119/KOMM XXVI. GP

 

Kommuniqué

des Untersuchungsausschusses über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) (3/US XXVI.GP)

Veröffentlichung des wörtlichen Protokolls über die öffentliche Befragung der Auskunftsperson Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. in der 11. Sitzung vom 11. Oktober 2018

Der Untersuchungsausschuss über die politische Einflussnahme auf das Bundesamt für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung (BVT-Untersuchungsausschuss) hat in seiner 31. Sitzung am 13. März 2019 mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, dagegen: S, N, J) gemäß § 20 Abs. 1 Ziffer 1 der Verfahrensordnung für parlamentarische Untersuchungsausschüsse (VO­UA) beschlossen, das in der Beilage enthaltene wörtliche Protokoll der öffentlichen Befragung der Auskunftsperson Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. nach der erfolgten Entscheidung über Einwendungen und Berichtigungen gemäß § 19 Abs. 3 VO-UA zu veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt in sinngemäßer Anwendung von § 39 des Geschäftsordnungsgesetzes des Nationalrates als Kommuniqué im Internetangebot des Parlaments.

 

 

Wien, 2019 03 13

 

 

                                Werner Herbert                                                                    Doris Bures

                                     Schriftführer                                                                          Vorsitzende

 

 

 

 



                  

 


 

 

 

BVT-Untersuchungsausschuss

 

 

 

 

Stenographisches Protokoll

 

11. Sitzung/medienöffentlich

Donnerstag, 11. Oktober 2018

Gesamtdauer der 11. Sitzung

10.07 Uhr – 19.44 Uhr

Lokal 7


Befragung der Auskunftsperson
Oberstaatsanwältin Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.

Vorsitzende-Vertreterin Dritte Präsidentin Anneliese Kitzmüller: Ich ersuche nun den Herrn Verfahrensrichter, mit der Belehrung für die Auskunftsperson fortzufahren. – Bitte sehr.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Oberstaatsanwältin, Sie sind am 2. Oktober hier vor diesem Untersuchungsausschuss schon einmal vernommen worden. Damals war der Verfahrensrichter Kollege Strauss, der heute nicht anwesend ist und den ich vertrete.

Sie haben schon am 2. Oktober eine Belehrung über die Rechte und Pflichten einer Auskunftsperson erhalten. Wenn Sie und der Ausschuss damit einverstanden sind (die Auskunftsperson nickt) und die Zeit seit dem 2. Oktober bis heute nicht besonders ins Gewicht fällt, dann würde ich, ohne dass ich Ihnen das vortrage, darauf verweisen wollen.

Dasselbe gilt für die Belehrung der Vertrauensperson, des Herrn Rechtsanwalts Mag. Dr. Meinhard Novak. Auch Sie sind von Kollegen Strauss schon hinsichtlich Ihrer Position und Ihrer Rechte und Pflichten belehrt worden. Wenn Ihnen ein Hinweis darauf genügt (die Vertrauensperson nickt), dann rufe ich Ihnen das in Erinnerung, und wir können uns auf diese Art und Weise ein bisschen Zeit sparen. Ich danke Ihnen, Frau Vorsitzende.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Als Auskunftsperson haben Sie das Recht, jetzt eine einleitende Stellungnahme abzugeben. Diese sollte 20 Minuten nicht überschreiten. Wollen Sie davon Gebrauch machen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Gut, dann darf ich den Herrn Verfahrensrichter-Stellvertreter bitten, mit der Erstbefragung zu beginnen; 15 Minuten ist diesbezüglich eine Richtzeit. – Bitte.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Oberstaatsanwältin, Sie sind am 2. Oktober vor diesem Ausschuss schon sehr eingehend vernommen worden. Wir haben auch schon ein sehr umfangreiches Protokoll vorliegen, das ich zur Kenntnis genommen habe.

Ich möchte daher die Erstbefragung nur zu einer einzigen Frage nutzen, und zwar zu dieser: Das Oberlandesgericht Wien hat ja gemeint, dass eine Amtshilfe über den Wege von Frau Generaldirektorin Dr. Kardeis möglich gewesen wäre. Sie haben natürlich diese Entscheidung noch nicht gekannt – selbstverständlich –, aber: Haben Sie im Vorfeld der Organisation dieser Hausdurchsuchung auch an diese Möglichkeit gedacht? Haben Sie grundsätzlich an die Amtshilfe gedacht? Haben Sie weiters daran gedacht, ob da nicht die höchste Stelle, die dafür im Bereich des Innenministeriums in Frage kommt – nämlich die Frau Generaldirektorin für die öffentliche Sicherheit als zuständige Person –, agieren könnte? Dann hätte man sich auf diese Art und Weise möglicherweise die Hausdurchsuchung ersparen können. Das ist meine Frage.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wir haben im Vorfeld der Durchsuchungen natürlich sehr wohl abgewogen, ob im konkreten Fall eine Amtshilfe möglich ist. Für uns hat sich das aus mehreren Gründen allerdings nicht so dargestellt. Wir sind aus mehreren Gründen zu dem Ergebnis gekommen, dass hier die Amtshilfe nicht tunlich ist.

Im Endeffekt ist für uns das Hauptproblem immer gewesen, dass sie – egal wie sie zu bewerkstelligen gewesen wäre – letztlich immer einerseits über den Direktor des BVT, Herrn Dr. Gridling, und andererseits aber auch über den Leiter des IT-Referats, das ist Herr C. H. (BVT), hätte gehen müssen. Beide waren für uns Beschuldigte.

Das heißt: Selbst wenn das BMI in übergeordneter Position eine Amtshilfe theoretisch hätte machen können, hätten sie zu diesem Zweck aufgrund der Struktur des BVT auf einerseits zuerst einmal den Direktor des BVT und im weiteren auf den Leiter des IT-Referats zurückgreifen müssen, weil wir eben wussten, dass die Server des BVT autark sind und man nicht vom BMI aus auf diese Server zugreifen kann.

Uns ging es ja um die Sicherstellung von elektronischen Daten. Dafür braucht man einen Zugriff auf die Server und auch auf Speichermedien, die direkt im BVT sind. Das ist eben nicht möglich, wenn man nicht von außen auf diese Server zugreifen kann, so wie es genau beim BMI der Fall ist.

Abgesehen davon gibt es eben noch das Problem, dass wir Daten gesucht haben, die auch auf Datenträgern gespeichert sein konnten, die im Privatbesitz von Beschuldigten stehen beziehungsweise in den Büros von Betroffenen vorhanden sein konnten.

Für solche Datenträger wäre, unseres Erachtens nach, Amtshilfe von vorherein auszuschließen gewesen, weil im Zuge einer Amtshilfe die Durchsuchung und Sicherstellung von privaten Datenträgern nicht möglich ist.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Frau Vorsitzende, ich bin mit der Erstbefragung schon am Ende. – Danke.

*****

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Vielen Dank, Herr Verfahrensrichter.

Ich weise darauf hin, dass nach dem medienöffentlichen Befragungsteil eine Befragung in vertraulicher Sitzung eben nicht stattfinden wird, und Ihnen auch die Redezeiteinteilung, die wir den ganzen Vormittag schon hatten, bekannt ist.

Wir gehen in die Befragung ein. Als erster Redner ist Herr Abgeordneter Amon gemeldet. – Herr Abgeordneter Amon, bitte.

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Entschuldigung! Zur Geschäftsbehandlung: Ich habe das akustisch nicht verstanden, was Sie zum Thema vertrauliche Sitzung gesagt haben.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Wenn notwendig, kann eine stattfinden. Aber es ist kein Antrag gestellt worden, daher wird keine stattfinden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Danke, ich habe es nur falsch verstanden. Danke vielmals!

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sehr geehrte Frau Oberstaatsanwältin, wir haben uns ja am 2. Oktober schon einmal intensiv unterhalten können. Ich halte Ihnen der Ordnung halber das Stenographische Protokoll vom 2. Oktober vor. Die Nummer ist 6975. Aber nur der guten Ordnung halber, das ist ganz kurz. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Ich verweise etwa auf die Seite 22, wo Sie – ich darf es generell sagen – immer wieder Abgeordnete darauf aufmerksam machen, dass für Sie unklar ist, ob Begrifflichkeiten juristisch oder im allgemeinen Sprachgebrauch gemeint sind.

Einmal die Frage: „Also zu dem Wort ‚Weisung‘, das ist der erste Teil – tut mir leid, ich bin Juristin, jetzt muss ich Haare spalten“; oder es kommt dann auch in Antwort auf den Kollegen Pilz vor, in der Sie sagen: „ich überlege nämlich immer, ob Sie jetzt die juristische Bedeutung oder die allgemeine bekannte“ Bedeutung des Wortes meinen; oder auch auf meine Aussage hin, ob der Anzeiger vorher angezeigt wurde, wobei Sie dann nachfragen, ob das im strafrechtlichen Sinn gemeint ist.

Darf ich davon ausgehen, dass Sie grundsätzlich sehr sorgsam formulieren und natürlich als exzellente Juristin in Ihren Formulierungen exakt und genau sind? Würden Sie sich so einschätzen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich versuche natürlich, nach Möglichkeit exakt und genau zu sein. Das ist richtig. Ob das immer zu 100 Prozent gelingt? – Wir sind alle Menschen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Dokument mit der Nummer 1079, die Seite 40, vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Das ist ein Aktenvermerk zur Einsatzbesprechung vom 27.2., und da heißt es zum Thema Amtsverschwiegenheit – ich zitiere –: „Ich teile GS Goldgruber mit, dass die formelle Entbindung der Zeugen von der Amtsverschwiegenheit noch nicht vorliegt.“ – War das korrekt, was Sie da niedergeschrieben haben? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Formell, gemeint mit schriftlich, das sieht man da darunter. „die schriftliche Bestätigung“, das war der Inhalt. Ich habe gesagt, ich brauche das noch, ich will das noch gerne schriftlich haben; und er hat gesagt: Ja, macht er. – Und das ist gemeint: Die „formelle Entbindung“, gemeint schriftlich, habe ich noch nicht, und Herr Generalsekretär Goldgruber hat gesagt, er wird mir die schriftliche Bestätigung übermitteln.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie mir eine gesetzliche Bestimmung nennen, in der verlangt ist, dass eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit in schriftlicher Form vorliegen muss?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, diese Bestimmung gibt es nicht. Eine Entbindung geht natürlich auch mündlich. Das ist eine Formalsache. Wir machen das so – also im Allgemeinen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist eine Entbindung auch formell, wenn sie mündlich erteilt wird?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also inhaltlich ist sie wirksam, auch wenn sie mündlich erteilt wird – genau.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie halten aber fest, dass eine formelle Entbindung von der Amtsverschwiegenheit am 27. nicht vorlag.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich halte hier fest, dass mir die schriftliche Entbindung an diesem Tag nicht vorlag. Mit formell habe ich die Form gemeint.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das steht nicht in Ihrem Tagebuch. Sie geben mir recht, dass in Ihrem Tagebuch steht, dass eine formelle Entbindung von der Amtsverschwiegenheit nicht vorlag.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe diesen Amtsvermerk geschrieben, und ich weiß, was ich gemeint habe, als ich ihn geschrieben habe. Wenn ich „formelle Entbindung“ geschrieben habe, dann habe ich damit gemeint, ich brauche noch die schriftliche Formulierung der Entbindung.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Dann halte ich Ihnen die Zeugeneinvernahme von Frau R. P. (BVT) vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darf ich Sie bitten, die letzte Seite aufzuschlagen. Dort heißt es: „Unterschrift des vernehmenden Organs“ – Ist das Ihre Unterschrift?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie mir eine Passage in dieser Einvernahme zeigen, wo die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit festgehalten ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit ist hier nicht ausdrücklich festgehalten, weil ich nicht ausdrücklich danach gefragt habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Dokument mit der Nummer 787 vor. Es ist die Zeugeneinvernahme des Zeugen M. W. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darf ich bitten, die letzte Seite aufzuschlagen. Ist das Ihre Unterschrift?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie mir bei dieser Zeugeneinvernahme sagen, wo sich eine Enthebung oder eine Befreiung von der Amtsverschwiegenheit befindet und wo die festgehalten ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Eine Protokollierung, dass von der Amtsverschwiegenheit entbunden wurde, gibt es nicht, weil ich nicht ausdrücklich im Sinn von: protokollarisch festgehalten, danach gefragt habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Dokument mit der Nummer 788 vor. Es ist die Zeugeneinvernahme des Herrn A. H. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Darf ich auch hier ersuchen, die letzte Seite aufzuschlagen. Ist das Ihre Unterschrift?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie in dieser Einvernahme eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit nennen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Auch hier: Ich habe keine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit protokolliert, weil ich nicht ausdrücklich danach gefragt habe.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte Ihnen das Dokument mit der Nummer 789 vor. Es ist die Einvernahme des Zeugen C. M. (BVT). (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Auch hier bitte ich, die letzte Seite aufzuschlagen: „Unterschrift des vernehmenden Organs“ – Ist das Ihre Unterschrift?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Können Sie in dieser Einvernahme eine Entbindung von der Amtsverschwiegenheit nennen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Auch hier das Gleiche: Ich habe nicht ausdrücklich nach der Entbindung gefragt, daher steht diese Frage nicht im Protokoll.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ist Ihnen bekannt, dass öffentlich Bedienstete von der Amtsverschwiegenheit zu entbinden sind, bevor sie einzuvernehmen sind?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß, dass wir das bei den Zeugenvernehmungen grundsätzlich so machen, und diese Personen waren auch zu dem Zeitpunkt, als ich sie vernommen habe, von der Verschwiegenheit entbunden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Wie können Sie das wissen, wenn Sie nicht ausdrücklich danach gefragt haben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es ist so, dass – wir haben das eh schon öfter besprochen – Herr Generalsekretär Goldgruber sozusagen die erste Zeugin angekündigt hat und auch die anderen Zeugen organisatorisch durch Herrn Generalsekretär Goldgruber beziehungsweise durch seinen Mitarbeiter, Herrn Dr. Lett, mit mir in Kontakt gekommen sind.

Das BMI hat mir diese Zeugen namhaft gemacht, daher bin ich selbstverständlich davon ausgegangen, dass das BMI als Arbeitgeber für diese Zeugen diese auch von der Amtsverschwiegenheit entbunden hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie sind davon ausgegangen, aber haben nicht danach gefragt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich konnte auch davon ausgehen, eben, weil das BMI diese Zeugen stellig[1] gemacht hat.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Aber Sie schreiben am 27.: Ich teile Generalsekretär Goldgruber mit, dass die formelle Entbindung der Zeugen von der Amtsverschwiegenheit nicht vorliegt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja. Ich wollte die schriftliche Bestätigung haben, dass sie entbunden waren. Aber ich bin ja davon ausgegangen, dass sie es waren. Er hat es auch bestätigt, das sehen Sie in genau diesem Aktenvermerk. „GS Goldgruber teilt mit, dass alle mündlich vorweg von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden waren, die schriftliche Bestätigung wird übermittelt.“

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich halte nicht vor, was er gesagt hat, ich halte vor, was Sie niedergeschrieben haben, nämlich dass sie nicht vorliegt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das habe ich Ihnen schon erläutert. Für mich heißt „formelle Entbindung“ die Formalsache der Schriftlichkeit.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Halten Sie diese Aussage aufrecht? Ich frage noch einmal?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Frage verstehe ich jetzt nicht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ob Sie dabei bleiben, dass die vier Auskunftspersonen, diese vier Zeugen von der Amtsverschwiegenheit entbunden waren, als Sie sie einvernommen haben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, ich bin davon ausgegangen, dass sie von der Amtsverschwiegenheit entbunden waren, weil sie vom Bundesministerium für Inneres namhaft gemacht worden sind, die Terminvereinbarung dann auch so erfolgte und auch ein Mitarbeiter des Generalsekretärs, der der oberste Beamte des BMI ist, diese Zeugen dann koordiniert hat, dass sie zu mir kommen können.

*****

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP) (zur Geschäftsbehandlung): Dann darf ich mich zur Geschäftsbehandlung melden, Frau Präsidentin!

Ich ersuche um Herbeischaffung von E-Mails, der Lieferung aus dem BMI, BVT, L 34, T 3, die Seiten 1059 bis 1061 in der Stufe 3, geheim, bei der Registratur zur Veranlassung, aus denen klar hervorgeht, dass offenbar eine Entbindung nicht vorlag. Ich bitte daher, eine vertrauliche Sitzung durchzuführen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ) (zur Geschäftsbehandlung): Zur Geschäftsordnung, bitte! Ich ersuche jetzt, klarzustellen, ob der Herr Kollege hier jetzt gerade den Inhalt von Stufe-3-klassifizierten Daten zur Kenntnis gebracht hat. (Abg. Krainer: Er hat mal etwas behauptet! Wenn du das jetzt bestätigst, dass das stimmt, dann - -!)

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Darf ich kurz unterbrechen und die Fraktionsvorsitzenden und den Herrn Verfahrensrichter-Stellvertreter zu mir bitten. Bitte.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 16.58 Uhr unterbrochen und um 17 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme die unterbrochene Sitzung  wieder auf.

Die Unterlagen werden herbeigeschafft, und wenn wir sie haben, werden wir in die geheime Sitzung einsteigen. Ich erteile nun - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigen Sie, darf ich? Ich hätte noch ganz gerne etwas zu dem Thema Amtsverschwiegenheit ausgeführt.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Bitte.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Natürlich war mir aufgrund der Pressemeldungen klar, dass Sie diese Fragen stellen werden. Ich möchte dazu nur zusammenfassend – damit da kein unvollständiges Bild entsteht – Folgendes sagen: Die Zeugen, die Sie mir auch jetzt vorgehalten haben – diese Aussagen –, waren zu den Zeitpunkten ihrer Einvernahme mündlich von der Verschwiegenheitsverpflichtung betreffend Umstände, die der Amtsverschwiegenheit unterliegen, entbunden. Das hat mir Herr Generalsekretär Goldgruber mitgeteilt.

Und dann habe ich auch – abgesehen davon, dass ich ja dann später die schriftliche Bestätigung, die dann später im Akt war, auch bekommen habe – die Zeugen bei den jeweiligen fortgesetzten Vernehmungen gefragt – das ist Aktenbestandteil –, ob sie zum Zeitpunkt der ersten Vernehmung entbunden waren. Alle Zeugen haben mir das jeweils in den fortgesetzten Vernehmungen auch bestätigt, und zwar ist das zum Beispiel betreffend den Zeugen M. W. (BVT) die Ordnungsnummer 172, betreffend den Zeugen A. H. (BVT) die Ordnungsnummer 231. R. P. (BVT) hat mir das in ihrer Vernehmung bestätigt – Ordnungsnummer 245. Auch Herr Mag. C. M. (BVT) hat dann bei seiner fortgesetzten Vernehmung die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit vorgelegt – das ist die Ordnungsnummer 467.

Abgesehen davon: Es ist bei uns Usus, dass wir das so machen, dass wir uns die Entbindungen holen. Ich weise aber schon darauf hin, dass jeden Beamten grundsätzlich nach § 78 StPO eine Anzeigepflicht trifft, wenn er strafbare Handlungen wahrnimmt. In dem Moment, wo ihn eine Anzeigepflicht trifft, ist er sicher nicht von der Amtsverschwiegenheit gebunden, denn die Amtsverschwiegenheit dient ja jedenfalls nicht dazu, die Aufklärung von Straftaten zu verhindern – das ist sicher nicht Sinn und Zweck einer Amtsverschwiegenheit.

Als Beispiel: Wenn ich als Staatsanwältin in der Staatsanwaltschaft wahrnehme, wenn zum Beispiel ein Anzeiger einem anderen Staatsanwalt Geld übergeben würde, offensichtlich in der Absicht, da Beeinflussung auszuüben – wenn es theoretisch so wäre –, dann könnte ich selbstverständlich über diese Wahrnehmung aussagen und müsste dazu nicht entbunden werden, denn mich trifft nach § 78 StPO eine Anzeigepflicht für eine strafbare Handlung. Für derartige Wahrnehmungen muss ich meiner Ansicht nach auch nicht entbunden werden. Es ist aber so, dass wir das trotzdem in unseren Verfahren in den Akten auch immer so machen. Also wir gehen davon aus, dass diese Entbindungen prinzipiell deklarative Wirkungen haben.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich möchte das eigentlich nicht diskutieren, sondern ich kann nur sagen, dass in Ihrem Tagebuch vom 27.2. wörtlich steht: „dass die formelle Entbindung [...] nicht vorliegt“, dass das in vier Einvernahmeprotokollen nicht Eingang gefunden hat und dass ich[2] ersucht habe, diesen Akt herbeizuschaffen, wo der Verdacht besteht, dass die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit eben nicht gegeben ist. Nach § 155 StPO dürfen Zeugen bei sonstiger Nichtigkeit nicht einvernommen werden, also muss das im Vorhinein geklärt sein und nicht in der zweiten Einvernahme.

Ich unterbreche aber meine Befragung bis zur Herbeischaffung des Aktes.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Tatsächlich haben Sie die Entbindung am 26. März bekommen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Moment, da muss ich nachschauen, das weiß ich jetzt nicht. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.) Laut meiner Zusammenfassung langte dieses Schreiben am 27. März ein – Ordnungsnummer 157, angeblich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, zu dem kommen wir ohnehin später.

Ihnen liegen ja nun komplett die Zeugeneinvernahmen R. P. (BVT) 1, M. W. (BVT) 1, A. H. (BVT) 1 und C. M. (BVT) 1 vor. Ich glaube, fast alle in Österreich stellen sich eine Frage: Wieso sind Sie bei S. G. (BVT) ins Büro? Haben Sie die Anordnung gegeben, bei S. G. (BVT) im Büro eine Sicherstellung durchzuführen? (Die Auskunftsperson blättert in den Unterlagen.)

Wir verstehen zwar alle, wieso Kickl, Goldgruber und Lett das wollten, aber wir haben bis jetzt noch nicht verstanden, wieso Sie das gemacht haben. Seien Sie doch so nett, und sagen mir konkret, aufgrund welcher Passage bei welcher Zeugenvernehmung Sie dann reingegangen sind.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Eine abrupte Überleitung von der Amtsverschwiegenheit! (Heiterkeit der Auskunftsperson.)

Es ist so: Ministerialrätin S. G. (BVT) ist ja eben keine Beschuldigte in diesem Verfahren, sondern nach dem Terminus der StPO eine Betroffene von einer Hausdurchsuchung. Es ist so, dass ich ganz grundsätzlich nach der Strafprozessordnung nicht nur bei einem Beschuldigten, sondern grundsätzlich einmal bei jedermann Durchsuchungen durchführen kann. Wenn das kein Beschuldigter ist, dann muss ich natürlich Gründe dafür angeben, warum ich glaube, dass ausgerechnet diese dritte Person diese Sachen, die ich suche, bei sich haben sollte.

Nun ist es so, dass wir einen Tatverdacht gegen Herrn Mag. Zöhrer hatten. Dieser Tatverdacht lautete eben, dass er damals als Leiter der Abteilung 2 zuständig dafür gewesen wäre, dass Altakten skartiert werden, die schon lange zu skartieren gewesen wären, und das vorsätzlich unterlassen hat. Das ist jetzt einmal eine Zusammenfassung des Tatverdachts.

Wir wussten aber auch, dass Herr Mag. Zöhrer nicht mehr im BVT war. Er war zu dem damaligen Zeitpunkt schon bei der Siak. Im Unterschied zu ganz normalen geschriebenen Briefen, die Sie selbstverständlich nur bei jemandem sicherstellen können, der einen Brief bekommen hat, ist es ja bei E-Mails so, dass die nicht nur beim Empfänger vorhanden sind, sondern auch beim Sender und bei allen Leuten, die in cc sind. Das heißt, ich kann E-Mails nicht nur beim Empfänger, wenn der ein Beschuldigter ist, sicherstellen, sondern auch bei jedem anderen Dritten, der die bekommen hat.

Wir wussten von den Zeugen, dass Frau S. G. (BVT) aufgrund der im BVT anscheinend üblichen Durchgriffe von der Ebene des stellvertretenden Direktors Mag. Zöhrer direkt auf die Referatsleiter unter Umgehung der jeweiligen Abteilungsleiterebene, die Usus waren - - Herr Mag. M. W. (BVT) hat gesagt, er hat sich eben dagegen gewehrt, dass diese Durchgriffe ständig stattgefunden haben und er von diesem Informationsfluss abgeschnitten war. Das hat auch Herr C. M. (BVT) ausgesagt, dass das einfach ein Problem war. Und dann hat anschließend Mag. M. W. (BVT) angeordnet, er möchte überall in cc gesetzt werden.

Wir wussten, dass Herr Mag. Zöhrer in regelmäßigem E-Mail-Kontakt mit Frau S. G. (BVT) steht. Ich wusste aber auch, dass ich die E-Mails von Herrn Mag. Zöhrer nicht bekommen kann, weil er nicht - - Zumindest haben wir angenommen, dass sein Postfach im BVT nicht mehr vorhanden ist, weil er ja auf der Siak ist, wir also die E-Mails von wo anders herholen müssen.

Aufgrund der Zeugenvernehmungen sind wir davon ausgegangen, dass wir E-Mails mit belastenden Inhalten bei der Referatsleiterin S. G. (BVT) finden können, weil wir eben erstens wussten, dass es diese Direktdurchgriffe gibt, und zweitens, dass sie eine Person ist, die sich E-Mails auch tatsächlich aufhebt – das haben uns ja die Zeugen auch gesagt. Ich müsste nachschauen, ich glaube, das waren Herr Mag. M. W. (BVT) und A. H. (BVT) – ich weiß es nicht mehr auswendig, da müsste ich jetzt ins Protokoll schauen. Jedenfalls haben die gesagt, sie hebt das auf und sie hat so etwas, und aus diesen Gründen bin ich davon ausgegangen, dass ich Beweismittel zum Tatverdacht gegen Herrn Mag. Zöhrer bei Frau S. G. (BVT) finden kann. Das Oberlandesgericht hat gesagt, diese Annahme war rechtlich nicht in Ordnung – das nehme ich selbstverständlich zur Kenntnis.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich würde gerne wissen, welche Passage Sie genau meinen? (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson und blättert in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: So, also das war entgegen meiner Annahme, dass es der Zeuge M. W. (BVT) war, der Zeuge C. M. (BVT) – Ordnungsnummer 33 (aus den Unterlagen vorlesend) –: „Wenn ich gefragt werde, ob zwischen S. G. (BVT) und Zöhrer ein direkter Kontakt, also unter Ausschaltung des Abteilungsleiters bestand, so gebe ich an, dass dies natürlich der Fall war. Zöhrer stand aufgrund seiner langjährigen Tätigkeit als Abteilungsleiter zu der Zeit, wo er dann stellvertretender Direktor war, im direkten Kontakt und kam auch zu Kaffeerunden. Als Mag. M. W. (BVT) feststellte, dass Zöhrer dadurch über Informationen verfügte, die der Abteilungsleitungsebene nicht bekannt war, ordnete er an, dass jede Information an Zöhrer oder Gridling, also alle direkten Durchgriffe auf Mitarbeiter unsere Abteilung 2, in CC durch den Mitarbeiter an ihn und mich zu berichten sind. / Diese ‚Direktdurchgriffe‘ von Zöhrer gab es nicht nur bei S. G. (BVT), sondern auch“. – Und so weiter und so fort.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was hat das jetzt mit den E-Mails zu tun?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das hat deswegen mit den Mails zu tun, weil mit den Mails großteils die Kommunikation im BVT stattgefunden hat und sehr viel stattgefunden hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das heißt, wenn Frau Vrabl-Sanda Ihnen eine E-Mail schickt, dann ist das ein Direktdurchgriff?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: In dem Fall nicht, weil zwischen mir und der Frau Leiterin der WKStA kein Abteilungsleiter steht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der heißt Gruppenleiter, oder?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ein Gruppenleiter hat eine andere Funktion, aber wenn - - das kann man sozusagen nicht vergleichen, weil es keine Abteilungen innerhalb der WKStA gibt. Ich habe jemanden über mir, der eine inhaltliche Fachaufsicht führt, das hat aber keine organisatorischen Konsequenzen in dem Sinn, sondern betrifft rein die inhaltliche Aufsicht – das ist etwas anderes als ein Abteilungsleiter, also das würde ich nicht als Durchgriff bezeichnen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, aber Sie wissen schon, dass die Abteilungsleitung auf die Referenten von Frau S. G. (BVT) auch direkt durchgegriffen hat?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht, ob die Abteilungsleitung das gemacht hat; ich habe Zeugenvernehmungen dazu, dass der stellvertretende Direktor auf die Referatsleiter durchgegriffen hat. Ich gehe natürlich - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie Frau S. G. (BVT) zweimal einvernommen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat sie Ihnen da nicht gesagt, dass der Abteilungsleiter auch direkt auf ihre Referenten zugegriffen hat?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das kann sein, ich müsste mir das jetzt durchlesen. Es wäre aber möglich, dass sie es gesagt hat, das weiß ich jetzt - - war mir jetzt nicht erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber es ist so und das ist halt eine organisatorischen Sache. Wenn Vrabl-Sanda Ihnen ein E-Mail schickt, könnte Ihr Gruppenleiter der Meinung sein, er wäre übergangen worden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Aber der Direktzugriff per se war ja auch nicht mein Thema, sondern das war ja der Grund, warum ich davon ausgegangen bin, dass ich E-Mails von Herrn Mag. Zöhrer bei Frau S. G. (BVT) finden kann – das war ja die Begründung.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (in den Unterlagen lesend): Aber das, was Sie gerade vorgelesen haben, das sehe ich gar nicht. Wo steht das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Doch, ich habe es ja gesagt: Es gibt einen Direktzugriff von Zöhrer auf S. G. (BVT) – habe ich gerade vorgelesen –, und dieser Direktzugriff manifestiert sich auch in E-Mails, und - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ) (in den Unterlagen blätternd und lesend): Wo steht das: manifestiert sich auch in E-Mails“?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Na, die Kommunikation findet nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich statt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben vorgelesen: „Kaffeerunden“.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, nicht nur, auch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben nicht „E-Mails“ vorgelesen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Kommunikation findet auch mit E-Mails statt – ich nehme an, bei Ihnen auch.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben gerade etwas vorgelesen, wo „E-Mail“ nicht vorkam, sondern „Kaffeerunden“.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: (aus den Unterlagen vorlesend): „kam auch zu Kaffeerunden“, steht da. Die Kommunikation findet persönlich statt und auch über E-Mails.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wo steht das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das kann man heutzutage, im 21. Jahrhundert, glaube ich, annehmen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Entschuldigung, aber es steht hier - - was Sie vorlesen, ist: „wo er dann stellvertretender Direktor war, im direkten Kontakt und kam auch zu Kaffeerunden.“

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Und dann kommt als letzter Satz: „ordnete er an, dass jede Information an Zöhrer oder Gridling, also alle direkten Durchgriffe auf Mitarbeiter unsere Abteilung 2, in CC“ – in cc heißt: in Kopie – „durch den Mitarbeiter an ihn und mich zu berichten sind.“ – In Kopie bezieht sich auf E-Mails.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay, und der nächste Satz?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M. (aus den Unterlagen vorlesend): „Diese ‚Direktdurchgriffe‘ von Zöhrer gab es nicht nur bei S. G. (BVT), sondern auch bei B. P. (BVT), weniger bei J. T. (BVT)“. – Ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Waren Sie bei J. T. (BVT) auch? Haben Sie da auch eine Durchsuchung gemacht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wieso nicht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da steht: „weniger bei J. T. (BVT)“. – Ich bin davon ausgegangen, dass - - Ich muss mir ja bei meiner Beurteilung, ob ich eine Hausdurchsuchung anordne, überlegen, wo ich am wahrscheinlichsten das finde, was ich suche (Abg. Krainer: Okay, ja!), und das ist nach diesen Aussagen bei mir Frau S. G. (BVT) gewesen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und der nächste Satz ist: „Bei letzteren fanden die Direktzugriffe hauptsächlich durch Gridling statt.“ – Ist Gridling auch ein Beschuldigter?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Gridling ist Beschuldigter, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aha. Wieso sind Sie nicht zum J. T. (BVT) gegangen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M: Weil ich einen Tatverdacht gegen Zöhrer habe, und den wollte ich durch die Hausdurchsuchung beweisen, nicht den Tatverdacht gegen Gridling.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben aber auch einen Tatverdacht gegen Gridling?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, aber den Tatverdacht, den ich gegen Gridling habe, den beweise ich nicht durch E-Mails.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und der nächste Satz ist: „Dieses Problem der Direktzugriffe betrifft aber nicht nur unsere Abteilung.“ Wieso sind Sie dann eigentlich nicht in alle Abteilungen, zu allen Mitarbeitern gegangen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Weil ich ausdrückliche Angaben hatte, dass es bei Frau S. G. (BVT) so ist, dass es diese Direktzugriffe gibt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm, ausdrücklich. Sie haben ausdrücklich danach gefragt! Sie haben Herrn C. M. (BVT) ausdrücklich danach gefragt, und er gibt aber andere Durchgriffe anderer Menschen auch an. Wieso haben Sie ihn ausdrücklich nach Ministerialrätin S. G. (BVT) gefragt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mir geht es ja nicht um Frau S. G. (BVT), mir geht es ja um den Tatverdacht gegen Zöhrer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie fragen hier aber ausdrücklich nach S. G. (BVT). Wieso tun Sie das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, es geht aber um Zöhrer, und ich wusste ja, dass ich die E-Mails bei Zöhrer nicht sicherstellen kann. Ich kann sie aber bei jedem anderen, der die E-Mails von Zöhrer bekommt, sicherstellen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber warum gehen Sie dann nicht zu allen rein?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Weil ich die Angabe hatte, dass eben ein direkter Kontakt zwischen S. G. (BVT) und Zöhrer bestanden hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, Sie haben danach gefragt, das kam nicht von selbst. Wieso fragen Sie C. M. (BVT) nach dem direkten Kontakt zwischen S. G. (BVT) und Zöhrer?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist mir jetzt auswendig - - Wie ich auf das gekommen bin, weiß ich jetzt nicht. Möglicherweise, da müsste ich aber nachschauen, bezieht es sich darauf, dass Mag. M. W. (BVT) irgendwann geäußert hat, dass er eben diese Direktdurchgriffe nicht gebilligt hat oder damit nicht einverstanden war. Ich weiß es jetzt aber nicht; ich weiß es nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich würde das wirklich gerne wissen. Sie haben alle Unterlagen, die Sie brauchen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja. Nein, warum konkret jetzt diese eine Frage dasteht, weiß ich wirklich nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Schauen Sie nach!

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wo soll ich da nachschauen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Sie haben ja die Aussage von M. W. (BVT) auch vorliegen. Wenn Sie sagen, Sie glauben, es war M. W. (BVT) - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, ich bin mir nicht sicher, dass es deswegen war. Vielleicht - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Vielleicht hat es Ihnen Herr Lett gesagt, könnte auch sein. Dann sagen Sie es gleich!

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es ist mir nicht mehr erinnerlich.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, wenn Sie mit R. P. (BVT), M. W. (BVT), Lett, A. H. (BVT) und C. M. (BVT) reden, sind das fünf Leute.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Lett ist nicht zeugenschaftlich vernommen worden.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er macht aber immer wieder Angaben.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. Spielen Sie jetzt auf das Protokoll von Frau Mag. R. P. (BVT) an?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, nicht nur.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ach so, ja, ja. Ja, diese Angaben hat er - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ach so, jetzt fällt es Ihnen - - Was ist Ihnen jetzt gerade eingefallen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es kann - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er macht auch Angaben zu Frau S. G. (BVT).

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Irgendwo ist auch etwas anderes gestanden, könnte sein. Ich muss nachschauen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Er macht auch Angaben zu Frau S. G. (BVT), obwohl er gar keine Zeugen - - Bei uns dürfen ja Vertrauenspersonen nicht reden, bei Ihnen schon. Es wird sogar protokolliert, wenn sie reden. Teilweise wird es wieder gelöscht aus dem Protokoll.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Bei Ihnen jetzt?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Bei Ihnen! Bei uns dürfen sie ja nicht reden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Der Unterschied ist aber, dass Sie hier im Untersuchungsausschuss ein wörtliches Stenographisches Protokoll haben. (Abg. Krainer: Super!) In der Strafprozessordnung haben wir ein sogenanntes summarisches Protokoll. Das heißt, es ist so, dass ich nicht wörtlich und 100 Prozent alles mitschreibe, was mir die Personen angeben, sondern ich höre mir einmal an, was sie sagen, und wenn das, was sie sagen, relevant ist, wenn ich es brauche, dann kommt es ins Protokoll. Und wenn es nicht relevant ist, dann brauche ich es nicht ins Protokoll zu tun. Es kommt manchmal vor, dass man als Staatsanwalt die Leute einmal reden lässt, man schreibt mit und man wartet drauf, dass das dann am Schluss irgendwohin führt, dass das zu irgendeinem Schluss kommt, der wichtig ist. Und dann kommt aber manchmal am Schluss so ein Schluss nicht. Das kommt vor, und dann löscht man es wieder raus, weil man es nicht brauchen kann.

Ich nehme an, dass Sie das meinen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie eine Videoaufnahmeanlage für Zeugenvernehmungen in der WKStA?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Haben wir, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wird die an und für sich regelmäßig benutzt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Sie wird hin und wieder benutzt, ja. Regelmäßig kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wurde die bei den vier anonymen Zeugen benützt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich muss Ihnen ganz ehrlich sagen, ich weiß es jetzt nicht. Es ist sicher nicht bei allen vieren der Fall gewesen. Das müsste ich nachschauen, das kann ich Ihnen jetzt auswendig gar nicht sagen.

Haben Sie es gefunden im Akt irgendwo?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, wir haben kein Video bekommen, sonst hätte ich es mir schon angeschaut.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, ich meine nicht das Video, sondern den Vermerk, dass eines gemacht worden ist.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein. Es hätte mich nur gewundert, wieso Sie es nicht tun.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. Nein, wir machen das nicht immer. Das ist kein standardisiertes Vorgehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich finde es nur schade, dass Sie es hier nicht gemacht haben. Da würden wir dann wissen, was Herr Lett sagt, wenn das dann wieder weggelöscht ist.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Er wird etwas gesagt haben, was er für - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, aber was ist jetzt mit Herrn M. W. (BVT)? Also Sie sagen, Herr M. W. (BVT) war als Erster und hat Frau S. G. (BVT) angezündet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Er hat Frau S. G. (BVT) nicht angezündet, denn Frau S. G. (BVT) ist bei mir nicht Beschuldigte im Verfahren. Meinen Sie mit „angezündet“: irgendwie einen strafrechtlichen relevanten Vorwurf gemacht? – Hat er nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Hat er auch, ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Für mich war Frau S. G. (BVT) nie Beschuldigte in dem Verfahren, und Sie sehen es auch in meiner Anordnung, dass ich ja nicht wegen eines Tatverdachts gegen Frau S. G. (BVT) in ihrem Büro war, sondern wegen eines Tatverdachts gegen Herrn Mag. Zöhrer.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was sagt Herr M. W. (BVT) über Frau S. G. (BVT)? (Die Auskunftsperson blättert in Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Aha! So jetzt habe ich es. Die Vernehmung von Herrn M. W. (BVT) ist nämlich recht lang und deswegen suche ich.

Also: „Zur Person der Frau S. G. (BVT): Sie ist Referatsleiterin Extremismus und beschäftigt sich mit 90% mit Rechtsextremismus zu 10 % mit Linksextremismus.“ Und dann schildert er, dass das an den anwendbaren Gesetzesvorschriften liegt.

Sie hat eine Approbationsbefugnis, weshalb sie Berichte, die sie schreibt, an ihn nur in cc vorlegt. Und für ihn, für Herrn Mag. M. W. (BVT) war das sehr unübersichtlich, Berichte von Frau S. G. (BVT) zu lesen, weil sie bei der Dokumentation keine Stichwortbezeichnungen geführt hat. Und so konnte er die Berichte nicht auf Anhieb finden. Und er war ein bis zwei Mal in der Woche bei ihr im Büro und so weiter. Und dann hat sie - - „Wenn ich mit ihr gesprochen habe hat sie immer über ihre Fälle erzählt. In ihrem Büro finden sich auch stapelweise Akten. Sie hebt auch alle E-Mails auf.“ – Ah! Das ist der Satz, den ich gesucht habe, ja.

„Einen konkreten Fall, dass sie Ermittlungsergebnisse zurückgehalten hätte, habe ich nicht gehabt. Dadurch dass sie selbst abfertigen konnte, hatte sie große Freiheit was den zeitlichen Ablauf der Ermittlungen betraf. Sie hatte auch einen sehr engen Kontakt per E-Mail mit Kloibmüller und Zöhrer. Es ist nicht auszuschließen, dass sie in diesem Wege Anordnungen von Kloibmüller oder Zöhrer bekommen hat.“

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Gut, Frage dazu: Sie haben ihn sicher gefragt, woher er das weiß, dass sie einen sehr engen Kontakt per E-Mail mit Kloibmüller und Zöhrer hatte? Was hat Herr M. W. (BVT) darauf geantwortet, woher er das weiß?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: „Sie hatte auch einen sehr engen Kontakt per E-Mail mit Kloibmüller und Zöhrer. Es ist nicht auszuschließen, dass sie in diesem Wege Anordnungen von Kloibmüller und Zöhrer bekommen hat.“

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, und wenn das jemand behauptet, werden Sie ja sofort die Frage stellen: Woher wissen Sie das? Und was hat er auf diese Frage geantwortet?

Wenn mir Herr Handler sagt, dass Sie einen engen E-Mail-Kontakt mit Herrn Pilnacek und mit Frau Vrabl-Sanda haben, werde ich sagen: Woher wissen Sie denn das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Herr Mag. M. W. (BVT) ist Abteilungsleiter von Frau S. G. (BVT) und Herr Mag. Zöhrer ist sein unmittelbarer Vorgesetzter. Er war regelmäßig bei ihr im Büro, und es hat diese Kaffeerunden gegeben. Für mich ist vollkommen schlüssig, dass der Abteilungsleiter, der regelmäßig mit seinen Untergebenen und seinen Übergeordneten zu tun hat, so was weiß.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Mhm. Sie wissen es nicht, weil Sie nicht da waren. Herr Kloibmüller hat Frau Ministerialrätin S. G. (BVT) – bitte Zensur für die Ticker – als rote Sau bezeichnet, und diese Nachricht hat ihr M. W. (BVT) oder C. M. (BVT) überbracht. Glauben Sie ernsthaft, dass sie mit dem in einem engen E-Mail-Kontakt war oder von ihm Anordnungen entgegennimmt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht. Dazu habe ich überhaupt keine Wahrnehmungen, dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Jetzt haben Sie die Wahrnehmung von mir. Glauben Sie das ernsthaft?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das wäre eine persönliche Einschätzung, die mit der Sache da überhaupt nichts zu tun hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und das sind nicht persönliche Einschätzungen, die da vorgelegen sind? Wenn irgendjemand behauptet, er weiß, jemand hat einen engen E-Mail-Kontakt mit einem Dritten, stelle ich mir die Frage: Woher weiß er das? Liest er die E-Mails von ihr?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mir ging es ja nicht um die E-Mail-Kontakte mit Kloibmüller, mir ging es ja um die E-Mail-Kontakte mit Zöhrer, immer noch. Und die stehen ja da: „und Zöhrer“, enger Kontakt „mit Kloibmüller und Zöhrer“, ob das mit Kloibmüller stimmt oder nicht, brauche ich nicht - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Also Sie gehen zu S. G. (BVT) rein, weil Sie ausgedruckte E-Mails finden wollen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nicht nur ausgedruckte, sondern auch in elektronischer Form, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na ja, E-Mails in elektronischer Form holen Sie nicht bei ihr im Büro, sondern in der IT.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wenn sie auf dem E-Mail-Server liegen, kann man sie in der IT holen, genau, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie suchen nach ausgedruckten E-Mails.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Und elektronischen Datenträgern, wo diese Daten auch drauf sein können.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Noch einmal: Welche Daten? Wo? Wo steht das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die E-Mails, die sie aufhebt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber die druckt sie aus und hebt sie auf, die speichert sie nicht auf irgendwelchen elektronischen Datenmedien. (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, das war nicht so, dass es geheißen hat, sie hebt die E-Mails auf, indem sie sie alle ausdruckt. Da steht: „Sie hebt auch alle E-Mails auf.“ Punkt.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich muss nur leider trotzdem noch einmal zitieren, was Sie vorhin vorgelesen haben, nämlich, dass sie die E-Mails ausdruckt und aufhebt. Sonst hätten Sie ja nicht nach ausgedruckten E-Mails gesucht.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe nach beidem gesucht!

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Heben Sie sich das bitte für die nächste Runde auf. Ihre Fragezeit ist erschöpft in dieser Runde.

Herr Abgeordneter Jenewein. – Bitte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte gleich bei den Zeugen bleiben, allerdings nicht so in dieses spezielle Fahrwasser gehen. Was mich allerdings schon interessiert, ist, ob Sie den Eindruck haben, dass die Zeugen allgemein, aber die erste Zeugin im Speziellen unbeeinflusst von Ihren Wahrnehmungen berichtet haben. Und wenn ja: Woran kann man das erkennen? Wie konnten Sie das wahrnehmen? Ich frage das deshalb, weil wir ja immer wieder hören: Die sind ja beeinflusst worden, die sind ja gebrieft worden, die sind ja quasi vorbereitet worden. Jetzt haben Sie beim letzten Mal, als Sie hier waren, gesagt, Sie sind lange genug bei der Staatsanwaltschaft und machen den Job lange genug, um zu merken, ob ein Zeuge präpariert ist oder ob er nicht präpariert ist.

Jetzt möchte ich Sie noch einmal fragen, und das gehört ja an sich thematisch genau zu diesem Thema: Haben Sie den Eindruck, dass diese Zeugen, die Sie da vernommen haben, präpariert waren? Und wenn nein: Wie kommen Sie zu Ihrer Schlussfolgerung? Können Sie uns das erzählen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Grundsätzlich entsteht natürlich der Hauptteil des Eindrucks, ob ich jemanden für glaubwürdig halte oder nicht, unmittelbar in der persönlichen Wahrnehmung während der Vernehmung. Es war so, dass konkret zum Beispiel Frau Mag. R. P. (BVT) wirklich sehr nervös war. Wie ich aber schon letztes Mal gesagt habe, ist das für mich nichts Ungewöhnliches. Das ist bei uns häufig der Fall. Und sie war auch ängstlich und es war ihr meiner Meinung nach offensichtlich nicht sehr angenehm, auszusagen, weil sie Angst davor hatte, dass dies zu Konsequenzen aus dem BVT führt. Und insofern war es nicht so, dass die hereingekommen ist und frei von der Leber weg sofort erzählt hätte. Es war bei ihr am Anfang relativ mühsam, aus ihr etwas herauszubekommen. Und das schaut für mich subjektiv nicht nach einer Person aus, die irrsinnig darauf drängt, mir was zu erzählen, was ihr wer anderer gesagt hat, dass sie sagen soll. – Als subjektiver Eindruck!

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Mhm. Was wäre für Sie zum Beispiel eine unzulässige Zeugenbeeinflussung? Wir haben beim letzten Mal ja gehört, es ist die Vertrauensperson mitgewesen, Sie haben beim letzten Mal ausgesagt, sie war eigentlich still und hat sich eher ruhig verhalten, aber unabhängig davon: Was wäre eine Zeugenbeeinflussung? Ist es, wenn ein Dienstgeber Kenntnis von Vorgängen in seiner Firma, in seinem Ministerium, in seinem Amt bekommt und mit seinem Mitarbeiter ein Gespräch führt, und der Mitarbeiter weist ihn darauf hin: Da gibt es Vorkommnisse, die sind nicht in Ordnung, und die reden darüber, und der macht dann seinen Mitarbeiter auf die Anzeigepflicht aufmerksam? Bewegen wir uns da schon in Richtung Zeugenbeeinflussung? Wo fängt das an und wo hört das auf? Und welche Konsequenz ergibt sich dann daraus, was die Glaubwürdigkeit betrifft. Ich meine, wenn ich das jetzt alles wahrnehme, was ich da alles so medial in den Zeitungen und teilweise auch in Stellungnahmen lese, da müsste ich ja davon ausgehen: Wenn einer beeinflusst ist, sind vielleicht alle beeinflusst. Haben Sie da irgendwelche Hinweise darauf gehabt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also aus strafrechtlicher Sicht: Als Staatsanwältin habe ich die Glaubwürdigkeit des Zeugen in der Vernehmung zu beurteilen. Ob der Zeuge vor dieser Vernehmung mit jemand anderem darüber gesprochen hat oder wie oft, ist für mich als Staatsanwältin vollkommen irrelevant, solange diese Gespräche nicht dazu führen, dass dieser Zeuge falsch aussagt. Das ist der springende Punkt! In dem Moment, wo der Zeuge falsch aussagt, ist es für mich selbstverständlich wichtig. Im konkreten Fall war es so, dass ich bei den Zeugenvernehmungen nicht den Eindruck hatte, dass die falsch aussagen. Hätte ich den Eindruck gewonnen, dass die falsch aussagen, dann hätte ich natürlich weitere Fragen stellen müssen, aber das war eben nicht der Fall.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich frage Sie das ja jetzt nicht nur, damit die Befragungszeit vergeht, sondern ich frage Sie ja aus einem bestimmten Grund, denn wir hatten ja bei der letzten Befragungsrunde auch den Generalsekretär aus dem Justizministerium, Herrn Pilnacek, da. Und Herr Pilnacek hat in seinen Stellungnahmen mitgeteilt, dass sich aufgrund der Ermittlungen der Tatverdacht erhärtet hat. So, und jetzt – ich meine, ich möchte jetzt hier keine Details wissen, Sie dürfen sie auch gar nicht sagen – würde mich allerdings schon Folgendes interessieren, wenn Sie jetzt diese gesamte Causa aus der Vogelperspektive betrachten: Wenn Sie die Anschuldigungen, die die Zeugen Ihnen im Vorfeld dieser Hausdurchsuchung vorgebracht haben, die für Sie entscheidend waren, um diese Hausdurchsuchung anzuordnen, heute mit einem halbjährigen oder fast dreivierteljährigen Abstand nochmals betrachten, hat sich für Sie der Verdacht dann erhärtet und haben sich die Aussagen dieser Zeugen in Summe als richtig herausgestellt? Oder kommen Sie heute zur Überzeugung, es ist schon etwas dran, aber im Endeffekt viel Lärm um nichts? Mich würde Ihre Einschätzung interessieren.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: In Summe, ich habe es letztes Mal eh schon gesagt, haben sich die Angaben der ersten vier Zeugen grosso modo bestätigt. Natürlich gibt es immer Unschärfen, das ist immer so, aber grundsätzlich haben sie sich bestätigt. Es ist auch so, dass zum Beispiel die Zeugin R. P. (BVT) eine Woche nach der Durchsuchung noch einmal bei uns war und noch einmal vernommen worden ist, weil ihr noch etwas eingefallen ist, was sie mir unbedingt erzählen wollte. Und das hat einen anderen Tatverdacht betroffen, der logischerweise nicht, denn es war ja nachher, von der Anordnung umfasst war. Da ging es konkret um den Verdacht, dass eine Observationsmaßnahme nicht gesetzeskonform durchgeführt worden ist. Und es war auch bei dem Tatverdacht so, dass wir im Laufe der Ermittlungen tatsächlich festgestellt haben, dass es sich konkret um eine Observation handelt, bei der der Verdacht besteht, dass sie nicht gesetzeskonform durchgeführt worden ist, zwar nicht ganz genau so, wie Frau R. P. (BVT) vermutet hat, aber im Prinzip eben doch.

Und wir haben dann bei den Recherchen zu dieser Observation auch noch eine andere Observation gefunden, die auch nicht gesetzmäßig durchgeführt worden ist. Das heißt, das sind zwei weitere Tatverdachte, die wir im Laufe des weiteren Ermittlungsverfahrens gefunden haben. Das betrifft eben zum Beispiel die Glaubwürdigkeit der Zeugin R. P. (BVT). Wir haben zum Beispiel auch tatsächlich Lansky-Daten beim IT-Techniker des BVT gefunden.

Wir haben auch – und das ist das Evidenteste – tatsächlich beim Beschuldigten B. P. (BVT) eine Excel-Liste gefunden, wo sich tatsächlich die persönlichen Daten aus über 5 000 Altakten des BVT zusammengefasst finden, die er eigentlich nicht haben dürfte, weil diese Altakten bereits zu skartieren waren und daher auch diese persönlichen Daten hätten gelöscht werden müssen. Das heißt, Herr Dr. B. P. (BVT) hat sich – und das kann ich aufgrund der Ermittlungsergebnisse mit einer hohen Wahrscheinlichkeit sagen – diese Daten bewusst verschafft, obwohl ihm – und das können Sie auch den Vernehmungen entnehmen – Herr Mag. C. M. (BVT) gesagt hat, dass er sich eben genau die Daten nicht aufheben darf. Es ging ja genau darum, dass Dr. B. P. (BVT) zu ihm gekommen ist und gesagt hat, er will sich die Daten aufheben. Und Mag. C. M. (BVT) hat gesagt: Das geht nicht, das ist rechtlich nicht erlaubt. Und er hat es trotzdem gemacht. Wir haben genau diese Tabelle bei ihm gefunden. Also, zum Beispiel auch dieser Tatverdacht hat sich bestätigt.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Wir hatten heute in der Früh die Leiterin des Extremismusreferats hier, und sie hat sehr viel erzählt und ihre Wahrnehmungen hier dargestellt, die sie teilweise selbst hat, die sie teilweise von Dritten bei der Zigarettenpause oder beim Kaffeetrinken gehört hat. Was sich allerdings wie ein roter Faden durch die gesamte Befragung gezogen hat, ist, dass sich hier offenbar, was die Zusammenarbeit untereinander im BVT betroffen hat, ein sehr merkwürdiges Bild ergeben hat, was gegenseitige Mobbingvorwürfe, was gegenseitige Gewaltvorwürfe betrifft. Ich nenne es jetzt bewusst Vorwürfe, weil es ja jetzt für uns schwer verifizierbar ist. Allerdings wurde ein Bild gezeichnet, dass da drinnen – ich versuche, es jetzt positiv zu formulieren – die Arbeitsbedingungen nicht unbedingt angenehm waren.

Wenn ich mir jetzt die Zeugenaussagen der ersten vier Zeugen so durchlese, dann wird dieses Bild mehr oder minder ja auch bestätigt. (Abg. Krainer: Das ist ein falscher Vorhalt!) – Ich mache überhaupt keinen Vorhalt, ich versuche hier gerade, ein Bild zu zeichnen. (Abg. Duzdar: Das ist eine Interpretation!) – Vielleicht könnte man da drüben einfach einmal zuhören, das geht nämlich auf meine Redezeit. Ich weiß, das ist Ihre Taktik, aber ich möchte trotzdem hier meine Frage formulieren.

Jetzt gibt es auch Gerüchte, dass sich aufgrund dieser Hausdurchsuchungen zwei Zufallsfunde ergeben haben, die jetzt ein anhängiges Verfahren bei der StA Wien betreffen. Können Sie das bestätigen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wir haben im Zuge der Sichtungen der sichergestellten Daten Zufallsfunde gehabt, ja, und aufgrund dessen, dass diese Tatverdachtslagen, die sich dadurch ergeben haben, nicht in unsere Zuständigkeit fallen, haben wir die Verfahren, die dazu einzuleiten sind – zumindest der Anfangsverdacht liegt jedenfalls vor –, an die Staatsanwaltschaft Wien als örtliche Staatsanwaltschaft abgetreten. Ja, das ist richtig.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Betreffen diese Zufallsfunde auch diese von mir gezeichneten Bilder bezüglich Mobbing und sexuelle Belästigung oder sonstige in diese Richtung gehenden Vorwürfe, die sich ja auch grosso modo in den Akten wiederfinden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, eigentlich nicht. Also, mit Mobbing und sexueller Belästigung haben diese Funde nichts zu tun. Sie sind definitiv strafrechtlich nach einem Spezialgesetz relevant. Konkret haben wir in den Fotodateien eines Beschuldigten auf seinem Mobiltelefon ungefähr 20 Bilddateien gefunden, die relevant nach § 3h - - 3g/f Verbotsgesetz beziehungsweise allenfalls nach § 283 StGB sind. Da wir aber für diese Sachverhalte nicht zuständig sind, haben wir diese Fotosicherstellungen an die StA Wien weitergeleitet. Die müssen das prüfen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Frau Staatsanwältin, ich komme zurück zur Amtsverschwiegenheit. Dazu habe ich letzte Woche Herrn Dr. Jirovsky befragt, weil das Thema eigentlich das erste Mal am 12. März bei der Dienstbesprechung aufkommt. Ich lege das Tagebuch vor, in dem sich die Dienstbesprechung auf Seite 60 findet und die einschlägige Stelle auf Seite 61 beginnt. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: 60?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): 61, Jirovksy, oberes Drittel: „Es wird wohl eine Entbindung der Dienstbehörde vorliegen müssen, man sollte ihr Gelegenheit zur Entbindung geben. Wenn diese nicht vorliegt, wird man die Vernehmung wohl nicht verwenden dürfen.“

Können Sie mir die gesetzlichen Folgen nennen, wenn nicht unter Entbindung der Amtsverschwiegenheit einvernommen wurde?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist die Rechtsansicht von Herrn Jirovsky. Das stimmt, das hat er so geäußert. Aber es ist für mich insofern nicht relevant, weil die Zeugin ja entbunden war.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das kann man glauben oder nicht. Es ist interessant, dass der Aktenvermerk, in dem Sie meinen – vom Kollegen Amon schon vorgehalten –, Sie hätten mit Herren Goldgruber über Amtsverschwiegenheitsentbindungen geredet, vom 27.2. ist, also vor der Dienstbesprechung. – Seite 40, bitte. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Da findet sich aber das Datum, an dem der Aktenvermerk angelegt wurde, und zwar - - Können Sie mir das nennen, bitte? – Erste Zeile.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ach so, da: „AV zur Einsatzbesprechung vom 27.2.2018 vom 12.3.2018“. Ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, der Aktenvermerk wurde am Tag der Dienstbesprechung angelegt, als das erste Mal das Thema Amtsverschwiegenheit aufkam, ist also rückwirkend angelegt. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ich habe ihn rückwirkend - -) Spannend ist, dass sich bei Ihnen in Einvernahmen – auch erst nach der Dienstbesprechung, als das Thema vielleicht erst bekannt wurde – als relevant das erste Mal in der Einvernahme von Frau S. G. (BVT) am 16.3. der typische Satz für Vernehmungsprotokolle findet, nämlich: „Ich bin von der Amtsverschwiegenheit entbunden worden und lege dazu die schriftliche Bestätigung [...] vor.“ – Hier beginnt dann also der korrekte Ablauf der Dinge.

Ich wollte Sie gerne noch einmal fragen, was die Folge ist, wenn die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit fehlt – für das Verfahren und für den Betroffenen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Können Sie die Frage - - Also, Sie meinen - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Die rechtlichen Folgen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die rechtlichen Folgen, also die Frage, ob diese Zeugenvernehmung verwertbar ist, meinen Sie jetzt, oder wie?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Alle rechtlichen Folgen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Alle rechtlichen Folgen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Für das Verfahren und für den Betroffenen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann hier jetzt kein Rechtsgutachten abgeben. Das mache ich jetzt nicht aus der Hüfte geschossen hier im Untersuchungsausschuss. Es geht hier ja auch um meine Wahrnehmungen und nicht um eine rechtliche Beurteilung. Definitiv Fakt ist aber, dass sie entbunden waren, und deswegen stellt sich die Frage für mich nicht. (Die Auskunftsperson berät sich mit ihrer Vertrauensperson.)

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist deswegen auch nicht glaubwürdig, weil - -

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Herr Dr. Novak, ich bitte Sie, das, was ich eingangs in Erinnerung gerufen habe und gesagt habe, nämlich dass Sie die Auskunftsperson in keiner Weise beeinflussen sollen, zu beherzigen. Dazu gehört meines Erachtens auch, dass Sie nicht immer die Hand vor den Mund halten. Wenn es möglich ist, würde ich Sie bitten, dass Sie das unterlassen. – Ich danke Ihnen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das ist deswegen interessant, weil der Herr Minister auf meine Frage zu den Zeugenvorbereitungen gemeint hat, dass Zeuge 4, das ist C. M. (BVT), keinen Kontakt mit dem Innenministerium hatte. Also entweder hat der Herr Innenminister hier wieder die Unwahrheit gesagt oder es gab wirklich keinen Kontakt. Dann wurde aber auch nicht entbunden. Es geht nicht ohne Kontakt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das würde ich Sie bitten, ihn zu fragen. Dazu kann ich nichts sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das werde ich!

Es findet sich dann sehr wohl eine Entbindung von Herrn Goldgruber von der Amtsverschwiegenheit. Ich lege Dokumentennummer 971 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) „Entbindung von der Amtsverschwiegenheit“, Aktenzahl: ein Kabinettsakt, den wir sonst nicht haben. Das wird auch noch ein Thema sein. (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.) Fällt Ihnen etwas an der Entbindung von der Amtsverschwiegenheit auf?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich ersuche Sie, bitte die Frage präziser zu formulieren, weil ich nicht weiß, auf was Sie hinaus wollen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es fehlt das Datum.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wo ist das Datum?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Kein Datum. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Entschuldigung! Sie können sich gerne hier bei unserem Verfahrensanwalt melden, aber nicht öffentlich. Sie können gerne herübergehen, dem Herrn Verfahrensanwalt Ihr Anliegen vorbringen, und dann werden wir darüber entscheiden.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Wenn Sie ein längeres Anliegen haben, würde ich die Frau Vorsitzende bitten, kurz für eine oder zwei Minuten zu unterbrechen.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Ich unterbreche für eine kurze Beratung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird um 17.50 Uhr unterbrochen und um 17.51 Uhr als solcher wieder aufgenommen.)

*****

17.51

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Herr Verfahrensrichter, haben Sie dazu etwas dazu zu sagen?

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Ich glaube, das ist geklärt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auffällig ist auch, dass hier im Präsens von der Amtsverschwiegenheit entbunden wird, nämlich die Herren M. W. (BVT), C. M. (BVT), A. H. (BVT) „werden“ für die Aussagen entbunden. Welches Datum trägt der Stempel oben, Frau Staatsanwältin?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Der Eingangsstempel der WKStA ist der 27. März 2018.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Genau. Diesem Schreiben geht das Ersuchen vonseiten der WKStA voran, die Entbindung einmal schriftlich vorzulegen. Da lege ich das Dokument 1069 vor (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt); ein Schreiben von der leitenden Staatsanwältin Vrabl-Sanda an Herrn Goldgruber, aber eben nur ein Entwurf, wie man sieht, weil ja viel dazugeschrieben werden musste. Wir hatten das Dokument schon bei Herrn Dr. Jirovsky. Die Frau Staatsanwältin Vrabl-Sanda wollte eigentlich schreiben, sie ersucht den Herrn Generalsekretär um Übermittlung der schriftlichen Bestätigungen. Dann wurden alle Korrekturen vorgenommen, um eben auf den Text zu kommen. „Die WKStA bittet um die Übermittlung der schriftlichen Bestätigungen [...] über die vor den Vernehmungen der Zeugen erfolgte Entbindung [...], die bislang jeweils mündlich erteilt wurden.“ – Wer hat diese handschriftlichen Änderungen von schriftlich auf mündlich vorgenommen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die schriftlichen Ergänzungen stammen von der Handschrift her vermutlich von der Leiterin der WKStA.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das heißt, sie war sich nicht bewusst, dass hier die schriftlichen Amtsverschwiegenheitsentbindungen fehlen, sonst hätte sie ja gleich den Text anders verfasst?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Sie wollte nur vom BMI die schriftlichen Bestätigungen haben:  „Übermittlung schriftlicher Bestätigungen“.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Richtig. Der Text wurde aber so geändert, dass klar wird, dass die bisher mündlich erteilt wurden, damit das festgestellt ist.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Aber das Wort Bestätigung beinhaltet ja, dass nur etwas bestätigt wird – sagt der Name – (Abg. Krisper: Was in Ihrer Annahme, in Ihrer Annahme schon vorliegt!), was bereits vorher vorgelegen ist, denn wenn das nicht der Fall war, hätte sie das nämlich anders formuliert. Dann hätte sie nicht geschrieben: „Bestätigungen“. Es geht, wie gesagt – ich habe es eh schon erwähnt –, nur darum, dass wir das gerne schriftlich auch im Akt haben. Das heißt aber nicht, dass diese schriftlichen Erklärungen konstitutiv sind, sondern die sind rein deklarativ. Auf die kommt es letztlich eigentlich nicht an, aber wir haben sie gern.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Das freute ja sicher die Staatsanwaltschaft, dass die vorgelegen wären.

Sie haben vorher behauptet, die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit hätte auch nicht vorliegen müssen, weil nach § 78 StPO Anzeigepflicht besteht. R. P. (BVT) war aber nicht mehr Beamtin, das heißt, für sie gilt das nicht. Ist das richtig?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das wirkt aber, denke ich, fort.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Sie ist, wenn sie nicht mehr Beamtin ist, noch immer zur Anzeige verpflichtet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, wenn sie über eine Wahrnehmung spricht, die sie damals als Beamtin gemacht hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wenn wir uns den § 78 anschauen: Ist da nicht die Rede von der Dienststelle und der Behörde, die verpflichtet ist, und nicht von jedem einzelnen Beamten? Es hat Ministerialrätin S. G. (BVT) in der Befragung am Vormittag in Bezug auf eine Information, die strafrechtlich relevant war, gemeint, das ist dann eben für die Anzeige dem Vorgesetzten zu melden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich nehme zur Kenntnis, dass Frau S. G. (BVT) diese Rechtsansicht vertritt.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Na ja: „Wird einer Behörde oder öffentlichen Dienststelle der Verdacht einer Straftat bekannt“, dann muss sie eine Anzeige machen. Dienststelle oder Behörde?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, aber der Anzeigepflicht, die natürlich zum Beispiel auch den Generalsekretär Goldgruber trifft, kann man ja auch nachkommen, indem die Zeugen zur WKStA kommen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wir reden aber über die Zeugen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, auch die müssen unserer Ansicht nach, wenn sie eine Wahrnehmung von einer strafbaren Handlung haben, darüber Anzeige erstatten. Der Sinn und Zweck der Amtsverschwiegenheit ist ja nicht, dass dadurch die Aufklärung von Straftaten verhindert wird. Das wäre ja – wie ich das Beispiel genannt habe – sehr sinnwidrig, wenn das – unter Anführungszeichen – dafür „missbraucht“ würde, dass man eben unter Berufung auf die Amtsverschwiegenheit nicht zur Aufdeckung von Straftaten kommt. Das ist aber eine Rechtsmeinung und keine Wahrnehmung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Da teilen sich dann die Rechtsmeinungen.

Ich wollte einhaken, wo Kollege Krainer begonnen hat, nämlich bei der Hausdurchsuchung bei Frau S. G. (BVT). Sie kennen den Beschluss zu der Hausdurchsuchung des Oberlandesgerichtes. Können Sie uns bitte sagen, zu welcher Rechtsmeinung das Oberlandesgericht kam?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dürfte ich Sie bitten, mir den Beschluss vorzulegen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also, zusammenfassend: dass der Beschluss der Bewilligung der Hausdurchsuchung aufgehoben ist – das kann ich vorweg einmal sagen – und der Antrag auf Anordnung der Untersuchung abgewiesen worden ist. Wenn Sie von mir - -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was hält denn das Oberlandesgericht davon, dass aufgrund dieses Konnexes über E-Mail-Korrespondenz bei einer Zeugin eine Hausdurchsuchung gemacht wird?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich schaue jetzt gerne, wenn Sie wollen, die Entscheidung durch, bis ich die Stelle finde, denn auswendig weiß ich es nicht. Aber ich kann es gerne durchschauen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Nein, mir wäre es nur um die Argumentation gegangen. – Seite 17: Es mangelt an „der Nennung konkreter Anhaltspunkte, denen zu Folge davon auszugehen war, dass sich im Büro der MR S. G. (BVT) beweisrelevante Gegenstände befinden“.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, wie gesagt, das OLG hat das so gesehen. Ich nehme das zur Kenntnis, ich habe es damals anders beurteilt. Dafür gibt es aber einen Rechtsstaat, das ist gerichtlich überprüft worden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Erste Frage: Am Tag der Hausdurchsuchung am 28. Februar: Wer war zu diesem Zeitpunkt Leiter der EGS?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also, für mich war der Leiter des Einsatzes, der Einsatzleiter der EGS vor Ort, Herr Oberst Preiszler.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Haben Sie meine Frage verstanden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, aber ich weiß nicht, was Sie mit Leiter - - Der Leiter des Einsatzes war Oberst Preiszler. Ob der vom Dienstgrad her Leiter ist - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe Sie gefragt, wer zu diesem Zeitpunkt Leiter der EGS war.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich glaube, der Oberst Preiszler, aber - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich glaube es nicht!

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß es nicht. Wer war es dann?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wie ist Ihnen Oberst Preiszler bei der Dienstbesprechung am Tag davor vorgestellt worden?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also, am Tag davor ist mir Oberst Preiszler als derjenige vorgestellt worden, der für die Leitung des Einsatzes zuständig sein wird.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, das steht anders im - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wie steht es anders?

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wenn Sie das Tagebuch hernehmen, Nummer 1079, Seite 40. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Wenn Sie mir den Satz vorlesen, mit dem Preiszler eingeführt wird. Der Satz stammt ja von Ihnen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da habe ich aufgeschrieben: „Goldgruber stellt Preiszler als den Leiter der EGS vor.“

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Daher nehme ich an, dass ich geglaubt habe, dass er es ist, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, das ist ein wichtiger Punkt, denn ich mache Ihnen ja gar keinen Vorwurf daraus.

Also, fassen wir da zusammen: Sie protokollieren die Einsatzbesprechung, Vorbereitung der Hausdurchsuchung (Auskunftsperson Schmudermayer: Mhm!), bis dahin wissen Sie nicht, wer die Polizeieinheit sein wird, die Ihnen zur Sicherung und so weiter, zum Reinkommen ins Gebäude, also für die polizeilichen Maßnahmen zur Verfügung steht. Goldgruber als Generalsekretär kommt, stellt Ihnen den Oberst Preiszler vor und sagt: Das ist der Leiter der EGS, und die EGS steht Ihnen morgen zur Verfügung. – Ist das richtig?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: So ungefähr, ja. (Abg. Pilz: Ja!) Also nehme ich an, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): An diesem Tag und am nächsten Tag war Chefinspektor Christoph Huber Leiter der EGS.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Weiß ich nicht. Aber wenn Sie es sagen!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wissen Sie, welche Funktion damals und heute Oberst Preiszler in der EGS hatte?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, weiß ich nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Gar keine, überhaupt keine! Oberst Preiszler war im Landeskriminalamt Wien stellvertretender Leiter der Assistenzdienste und ist es noch immer. Er war nicht einmal der Leiter der Assistenzdienste!

Jetzt frage ich Sie, aber ich verstehe schon, Sie sind da möglicherweise die falsche Auskunftsperson. Ich probiere es trotzdem, weil Sie vielleicht irgendeine Wahrnehmung haben. Nein, jetzt ohne jeden Vorwurf, weil ich glaube, das Problem liegt ganz woanders und in dem Fall überhaupt nicht bei Ihnen. Ich habe die Vermutung, dass Sie da schlicht und einfach getäuscht worden sind, denn wenn der Generalsekretär des Innenministeriums zur Staatsanwältin kommt und sagt, ich stelle Ihnen jetzt den Leiter der Polizeieinheit vor, die das Ganze machen wird, dann müssen Sie ihm ja vertrauen. Dann schauen Sie auch nicht in einem Amtskalender oder irgendwo nach und sagen: der lügt wahrscheinlich, also jetzt schaue ich, wer der echte ist; oder so.

Sie hatten ja nicht wirklich - - Ist es richtig: Hatten Sie irgendeinen Anlass, dem Generalsekretär Goldgruber bei der Vorstellung des Oberst Preiszler als Leiter der EGS zu misstrauen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. Gar keinen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich bin ja vollkommen Ihrer Meinung. So, jetzt frage ich mich und halt Sie: Okay, wenn er einen, der nicht einmal Angehöriger der EGS ist, als Leiter der EGS vorstellt, warum tut er das?

Und wenn er den eine Ebene darüber nehmen würde, dann wäre das ja der Leiter der Assistenzdienste im Landeskriminalamt. Wissen Sie, wer das ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Der heißt Wolfgang Haupt und ist Bezirksrat der ÖVP. Das war wahrscheinlich auch nicht das, was man wollte. Oder er war Bezirksrat der ÖVP – war wahrscheinlich auch nicht das, was man wollte!

Was, frage ich Sie, unterscheidet den Nicht-EGS-Angehörigen Oberst Preiszler von seinem Vorgesetzten, dem Leiter der Assistenzdienste im Landeskriminalamt, und vom echten Leiter der EGS, nämlich Chefinspektor Huber? Was unterscheidet ihn?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigen Sie, was wollen Sie - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und was machte ihn (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja?) besonders geeignet für diese Hausdurchsuchung?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann dazu nur sagen: Ich habe eine Polizeieinheit für die Durchsuchung gebraucht, und das BMI ist dafür verantwortlich, mir eine zur Verfügung zu stellen. Das haben die gemacht.

Wie die Auswahl intern getroffen worden ist: Da gebe ich Ihnen schon recht, das passiert intern, und ich habe da gar keinen Einblick. (Abg. Pilz: Ja, verstehe ich!) Ich weiß es nicht. Ich weiß es einfach nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Das verstehe ich vollkommen. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!) Ich sage Ihnen, was - - Das ist meine Ansicht, vielleicht sehen es Oberst Preiszler oder Parteivorsitzender Strache anders.

Meiner Meinung nach war die einzige wirklich besondere Qualifikation die, dass er ein verlässliches Parteimitglied der Freiheitlichen Partei war, im Gegensatz zu den anderen: zum echten EGS-Leiter und zum Leiter der Assistenzdienste im Landeskriminalamt. Aber das muss ich andere fragen, denn Sie waren ja weder für freiheitliche Personalpolitik noch für politische Motive dahinter und so weiter zuständig. Das würde ich Ihnen auch nicht unterstellen.

So, jetzt: Wenn Generalsekretär Goldgruber – und ich bin mir sicher, dass Sie das völlig korrekt protokolliert haben – Ihnen Oberst Preiszler als Leiter der EGS vorgestellt hat, aber der nicht einmal ein Mitglied, ein Angehöriger der EGS war, hat er Sie dann damit getäuscht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wenn Sie damit meinen, ob er mich über die tatsächliche dienstliche Funktion (Abg. Pilz: Ja!) des Herrn Preiszler getäuscht hat: Das wird wohl der Fall sein. (Abg. Pilz: Ja!)

Die Frage ist, ob diese Täuschung inhaltlich für mich – ich brauche eine Polizeieinheit, die das macht – relevant ist.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, überhaupt kein Vorwurf! (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!) Das ist nicht der Punkt. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!) Es geht mir nur um den Umstand der Täuschung.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also sollte es so gewesen sein – wozu ich intern nichts sagen kann (Abg. Pilz: Ja!) –, aber wenn er das vorsätzlich, muss ich auch dazusagen, gemacht hätte, dann wäre es so – wenn er es vorsätzlich gemacht hätte!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja! Ich weiß, das ist schon einmal erwähnt worden, aber es gehört jetzt einfach noch einmal dazu: Haben Sie zum damaligen Zeitpunkt gewusst, dass der Oberst Preiszler ein freiheitlicher Funktionär und Mandatar ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, habe ich nicht. Ist für mich aber auch irrelevant.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, das ist ja - - Ich möchte es nur bei Protokoll haben, dass Sie das zu diesem Zeitpunkt nicht gewusst haben, weil das möglicherweise die - - Und wenn Sie es gewusst hätten: Hätte das für Sie irgendeine Rolle gespielt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. Hätte für mich keine Rolle gespielt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Na, davon gehe ich ja aus. Okay, gut.

So, jetzt haben wir das: Goldgruber stellt Preiszler als den Leiter der EGS vor – ihr Aktenvermerk zur Einsatzbesprechung vom 27.2. im Tagebuch, von Ihnen unterschrieben. Wir haben also jetzt erstens das Faktum, er war weder Leiter noch Angehöriger der EGS, und zweitens das Faktum der offensichtlichen Täuschung.

Dazu müssen wir dann Goldgruber befragen. Da ist ja weniger Preiszler wichtig, sondern Generalsekretär Goldgruber und warum er das gemacht hat. Dem will ich jetzt nicht vorgreifen. Das einmal - -

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller (das Glockenzeichen gebend): Restliche Zeit sind 20 Sekunden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich komme zu einem völlig anderen Komplex. Das mache ich dann in der nächsten Runde. – Danke schön.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Die Parlamentsdirektion hat die angeforderten Dokumente der Stufe 3 nun herbeigeschafft. Ich unterbreche daher die Sitzung zur Ausgabe der Kopien an die Fraktionen und bitte die Vertreter der Medien, den Sitzungssaal zu verlassen und sämtliche persönliche Gegenstände mitzunehmen. Sie werden nach der geheimen Befragung wieder hereingebeten.

Die Parlamentsdirektion wird die nötigen Veranlassungen treffen. Ich ersuche alle Sitzungsteilnehmer, technische Geräte aus dem Saal zu verbringen beziehungsweise zu deaktivieren, und unterbreche dafür die Sitzung.

*****

(Der medienöffentliche Teil der Sitzung wird von 18.07 Uhr bis 18.22 Uhr unterbrochen. – Fortsetzung: 18.22 Uhr bis 18.24 Uhr vertraulich; siehe gesonderte Auszugsweise Darstellung, vertraulicher Teil. – Fortsetzung: 18.25 Uhr bis 18.33 Uhr geheim; siehe Protokoll der geheimen Befragung unter Verwendung von Dokumenten der Klassifizierungsstufe 3. – Sitzungsunterbrechung: 18.33 Uhr bis 18.41 Uhr.)

*****

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Ich nehme die unterbrochene Sitzung jetzt medienöffentlich wieder auf – es gibt ja doch noch ein paar Medienvertreter, die hier durchgehalten haben. Ich begrüße Sie recht herzlich.

Wir setzen in der zweiten Fragerunde mit je drei Minuten Fragezeit pro Fraktion fort, beginnend mit Herrn Abgeordnetem Amon. – Bitte schön Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ich möchte kurz noch einmal dort fortsetzen, wo wir vor Beginn der sozusagen geheimen Sitzung aufgehört haben. Ich halte für mich nur noch einmal Folgendes fest: In den vier Einvernahmen der Belastungszeugen findet sich kein Hinweis auf die Entbindung von der Amtsverschwiegenheit. Sie haben ausgesagt, dass Sie davon ausgegangen sind, dass sie entbunden waren, aber das nicht ausdrücklich angesprochen haben, wenn ich Sie richtig verstanden habe?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, weil die Zeugen vom BMI namhaft gemacht worden sind.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Sie halten aber in Ihrem Tagebucheintrag vom 27.2. fest, dass Sie Generalsekretär Goldgruber mitteilen, dass die formelle Entbindung der Zeugen von der Amtsverschwiegenheit noch nicht vorliegt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Gemeint war die schriftliche.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Gemeint war die schriftliche, weil Sie auch sagen, die sind vom BMI sozusagen vermittelt worden und nicht geladen worden.

Sie sagen aber in Ihrer Einvernahme am 2. Oktober aus – ich kann Ihnen das vorlegen, Moment, ich schaue nur wegen der Seite, das ist Seite 22, etwa in der Mitte –: sozusagen als Anordnung. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

Das ist das Stenographische Protokoll vom 2. Oktober, die Nummer ist 6975. Auf Seite 22 Mitte sagen Sie selbst: „dann habe ich die Zeugenladung angeordnet“.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, sozusagen - - Also das war damals eine juristische Frage (Abg. Amon: Ja, eben!), weil eben die Staatsanwaltschaft nichts anderes machen kann als anordnen, und insofern ist jede Zeugenladung, ob sie jetzt mündlich, telefonisch, per E-Mail schriftlich erfolgt, eine Form einer Anordnung, ja. Ich kann Zeugen auch mündlich laden, ich muss sie ja nicht schriftlich laden.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Ja, aber wenn es eben – das ist die Schlüsselfrage; ich halte das nur für das Protokoll fest, wir werden uns nicht einigen – eine Ladung gab, dann wären die Beamten verpflichtet gewesen, einen Antrag auf Entbindung von der Amtsverschwiegenheit bei ihrer entsprechenden Dienststelle einzubringen. Wenn es keine Ladung war, sondern sie herbeigebracht worden sind, dann haben wahrscheinlich Sie recht (Auskunftsperson Schmudermayer: Ich weiß nicht, ob dieser Formalakt der Antragstellung - -!), aber Sie selber sagen ja jetzt, es war eine Ladung.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, ob der Formalakt der Antragstellung für die Entbindung relevant ist, nämlich dass sie dadurch zustande kommt. Wenn sie mündlich bereits vorhanden ist, glaube ich, ist es irrelevant, ob der Beamten das beantragt oder nicht – aber wie gesagt, das ist eine Rechtsansicht, also das kann ich nicht abschließend beurteilen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Und dann haben wir noch das Letzte, das ich Ihnen gerne vorhalten würde – das liegt Ihnen auch schon vor –, und zwar ist das die Nummer 971. Das ist dieses Schreiben, das dann bei Ihnen am 27. März eingeht betreffend die „Entbindung von der Amtsverschwiegenheit“ – an sich auch ohne Datum. Da heißt es, wenn man es genau liest: 

„Die Herren Mag. M. W. (BVT), [...] Mag. C. M. (BVT), [...] A. H. (BVT) werden für die Aussagen zu dem bei der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft unter der AZ:“ – also Aktenzahl und so weiter – „von der Amtsverschwiegenheit entbunden.“

Da heißt es nicht: sind vor ihrer Einvernahme bereits entbunden worden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, das steht dort, stimmt, aber am 27. Februar hat er mir gesagt, dass sie entbunden worden sind, mündlich.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Würden Sie mir aber zustimmen, wenn ich sage, dass das jetzt langsam ein bisschen viel wird? Wir haben vier Einvernahmeprotokolle, wo nie auf die Amtsverschwiegenheit Bezug genommen wird; wir haben Ihr Tagebuch, in dem Sie sagen, das liegt nicht vor; wir haben Ihre letzte Einvernahme, in der Sie sagen, es war eine Zeugenladung, keine Antragstellung (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen) und Bitte auf Entbindung von der Amtsverschwiegenheit; und wir haben dieses Schreiben, das im Futur formuliert ist und nicht in der Vergangenheit. – Danke.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich komme noch einmal zur Einvernahme M. W. (BVT) zurück. Haben Sie Herrn M. W. (BVT) gefragt, woher er weiß, dass es einen engen E-Mail-Kontakt zwischen Kloibmüller/Zöhrer und S. G. (BVT) gab? (Auskunftsperson Schmudermayer: Das weiß ich nicht!) – Das wissen Sie nicht.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht; ich müsste das Protokoll lesen, um es zu überprüfen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja. – Wie viele der 300 elektronischen Datenträger und 300-irgendetwas Seiten E-Mails haben Sie sich behalten und wie viel haben Sie zurückgegeben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Sie meinen jetzt die Papierform-E-Mails im Büro der Frau S. G. (BVT)?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und die CD- und DVD-Form.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Von den 400 Blättern, die letztlich aus diesen Zigtausenden Seiten herausgesucht worden sind, die nämlich konkret E-Mail-Verkehr waren, die ich dann gesichtet habe, hat sich eine E-Mail konkret auf etwas bezogen, das einen Zusammenhang mit dem Akt gehabt hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was steht da drinnen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß noch, dass es in diesem E-Mail um die Datensache Sigrid Maurer gegangen ist, aber genauer weiß ich es jetzt nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also nicht unendlich relevant?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es ist Bestandteil des Konvoluts – der Datenvorgang Sigrid Maurer –, und das Konvolut ist Aktenbestandteil, Verfahrensbestandteil.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was steht da drinnen? Ist das irgendwie so die Smoking Gun, oder kommt zufällig das Wort Maurer vor?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Halten Sie es mir vor, geben Sie es mir, dann weiß ich es. Ich weiß es jetzt nicht auswendig.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wir haben es nicht, das haben ja nur Sie.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Warum? Sie haben ja meinen Akt bekommen; es liegt ja im Akt drinnen!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Und von den ganzen 300 CDs und so weiter, wie viele haben Sie da zurückgegeben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nach Sichtung alle.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also da war nichts Verfahrensrelevantes dabei? Null, nada, niente?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nichts, was ich als verfahrensrelevant erkannt hätte und zum Akt genommen hätte, ja – meiner Erinnerung nach.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nächste Frage – HD-Vorbesprechung: In Ihrem Tagebuch gibt es ein Protokoll, da steht: Preiszler wird vorgestellt, bla bla bla, „Preiszler werden die für ihn notwendigen Informationen zur Verfügung gestellt. [...] Er stellt die äußeren Sicherheitsvorkehrungen beim Gebäude dar.“ – Wer ist „er“?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Meiner Erinnerung nach war es Preiszler; jedenfalls war es einer vom BMI, das kann ich sicher sagen, denn die waren ja zu dritt. Meiner Erinnerung nach war es Preiszler. Es hat aber meiner Erinnerung nach auch Herr Lett gesprochen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Preiszler sagt, es war der Goldi. – „Anschließend werden die Verhältnisse im Gebäude dargestellt (Stockwerke, Türen, Lage der Büros...)“. – Wer tut das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht mehr.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wenn etwas dargestellt wird, dann wird das anhand von einer Skizze, von einem Plan - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann mich noch an die schon beim letzten Mal erwähnte Vogelperspektive der Rennwegkaserne erinnern.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da kann ich ja Stockwerke, Türen und Lage der Büros nicht darstellen, oder?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also mir ist an dem Gebäude von außen erklärt worden, wo die Eingänge sind und wo die Büros ungefähr liegen, nämlich nach Abteilungen getrennt – jetzt nicht präzise - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wer war das?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es tut mir wirklich leid! Für mich ist relevant, dass es gemacht worden ist vom BMI. Wer es war - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da liest es sich so, als ob es Preiszler gewesen wäre. Der hat gesagt: Ich war es nicht! Fragen Sie die Staatsanwältin! Ich war es nicht!

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, da steht: „Anschließend werden [...] dargestellt“.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Nein, davor! „Er stellt die äußeren Sicherheitsvorkehrungen beim Gebäude dar.“ (Auskunftsperson Schmudermayer: Ach so!) – Und vorher geht es um Preiszler. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!)

Er sagt, Ich war es nicht – er weiß, es steht da, aber er war es nicht! –, fragen Sie die Staatsanwältin! – Jetzt frage ich Sie: Wer war es?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das hätte ich aus meiner Erinnerung so wahrgenommen gehabt; aber jedenfalls war es jemand vom BMI, das kann ich sicher sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Aber wenn es Preiszler war, und der hat erst dann erfahren – an dem Tag, in der Minute –, worum es geht, und er war vorher nie in seinem Leben dort, woher hätte er dann das alles wissen sollen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, wann Preiszler von Herrn Goldgruber die Information bekommen hat. Diese Sitzung, diese Besprechung da, die war ja am Nachmittag, die war – ich weiß nicht – ich glaube, um 15 Uhr oder so irgendetwas.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wann haben Sie die eingeladen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wann ich telefoniert habe, weiß ich wirklich nicht mehr. Das kann ich Ihnen nicht sagen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Wen haben Sie eingeladen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Na, ich hatte ja nur direkten Kontakt mit Herrn Dr. Lett, also werde ich wohl, nehme ich an – das muss ich aber jetzt - -; ich weiß es nicht mehr auswendig –, ihn angerufen haben und gesagt haben, dass wir diese Besprechung machen. Und er ist dann derjenige, der dann mit Herrn Generalsekretär Goldgruber und Oberst Preiszler gekommen ist. (Abg. Krainer: Mhm!) Aber - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Was war Lett noch alles? Vertrauensperson? HD-Vorbereiter? Zeugenpräparierer?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mitarbeiter des Herrn Generalsekretärs.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Diese Datenlöschung: Wann ist denn das aufgetaucht mit diesen Datenlöschungen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Können Sie mir bitte konkret sagen, welche Datenlöschungen Sie meinen?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Na, diese Angst, dass Daten gelöscht werden.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ach so, okay. – Einerseits zur Notwendigkeit, dass wir höchstwahrscheinlich Datensicherstellungen werden durchführen müssen, die sich am 22. Februar ergab, das heißt, nach der Vernehmung des Zeugen M. W. (BVT) – das müsste meiner Erinnerung nach der 22. Februar gewesen sein –, und der Tatsache, dass abgesehen von der letztes Mal schon sehr umfangreich dargestellten Geheimhaltungsproblematik, die zu einem extrem schnellen Vorgehen führen musste, kam dann darüber hinaus noch die Information des Zeugen A. H. (BVT) mit der Fernlöschung dazu – aber das sind zwei verschiedene Arten von Dringlichkeit.

Die eine Dringlichkeit betrifft Geheimhaltung, das heißt: Ich muss jetzt schnell sein; immer mehr Leute erfahren von dem Verfahren; die Wahrscheinlichkeit, dass es kompromittiert wird, steigt immer mehr – das habe ich eh dargestellt. Und das Zweite ist, dass wir durch die Angabe des Zeugen A. H. (BVT), dass eben Fernlöschungen möglich sind, gewusst haben, dass wir ab dem Zeitpunkt, ab dem klar ist, dass die Hausdurchsuchung stattfindet, also ab dem Zeitpunkt des Eintretens in das Gebäude, sehr, sehr schnell sein müssen. Das ist die zweite Dringlichkeit – ja? –, weil eben – das wissen wir aus Erfahrung, wir haben ja schon sehr viele Hausdurchsuchungen mit Datensicherstellungen gemacht –, die Gefahr besteht, dass Mitarbeiter auf Daten zugreifen, bevor wir bis zu dem Büro des jeweiligen Mitarbeiters vorgedrungen sind.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege Ihnen das Dokument 1079, Seite 33 vor; Tagebuch: Aktenvermerk vom 23.2.2018. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Gelesen? (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!)

Hier äußern Sie den Verdacht: „mögliche Vernichtung von Beweisen durch Datenlöschungen“; am 23.2., bei einer Besprechung um 8.15 Uhr oder so in der Früh – 8.20 Uhr. (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!) – Woher kam dieser Verdacht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Na, hier geht es genau um das Problem der Geheimhaltung; genau das, was ich gesagt habe. Wenn - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da geht es um mögliche Vernichtung von Beweisen (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja!) durch Datenlöschungen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Genau! Wenn das Ermittlungsverfahren bekannt wird, droht die Gefahr des Beweismittelverlustes. Das ist genau das.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Das steht nicht da.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, das ist - - Das ist das juristische Wort für: Vernichtung von Beweisen durch Datenlöschungen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): „Obwohl im Hinblick auf die mögliche Vernichtung von Beweisen durch Datenlöschungen und Beeinflussung von Zeugen davon auszugehen ist, dass ein Einschreiten in naher Zukunft notwendig ist, können die angedachten Maßnahmen (Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachung und Festnahme) nicht ohne ausreichenden Tatverdacht angeordnet werden.“ (Auskunftsperson Schmudermayer: Ja?!) Ich meine, die Zeugenbeeinflussung, das wissen wir in der Zwischenzeit, die hat es ja gegeben. (Abg. Jenewein: Woher wissen wir das?)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, das weiß ich nicht!

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie nicht einen Bericht geschrieben über die Anhörungen? (Ruf bei der FPÖ: Verdachtslage vom Herrn Kollegen Krainer!)

Haben Sie im Juli nicht einen Bericht über die sogenannten Anhörungen durch das Kabinett - - über die politischen Büros von Kickl, Goldgruber durch Herrn Lett geschrieben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß, dass – also „wissen“ - - Ich weiß, dass es diese parlamentarische Anfrage gegeben hat, auf die geantwortet wurde, dass die Zeugen vorher angehört worden sind – das weiß ich! Ob das - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben sie einen Bericht darüber geschrieben?

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Entschuldigung, Herr Abgeordneter! Ihre Redezeit ist erschöpft.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, aber das heißt - -

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Haben Sie einen Bericht darüber geschrieben? (Rufe bei der FPÖ: Redezeit aus!) Nein, aber die Frage muss ja beantwortet werden! (Ruf bei der FPÖ: Ja, aber nicht von ...! – Weiterer Ruf bei der FPÖ: Hat sie schon gesagt, die Zeugin!)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe in der Sache über 80 Berichte geschrieben, kann schon sein, dass ich da auch einen geschrieben habe. Aber was soll ich denn zur Beeinflussung von Zeugen bei den Anhörungen sagen? – Ich war ja nicht dabei! Dazu habe ich keine Wahrnehmungen!

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich komme noch einmal zu einem anderen Thema zurück, weil es heute in der ersten Befragung – jener mit Frau S. G. (BVT) – Thema war. Sie haben es, glaube ich, das letzte Mal schon angesprochen, ich möchte es nur noch einmal präzisieren, und zwar geht es um angebliche oder tatsächlich fehlende Sicherheitsüberprüfungen sowohl des Datenforensikers als auch der EGS-Beamten. Können Sie bitte noch einmal die rechtliche Lage schildern, wie es mit einer Sicherheitsüberprüfung ausschaut, wenn jemand im Auftrag der Staatsanwaltschaft bei einer Hausdurchsuchung tätig ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich gehe da- - Also es gibt eine Regelung im Informationssicherheitsgesetz, dass die Vorschriften bezüglich dieser Sicherheitsüberprüfungen für die Gerichte – also für die Gerichtsbarkeit, das umschließt auch die Staatsanwaltschaft – nicht gelten, und aufgrund dessen gehe ich davon aus, dass solange eine Behörde im Auftrag der Staatsanwaltschaft, somit im Rahmen eines Strafverfahrens, tätig ist, diese Regelung des Informationssicherheitsgesetzes nicht anwendbar ist.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Danke. – Das ist schon einmal sehr wichtig, damit wir das einmal hier beim Akt haben, dass das klargestellt ist. Wie sich das dann in weiterer Folge entwickelt, wird man ja sehen.

Herr Kollege Krainer hat gerade vorhin in seiner Wortmeldung gesagt, die Beeinflussung der Zeugen ist ja – wie haben Sie gesagt? – offensichtlich und die ist ja klar. Können Sie das bitte noch einmal abschließend - - (Abg. Krainer: Aktenkundig habe ich gesagt!)

Können Sie das bitte noch einmal zum gefühlt 27. Mal aus Ihrer Sicht schildern, ob Zeugen beeinflusst waren oder nicht. (Abg. Krainer: Das weiß sie nicht, weil sie nicht dabei war!)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, ob Zeugen beeinflusst wurden, Tatsache ist aber, dass ich im Zuge der Vernehmung der vier Zeugen keine Anhaltspunkte dafür hatte, dass falsche Beweisaussagen gemacht werden. (Abg. Krainer: Ihnen ist nichts aufgefallen!) – Nein, ich hatte keine Anhaltspunkte.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich ersuche bitte die Präsidentin, hier endlich für Ordnung zu sorgen. Das ist nicht auszuhalten!

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Und die Tatverdachtsangaben haben sich ja großteils im Zuge der Ermittlungen bestätigt. Ich würde Ihnen ja vollkommen zustimmen, wenn der Punkt wäre, dass sie falsch ausgesagt hätten und ich ermittelt hätte, dass sie falsch ausgesagt haben, aber das ist nicht der Fall.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Krainer, ich bitte Sie, sich an die Rededisziplin zu halten. Es ist bis jetzt so schön gegangen, ich bitte Sie, das weiterhin zu machen. Danke schön.

Herr Abgeordneter Jenewein, Sie sind noch am Wort.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Das war nicht so klar, ob ich noch am Wort war, nachdem sich hier permanent Dialoge entwickeln.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Sie haben noch zwei Minuten. Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte noch einmal auf die Hausdurchsuchung zurückkommen und auf die mehrmals besprochene Geheimhaltung.

Wir haben das schon öfter gehört. In diesem Konvolut wird ja von einem Netzwerk, von einer Krake, was auch immer gesprochen. Können Sie noch einmal aus Ihrer Sicht schildern: War das für Sie mit ein Grund für die besondere Geheimhaltung und für die Anordnung dieser Hausdurchsuchung? Und wie beurteilen Sie die Situation jetzt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Wie ich letztes Mal schon ausführlich dargestellt habe, geht es eben um die Problematik des Anscheins. Wenn Sie das Konvolut lesen, dann sehen Sie, dass es für die Staatsanwaltschaft ein Problem ist, innerhalb des BMI eine Polizeieinheit, welche auch immer, mit den Ermittlungen zu betrauen, wenn letztlich die Berichtszüge in letzter Konsequenz immer bei den Personen landen, die – zumindest einmal laut Konvolut – für mich eine Anscheinsproblematik darstellen.

Es geht jetzt, wie gesagt - - Ich betone es noch einmal: Es geht nicht darum, dass automatisch immer sofort der Verdacht einer strafbaren Handlung vorliegt. Es geht einfach nur darum, dass es Berichtswege gibt und Informationen über Berichtswege weitergegeben werden. Das kann völlig in Ordnung und gesetzmäßig sein. Nichtsdestotrotz bin ich ja nicht daran interessiert, dass Informationen über meine Ermittlungen zum falschen Zeitpunkt wo hinkommen, wo ich sie nicht haben will.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Kann diese Überlegung auch in die Richtung gespielt haben, dass Generalsekretär Pilnacek im Vorfeld nicht in die Ermittlungen involviert war? Oder hat das andere Gründe?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Grundsätzlich einmal ist es so, dass Herr Generalsekretär Pilnacek gewusst hat, dass das Verfahren anhänglich ist, davon ist er ja informiert worden. Dass vorab von der beabsichtigten Hausdurchsuchung nicht berichtet worden ist, liegt darin, dass es eben keine Berichtspflicht gibt. Im Übrigen kann ich nur darauf verweisen, dass die Entscheidung, ob berichtet wird oder nicht, letztlich nicht bei mir liegt, sondern bei der Leiterin.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Können Sie dazu, wie sich das Verhältnis der WKStA und dem Ministerium nach dieser Hausdurchsuchung entwickelt hat, ganz kurz etwas sagen?

Würden Sie von einer entspannten Situation sprechen oder sehen Sie es so, wie zum Beispiel Herr Pilnacek in der „ZIB 2“ gesagt hat, dass hier eine Zerrüttung stattgefunden hat? Wird das von Ihrer Seite auch so gesehen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann dazu nur sagen, dass mir von meiner Leiterin mitgeteilt worden ist, so wie auch vielen anderen Mitarbeitern in der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft, dass der Herr Generalsekretär nach der Pressekonferenz des Herrn Justizministers in Alpbach telefonisch der Leiterin mitgeteilt hat, dass er nach wie vor vollstes Vertrauen hat, und sie möge das auch allen Mitarbeitern der WKStA mitteilen. Das ist mir von der Leiterin gesagt worden.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Ich möchte noch einmal ganz kurz auf den derzeitigen Stand der Ermittlungen zurückkommen. Können Sie aufgrund der Aktenlage heute sagen, ob die Ermittlungen ausgeweitet werden? Oder sind Sie, was das Verfahren betrifft, eigentlich am Gipfel und geht es Richtung Abschlussbericht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das müsste man nach Fakten differenzieren. Es gibt einige Fakten, die schon sehr weit fortgeschritten sind. Es ist aber so, dass laufend weitere Tatverdachte aus verschiedensten Quellen auftauchen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Jetzt habe ich eine konkrete Frage an Sie: Haben Sie Erkenntnisse, dass es Dokumente oder Daten gegeben hat, die doch gelöscht wurden und wo man versucht hat, diese Löschung nachträglich mittels EDV-technischer Maßnahmen zu verschleiern? Ist Ihnen da etwas bekannt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ahm, prinzip- -

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Nur zur Erklärung: Ich frage das deshalb, weil wir heute bei Auskunftsperson Nummer 2 gehört haben, dass so etwas technisch möglich ist. Das war auch der Hintergrund meiner Frage. Der Datenforensiker, der zugezogen war im Zuge der HD - -

Jetzt möchte ich einfach nur wissen, ob es Wahrnehmungen von Ihrer Seite dazu gibt. (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Datenlöschungen in dem Sinn nicht. Was wir schon gefunden haben, ist, dass – allerdings war das schon vor der Hausdurchsuchung – aufgrund von IT-technischen Maßnahmen, wie Sie gesagt haben, ein Akt plötzlich nicht mehr auffindbar war, den wir dann erst nach langwierigen Ermittlungen wieder auffinden konnten.

Technisch wurde das so gemacht, dass einfach persönliche Daten nicht eingegeben wurden und dadurch war es nicht möglich, durch ein Abrufen via Edis diesen Akt aufzufinden. Der konnte erst gefunden werden, als man händisch jeden einzelnen Akt, der in diesem Zeitraum angefallen ist, angeklickt hat. Dann wurde dieser Akt wieder aufgefunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich bitte Sie, im Tagebuch – 1079, Sie haben es vor sich – Seite 33 anzuschauen, das ist die Besprechung mit Gruppenleiter Handler vom 23. Februar.

Ich komme wieder zu dem Satz: „Dem von Dr. Lett aufgebaute Zeitdruck [...] wird jedenfalls nicht nachgegeben“. Da ist die Klammer beim Zeitdruck: „(falls kein baldiges Einschreiten erfolgt, sollen nächste Woche Suspendierungen erfolgen)“. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Warum haben Sie nicht die Suspendierungen abgewartet?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die dienstrechtlichen Suspendierungen sind fürs Strafverfahren völlig irrrelevant.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Was wäre für das Strafverfahren –geschehen, wenn Suspendierungen stattgefunden hätten?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ganz ehrlich, ich weiß nicht, wie diese Suspendierungen hätten gemacht werden - - Ich weiß es nicht. Ich habe ja keinen Einblick in die Dinge, die bei den Suspendierungen vorliegen, in die Akten, die im BMI dazu anfallen. Ich weiß nicht, was da geplant war und geplant gewesen hätte sein sollen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aber baut es keinen Druck auf, wenn vonseiten Dr. Letts gesagt wird, er nimmt die Suspendierungen vor, wenn nicht bald eingeschritten wird?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, was Dr. Lett machen wollte. Ich kann das Strafverfahren nur so ablaufen lassen, wie es meiner Meinung nach richtig ist. Wenn Herr Dr. Lett der Meinung ist, er muss das jetzt machen, dann muss ihm auch klar sein, was das für Konsequenzen hat.

Ich kann mein Vorgehen im Strafprozess nicht davon abhängig machen, was im Dienstrechtsverfahren passiert.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oder was für Interessen Dr. Lett hat?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Bitte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oder was für Interessen Dr. Lett hat. Was für andere Interessen hatte er?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das weiß ich nicht, ich weiß nicht, ob er andere Interessen hatte.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Oh ja, an Sie.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Interessen an mich? Was für Interessen?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Festnahmen. (Zwischenbemerkung der Vertrauensperson.)

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Sie können die Sitzung nicht unterbrechen, das geht nicht so! Tut mir leid.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ah so. Jetzt verstehe ich nämlich, worauf Sie hinauswollen. Ich habe die Frage einfach nicht verstanden, welche Interessen Sie meinen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zum zweiten Punkt, ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Sie kommen zu der Zeile, in der steht: „Telefonüberwachung und Festnahme“. Liege ich richtig?

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ja.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das hat Herr Dr. Lett mir gegenüber geäußert – das stimmt –, ob man das machen kann. Das ist richtig.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Und was haben Sie gesagt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe ihm gesagt: Nein, kann man nicht!, und habe ihm erklärt, warum es nicht geht. Und zwar ist es einfach so, dass für Telefonüberwachungen und Festnahmen gewisse Voraussetzungen gegeben sein müssen, die stehen in der Strafprozessordnung. Meiner Ansicht nach waren die Voraussetzungen nicht gegeben, daher habe ich ihm gesagt, dass ich keine Festnahmen und keine Telefonüberwachungen anordnen werde.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege Dokument 1071 vor: ein Informationsbericht an die OStA, von Vrabl-Sanda, Seite 23. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.)

„Weiteres Vorgehen:“, da findet sich durchgestrichen der Satz:

Es ist davon auszugehen, dass aufgrund dieser weiteren Vernehmungen weitere Sicherstellungen von Dokumenten erforderlich werden, allenfalls verbunden mit einer vorangehenden Hausdurchsuchung.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Entschuldigen Sie, aber das ist kein Bericht, der ist nicht unterschrieben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Es ist ein Entwurf.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es ist ein Konzeptpapier, aber es ist kein Bericht, denn er ist nicht unterschrieben.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Im Entwurf zeigt sich, dass eine Hausdurchsuchung überlegt wurde. Meine Frage wäre, wer das angedacht hat und warum sie nicht durchgeführt wurde.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das steht unter dem Punkt „Weiteres Vorgehen“. Also das ist bei diesen Berichten - - Diese Berichte haben eine fix vorgegebene Struktur, und ein Punkt der Struktur ist: „Weiteres Vorgehen“.

Da schreibt man hin, was in Zukunft gemacht wird oder werden könnte. Ich habe dann - - Konzipiert habe es wahrscheinlich ich, aber wie gesagt, das ist ein Konzept, das ist nicht die Endversion. 

Natürlich können durch diese Vernehmungen weitere Sicherstellungen von Dokumenten erforderlich sein – natürlich, das kann möglich sein. Das könnte auch, sofern diese Dokumente nicht freiwillig herausgegeben werden oder nicht im Wege der Amtshilfe vorgegangen werden kann, möglicherweise mit einer vorangehenden Hausdurchsuchung verbunden sein. Da steht auch das Wort „allenfalls“.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Wer hat das durchgestrichen, diese Sätze?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist ein Konzept, ich habe wirklich keine Ahnung.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Okay! Ich komme zur Seite 17, zu einem anderen durchgestrichenen Satz, im zweiten Absatz: „Auch die Zeugen äußerten (informativ außerhalb des Protokolls), dass eine Beauftragung des BAK oder des BKA ihnen bedenklich erscheine, diese Bedenken finden sich auch in den Konvoluten des anonymen Anzeigers.

„außerhalb des Protokolls“; auch Herr A. H. (BVT) hat die Fernlöschung außerhalb einer Zeugeneinvernahme getätigt. (Die Auskunftsperson liest in den Unterlagen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Vernehmung des Zeugen A. H. (BVT): Da haben wir aber den Aktenvermerk von unserem IT-Techniker, zu diesem Teil, der ausschließlich die technischen Dinge betraf – ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Dazu komme ich dann noch. Das heißt, auch die Zeugen haben darauf hingewiesen, dass BAK oder BKA bedenklich wären, und dadurch sozusagen auch eine andere Einheit zur Diskussion gestellt.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich habe das damals offensichtlich ins Konzept geschrieben, sonst würde es nicht dastehen, ja.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Auch auf das Konvolut wird referenziert.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mhm.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Konvolut: Auch Ihre Argumentation war immer, man kann keine Einheit heranziehen, die irgendwie im Zusammenhang mit dem Konvolut steht.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mhm.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ist Ihnen bekannt, dass im Konvolut aber auch ein gewisser Franz Eigner mit Vorwürfen bedacht wird und das der LPD-Vizepräsident und damit Chef der EGS ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist mir schon letztes Mal gesagt worden. Also das weiß ich nicht, dass er der Chef der EGS ist. Ich wusste ja zuvor auch nicht, dass Herr Generalsekretär Goldgruber die EGS mit der Durchführung beauftragt. (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich lege Ihnen das Dokument 1031 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) Kennen Sie dieses Dokument? (Die Auskunftsperson liest in dem ihr vorgelegten Schriftstück.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das dürfte die Excel-Datei sein, in der die IT-Techniker die Sicherstellungen erfasst haben, also tabellarisch sozusagen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Wird darin zusammengefasst, was in der WKStA aus der Hausdurchsuchung eingelangt ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Eingelangt? Ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich sage Ihnen auch, worum es mir geht. Wir haben auf der einen Seite Sicherstellungsprotokolle. Diese Sicherstellungsprotokolle, zum Beispiel im Fall S. G. (BVT) und im Fall F. S. (BVT), werden ausschließlich von EGS-Beamten erstellt. Warum?

Sie haben ja immer die Rolle der IT-Experten bei den Sicherstellungen, auch bei den Datensichtungen beschrieben.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Warum werden diese Sicherstellungsprotokolle, das sind ja wichtige, nur von EGS-Beamten erstellt und auch unterschrieben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Sicherstellungsprotokolle der Hausdurchsuchungen wurden in diesem Fall von der EGS erstellt (Abg. Pilz: Ja, ja!), in anderen Fällen zum Beispiel von der Steuerfahndung und auch von unserem IT-Techniker – verschieden.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, ich habe Sie nach den EGS-Beamten gefragt, denn wir haben nicht so viel Zeit. Ich kann nicht im Detail mit Ihnen durchgehen, was Sie das letzte Mal über die Rolle der EGS-Beamten gesagt haben. Mir geht es auch um etwas anderes. Haben Sie die Sicherstellungsprotokolle mit dieser Inventarliste abgeglichen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Meine IT-Techniker haben das gemacht, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja. Ist Ihnen aufgefallen, dass gegenüber dem Sicherstellungsprotokoll S. G. (BVT) eine CD von der CD-Spindel mit den 21 CDs Bereich Rechtsextremismus fehlt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Die Frau Ministerialrätin S. G. (BVT) ist mit uns die CDs ja höchstpersönlich durchgegangen, die Spindel, in meiner Anwesenheit und in der Anwesenheit vom Herrn - -, von meinem IT-Techniker. Wir haben die Spindel durchgeschaut und ihr hat bei dieser Vernehmung keine CD gefehlt, ja.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Es geht um etwas anderes. Ich habe da ich kann es Ihnen gerne vorlegen –: Sicherstellungsprotokoll: 21 CDs; Inventurliste: 20 CDs; Sicherstellungsprotokoll N. B. (BVT): 29 CDs; Inventurliste: 27 CDs; Sicherstellungsprotokoll B. P. (BVT) fehlen: ein Ausdruck Wikipedia Zanger, vier Seiten, eine CD-ROM, ein kleines Notizbuch schwarz.

Wir sind es nur durchgegangen und haben gesehen, dass da einiges fehlt. Wenn wir das können, müssen Sie das ja auch können. Warum sind Sie nicht draufgekommen, dass in der Inventurliste einiges fehlt, was in den Sicherstellungsprotokollen steht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ist das - - Diese Liste da hat den Stand, glaube ich - - Die stammt, glaube ich, vom April – nehme ich einmal an.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, da wird ja nichts dazugekommen sein.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da sind die Bücher auch drinnen. Okay! Ja. Ich muss mich in diesem Punkt, was das betrifft, auf meine Techniker verlassen, die diese Listen erstellen.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe Sie nur gefragt, weil das eine Frage der Sorgfalt ist, ob das abgeglichen worden ist. Wir haben festgestellt, da fehlt einiges.

Weil Sie das nicht festgestellt haben, kann ich Sie jetzt auch nicht fragen, wie Sie sich dieses Fehlen etlicher CDs und anderer Beweise erklären.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Dazu kann ich nur sagen: Bis heute hat niemand von allen, denen wir was zurückgegeben haben – niemand! – gesagt, dass was fehlt.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, dann wissen Sie es jetzt, dann wäre es vielleicht nicht schlecht - -

Dann gibt es andere Beweismittel. Können Sie mir das erklären? Da ist zum Beispiel unter den sichergestellten - - Warum wurde Ö3 Greatest Hits, Folge 40, sichergestellt? Warum? (Auskunftsperson Schmudermayer: Die Sicherst- -!) Mit welchem Verdacht hat diese CD - - (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja. Also die EGS hatte von mir die konkrete Anordnung, dass sie Datenträger nicht sichten darf, das macht nur die IT. Und wenn sie sicher sein wollen, was auf einem Datenträger drauf ist, dann müssten sie ihn zumindest grob sichten, und das durfte die EGS nicht, das habe ich ihnen ausdrücklich gesagt, weil mir eben auch der Punkt sehr wichtig war.

Die EGS hat daraufhin, weil ich gesagt habe, es dürfen Datenträger nicht gesichtet werden, diese Datenträger in eine Kiste gepackt und wir haben sie gesichtet.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Nein, da habe ich jetzt nur noch eine letzte Frage, denn das muss ja jemanden von der EGS aufgefallen sein. Da ist auch Gina Wild, „Camp der Sinne“, und Gina Wild, „Im Rausch des Orgasmus“, beschlagnahmt. (Ruf: Da kennt er sich aus, oder?)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kenne die CDs jetzt nicht persönlich (Abg. Krainer: Es waren DVDs!) – oder DVDs –, aber es geht immer um das gleiche Problem. Sie können den Inhalt eines Datenträgers nur feststellen, wenn Sie ihn grob sichten. (Abg. Krainer: Er hat ihn festgestellt! – Allgemeine Heiterkeit.) Und die EGS hat daraufhin, dass ich gesagt habe, sie sollen nicht sichten, das darf nur die IT, das alles zusammen in diesen einen Karton hinein und - -

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Und Ihrer Meinung nach hat diese Grobsichtung ergeben, dass das alles durchaus verfahrensrelevant sein könnte?

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter! Das war jetzt die letzte Frage in der Runde. – Bitte.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ja, danke.

*****

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Amon für die letzte Runde mit der Redezeit von je 1 Minute. – Bitte, Herr Abgeordneter.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Das ist natürlich sehr wenig, eine Minute, daher fange ich kein neues Thema mehr an, sondern komme nur zurück auf eine Ihrer Aussagen. Sie haben gesagt: Es wurde ein Zufallsfund bei einem IT-Techniker gemacht, nämlich Lansky-Dateien. Da hätte mich noch interessiert: Waren das die auf dem grauen Stick?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Mhm! Also der Stick, ich nenne ihn immer ON 477, weil das die Bezeichnung der Ordnungsnummer in dem Lansky-Akt ist, wo der Stick dranhängt, denn es gibt so viele Sticks, da muss man immer aufpassen.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Darum ist die Definition auch so schwer, nicht, welche Daten es sind, weil ich das anhand des Sticks schwer feststellen kann. Oder?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Auf allen diesen USB-Sticks waren Lansky-Daten, jetzt als Überbegriff, enthalten. Nur, wie ich schon letztes Mal - -

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Waren das jetzt Daten, die vom Landesgerichtsbeschluss aus 2015 umfasst waren, oder Daten, die vom Oberlandesgerichtsbeschluss 2017 umfasst waren?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das Landesgericht Linz hat dem BVT aufgetragen, sämtliche noch vorhandene Kopien genau diese Sticks herauszugeben, nämlich an das Landesgericht.

Abgeordneter Werner Amon, MBA (ÖVP): Nein, Entschuldigung, das ist falsch. Im Beschluss des Landesgerichtes steht: Es ist das BVT zu beauftragen. – Ich habe Sie das letzte Mal gefragt: Wer hätte diesen Auftrag übermitteln müssen?, und da haben Sie geantwortet, dass das eigentlich die ermittelnde Stelle in Linz hätte tun müssen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich weiß nicht, wer. Also letztlich, im Endeffekt, gehe ich selbstverständlich davon aus, dass dieser Auftrag dem BVT zugegangen ist. Wir wissen es ja auch, weil das BVT die Originale ja auch wirklich hergegeben hat. Der Originalstick plus die Sicherungs-CD plus zwei Ausdrucke, also zwei Konvoluteausdrucke des Inhalts des Sticks, wurden ja tatsächlich der Richterin übergeben. Also wissen wir, dass das BVT gewusst hat, dass sie es übergeben müssen, denn sonst hätten sie es ja nicht hingebracht.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Sie haben noch 3 Sekunden. (Abg. Amon: Danke!) Herr Abgeordneter Krainer, bitte. Sie haben 1 Minute.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich lege das Dokument 802 vor. (Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) In Ihrer Welt: OLED 46.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich bin schon am Lesen, ja.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da steht drinnen, dass alles, was bei S. G. (BVT) konfisziert wurde, von der EGS ohne Aufsicht in die Dampfschiffstraße gebracht wurde und Ihnen erst dort übergeben wurde. Können Sie das bestätigen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, das stimmt so nicht. Vielleicht ist es unglücklich formuliert, aber ich war ja bei den Transporten dabei. Die EGS hat nichts aus dem BVT selber in die WKStA gebracht. Gemeint ist damit: Ich bin mit zwei Autos hinübergefahren in die WKStA – da waren natürlich Leute von der EGS dabei, natürlich, aber ich war auch dabei und ich bin mit denen gemeinsam in die WKStA gefahren.

Hintergrund ist, dass wir dort eben einen speziell verschlossenen Raum hatten, den nur ich öffnen konnte. Daher konnte auch nicht die EGS ohne mich in die WKStA fahren.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Da steht auch, dass die Durchsuchung um 17 Uhr endete – und da waren Sie einfach nicht im Haus.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich war dazwischen einmal weg. Eine präzise, auf die Minute genaue Uhrzeit weiß ich jetzt nicht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Um 16.40 Uhr – laut Ihrem eigenen Protokoll – haben Sie das Haus verlassen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Es war jedenfalls definitiv so, dass ich, nachdem ich bei dem Journalrichter war und mir die Originale habe unterschreiben lassen, in das BVT zurückgekommen bin. Die erste Ladung habe ich in die WKStA begleitet, auf dem Rückweg war ich beim Richter, dann sind wir zurück ins BVT, dort war die zweite Ladung bereits vorbereitet, und die ist dann in das Auto verladen worden, wobei ich dabei war, und wir haben es hinübergebracht.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also Sie sagen, sie waren nur eineinhalb Stunden beim BVT unbeaufsichtigt?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, mein ITler war ja dort. Und die BVT-Leute waren auch dort. (Abg. Krainer: Wo?) – Im BVT.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ja, aber wo im BVT waren dann die Unterlagen die ganze Zeit?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Jedenfalls waren sie nicht unbeaufsichtigt, ich war zwar weg, aber mein IT-Techniker war da, und es waren ja auch die Leute vom BVT noch da, abgesehen von ...

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Also vom Hörensagen, sagen Sie, war es eh bewacht. Aber Sie haben keine eigenen Wahrnehmungen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, ich war ja nicht da.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Okay. Und das, was da geschrieben ist, stimmt nicht?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Na ja, wenn Sie es so sehen, dass er es mir in der StA übergeben hat, weil ich es dann ins Zimmer eingesperrt habe, das stimmt (Abg. Krainer: Gut!) – wenn er das so gemeint hat.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Der Herr Jirovsky hat ja das letzte Mal gesagt, es hat wegen der Anhörungen einen Berichtsauftrag gegeben. Haben Sie den Bericht verfasst?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Also ich bin mir ziemlich sicher. Da ich ungefähr 95 Prozent aller Berichte verfasst habe, habe ich den sicher auch verfasst.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Dann werden Sie ganz sicher die Anfragebeantwortung gelesen und nicht nur überflogen haben, oder? Das wäre jetzt peinlich, wenn Sie jetzt sagen, ich habe es nur überflogen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein. Wann soll dieser Auftrag zur Berichterstattung gewesen sein?

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Im Juli.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Im Juli, okay. Sie müssten ihn mir vorlegen, aber ich kann nichts anderes reingeschrieben haben, als dass ich dazu keine Wahrnehmungen habe, weil ich von Anhörungen nichts wusste. Etwas anderes kann in dem Bericht nicht drinnen stehen.

Abgeordneter Kai Jan Krainer (SPÖ): Ich kann Ihnen sagen: In der Anfragebeantwortung steht drin, dass mit der vierten Auskunftsperson, mit dem Herrn C. M. (BVT), keinerlei Kontakt seitens Goldgruber, Lett oder des BMI stattgefunden hätte. Erklären Sie mir, wie man ohne Kontakt mündlich entbinden kann?

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Das war jetzt die Abschlussfrage von Ihnen.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ich kann nur sagen, dass ich zu den Kontakten oder Nichtkontakten, die es im BMI gegeben hat, keine Wahrnehmungen habe. Zum Zeitpunkt der Vernehmung von Herrn C. M. (BVT) bin ich davon ausgegangen, dass er genauso wie alle anderen mündlich entbunden worden ist – oder halt entbunden worden ist, wie auch immer.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Frau Staatsanwältin! Es wurde immer wieder medial Verschiedenstes kolportiert – so auch heute –, dass das Vorgehen gegen das BVT politisch motiviert gewesen sein soll. Können Sie das bestätigen?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da ich überhaupt keine Wahrnehmungen zu BMI-internen Vorgängen habe, kann ich dazu gar nichts sagen. Ich habe da keine Wahrnehmungen.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Vielleicht haben Sie dazu Wahrnehmungen, vielleicht können Sie uns Auskunft geben: Ist geplant, dass im Zuge der Ermittlungen, die sich aufgrund der Beweislagen bei der Hausdurchsuchung ergeben haben, gegen politische Parteien oder gegen Mandatare von politischen Parteien ermittelt wird? Haben Sie dazu eine Wahrnehmung?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: „Ermittlungen gegen“ bedeutet, dass diese Personen dann einen Angezeigten-, Verdächtigen- oder Beschuldigtenstatus haben müssten. Das sehe ich momentan, natürlich mit Ausnahme der bereits bekannten Personen, noch nicht.

Abgeordneter Hans-Jörg Jenewein, MA (FPÖ): Dann habe ich keine weiteren Fragen. – Danke.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich komme zur Journaldringlichkeit, die das OLG ja nicht gesehen hat – „(im Journal ohne aus dem Akt erkennbare Journaldringlichkeit)“ - -

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das OLG hat nicht gesagt, dass es keine gibt, sondern das OLG hat gesagt, dass sie aus dem Akt nicht erkennbar ist. Das ist ein Unterschied. Das OLG hat gesagt: Ich kann es nicht sagen.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Aufgrund Ihrer Ermittlungstätigkeit. (Auskunftsperson Schmudermayer: Bitte?) – Aufgrund Ihrer Ermittlungstätigkeit und dem Ergebnis.

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Da steht: ohne dass aus dem Akt Journaldringlichkeit zu erkennen wäre. – Also sie wissen es einfach nicht, sie haben dazu keinen Anhaltspunkt. Sie haben nicht gesagt, dass sie nicht bestanden hat.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich verstehe nicht, warum nicht schon am 27. oder am 26., am 25. oder am 24. Februar der zuständige Haft- und Journalrichter von Ihnen untertags kontaktiert und mit ihm der Fall besprochen wurde, weil sich ja aus der Zeugeneinvernahme von C. M. (BVT) eigentlich nur Entlastendes ergibt. Das heißt, Sie waren am 23., nach der Zeugeneinvernahme A. H. (BVT), sozusagen am Höhepunkt Ihrer Verdachtslage?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Das ist Ihre Interpretation der Zeugenaussage C. M. (BVT). Ich kann nur sagen, ich sehe sie nicht so. Für mich war die Zeugenaussage von C. M. (BVT) etwas, was den Tatverdacht bestätigt hat. Und damit war für mich am 26. am Abend erst der Tatverdacht ausreichend.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): C. M. (BVT): „Ich habe M. W. (BVT) nicht gesagt, dass B. P. (BVT) eine Kopie der zu löschenden Daten besitzt, sondern“ – nur –, „dass er eine wollte.“

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Ja, das bedeutet aber tatsächlich, dass B. P. (BVT) eine CD haben wollte. Das heißt, es entkräftet für mich nicht, dass er sich möglicherweise eine beschafft hat.

Dieser Tatverdacht ist ja vom OLG auch bejaht worden. Den hat das OLG zwar umqualifiziert, also im Sinne eines möglichen Tatverdachts nach einem Versuch, aber er ist bestätigt worden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Ich lege einen Beschluss des OLG vor.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Sie haben nur mehr wenig Zeit: 9 Sekunden.

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Toll! (Abg. Krainer: Das geht sich aus! Der Kollege Amon hat in der ersten Runde so viel eingespart! – Abg. Amon: Ich hab noch 3 Sekunden übrig! – Abg. Krainer: Zwei, weil eine Sekunde war „Danke“! – Der Auskunftsperson wird ein Schriftstück vorgelegt.) – Seite 9. (Auskunftsperson Schmudermayer – in dem ihr vorgelegten Schriftstück blätternd –: Seite 9!)

Warum, glauben Sie, war es dem OLG wichtig, anzumerken, dass die Perspektive des Journalrichters insbesondere nicht die Tatsache umfassen konnte, dass der Generalsekretär Goldgruber bei der WKStA aufgetreten ist?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Warum es dem OLG wichtig war, dass der Journalrichter das nicht gewusst hat? (Abg. Krisper: Mhm!) – Ich weiß es nicht. Ich bin nicht das OLG. Das OLG hat das hinein- -

Abgeordnete Dr. Stephanie Krisper (NEOS): Anscheinend wäre es eine wichtige Information gewesen. (Vorsitzende-Vertreterin Kitzmüller gibt das Glockenzeichen.)

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nach Meinung des OLG, ja. (Abg. Krisper: Mhm! – Danke!)

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Herr Abgeordneter Pilz, bitte. 1 Minute!

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Ich habe nur mehr eine ganz kurze Frage: Wir finden im Tagebuch einige Aktenvermerke über Treffen mit Goldgruber und Lett. Hat es darüber hinaus nicht im Tagebuch erwähnte Treffen mit Goldgruber oder Lett gegeben?

Mag. Ursula Schmudermayer, LL.M.: Nein, hat es nicht.

Abgeordneter Dr. Peter Pilz (PILZ): Okay. Das war meine Frage. Danke.

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Da die nach der Verfahrensordnung vorgesehene Befragungsdauer noch nicht erschöpft ist, frage ich abschließend den Herrn Verfahrensrichter, ob er noch ergänzende Fragen an die Auskunftsperson hat.

Verfahrensrichter-Stellvertreter Dr. Wolfgang Pöschl: Keine ergänzende Frage mehr!

Vorsitzende-Vertreterin Anneliese Kitzmüller: Da keine weiteren Fragen mehr vorliegen, erkläre ich die Befragung der Auskunftsperson Mag. Schmudermayer für beendet. – Ich bedanke mich ganz herzlich für Ihre Auskünfte, die Sie gegeben haben.

 

 



[1] Ursprünglicher Text: […] weil das BMI diese Zeugenstelle gemacht hat.

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: Richtig ist hier: "[…] weil das BMI diese Zeugen stellig gemacht hat.“

 

[2] Ursprünglicher Text: […] hat und dass Sie ersucht haben […]

Angenommene Einwendung der Auskunftsperson: […] nicht ich habe ersucht, diesen beizuschaffen, sondern er [...]