, wenn der Herr N. B. (BVT) mir plausibel erklären konnte, dass die Daten von seinen Kunden stammen, die nicht zur Qualifikation herangezogen worden sind. Und alle anderen Daten, die ich in dem Zeitraum, den ich zur Verfügung hatte, nicht als absolut privat qualifizieren konnte, wurden mitgenommen.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Aber Sie haben vorhin gesagt, oder habe ich das falsch verstanden, - -
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Würden Sie bitte ins Mikro reden!
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Verzeihung, ja.
Sie haben vorhin gesagt, dass der Staatsanwalt auch entschieden hat, welche Daten mitgenommen werden, weil Sie im Kontakt mit ihm waren.
Andreas Wruhs: Ich habe vorher gesagt, dass ich, wenn der Herr N. B. (BVT) mir plausibel erklären konnte, dass die Datenträger seine Kundendaten, also Daten aus seiner privatwirtschaftlichen EDV-Tätigkeit enthalten, mit dem Staatsanwalt Rücksprache gehalten habe, dass ich diese Datenträger nicht in die Qualifikation aufnehmen würde. Und über das hat dann der Staatsanwalt entschieden.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also immer nach Rücksprache mit Herrn N. B. (BVT) und dann mit dem Staatsanwalt und dann ist entschieden worden.
Andreas Wruhs: Genau.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie allein haben nie entschieden. – Stimmt das?
Andreas Wruhs: Ich habe bei den Daten, die dann zur Qualifikation ausgewählt wurden, entschieden, dass sie, wenn sie sich für mich zu dem Zeitpunkt nicht hundertprozentig als privat dargestellt haben, relevant sind.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): War der Staatsanwalt die ganze Zeit anwesend?
Andreas Wruhs: Wie ich vorher gesagt habe: Ich war mit dem Herrn N. B. (BVT) sicher 2, 3 Stunden im Keller, mit dem Herrn N. B. (BVT) und zwei Polizeibeamten, und ich kann für diese Zeit nicht bestätigen, da ich nicht im Erdgeschoss war, wo der Herr Staatsanwalt normalerweise ist, dass er da ist.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Also Sie können - - Okay, verstehe ich ...
Andreas Wruhs: Also ich kann es nicht bestätigen, dass er die ganze Zeit da war.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Okay.
Wissen Sie auch, wo sich andere Personen in diesem Haus in der Zeit aufgehalten haben?
Andreas Wruhs: Nein.
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Sie wissen nicht, wo die Familienmitglieder waren, wo diese dabei waren, bei welchen Untersuchungen? Sie waren nur im Keller, oder?
Andreas Wruhs: Ich war an sich mit dem Herrn N. B. (BVT) unterwegs, und der Herr N. B. (BVT) hat mir bereitwillig Informationen gegeben, wo Datenträger sind und welche Daten drauf sind. (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)
Abgeordneter Ing. Maurice Androsch (SPÖ): Ich nehme an, die Zeit ist aus, oder? – Danke schön.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich darf Ihnen jetzt, nachdem wir es vorbereitet haben, das Stenographische Protokoll der 4. Sitzung des BVT-Untersuchungsausschusses vorlegen, und zwar die Seite 21. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Ich habe Ihnen die Stelle markiert und würde Sie nur ersuchen, den markierten Absatz kurz durchzulesen, damit Sie wissen, was da drinnen steht. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)
Andreas Wruhs: So. – Entschuldigung, können Sie jetzt die Frage noch einmal formulieren?
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja. Eigentlich wollte ich nur wissen, ob diese Beschreibung, so wie sie da dargestellt ist, ob Ihnen das in Erinnerung war. Das war eigentlich zuerst auch schon meine Frage, aber da Sie gesagt haben, Sie würden sich das gerne durchlesen, haben wir es halt jetzt kopiert.
Ist das in etwa so abgelaufen, wie das da beschrieben wird?
Andreas Wruhs: Grob ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Grob ja.
Ich nehme an, da Sie ja als Forensiker mit den verschiedensten Dateisystemen zu tun haben und konfrontiert werden - - Kommt das oft vor, dass dann Daten oder dass Festplatten nicht auslesbar sind? Was macht man da normalerweise? Nimmt man die dann mit und schaut sie sich im Labor genauer an, oder werden die dann ausgeschieden? Oder was tut man dann?
Andreas Wruhs: Also ich setze da voraus, dass von einem dieser nicht lesbaren Datenträger der Herr N. B. (BVT) mir nicht sagen konnte, was drauf ist; ergo war es für mich relevant und nicht lesbar. Ich kann es nicht qualifizieren, also muss es mit.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar. Das heißt, das war ganz normal, dass Sie dann sagen: Wenn ich es nicht lesen kann und wenn er nicht mitwirken kann, dann muss man es mitnehmen!?
Andreas Wruhs: Das ist ganz, ganz üblich, und es wird dann versucht, in mehreren Stufen lesbar zu machen; bis hin zur Datenrettungsfirma, die dann Schreib-Leseköpfe tauscht und Spindeln oder Motoren tauscht und so.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Also das heißt, man macht das dann nicht nur EDV-technisch, sondern auch mechanisch, dass man, wenn da etwas kaputt ist, versucht, es wieder in Gang zu bringen?
Andreas Wruhs: Genau.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Alles klar.
Ich habe jetzt eine andere Frage an Sie – ich weiß nicht, ob Sie dazu Wahrnehmungen haben, aber es war in nahezu noch jeder Zeugenbefragung, die irgendetwas mit EDV, oder mit der Hausdurchsuchung zu tun gehabt hat, eine Frage, darum möchte ich der Form halber auch Sie das fragen –: Ich weiß nicht, ob Sie das mitbekommen haben, eines der wesentlichen Themen waren immer diese ominösen Fernlöschungen. – Ist es möglich, über einen VPN-Tunnel auf den Server im BVT zuzugreifen? Wenn ja, kann man da genau dieselben Vorgänge machen wie im Haus selbst? Und wenn ja, wenn das gelöscht wird, wird das dann registriert? Kennen Sie solche Systeme, können Sie da aus Ihrer Erfahrung als Forensiker etwas dazu sagen, oder halten Sie das komplett für nicht umsetzbar?
Andreas Wruhs: Ich möchte hier als Forensiker ganz allgemein dazu Stellung nehmen, und das bitte nicht fallbezogen zu sehen:
Es ist durchaus möglich und für uns auch üblich, dass wir 90 bis 99 Prozent von unseren Arbeiten von der Ferne durchführen. Es gibt im Prinzip auch Software, die ein sogenanntes Devicemanagement durchführt. Das ist vor allem seit dem Stichwort Bring Your Own Device - - Das sagt Ihnen sicher allen etwas, das ist im Prinzip eine zentrale Managementfunktion, die dann auf den Geräten installiert wird, und über die kann man dann theoretisch auch Fernlöschung durchführen.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Technisch ist das theoretisch alles denkbar?
Andreas Wruhs: Das ist technisch ganz[7] - -
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ja.
Jetzt habe ich noch eine andere Frage, da Sie ja Datenforensiker sind. Wenn ich jetzt zum Beispiel auf meinem Dings da irgendeine Datei lösche und mir denke, jetzt ist die weg – Sie können das wiederherstellen, weil das ja nicht weg ist, weil es ja noch nicht überschrieben ist –: Können Sie eigentlich als EDV-Techniker, als Forensiker, so tief in ein normales, handelsübliches System eingreifen, dass das dann nicht mehr herstellbar ist; vorausgesetzt, Sie wollen das tun?
Andreas Wruhs: Sie meinen, ob ich Daten so löschen können, dass sie niemand mehr wiederherstellen kann? – Ja.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie theoretisch auch Protokolle von so Routinen so verändern, dass man das nicht mehr nachvollziehen kann? Ich meine, man wird vielleicht sehen, dass es verändert ist – aber dass man nicht mehr nachvollziehen kann, was da einmal war?
Andreas Wruhs: Wenn ich einen Datenträger forensisch lösche, was ich für unsere Kunden an sich fast täglich mache, dann ist der gelöscht. (Abg. Jenewein: Dann ist nichts mehr da!) Warum der gelöscht ist oder wann der gelöscht wurde, das kann ich nicht nachvollziehen; er ist einfach nur gelöscht.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ein Löschungsprotokoll oder so etwas gibt es dann nicht mehr? Der ist dann leer, also wirklich so, dass man sagt, da ist nichts drauf; so, als ob ich ihn neu kaufen würde?
Andreas Wruhs: Es gibt auf dem Datenträger kein Löschprotokoll, das Löschprotokoll gibt es auf dem Gerät, mit dem ich die Löschung durchführe.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Und könnten Sie theoretisch so ein Protokoll auch manipulieren; wenn Sie das wollten?
Andreas Wruhs: Ich? – Ja. (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, ich habe keine weiteren Fragen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich versuche es ganz kurz: Sie haben gemeint, wenn ausgeschieden wurde, was berufliche Dateien von Herrn N. B. (BVT) waren, dann haben Sie geschaut, ob etwas absolut privat war; das haben Sie gelassen, den Rest, haben Sie mitgenommen.
Wie viel Prozent ungefähr haben Sie als absolut privat angesehen? Das heißt, wie viel Prozent schätzungsweise von den Daten haben Sie vor Ort gelassen, nur vom Gefühl, 80 oder 20?
Andreas Wruhs: Also was ich jetzt so grob im Kopf habe, habe ich, glaube ich, 30 Prozent als relevant klassifiziert.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn Sie meinen, Sie haben oft oder Rücksprache gehalten mit dem Staatsanwalt: Haben Sie manchmal gemerkt, dass er nicht da ist, und mussten telefonieren, oder war das immer zufälligerweise zur Zeit, wo er da war? – Laut Dokument, das ich vorgelegt habe, Seite 11, steht da nicht, wann er gegangen ist, aber dass er um 17.30 Uhr wieder zu Herrn N. B. (BVT) gekommen ist. Also er war auf jeden Fall abwesend.
Andreas Wruhs: Und Sie wollen jetzt wissen, ob er immer da war?
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ob Sie je ihn sprechen wollten und er nicht da war oder - -
Andreas Wruhs: Kann ich jetzt nicht sagen, kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nachdem Sie mit Herrn N. B. (BVT) im Keller waren, sind Sie weiter in die anderen Räume des Hauses, nehme ich an?
Andreas Wruhs: Ich habe an sich jetzt nicht aktiv die Hausdurchsuchung geführt, indem ich Laden durchsucht habe, sondern ich bin mit dem Herrn N. B. (BVT) durch seine Werkstatt gegangen, die im Keller war. Das war an sich auch der Grund, warum ich dort war.
Und die Hausdurchsuchung an sich - - Also ich war entweder im Esszimmer am Esstisch oder mit dem Herrn N. B. (BVT) im Keller. Ich war weder im Schlafzimmer oder im Kinderzimmer oder irgend so etwas.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und der Herr N. B. (BVT) hat Ihnen alles zum Esstisch gebracht, was abseits der Geschichten im Keller, wo Sie mit ihm gemeinsam waren, von den restlichen Räumen des Hauses relevant erschien?
Andreas Wruhs: Die Polizeibeamten, die die Zimmer durchsucht haben, haben natürlich Datenträger zur Qualifikation zu mir gebracht.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Noch ganz kurz zur Einsatzbesprechung in der Früh; da wurde auch das BVT als Ort einer Hausdurchsuchung genannt. Wie wurde entschieden, wohin Sie gehen und wo die Kollegen von der Steuerfahndung und von der IT der WKStA eingesetzt werden? Warum sind Sie nicht ins BVT geschickt worden?
Andreas Wruhs: Das kann ich nicht sagen.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, das war schon eingeteilt und Sie haben nur erfahren, wofür Sie vorgesehen sind?
Andreas Wruhs: Genau.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wie viel hat Ihr Einsatz gekostet?
Andreas Wruhs: 7 900.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ihrer und der der Kollegen?
Andreas Wruhs: Alles.
Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Danke sehr. (Auskunftsperson Wruhs: Bitte!)
*****
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Zadić, bitte.
Abgeordnete Dr. Alma Zadić, LL.M. (PILZ): Ich habe keine Fragen.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Schwarz, bitte.
Abgeordnete Gabriela Schwarz (ÖVP): Danke, auch keine weiteren Fragen.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Duzdar.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Herr Wruhs, können Sie uns noch einmal sagen, wie lange es dauert, um eine Festplatte, 1 Terabyte zu löschen, sodass die Daten auf dieser Festplatte nicht wiederherstellbar sind?
Andreas Wruhs: Was für eine Festplatte?
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Eine normale, durchschnittliche. (Allgemeine Heiterkeit.)
Andreas Wruhs: Welche Anschlusstechnologie? – Entschuldigung, ich möchte Sie nicht frotzeln, aber es ist total wesentlich, was für eine Festplatte das ist, weil es da in der Drehgeschwindigkeit der Spindeln einen enormen Unterschied gibt. Das Ganze kann sich abspielen von – wenn ich zum Beispiel eine SSD-Platte nehme – 3, 4 Stunden bis 24 Stunden. Das ist der Zeitraum.
Ich kann es Ihnen nicht exakt sagen, außer Sie sagen mir exakt das Modell mit der Anschlusstechnologie, dann kann ich Ihnen überschlagsmäßig circa sagen, wie lange das dauert. Und dann ist noch das Verfahren, das angewendet wird, ganz wichtig, denn da gibt es verschiedene zertifizierte Verfahren der Löschmethodik. Aber durchschnittlich ist es dieser Zeitraum.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Haben Sie gewusst, dass es sich um höchst sensible Daten handelt, und war das Gegenstand von Diskussionen und Austausch vor Ort?
Andreas Wruhs: Ich habe, wie gesagt, den Inhalt der Daten nicht gekannt. Für mich als Forensiker, als Sachverständigen ist aber, sobald ich so einen Auftrag annehme, die Datensensibilität immer extrem hoch. Deswegen habe ich jetzt dazu nicht mehr Wahrnehmung als das, was ich schon gesagt habe.
Abgeordnete Mag. Muna Duzdar (SPÖ): Ich halte Ihnen jetzt das Dokument 1061 vor (der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt), und zwar ist das ein E-Mail, das von der Leiterin der Rechtsabteilung des BVT, Frau Mag. M. K. (BVT), an die Staatsanwältin Mag. Schmudermayer ergangen ist, mit folgendem Inhalt:
„Das BVT und seine Partnerdienste betrachten den Austausch von Informationen untereinander als höchst sensible Angelegenheit. Die Kommunikation und der Informationsaustausch bedürfen eines hohen Maßes an Vertrauen untereinander, dass für den sorgsamen Umgang mit übermittelten Informationen der Partnerdienste Sorge getragen wird. Es ist nicht nur das Bekanntwerden der ausgetauschten, höchst sensiblen Informationen selbst unter Ausschöpfung aller Möglichkeiten hintanzuhalten. Mindestens genauso wichtig ist, dass auch das Wissen über die Art und Weise, wie die internationale Kommunikation funktioniert, entsprechend geschützt wird. Das Bekanntwerden weiterer Details über Tatsachen, die die internationale Zusammenarbeit betreffen (zB Art und Weise der Übermittlung oder Informationen, die Rückschlüsse auf die kooperierenden Partnerdienst zulassen), werden unweigerlich zu einer weiterführenden Beeinträchtigung der Aufgabenwahrnehmung (und einem weiteren Reputationsschaden) des Verfassungsschutzes führen.“
Was sind Ihre Wahrnehmungen dazu?
Andreas Wruhs: Es tut mir leid, ich habe dazu keine Wahrnehmung.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Jenewein.
Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke, keine weiteren Fragen.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Frau Abgeordnete Krisper, haben Sie noch eine Frage? (Abg. Krisper: Nein, danke!)
Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er ergänzende Fragen an die Auskunftsperson richten möchte.
Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine Fragen.
Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Andreas Wruhs für beendet. Ich bedanke mich für ihr Erscheinen. Vielen Dank an Herrn Andreas Wruhs und an Frau Dr. Arlt!
[1]Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Berichtigung: „Dammstrasse“
[2]Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Berichtigung: „Dammstrasse“
[3]Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Berichtigung: „Dammstrasse“
[4] Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Ergänzung um: „[…] auf seine Arbeit im BVT – […]“
[5]Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Ergänzung um: „[...] wusste ja nicht, was ich suche, bzw. wie der Akt heißt.“
[6]Abgelehnte erhobene Einwendung der Auskunftsperson: Berichtigung: „Nein, das stimmt nicht, sondern
es wurde alles mitgenommen, was nicht aus meiner Sicht zu dem
Zeitpunkt, nicht relevant war. […]“
[7] Abgelehnte
erhobene Einwendung der Auskunftsperson:
Berichtigung: „Das ist technisch ganz möglich.“