12/KOMM XXVI. GP
Kommuniqué
des Umweltausschusses
über Fortschrittsbericht 2017 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus (III-120 der Beilagen)
Die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus hat dem Nationalrat am 27. Februar 2018 den gegenständlichen Fortschrittsbericht 2017 nach § 6 Klimaschutzgesetz (III-120 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Umweltausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 13. März 2018 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich im Anschluss an die Ausführungen der Berichterstatterin Abgeordnete Rebecca Kirchbaumer die Abgeordneten Andreas Kollross, Michael Bernhard, Dipl.-Ing. (FH) Martha Bißmann sowie die Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus Elisabeth Köstinger.
Bei der Abstimmung wurde der Fortschrittsbericht 2017 nach § 6 Klimaschutzgesetz, vorgelegt von der Bundesministerin für Nachhaltigkeit und Tourismus (III-120 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit (dafür: V, F, N, P, dagegen: S) zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Umweltausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2018 03 13
Josef A. Riemer Johannes Schmuckenschlager
Schriftführer Obmann